Jehovas Zeugen

Zwei Bundesländer verweigern Jehovas Zeugen den Körperschaftsstatus

(Letzter Bericht: 4/2010, 148f) Nach Baden-Württemberg hat im Februar 2011 auch die Landesregierung in Rheinland-Pfalz den Antrag von Jehovas Zeugen abgelehnt, als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt zu werden. Nach umfassenden Prüfungen, in denen erstmals auch Betroffene gehört wurden, konnten in den beiden zuständigen Kultusministerien die Zweifel an der Rechtstreue dieser Religionsgemeinschaft nicht ausgeräumt werden. Außerdem sehen die Verantwortlichen das Grundrecht auf Achtung des Familienlebens und der Ehe gefährdet. Durch das Verbot von Bluttransfusionen werde darüber hinaus eine angemessene Krankenversorgung verhindert.

Auch in Nordrhein-Westfalen und in Bremen liegen Anträge von Jehovas Zeugen vor, als Körperschaft anerkannt zu werden. Wegen der anderen Rechtslage hat hier der jeweilige Landtag zu entscheiden. Vor dem Rechtsausschuss in Bremen wurden deshalb im Februar 2011 neben anderen Experten auch zwei landeskirchliche Weltanschauungsbeauftragte und mehrere Aussteiger angehört, die überzeugend von sozialer Kontrolle und lebensfeindlicher Moral in der Religionsgemeinschaft berichteten. Vorgeworfen werden ihr unter anderem auch Bildungsfeindlichkeit und massive Indoktrination. In beiden Ländern stehen nun die zuständigen Ausschüsse vor einer schwierigen Entscheidung. Die unerwartete Ablehnung des Körperschafts-Antrags durch die beiden südwestlichen Bundesländer erhöht zudem die Aufmerksamkeit für die Entscheidungen in Bremen und Nordrhein-Westfalen.

Wie erwartet haben nun im März 2011 die Zeugen Jehovas in Rheinland-Pfalz Widerspruch gegen die Ablehnung eingelegt, Baden-Württemberg wird vermutlich folgen. Eine juristische Entscheidung dürfte sich allerdings hinziehen, denn bis zur Körperschafts-Anerkennung durch das Berliner Oberverwaltungsgericht im Jahr 2005 vergingen 15 Jahre, und fünf Instanzen mussten durchkämpft werden. Immerhin – 12 der 16 Bundesländer folgten damals dieser Einschätzung und verliehen den Zeugen die Körperschaftsrechte.

Ob bei den Zeugen Jehovas systematisch Rechtsbruch betrieben wird, müsste in einem erneuten Verfahren von Aussteigern gerichtsfest belegt werden (vgl. die Berichte auf www.zeugenjehovas-ausstieg.de oder www.sektenausstieg.net). Gelänge ein solcher Nachweis in einem der vier Bundesländer, die noch nicht entschieden haben, wären weitere Prozesse in anderen Bundesländern zu erwarten.


Michael Utsch