Rüdiger Braun

Die Untiefen der Religionspolitik

Deutsche Islam Konferenz 5.0

Als das zentrale Forum für den Dialog und die Kooperation zwischen dem Staat und den Musliminnen und Muslimen in Deutschland ist die Deutsche Islam Konferenz (DIK) am 7. Dezember 2022 in ihre neue Phase gestartet. In ihrer nunmehr fünften Auflage soll sie, wie die dafür zuständige Bundesministerin des Innern und für Heimat, Nancy Faeser, betont, weiterhin dazu beitragen, „einen Islam der Muslime in Deutschland zu befördern, der als Teil der Gesellschaft akzeptiert wird und sich eigenständig auf der Grundlage unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung entfalten kann“ (Werkstattgespräch am 5. Mai 2022). Als vorrangige Ziele benennt sie die Beendigung der Entsendung ausländischer Imame und die Bekämpfung der Muslimfeindlichkeit.

Die Basis für die neue Auflage der DIK legte ein im Mai 2022 geführtes Werkstattgespräch („Miteinander reden, statt übereinander“), bei dem mit 40 Vertreterinnen und Vertretern von islamischen Dachverbänden und Organisationen der muslimischen Zivilgesellschaft drei zentrale islam- bzw. integrationsbezogene Themenfelder bereits diskutiert wurden: „Gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern“, „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit verhindern“ und „Strukturen muslimischer Selbstorganisation stärken“. Das aus diesen Vorgesprächen entwickelte und in der Eröffnungsrede von Nancy Faeser kurz vorgestellte Arbeitsprogramm der DIK sieht vor, „Muslimfeindlichkeit entschlossen zu bekämpfen, die Teilhabe der Muslime und der muslimischen Gemeinden zu verbessern und Fortschritte zu machen bei der Imam-Ausbildung“ (Faeser 2022, 3).

Die Anfänge – Deutsche Islam Konferenz 1.0

Insbesondere das letztere Vorhaben, die Stärkung der Imam-Ausbildung in Deutschland bei gleichzeitigem Ausstieg aus der Imam-Entsendung aus dem Ausland, markiert seit Beginn der im Jahr 2006 von Wolfgang Schäuble einberufenen und in der Abteilung „Migration, Integration, Flüchtlinge und Europäische Harmonisierung“ des BMI eingerichteten DIK I (2006 – 2009) eine zentrale mit der Integration der Muslime in Deutschland verbundene Herausforderung. Als Aufgabenstellung der in der Wissenschaft auch als „Problembearbeitungsinstrument“ (Klinge 2012, 143) beschriebenen DIK formulierte Schäuble seinerzeit die Suche nach „Lösungen der Probleme des Zusammenlebens gemeinsam und im Dialog mit den in Deutschland lebenden Muslimen“ (Schäuble 2009, 13).

Schäubles positive Bezugnahme auf die schon von Jürgen Habermas 2001 prominent herausgestellten Bindungskräfte der Religion, von denen der säkulare Staat „profitieren“ könne – wenn denn „die religiösen Ansprüche in den gesetzlichen Rahmen der Grund- und Bürgerrechte eingebunden seien“ (Schäuble 2006) –, hat gleichwohl nicht verhindern können, dass die unverkennbar paternalistische Zielsetzung der DIK von den eingeladenen islamischen Verbänden wiederholt kritisiert wurde: Mit dem schon im Leitmotiv der DIK „Muslime in Deutschland – deutsche Muslime“ ersichtlichen Ziel der Etablierung eines „deutschen Islam“ verletze der Staat seine Neutralitätspflicht. Noch während der DIK IV (2018) warnte der Religionspädagoge Bülent Uçar vor einer nationalen Verengung des Islam, der sich als Weltreligion dem Zugriff politischer Entwicklungen und Beeinflussungen entziehe (vgl. Fülling 2019, 51).

Die Zielsetzung – Deutscher Islam

Wenn auch der Begriff vom „deutschen Islam“, ganz ähnlich wie der vom deutsch-syrischen Politologen Bassam Tibi geprägte Begriff „Euro-Islam“, aufgrund der Assoziationen von paternalistischer Vereinnahmung unter Muslimen auf wenig Gegenliebe stößt, wird niemand bezweifeln wollen, dass die verstärkt seit 9/11 vorangetriebenen Bemühungen des deutschen Staates um einen islamischen Religionsunterricht, um die Ausbildung einheimischer Imame und die Etablierung islamischer Studiengänge an den Universitäten eben genau darauf abzielen. Und warum, so fragt man sich, sollte es neben einem arabischen, afrikanischen, asiatischen und indonesischen Islam nicht auch so etwas wie einen europäischen oder spezifisch deutschen Islam geben? In historischer Perspektive zumindest hat sich der auch als „Kultur der Ambiguität“ (Thomas Bauer) beschriebene Islam im Laufe seiner mittlerweile 1400-jährigen Geschichte als ausgesprochen anpassungsfähig erwiesen. Wie die Vielgestaltigkeit und Heterogenität der Formen des gelebten Islam in den eben genannten Räumen bezeugt, gab es kaum einen Kontext, dem sich der Islam und mit ihm das islamische Recht nicht zu akkommodieren wusste.

Und doch stellte die in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts verstärkte Migration von Muslimen nach Europa für den Islam im Allgemeinen wie für das islamische Recht im Besonderen eine so noch nie dagewesene Herausforderung dar. Denn die sich in Europa nach der Shoa herausbildende säkulare Ordnung mit ihrer grundsätzlichen, wenngleich durch kooperative Traditionen (wie z. B. in Deutschland) abgemilderten Trennung von Staat und Religion ließ sich mit diesem Recht nur schwer in Einklang bringen. Mehr noch: Mit ihren unhintergehbaren Axiomen wie der individuellen Menschenwürde, der Freiheit des Einzelnen gegenüber Staat und Gesellschaft, der Selbstbestimmung der Persönlichkeit und der Gleichheit vor dem Gesetz markierte sie in ihrer spezifisch (west)europäischen Signatur etwas zutiefst Fremdes.

Hinzu kommt, dass das klassische islamische Recht aufgrund der von ihm forcierten, nur schwer aufzulösenden Verbindung der Funktion des Religiösen mit der Artikulation des Politischen die Möglichkeit einer dauerhaften Ansiedlung von Muslimen im nichtmuslimischen Herrschaftsbereich bis ins 20. Jahrhundert hinein schlichtweg nicht vorsah: Nur ein islamischer Herrscher könne, so die klassische Rechtsgelehrsamkeit, die Durchsetzung der Scharia und damit den Schutz der fünf „Notwendigkeiten“ (darūriyyāt) des islamischen Rechts, d. h. Religion, Leben, Verstand, Fortpflanzung und materiellen Besitz der Muslime, garantieren.

Eine Zäsur bedeutet die Migration der Muslime aber auch für die europäischen Aufnahmeländer. Weil der Islam keine zentralen Lehrinstanzen kennt und sich somit jeder Gläubige einer eigenen Lesart von Islam verschreiben kann, sahen sich diese je länger je mehr dazu veranlasst, die Institutionalisierung und Verwaltung des Islam selbst zu übernehmen. Die Etablierung nationaler islamischer Konferenzen wie des französischen Conseil du culte musulman, der spanischen Comisión Islámica de España oder eben der Deutschen Islam Konferenz sind untrügliche Zeichen dafür, dass sich europäische Regierungen mit einer einfachen Toleranz des Islam in Frankreich, Spanien oder Deutschland nicht begnügen, sondern einen spezifisch französischen, spanischen oder eben deutschen Islam zu befördern und damit die Abhängigkeit muslimischer Gemeinschaften von den Regierungen ihrer Herkunftsländer aufzubrechen suchen. Weil Religion, so der Österreichische Integrationsfonds, nicht „zum trennenden Element der Gesellschaft“ werden dürfe, bedürfe es zur Gewährleistung der „Übereinstimmung der Glaubensinhalte des Islam mit unserem europäischen Wertefundament“ eines „modernen, liberalen Islam europäischer Prägung“, der „eine Auslegung religiöser Schriften in Einklang mit Grundsätzen wie der Gleichberechtigung von Mann und Frau, dem Vorrang staatlicher Gesetze vor religiösen Normen und der Trennung staatlicher und religiöser Institutionen“ (ÖIF 2018, 3) vertritt.

Sehen manche Migrationsforscher in diesen Bestrebungen eine willkommene Verwestlichung der religiösen Praxis befördert, monieren andere das hegemoniale Bestreben, den Islam und die Muslime in die Logik „liberal-säkularer Machttechniken“ (Schirin Amir-Moazami) zu integrieren. Die durch Zentren für Islamische Theologie geförderte Ausbildung von Imamen und LehrerInnen zu einer den Vorgaben des Staates entsprechenden Verrichtung islamischer Religionskunde sei nichts weiter als ein Kontrollmechanismus mit dem Ziel einer europagerechten Modernisierung des Islam.

Entwicklungen – Deutsche Islam Konferenzen 2010 – 2021

Die von Thomas de Maizière 2010 eröffnete DIK II (2010 – 2013) ging zu solchen grundsätzlichen Überlegungen zur Beziehung zwischen Staat und islamischer Religion denn auch auf Distanz, hat aber mit ihrem Fokus auf regulative praktische Maßnahmen zugleich die sicherheitspolitische Dimension der Islamfragen deutlich in den Vordergrund treten lassen. Ähnliches gilt für die bewusst von symbolpolitischen Wirkungen absehende DIK III (2014 – 2017), die sich in Zusammenarbeit mit insgesamt zehn Verbänden vor allem auf die Themen Wohlfahrtspflege und Seelsorge fokussierte. Die im November 2018 ihre Arbeit aufnehmende DIK IV (2018 – 2021) wiederum versuchte, beides, Symbol- und regulative Politik, zu verbinden. Mit der Programmatik der Etablierung eines Islam, „der in unserer Gesellschaft verwurzelt ist, die Werte unseres Grundgesetzes teilt und die Lebensarten dieses Landes achtet – einen Islam in, aus und für Deutschland, einen Islam der deutschen Muslime“ (Seehofer 2018) – knüpfte Seehofer wieder an die erste Stunde der DIK an, legte „seiner“ DIK IV zugleich aber ein breiteres Verständnis von Islam zugrunde, das über religiöse auch herkunfts- und kulturell orientierte Bezugnahmen auf diesen mit einschloss. Dringlicher als eine Neuausrichtung des Religionsverfassungsrechts schien ihm eine stärkere Einbeziehung verbandsunabhängiger religiöser wie säkularer Initiativen, Vereine und Organisationen, um auf diesem Wege, so die Intention, die „muslimische Zivilgesellschaft“ sichtbar zu machen. Doch blieb auch die Arbeit der DIK IV im Ergebnis auf primär religionspolitische Fragen wie z. B. die Imamausbildung und die Auslandsfinanzierung von Moscheegemeinden beschränkt.

Herausforderungen der DIK 5.0 – Imamausbildung und Muslimfeindlichkeit

Die Brisanz der Finanzierung und Entsendung muslimischer Imame aus dem Ausland war auch für Nancy Faeser Anlass genug, dem Thema einen Schwerpunkt im Arbeitsprogramm der DIK 5.0 einzuräumen. Auch sie drängt auf eine schrittweise Reduktion und langfristige Beendigung der staatlichen Entsendung von Imamen nach Deutschland. Zugleich darf ihre Rede vom „Islam der Muslime in Deutschland“ als Signal für eine Distanznahme zu paternalistischen Bestrebungen der Formung eines „deutschen Islam“ verstanden werden. „Um es klar zu sagen: Weniger ausländische Abhängigkeiten oder Einflussnahmen machen es deutschen Muslimen leichter, mit ihrem Glauben in Deutschland heimisch zu sein“ (Faeser 2022, 5).

Politischer Druck und das seit dem Anwerbeabkommen vor über 60 Jahren vehement gestiegene Anforderungsprofil für Imame veranlasste die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DİTİB) 2009 dazu, ein eigenes Ausbildungszentrum für Imame in der Eifel zu gründen. Seit Januar 2020 steht es grundsätzlich allen Absolventen islamischer Theologie ungeachtet ihrer Verbandszugehörigkeit offen, bildet bislang jedoch hauptsächlich türkische Imame für türkische Gemeinden aus. Das Ende 2019 in Osnabrück gegründete Islamkolleg Deutschland (IKD) bietet seit 2020 ein ebenfalls verbandsübergreifendes und – deutschlandweit einmalig – rein deutschsprachiges Angebot zur Aus- und Fortbildung von Imamen und anderem Gemeindepersonal an. Doch lassen sich im ersten Jahrgang des im Rahmen der DIK geförderten und auf zwei Jahre angesetzten Studiengangs weniger als ein Drittel (20 von 65) tatsächlich zum Imam ausbilden. Der Grund dafür dürfte nicht nur darin liegen, dass die 2200 Moscheen, die als potenzielle Arbeitgeber infrage kommen und dem Koordinationsrat der Muslime (KRM) angehören, den zuvor von den Aspiranten absolvierten universitären Studiengängen für Islamische Theologie bislang noch sehr reserviert gegenüberstehen. Auch die Absolventen der universitären Studiengänge selbst zeigen nach fünf Jahren Wissenschaft an der Universität wenig Interesse daran, in den Predigtdienst zu gehen. Von den 800 Studierenden am Zentrum für Islamische Theologie (ZIT) in Münster war es eine Handvoll, die bei einer Umfrage Interesse bekundete, sich zum Imam fortbilden zu lassen (vgl. ZRW 3/2022, 202 – 205). An Attraktivität wird die vom Staat geförderte, langfristig aber in die Hände der Verbände zu legende Ausbildung der Imame nur gewinnen können, wenn deren Finanzierung und adäquate Besoldung gesichert ist.

Einen über die früheren Auflagen der DIK hinausgehenden eigenen Akzent setzt Faeser mit dem zweiten Schwerpunkt des Arbeitsprogramms der DIK V, der Bekämpfung der Muslimfeindlichkeit. Mit ihr richten sich die regulativen Maßnahmen der DIK nun nicht mehr nur an die muslimische Minderheit, sondern ebenso an die nichtmuslimische Mehrheit und den in ihr vermuteten systemischen (antimuslimischen) Rassismus: Die Muslime sind, so Faeser, dem Rassismus oft in doppelter Weise ausgesetzt, insofern sie „Ablehnungen und Anfeindungen als Angehörige der islamischen Religion und oft auch als Menschen mit Einwanderungsgeschichte“ (Faeser 2022, 4) erfahren. Wie schon zu ihrem Amtsantritt als Innenministerin erklärte Faeser auch zur Eröffnung der DIK unmissverständlich, sie stehe energisch „für den Kampf gegen jede Form von Rassismus, Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ein – und explizit auch gegen Muslimfeindlichkeit“ (ebd.). Den Mitgliedern der DIK versicherte sie, die Handlungsempfehlungen des im Sommer 2023 erwarteten Berichts des Unabhängigen Expertenkreises Muslimfeindlichkeit „sehr ernst zu nehmen und auch dafür zu sorgen, dass sie einen breiten öffentlichen Widerhall finden. Denn dass Musliminnen und Muslime in Deutschland auf Grund ihrer Religion oder ihrer Herkunft diskriminiert werden, dürfen wir als Gesellschaft nicht akzeptieren!“ (ebd.)

Dem Abbau der in Deutschland einschlägigen Untersuchungen zufolge tatsächlich überproportional hohen Muslimfeindlichkeit soll auch die Stärkung der Teilhabe von Muslimen an der Zivilgesellschaft dienen. Schon jetzt trägt die DIK, so Faeser, mit der Einführung von islamischem Religionsunterricht an öffentlichen Schulen sowie mit der Etablierung islamischer Theologie an den Universitäten dazu bei, „dass Musliminnen und Muslime in Deutschland und ihre Religion ein selbstverständlicher Teil unserer Gesellschaft“ sind. Damit sendet die DIK zugleich „ein klares Zeichen an alle, die das nicht hören oder akzeptieren wollen“. Muslimisches Engagement müsse nur eben noch „sichtbarer“ gemacht und islamische Gemeinden „noch besser in der Gesellschaft“ verankert werden.

Auch Faeser vermag somit dem paternalistischen Habitus den Muslimen gegenüber nicht zu entkommen. Angesichts der bekundeten Selbstverständlichkeit muslimischen Lebens in Deutschland irritiert zumindest ihr abschließender, an die Mitglieder der DIK gerichteter Appell: „Bringen Sie sich ein und beteiligen Sie sich an den Debatten unserer Zeit. Seien Sie verantwortlicher Teil einer aktiven Zivilgesellschaft. Gestalten, beleben und stärken Sie den Zusammenhalt in Deutschland und Europa aktiv mit“ (ebd., 7). Würde sich muslimisches Leben in Deutschland im (seit dem Anwerbeabkommen von 1961 gerechnet) siebten Jahrzehnt der muslimischen Zuwanderung und nach 17 Jahren DIK von selbst verstehen bzw. selbstverständlich sein, bedürfte es eines solchen Appells eigentlich nicht. Zumindest sind Juden, Buddhisten und Mormonen ebenso wie Humanisten, Konfessionslose und Atheisten von solchen Appellen bislang verschont geblieben.

Die Vielfalt muslimischer Lebenswelten

So wenig selbstverständlich muslimisches Leben in Deutschland somit immer noch ist und so wenig hilfreich es wäre, Muslimfeindlichkeit in Deutschland herunterzuspielen: Ohne Zweifel hat die strukturelle Integration des Islam in Deutschland die Fragmentierung und Pluralisierung des Islam noch befördert. Sie hat neue Typen islamischer Assoziationen entstehen lassen, die mit der von ihnen beförderten Individualisierung islamischer Glaubenslehren und -praxis die unterschiedlichsten Formen von Muslimsein in Deutschland generieren: Säkulare / nominelle Kulturmuslime, welche die eigene religiöse Praxis, wenn sie diese denn überhaupt noch pflegen, auf die Einhaltung der Übergangsriten wie Beschneidung, Heirat und Beerdigung beschränken und sich mit der Betonung „islamischer Werte“ begnügen, konkurrieren mit kritischen, progressiven, liberalen, reformorientierten, mystisch-sufischen, konvertierten, (neo)orthodoxen und traditionellen Muslimen um die Deutungshoheit über den „wahren“ Islam – um die Salafisten, Islamisten und Extremisten hier einmal außen vor zu lassen.

Der Streit darüber, wer denn die Interessen der Muslime in Deutschland nun vertreten sollte – die konservativen Dachverbände, liberale Moscheegemeinden oder auch säkulare Muslime – begleitet die Deutsche Islam Konferenz seit ihrem Bestehen 2006 und wird wohl so schnell nicht enden. In welcher Form ihn die fünfte Auflage der DIK mit ihrem Arbeitsprogramm der staatlichen Förderung der Imamausbildung sowie der Bekämpfung von Muslimfeindlichkeit moderieren kann, bleibt abzuwarten. Fest steht schon jetzt: Bis muslimisches Leben zu einer (kaum mehr thematisierten) Selbstverständlichkeit in Deutschland wird, dürfte die DIK 5.0 schon längst wieder Geschichte sein.


Rüdiger Braun, 05.01.2023

 

Literatur

Faeser, Nancy (2022): Rede zur Deutschen Islam Konferenz, 1 – 7, https://tinyurl.com/3nxv7bfs (Abruf der Internetseiten: 3.1.2023).

Fülling, Hanna (2019): Die Deutsche Islam Konferenz – Religion, Politik und Integration, in: ZRW 82/2 (2019), 45 – 53.

Klinge, Marcel (2012): Islam und Integrationspolitik deutscher Bundesregierungen nach dem 11. September 2001, Berlin.

ÖIF, Österreichischer Integrationsfonds (Hg., 2018): Islam europäischer Prägung, Wien.

Schäuble, Wolfgang (2006): Muslime in Deutschland, FAZ vom 27.9.2006.

Schäuble, Wolfgang (2009): Deutsche Islam Konferenz – Perspektiven für eine gemeinsame Zukunft, in: Deutsche Islam Konferenz (Hg.): Drei Jahre Deutsche Islam Konferenz (DIK) 2006 – 2009, Berlin, 12 – 21.

Seehofer, Horst (2018): Grundsatzrede zum Auftakt der 4. Deutschen Islam Konferenz, www.bmi.bund.de/SharedDocs/reden/DE/2018/11/rede-dik-20181128.html.