Arnulf von Scheliha

Religiöse Pluralität im Spannungsfeld

Warum Theologie (weiterhin) an die Universitäten gehört

Theologie als Universitätsdisziplin1

Die christliche Theologie gehört zur europäischen Universitätsgeschichte und war Motor ihrer Entwicklung.2 Mit der Rechtswissenschaft und der Medizin bildete sie die drei höheren Fakultäten der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Universität. Deshalb konnte die Universitätstheologie während der Reformationszeit eine Schlüsselrolle übernehmen. Die beiden wichtigsten Reformatoren, Martin Luther und Philipp Melanchthon, waren Universitätsprofessoren und brachten mit ihrem Programm „ihre“ Universitäten auf einen humanistischen Reformkurs. Nach der Einführung des landesherrlichen Kirchenregiments stellten die evangelischen Fürsten die Ausbildung der Pastoren durch Einrichtung und Unterhaltung ihrer Landesuniversitäten sicher. Die Theologischen Fakultäten sollten die rechte (lutherische, reformierte) Lehre sichern, sie gegen die Altgläubigen und Schwärmer verteidigen und die Pastoren ausbilden, die wiederum für die Geltung der christlichen Lehre in der Fläche verantwortlich waren.

In sozialgeschichtlicher Perspektive bedeutet dieses Konstrukt, dass ein bürgerlicher Beruf kreiert wurde, der bildungsbereiten und -fähigen Männern den Weg aus der feudalen Abhängigkeit ermöglichte. Der akademische Beruf des evangelischen Pastors war Teil und Stütze der entstehenden bürgerlichen Gesellschaft mit Bildungsanspruch.3 Ebenso setzte die römisch-katholische Kirche seit dem Konzil von Trient (1545–1563) auf theologisch qualifizierte Priester.4

In der Forschung blieb die evangelische Theologie Teil des Wissenschaftsbetriebes. Eng mit der Bewegung der Aufklärung verbunden, waren evangelische Theologen bei der Entwicklung der Methoden zur historisch-kritischen Erforschung der biblischen Schriften und der Dogmen- und Kirchengeschichte federführend. Die Theologen der sogenannten Neologie bezogen die christliche Lehre in Dogmatik und Ethik nicht nur konstruktiv auf die kritische Vernunft, sondern vermittelten diese Synthese auch in volkspädagogischer Absicht. Heute nennen wir das „Transfer“ oder „Third Mission“.5 Aus diesem Grund und weil auch der katholische Klerus hochanteilig positiv auf die Aufklärung bezogen war,6 hat es in Deutschland – anders als etwa in Frankreich oder England – die schroffe Antithese zwischen Philosophie und Theologie nicht gegeben.

Im Zuge der Universitätsreform während der sogenannten Sattelzeit zu Beginn des 19. Jahrhunderts versteht Friedrich Schleiermacher die Theologie als förmliche Professionswissenschaft. „Die Theologie eignet nicht Allen, welche und sofern sie zur Kirche gehören, sondern nur welchen und sofern sie die Kirche leiten. […] Die christliche Theologie ist der Inbegriff derjenigen wissenschaftlichen Kenntnisse und Kunstregeln, ohne deren Anwendung ein christliches Kirchenregiment nicht möglich ist.“7 Für Schleiermachers Theologiebegriff ist damit einerseits der Bezug auf die Kirche und deren Leitung explizit und konstitutiv. Andererseits greift seine theologische Enzyklopädie die disziplinäre Ausdifferenzierung auf und verpflichtet die theologischen Fächer auf Interdisziplinarität: „Dieselben Kenntnisse ohne diese Beziehung [auf die Kirchenleitung] hören auf theologische zu sein und fallen jede einer anderen Wissenschaft anheim“ (§ 6). Die präzise Beschreibung der Theologie als differenzierte Einheit im System der Wissenschaften bietet ihr nach der Humboldt’schen Universitätsreform einen festen Platz in der deutschen Universität. Sie verliert zwar ihre frühere Spitzenstellung, aber ihre Ausbildungsfunktion festigt den Beruf der Geistlichen beider Konfessionen als akademischen Beruf.

Daran ändert sich auch nach der Revolution 1918 nichts. Im Gegenteil: Durch Art. 149 der Weimarer Reichsverfassung erhalten die Theologischen Fakultäten an den Universitäten sogar Verfassungsrang und Bestandsgarantie. Diese Bestimmung geht zwar nicht in das Grundgesetz von 1949 ein, aber faktisch ändert sich nichts, weil aus dem Religionsverfassungsrecht des Grundgesetzes „eine mittelbare Garantie wissenschaftlicher Theologie an staatlichen Hochschulen folgt“.8 Daher bleiben in der BRD, aber erstaunlicherweise auch in der DDR die Theologischen Fakultäten nicht nur erhalten, sondern werden sogar zahlreicher.9 Das liegt daran, dass die Studierendenschaft sich ausweitet. Frauen studieren nun mit dem Ziel, Pastorinnen zu werden. Wegen der grundgesetzlichen Verankerung des schulischen Religionsunterrichtes entsteht ein wachsender Bedarf an Religionslehrkräften. Letztlich ist es die Ausbildungsfunktion für diesen Personenkreis, die den großen Bestand an akademischen Einrichtungen für Theologie bis zum heutigen Tag sichert.

Ich fasse diesen Teil in drei Thesen zusammen:
 

  1. Theologie ist bis heute fester Bestandteil der europäischen und speziell der deutschen Universitätsgeschichte. Durch ihre interdisziplinäre Ausrichtung ist sie fest mit dem gesamten Wissenschaftskosmos verbunden.
  2. Die christliche Theologie gibt es nur im Plural, denn schon die reformatorische Theologie war faktisch durch lutherische und reformierte Fakultäten geprägt. In der Gegenwart sind evangelische und römisch-katholische Fakultäten organisatorisch und enzyklopädisch voneinander unterschiedene wissenschaftliche Einheiten.
  3. Durch ihre Ausbildungsfunktion tragen die Universitätstheologien zum einen dazu bei, dass die Religionskultur in Deutschland staatsnah und auf bildungsbürgerlichem Niveau organisiert ist. Zum anderen war und sind sie Katalysatoren bürgerlicher Emanzipation. Zwar scheiterte im 19. Jahrhundert der Versuch des jüdischen Reformrabbiners Abraham Geiger, im Anschluss an Friedrich Schleiermachers Theologieverständnis die Jüdische Theologie als Universitätsdisziplin zu etablieren,10 aber ein anderer Reformversuch gelang: An der Theologischen Fakultät der Universität Göttingen durften schon Ende des 19. Jahrhunderts erstmals Frauen studieren und sich auf ein schulisches Lehramt vorbereiten. Mit der Akademisierung des Lehrerinnenberufs und der Öffnung des Pfarrberufes für Frauen kam dem Theologiestudium eine wichtige Rolle bei der Vorbereitung von Frauen auf akademische Berufskarrieren zu. Diese Entwicklung kann gegenwärtig auch bei LGBTQIA+-Personen beobachtet werden.11
     

Der Begriff der Evangelischen Theologie und die Entwicklung seit 2010

Gegenwärtig umfasst die Evangelische Theologie sechs Fächer, die sich durch Gegenstand und Methoden voneinander unterscheiden. Drei Fächer sind primär historisch angelegt: Altes Testament, Neues Testament sowie Kirchen- und Dogmengeschichte. Für das Studium dieser Fächer werden die Kenntnisse der antiken Sprachen Hebräisch, Griechisch und Lateinisch auf dem Niveau einer Ergänzungsprüfung zum Abitur vorausgesetzt. In diesen Fächern dominieren philologische, literatur- und geschichtswissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse der jeweiligen Nachbardisziplinen. Dazu kommen die drei eher auf die Gegenwart bezogenen Fächer, nämlich Systematische Theologie (v.a. Religionsphilosophie, Dogmatik, Ethik), Praktische Theologie (v.a. Predigtlehre, Seelsorge, Religionspädagogik) sowie Interkulturelle Theologie und Religionswissenschaft. In diesen drei Fächern sind die Philosophie und die Sozialwissenschaften von besonderer Bedeutung. Das Theologiestudium ist daher sehr anspruchsvoll und verlangt von den Studierenden, Kenntnisse unter Anwendung sehr unterschiedlicher Methoden zu erwerben. Das Ziel besteht darin, die Gegenwartsbedeutung der christlichen Tradition kritisch zu erarbeiten sowie wissenschaftlich (und das heißt theologisch: zugleich intellektuell und existenziell) zu verantworten. Die Anwendung der allgemein geltenden wissenschaftlichen Methoden erfolgt also mit dem Ziel, die überlieferte religiöse Vorstellungswelt kritisch und affirmativ, pluralitätstauglich und adressatensensibel zu reformulieren. Mit dem für die Studierenden oftmals mühsamen Erlernen der antiken Sprachen verbindet sich positiv ein attraktiver interkultureller Kompetenzgewinn. Die Studierenden erwerben interdisziplinäre Perspektiven und damit die Fähigkeit, vergangene (u.a. antike, mittelalterliche, frühneuzeitliche) und gegenwärtige Gesellschaften und Kulturräume zu erfassen. Dies eröffnet die Möglichkeit, sich mit Erfahrungen von Alterität und mit interreligiöser Kommunikation auseinanderzusetzen, was vor eindimensionalen Positionierungen gegenüber anderen Religionen und Kulturen schützt.

In seinen bekannten „Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Theologien und religionsbezogenen Wissenschaften an deutschen Hochschulen“ hat der Wissenschaftsrat, das höchste hochschulbezogene Politikberatungsgremium in Deutschland, im Jahre 2010 die Bedeutung der Theologien bestätigt und Reformimpulse gesetzt:

Die historisch gewachsene Verankerung der christlichen Theologien an staatlichen Universitäten im deutschen Sprachraum ist als (relative) Erfolgsgeschichte zu beschreiben. Systematische Begründung und geschichtliche Entwicklung legen es daher nahe, eine solche Verankerung auf andere Religionslehren auszuweiten, welche – wie das Judentum und der Islam – eine vergleichbare Tradition gelehrter Auslegung heiliger Schriften und religiöser Praktiken kennen und damit in den Prozess wissenschaftsförmiger Reflexion und Begründung religiöser Normativität einbezogen sind. Daher ist der Wissenschaftsrat zu der Überzeugung gelangt, dass der zentrale Ort der christlichen und nichtchristlichen Theologien das staatliche Hochschulsystem darstellt. In der Regel sollte eine Verankerung von Theologien – gleich welcher Konfession oder Religion – im staatlichen Hochschulsystem Priorität vor der Neugründung eigener privater Hochschulen der Kirchen und Religionsgemeinschaften haben. Der Wissenschaftsrat empfiehlt die weitere Entwicklung der Theologien im Kontext der anderen Wissenschaften in den staatlichen Hochschulen und plädiert nachdrücklich für den bedarfsgerechten Umbau christlicher Theologien und die bedarfsgerechte Etablierung nichtchristlicher Theologien an deutschen Hochschulen.12

Im Sinne dieser Empfehlung wurden seither die Islamische Theologie und die Jüdische Theologie an deutschen Universitäten etabliert. Dabei handelt es sich um eine herausragende religionspolitische Kraftanstrengung, die von allen maßgeblichen politischen Kräften mitgetragen wird und die das religionsverfassungsrechtliche Modell Deutschlands eindrucksvoll bestätigt. Denn auf der Grundlage ihrer religionsfreundlichen Neutralität gehen die staatlichen Ebenen eine auf Dauer angelegte Kooperation mit den Religionsgemeinschaften ein mit dem Ziel, dass an den Universitäten künftige Religionsgelehrte akademisch ausgebildet werden und anschließend in den Religionsgemeinschaften und im schulischen Religionsunterricht beruflich tätig werden. Das Ziel, durch die Ausbildungsfunktion auch die Tätigkeiten von Imam:innen und Rabbiner:innen bzw. von islamischen und jüdischen Religionslehrkräften zu bürgerlichen Berufen zu machen und damit den Islam und das Judentum als anerkannte bürgerliche Religionen religionskulturell und gesamtgesellschaftlich zu integrieren, rückt auf diese Weise in Reichweite. Das kann als gelungenes und inzwischen bewährtes religionspolitisches Pluralismusmanagement gelten.

Die „neuen“ Theologien werden von den christlichen Theologien ausdrücklich begrüßt und unterstützt. An der Universität Münster werden die drei Theologien bzw. Theologischen Fakultäten ab 2026 einen gemeinsamen „Campus der Theologien und religionsbezogenen Forschung“ bilden. Theologische Lehre und Forschung werden unter einem Dach stattfinden. Wir versprechen uns davon einen erheblichen Innovationsschub für Forschung, Lehre und gesellschaftlichen Transfer. Die gesamte Universität will hier die Praxis der religionsbezogenen Forschung neu denken und organisieren.

Ich schließe diesen Teil mit einer gegenläufigen Beobachtung, denn es gibt keinen Trend ohne Gegentrend: Jenseits der Empfehlungen des Wissenschaftsrates vollzieht sich eine Entwicklung, die nicht folgenlos bleiben wird, nämlich die Gründung privater theologischer Ausbildungsstätten. Prominentestes Beispiel ist die vor wenigen Jahren gegründete „Kölner Hochschule für Katholische Theologie“. Auf evangelischer Seite sind die „Theologische Hochschule Ewersbach“, die „Theologische Hochschule Elstal“ und die „Theologische Hochschule Tabor“ zu nennen (letztere hat zudem Filialgründungen angekündigt). Kennzeichnend ist, dass diese Neugründungen auf den wachsenden innerchristlichen Pluralismus reagieren. Die Träger dieser neuen Hochschulen sehen ihre strukturkonservative Glaubenshaltung in den etablierten Universitätstheologien nicht mehr repräsentiert und gründen eigene akademische Einrichtungen. Das Wissenschaftssystem lässt private Akteure ausdrücklich zu und unterstützt sie auch. Von einer solchen Entwicklung könnten grundsätzlich ebenso die Jüdische und die Islamische Theologie betroffen sein. So ist es zum Beispiel nicht ausgeschlossen, dass die türkische Religionsbehörde durch ihren deutschen Ableger DITIB eine private Hochschule für die Imam-Ausbildung gründet. Das Allgemeine an diesem Gegentrend besteht darin, dass die Pluralisierung der Religionskultur es zunehmend schwerer macht, in der Religionsgelehrsamkeit das gesamte Spektrum einer Konfession und Religion akademisch abzubilden. Diese Entwicklung, die durch die Zuwanderung der letzten Jahre beschleunigt wurde, hatte der Wissenschaftsrat 2010 noch nicht absehen können.

Damit komme ich zu den aktuellen religionspolitischen Herausforderungen.
 

Gegenwärtige Herausforderungen für die akademischen Theologien

Die erste Herausforderung dürfte in der stärker werdenden religiösen Pluralität bestehen. Dieser Trend hat mehrere Dimensionen. Da ist zunächst der wachsende Anteil derjenigen Menschen, die sich nicht mehr religiös orientiert fühlen und sich als „religionslos“, „konfessionslos“ oder „säkular“ bezeichnen. Laut aktuellen Umfragen ist dies die Mehrheit der Menschen in Deutschland, und diese Menschen sind, glaubt man der jüngsten Mitgliedschaftsstudie der EKD, auch innerhalb der Religionsgemeinschaften vertreten. Die Säkularisierung scheint ungebremst voranzuschreiten, der Anteil institutionell gebundener religiöser Menschen scheint zu sinken.13

Innerhalb der Konfessionen und Religionen gibt es, zweitens, eine wachsende Binnenpluralität, die nicht mehr ohne weiteres gemanagt werden kann. Es entsteht so etwas wie ein agonaler Pluralismus, der insbesondere bei ethisch strittigen Themen hervortritt und dessen Kennzeichen das Versagen klassischer Kompromissmöglichkeiten ist. Ich nenne exemplarisch die Themen „Abtreibung“, „Ehe-, Familien- und Sexualethik“, „die Rolle der Frau“, „Gesellschaftsideale“. Diese Themen sind geeignet, Religionsgemeinschaften und Konfessionen zu spalten – und dies mit Rückwirkungen auf denjenigen Zweck, für den es akademische Theologien gibt. Dies wurde am Beispiel der privaten Hochschulneugründungen schon deutlich, die künftige Religionsgelehrte für spezifische religiöse Milieus ausbilden.

Als dritte Herausforderung nenne ich die Schwächung der religiösen Institutionen, die bei den christlichen Kirchen durch den jeweils desaströsen Umgang mit den Fällen sexualisierter Gewalt mitverursacht und dramatisch beschleunigt worden ist. Auch die islamischen Organisationen und der Zentralrat der Juden in Deutschland haben derzeit – freilich aus ganz anders gelagerten Gründen – Probleme, diejenige soziale Anerkennung zu erhalten, die die Religionsgemeinschaften, ihre Einrichtungen und ihre Mitglieder für die Leistungen verdienen, die sie insgesamt für die Gesellschaft erbringen. Aber die Fehler im eigenen Verantwortungsbereich, auch im Umgang mit ureigenen Themen, haben bei den christlichen Kirchen zu einem erheblichen Vertrauensverlust geführt, sowohl unter den eigenen Mitgliedern als auch in der Außenwahrnehmung.

Die vierte Herausforderung, die ich nennen möchte, betrifft die akademische Theologie selbst. Der sehr hohe Standard der wissenschaftlichen Bearbeitung der religiösen Überlieferung im interdisziplinären und internationalen Kontext hat dazu geführt, dass sich die theologischen Diskurse in den Fächern von der religiösen Kommunikation in den Kirchen weitgehend abgekoppelt haben. Der Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die religiöse Praxis ist auch deshalb schwerer geworden, weil die theologischen Diskurse sich auf fachwissenschaftlich stark ausdifferenzierte Probleme fokussieren und in einigen Fächern nur auf Englisch geführt werden. Es kommt hinzu, dass Forschung und Lehre zunehmend auseinanderfallen, weil die theologischen Studiengänge vor allem der Vermittlung von Grundwissen dienen, Vertiefung nur exemplarisch möglich ist und die Einheit der Theologie oftmals nicht mehr sichtbar wird.

Diese vier Herausforderungen – vielleicht gibt es noch mehr – bewirken, dass die Zahl an Theologiestudierenden seit einigen Jahren stark rückläufig ist. Selten erreicht die Auslastung in den Studiengängen noch 50 Prozent der vorhandenen Studienplätze. Dieser Trend hält an, obwohl die Kirchen dringend Pastor:innen und Priester suchen. Auch die Bundesländer melden einen großen Bedarf an Religionslehrkräften, denn der konfessionelle Religionsunterricht wird trotz der fortschreitenden Säkularisierung weiterhin nachgefragt. Ja, der schulische Religionsunterricht ist derzeit dasjenige religionspolitische Gebiet, auf dem die Entwicklung sehr dynamisch und konstruktiv verläuft.14
 

Religionspolitische Überlegungen

Grundsätzlich ist zu sagen, dass sich das deutsche Modell einer akademischen Ausbildung der Religionsgelehrten bewährt hat. Es leistet einen wesentlichen Beitrag zur Versäulung der Religionskultur in der bürgerlichen Mitte der Gesellschaft und ist damit ein Faktor sozialer Integration und religiösen Friedens. Spät, aber nicht zu spät wurde dieses Modell auf die Religion des Islam und auf das Judentum übertragen. Neben den Religionsgelehrten innerhalb der Religionsgemeinschaften sind es die akademisch gebildeten und religionsgemeinschaftlich approbierten Religionslehrkräfte, die zu dieser integriert-friedlichen Religionskultur wesentlich beitragen.

In Zeiten wachsender religiöser Pluralisierung wird dieses Ziel zwar schwieriger zu erreichen sein, aber es ist nicht aussichtslos. Es kommt darauf an, mehr Akteure zu berücksichtigen und einzubeziehen, innerhalb des christlichen Spektrums etwa die Orthodoxie(n),15 im Bereich des Islam die Schiiten und die Aleviten. Das deutsche Religionsverfassungsrecht ist dafür offen. Meines Erachtens ist dieser Weg erfolgversprechend und religionspolitisch anzuraten. Denn damit würde eine religionspolitische Ordnungsstruktur gefestigt, die ein wichtiger Faktor sein kann, wenn der religiöse Pluralismus weiter zunimmt, etwa auch durch den Import religiöser Konflikte qua Einwanderung. Durch die Etablierung religionsgelehrter Ausbildung an den Universitäten als gemeinsamer Angelegenheit von Staat und Religionsgemeinschaften sind die Religionsgemeinschaften zur Kooperation und die Theologien zur Interdisziplinarität verpflichtet. Und die kommunikative Vernunft ist – auf allen Ebenen – noch immer die beste Vorbeugung gegen Fundamentalismus.

Für die bereits etablierten Theologien ist es wichtig, dass sie ihre Ausbildungsfunktion im Blick behalten und sich zusammen mit den Religionsgemeinschaften an der Reform der Studiengänge und an deren Bewerbung unter den Studieninteressierten beteiligen. Die theologischen Studiengänge stehen bei den Studienanfänger:innen im Wettbewerb mit anderen Optionen und müssen sich in Richtung „Marktgängigkeit“ reformieren. Im Bereich der Evangelischen Theologie werden solche Anstrengungen derzeit unternommen. Der Evangelisch-Theologische Fakultätentag hat die sogenannte Gemischte Kommission beauftragt, bis zum Juni 2025 einen Vorschlag für eine Rahmenordnung des Pfarramtsstudienganges im Bachelor-Master-Modell auszuarbeiten.

Zu den Bemühungen um eine Studienreform gehört – in religionspolitischer Hinsicht – auch eine stärkere Integration des ökumenischen und interreligiösen Studiums. Wenn Politik und Gesellschaft mit gutem Recht erwarten, dass die Religionsgemeinschaften kooperieren und etwa beim schulischen Religionsunterricht als gemeinsame Anbieter auftreten, dann muss das dafür erforderliche Wissen der Religionsgelehrten und -lehrkräfte im Studium in kooperativen Lehrveranstaltungen – wenigstens exemplarisch – erworben werden können. Diesbezüglich stehen wir an den Universitäten erst am Anfang und hier ist mehr Offenheit erforderlich.

In dieser Perspektive, also mit Blick auf ökumenische und interreligiöse Kooperation auch an den Universitäten, würde ich die Standortfragen diskutieren, die auf die christlichen Theologien zukommen.16 In formaler Hinsicht ist bei einer solchen Diskussion zu berücksichtigen, dass es keine zentrale Instanz gibt, die tätig werden könnte. Religions- und Wissenschaftspolitik ist vor allem Sache der Bundesländer, die diesbezüglich Verträge oder Vereinbarungen mit den entsprechenden Landeskirchen bzw. römisch-katholischen Diözesen haben. In diesen Abmachungen finden sich bisweilen detaillierte Regelungen, die nicht handstreichartig aufgekündigt werden können. Oftmals enthalten diese Verträge auch Klauseln, die Änderungen nur im beiderseitigen Einvernehmen zulassen. Dennoch ist ein solches Einvernehmen selbstverständlich religionspolitisch denkbar. Bei der Einführung des Christlichen Religionsunterrichts (CRU) in Niedersachsen wurde es zum Beispiel erzielt. Aber wenn die religionspolitische Frage aufgeworfen werden sollte, welche akademischen Theologiestandorte eine Zukunft haben, dann ist die kooperative Pluralismustauglichkeit ein gutes Kriterium: Welcher akademische Theologiestandort hat die Möglichkeit, für die Ausbildung von Religionsgelehrten (Priester, Pfarrer:innen, Imam:innen, Rabbiner:innen, Religionslehrkräfte) Module in ökumenischer und interreligiöser Kooperation anzubieten und entsprechende Fragen in der Forschung zu vertiefen? Ein solches Angebot kann nicht überall gemacht werden. Aber dort, wo es realisierbar ist, könnte es sehr reizvoll für Studierende sein. In jedem Fall wäre es unter den Bedingungen religiöser Pluralisierung notwendig für eine spätere religionsgelehrte Berufspraxis in religiösen Institutionen, Schule und Gesellschaft (Notfall-, Krankenhaus-, Gefangenen-, Militär- und Polizeiseelsorge).

Zu dieser Pluralismustauglichkeit der akademischen Theologie gehört aber auch, dass die Auseinandersetzung mit der Religionslosigkeit und Religionskritik weiterhin Teil des Studiums ist. Insofern gehören starke Philosophien und Sozialwissenschaften in das Umfeld der universitären Theologie, die die Antworten der religiösen Traditionen auf die Herausforderungen der Gegenwart reformulieren und verantworten soll. Das ist das Hauptargument gegen theologische Hochschulen in privater Trägerschaft, in denen nichts anderes als Theologie gelehrt wird. Theologie gedeiht am besten als Teil der universitas litterarum, auch deshalb, weil sie mit der Gottesfrage innerhalb der Universität ein Thema besetzt, dass von keiner anderen Disziplin bearbeitet wird. Angesichts der langen und bewährten Tradition akademischer Theologie in der Universitätsgeschichte zweifle ich nicht daran, dass die Theologien in der Lage sind, die genannten Herausforderungen anzunehmen. Umgekehrt profitiert die Gesellschaft von der aufgeklärten Religion, die an der Universität erforscht und vermittelt wird. Die Religionsfreiheit wird dadurch stabilisiert.17 Daher ist es religionspolitisch klug, an der universitären Theologie festzuhalten und sie weiterzuentwickeln.



Arnulf von Scheliha (Münster), März 2025

 

Anmerkungen

  1. Der vorliegende Artikel ist die geringfügig überarbeitete und erweiterte Fassung eines bereits in epd-Dokumentation 5/2025, 33–38, veröffentlichten Artikels.
  2. Vgl. Reiner A. Müller, Geschichte der Universität. Von der mittelalterlichen Universität zur deutschen Hochschule (München: Callwey, 1990).
  3. Vgl. Katrin Hildenbrand, Leben in Pfarrhäusern. Zur Transformation einer protestantischen Lebensform (Stuttgart: Kohlhammer, 2016).
  4. Vgl. Bernhard Grümme und Thomas Söding, „Wissenschaft für Kirche und Gesellschaft. Die katholische Theologie im universitären Kosmos“, in: Stefan Nacke, Marcus Optendrenk und Thomas Söding (Hg.), Die Gottesfrage in der Universität. Debatten über Religion und Wissenschaft (Freiburg i.Br.: Herder, 2021), 61–84, 62.
  5. Vgl. dazu das Forschungsprojekt „Bibliothek der Neologie“ an der Universität Münster: https://bdn-edition.de/index.html (letzter Abruf aller im Beitrag genannten Internetquellen am 14.3.2024). Dort auch weiterführende Literatur.
  6. Vgl. Heinz Hürten, Kurze Geschichte des deutschen Katholizismus (Mainz: Matthias-Grünewald-Verlag, 1986), 11–32.
  7. Friedrich Schleiermacher, „Kurze Darstellung des theologischen Studiums zum Behuf einleitender Vorlesungen“ (1811), in: ders., Kritische Gesamtausgabe, Bd. 1/6, hg. von Dirk Schmid (Berlin: de Gruyter, 1998), 243–315, §§ 3 + 6. Vgl. Hans-Joachim Birkner, „Schleiermachers ‚Kurze Darstellung‘ als theologisches Reformprogramm“, in: ders., Schleiermacher-Studien, hg. von Hermann Fischer, Schleiermacher-Archiv 16 (Berlin: de Gruyter 1995), 285–305.
  8. Jacob Joussen, „Theologie in der Universität. Perspektiven der Rechtswissenschaft“, in: Nacke, Optendrenk und Söding, Gottesfrage in der Universität, 25–37, 30.
  9. Ein Grund dafür war die institutionelle Stärke der christlichen Kirchen in der Nachkriegszeit und während der Ära der deutschen Zweistaatlichkeit. Nur die Fakultät in Gießen wurde geschlossen; dafür kam es zu Neugründungen in Hamburg, Bochum, München und Frankfurt am Main. Zu erwähnen sind auch die neugegründeten kirchlichen Hochschulen in Hamburg (1949), Naumburg (1951) und Neuendettelsau (1947) sowie die (wiedereröffneten) Einrichtungen in Berlin und Wuppertal (jeweils 1945).
  10. Vgl. Imke Stallmann, Abraham Geigers Wissenschaftsverständnis. Eine Studie zur jüdischen Rezeption von Friedrich Schleiermachers Theologiebegriff (Frankfurt a.M.: Lang, 2013).
  11. Vgl. dazu exemplarisch Katrin Burja und Traugott Roser (Hg.), Queer im Pfarrhaus. Gender und Diversität in der evangelischen Kirche (Bielefeld: transcript, 2024).
  12. Wissenschaftsrat, „Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Theologien und religionsbezogenen Wissenschaften an deutschen Hochschulen“, Januar 2010, 58f., https://tinyurl.com/mc367v8.
  13. Vgl. dazu jetzt die Ergebnisse der 6. Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung (KMU 6), https://kmu.ekd.de. Vgl. dazu mit guten Gründen kritisch: Martin Fritz, „Triumph der Säkularisierung. Skeptische Rückfragen an die Erstauswertung der EKD-Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung (KMU VI)“, ZRW 87,1 (2024), 3–24.
  14. Vgl. Arnulf von Scheliha und Hinnerk Wißmann, Religionsunterricht 4.0. Eine religionspolitische Erörterung in rechtswissenschaftlicher und ethischer Perspektive (Tübingen: Mohr Siebeck, 2024).
  15. Vgl. dazu Yauheniya Danilovich, „Ein echter Bedarf – eine wichtige Stimme. Orthodoxe Theologie und Religionspädagogik an der Universität“, in: Nacke, Optendrenk und Söding, Gottesfrage in der Universität, 109–118.
  16. In der römisch-katholischen Kirche wird diese Diskussion bereits geführt. Vgl. den Themenüberblick „Priesterausbildung in Deutschland“, katholisch.de, https://tinyurl.com/3btfmbyu.
  17. Vgl. Arnulf von Scheliha, „Organisierte Freiheit. Erwägungen zu den künftigen Aufgaben der Religionspolitik in NRW“, in: Nacke, Optendrenk und Söding, Gottesfrage in der Universität, 161–174.