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Kampf gegen Islamfeindlichkeit. Zum Für und Wider eines neuen Gedenktags

Eine Reflexion über den neuen Gedenktag gegen Islamfeindlichkeit in Berlin

Rüdiger Braun
Demonstranten mit Schild "No to Islaophobia. No to war."

Ein neuer Gedenktag als politische Anerkennung antimuslimischer Diskriminierung

Als erstes deutsches Bundesland hat Berlin – einem Beschluss des Abgeordnetenhauses entsprechend – den 2022 von den UN eingeführten „Internationalen Tag zur Bekämpfung von Islamfeindlichkeit“ am jeweils 15. März des Jahres nun auch in den eigenen (Gedenktags-)Kalender übernommen.1 Der „Tag gegen Islamfeindlichkeit“ soll an den rechtsterroristischen, über 50 Todesopfer fordernden Anschlag auf zwei Moscheen in Christchurch/Neuseeland vom 15.03.2019 erinnern und ein Zeichen für die Bekämpfung der zunehmenden antimuslimischen Diskriminierung setzen. Seine Einführung in Berlin ist, so heißt es in der Begründung des Senats, „Ausdruck gelebter Solidarität und soll verdeutlichen, dass Diskriminierung, Ausgrenzung und Gewalt in Berlin keinen Platz haben dürfen.“ Der Tag leitet zugleich die Internationalen Wochen gegen Rassismus ein (16. bis 29. März 2026), die im Rahmen einer von der „Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung“ (LADS) organisierten Auftaktveranstaltung sowie einer Reihe von Dialog‑ und Bildungsveranstaltungen über Ausmaß, Formen und Prävention muslimfeindlicher Diskriminierung aufklären. Muslimische ebenso wie nichtmuslimische zivilgesellschaftliche Organisationen begrüßen den Tag als Zeichen dafür, dass Berlin dem Phänomen antimuslimischer Diskriminierung endlich entgegenzutreten und den Dialog mit den Moscheegemeinden zu stärken sucht.2 Die 2017 gegründete und vom Bundesministerium des Inneren (BMI) und dem Bundesprogramm „Demokratie leben“ geförderte NGO CLAIM Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit fordert seit nahezu einem Jahrzehnt dazu auf, „Maßnahmen gegen den antimuslimischen Rassismus“3 zu treffen und verweist dabei auf den Befund der quantitativen empirischen Sozialforschung: Demzufolge hegen jeweils über die Hälfte bis zu zwei Drittel der jeweils Befragten eine starke Abneigung gegenüber dem Islam oder sehen diesen gar als Bedrohung der freiheitlich-demokratischen Ordnung.4 Rima Hanano, Leiterin von CLAIM, beschreibt „Islamfeindlichkeit“ als „Teil des deutschen wie auch des Berliner Alltags“5 und diagnostiziert in Institutionen und Behörden Formen eines strukturellen antimuslimischen Rassismus, die es ernst zu nehmen gelte. Und die im Jahr 2024 von CLAIM in Berlin registrierten 644 Fälle von antimuslimischer Diskriminierung (fast 70 Prozent mehr als im Vorjahr) scheinen tatsächlich ein deutlicher Ausweis für eine „[gesunkene] Hemmschwelle“6 zu sein. Der Berliner Senat hat, so könnte man meinen, die Zeichen der Zeit verstanden und mit dem neuen Gedenktag die notwendigen Konsequenzen gezogen.

Kritische Stimmen zur Fokussierung auf Islamfeindlichkeit

Doch ist die Einführung eines neuen religionsbezogenen Gedenktages neben dem an die Befreiung des Konzentrationslagers Ausschwitz erinnernden Holocaust-Gedenktag am 27. Januar unter politischen und zivilgesellschaftlichen Akteuren nicht nur auf Wohlwollen gestoßen. Zwar besteht über die Notwendigkeit der Thematisierung und Anerkennung von Erfahrungen realer antimuslimischer Diskriminierung und rassistischer Übergriffe auf Muslime, sieht man von den rechtsextremen Rändern und den Stellungnahmen der AfD7 einmal ab, grundlegend Konsens. Antisemitischen und antimuslimischen Einstellungen könne, so betonen insbesondere muslimische Vertreter, nur gemeinsam entgegentreten werden.8 Doch werden zugleich – und dies aus ganz unterschiedlichen Richtungen – Zweifel daran geäußert, mit einem ausdrücklich islambezogenen Gedenktag die grassierende Muslimfeindlichkeit nachhaltig bekämpfen zu können.9 Die durch den Gedenktag vorgenommene Fokussierung auf „Islamfeindlichkeit“ könne, anstatt der Prävention gruppenbezogener Diskriminierung zu dienen, die gesellschaftliche Polarisierung gar noch verstärken.

Liberale Muslime ebenso wie Konfessionslose monieren eine mit dem Begriff der „Islamfeindlichkeit“ verbundene Homogenisierung der Vielfalt muslimischer Glaubens- und Lebensformen: Der Begriff suggeriert eine homogene Identität von Muslimen, aus der insbesondere traditionell-konservative Kräfte einen Vertretungsanspruch zum Schutz des Islam vor Kritik ableiten und damit zugleich eine zentrale Errungenschaft der Aufklärung, die Trennung von Person und Position, in Frage stellen können. Der grundgesetzlich verbürgte Schutz des einzelnen Gläubigen vor Diskriminierung würde damit auf den Schutz einer Religion oder Weltanschauung vor Diffamierung und Verunglimpfung ausgedehnt und damit der Handlungsspielraum in Sicherheits-, Menschenrechts- und Integrationsfragen entscheidend eingeengt.10 Liberale Muslime haben anlässlich des in Berlin eingeführten Tags gegen Islamfeindlichkeit vom Mernissi-de-Gouges Bildungs- und Sozialwerk, der Ibn Rushd-Goethe Moschee und dem Arbeitskreis Politischer Islam (AK Polis) unter dem Titel „Ich bin Muslim/Ich bin Muslimin“ eine Kampagne lanciert, die unter dem Motto „Islamische Vielfalt leben – Freiheit schützen“ „Missverständnisse über Ursachen, Erscheinungsformen und Wirkungen von Islamfeindlichkeit und Muslimenfeindlichkeit“11 aufklären und zugleich auf „Hegemoniekonzepte der ‚Islamfeindlichkeit‘ und ‚Islamophobie‘ sowie über den Islamismus als wichtigste Ursache der Muslimenfeindlichkeit“12 aufmerksam machen möchte. Die Kampagne sucht zugleich „ein Zeichen für Selbstbestimmung und innerislamischen Pluralismus“ zu setzen, indem sie eine bislang gesamtgesellschaftlich eher ausgeblendete „Ausprägung gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“ in den Blick rückt: Von „Islamfeindlichkeit“ bzw. einer „innerislamischen Muslimenfeindlichkeit“, so formuliert die Berliner Menschenrechtsanwältin und Moscheegründerin Seyran Ateş, sind auch all jene betroffen, die als „liberale, säkulare und emanzipierte Musliminnen und Muslime […] unter islamistischen Ideologien und Akteuren leiden“.13 Das Engagement für Muslime als Opfer von Diskriminierung dürfe die Aggression und Feindlichkeit muslimischer Gruppierungen gegen andere Menschen, „gegen Andersdenkende, Andersglaubende, Andersliebende als auch […] gegen unsere Gesamtgesellschaft“14 nicht aus dem Blick geraten lassen. Martin Hikel (SPD), Bezirksbürgermeister von Berlin-Neukölln, denkt dabei insbesondere an die 40.000 Jüdinnen und Juden in der Stadt, gegen die im Jahr 2024 über 2.500 antisemitische Übergriffe gezählt wurden und rückt damit die von CLAIM erhobenen Zahlen antimuslimischer Übergriffe (644 bei einer muslimischen Bevölkerungszahl von rund 400.000) in der Relation nochmals in ein anderes Licht.15

‚Nie wieder‘ – Vom Antisemitismus zur gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit

Das Phänomen einer sich seit dem 7. Oktober 2023 nochmals deutlicher artikulierenden (und auch unter Muslimen selbst ausgeprägten) Judenfeindlichkeit lässt schließlich die Einführung eines Gedenktages gegen Islamfeindlichkeit zum gegenwärtigen Zeitpunkt als wenig sensibel erscheinen. Sie vermittelt zudem den irritierenden und insbesondere von muslimischen Verbänden beförderten Eindruck, dem Phänomen der Islamfeindlichkeit eine dem Antisemitismus vergleichbare Stellung in der deutschen Gedenkkultur einräumen zu wollen. In seiner Erklärung zum Antisemitismus hatte der Bundestag das „Nie wieder ist jetzt“16 noch ausdrücklich und ausschließlich auf die in Deutschland wieder gestiegene Bedrohung jüdischen Lebens in Deutschland bezogen. Eine Pressemeldung des Koordinationsrates der Muslime (KRM) zum Internationalen Holocaust-Gedenktag am 27. Januar 2026 hingegen hebt, überschrieben mit „‘Nie wieder‘ beginnt im Alltag“17, nicht allein auf den Antisemitismus im Lande ab: Der Gedenktag zur Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz erinnere „an die Millionen Entrechteten, Verfolgten und Ermordeten – Jüdinnen und Juden ebenso wie viele andere Opfergruppen, darunter auch Sinti und Roma, […] ebenfalls Musliminnen und Muslime“. Aus dem ‚Nie wieder‘ seien daher „nüchtern, konsequent und ohne Ausreden […] Konsequenzen für die Gegenwart“ zu ziehen, das heißt konkret, „Antisemitismus, Antiziganismus und anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“ eine klare Absage zu erteilen: „Die muslimische Bevölkerung weiß aus eigener Erfahrung, wie schnell aus Worten Taten werden können, wenn Hass normalisiert wird.“ Die Pressemeldung ist insofern vielsagend, als dass sie das vielbeschworene „Nie wieder“ im Kontext zunehmender Fremdenfeindlichkeit vom Schicksal ihrer Urheber – den Juden – entkoppelt und als Mahnung universaler Moral dazu nutzt, zugleich auf die Islam- und Muslimfeindlichkeit in der deutschen Bevölkerung aufmerksam zu machen. Verbunden ist damit, so wenig beabsichtigt dies auch sein mag, eine dem Anliegen der Sensibilisierung für Diskriminierung wenig dienliche Einebnung einer zentralen Differenz: Thematisiert der Gedenktag des 27. Januar den staatlich organisierten genozidalen Massenmord an den europäischen Juden und damit ein singuläres Verbrechen gegen die Menschlichkeit, nimmt der Gedenktag des 15. März in Anknüpfung an ein zweifellos erschreckendes Attentat (Christchurch 2019) eine spezifische Form von gruppenbezogener Diskriminierung in den Blick und ist zudem primär präventiv-politisch ausgerichtet. Diese zentrale Differenz könnte in der Rezeption des neuen Gedenktages langfristig an Profil verlieren und das unter Muslimen verbreitete Narrativ als Opfer von Diskriminierung oder gar als der „neuen Juden“ im Lande befördern. Eine Nebenwirkung wäre zugleich das Gefühl einer Nachrangigkeit von Diskriminierungen anderer religiöser Minderheiten (teils auch durch Muslime selbst: Juden, Bahai, Yeziden usw., innermuslimisch Frauen, Konvertiten, queere Menschen usw.) und damit ein Begehren zur Einführung weiterer Gedenktage: Das würde, so darf man annehmen, der gesellschaftlichen Polarisierung eher Auftrieb verschaffen als dem sozialen Zusammenhalt dienen.

Zur Instrumentalisierung und Entgrenzung interpretationsbedürftiger Begriffe

Ebenso wie das hinter dem „Tag gegen Islamfeindlichkeit“ stehende und zu würdigende Engagement für die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts sollten die gegen den neuen Gedenktag geäußerten Bedenken nicht vorschnell diskreditiert werden. Sie stellen dessen Einführung in einen nochmals größeren Kontext internationaler Bestrebungen, Maßnahmen gegen Islamismus, parallelgesellschaftliche Strukturen und Segregationstendenzen muslimischer Gemeinschaften als „institutionelle Islamophobie“ zu diskreditieren.18 So ist die den neuen Gedenktag mit begründende UN-Resolution von 2022 gegen Islamfeindlichkeit (A/RES/76/254) seinerzeit maßgeblich von der Organisation für Islamische Zusammenarbeit (OIC) mit befördert worden, die in den UN insgesamt 56 muslimische Staaten umfasst.19 Die OIC legt seit den 1990er Jahren in Reaktion u.a. auf die Rushdie-Affäre ein großes Bestreben an den Tag, den Schutz vor der Beleidigung des Islam auch international durchzusetzen und so die teils drakonischen Blasphemie- und Apostasiegesetze der Mitgliedsstaaten zu legitimieren. Wie andere UN-Resolutionen auch erzeugt die besagte Resolution somit, obwohl rechtlich unverbindlich, einen normativen Rahmen, der tendenziell zu einer schrittweisen Diffusion und Entgrenzung interpretationsbedürftiger Begriffe wie „Islamophobie“, „Islamfeindlichkeit“ und „antimuslimischem Rassismus“ führen kann. So etabliert diese Begriffe in der Antidiskriminierungsarbeit mittlerweile auch sein mögen, werden sie von Akteuren aus dem religiös-konservativen oder islamistischen Milieu auch dazu genutzt, eine jede grundlegende Kritik an Ideologien, Geschlechterordnungen und freiheitsbeschränkenden religiösen Praktiken im islamischen Kontext als diskriminierend, islamfeindlich oder gar rassistisch zu diskreditieren.

Deutungskonkurrenzen zwischen „Kritik“, „Feindlichkeit“ und „Rassismus“

Der genannte Kontext fordert nicht nur zu einer präzisen inhaltlichen Klärung der Begriffe heraus, die in der Gesellschaft rund um die Feindschaft und Kritik gegenüber Islam und Muslimen kursieren, sondern auch zur Unterscheidung zwischen diskriminierenden Praktiken und Diskursen einerseits und deren subjektiver Wahrnehmung durch die davon Betroffenen andererseits. Eine vom Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitor durchgeführte Studie hat 2022 die Wahrnehmung von Rassismus unter Muslimen abgefragt und aus dem Ergebnis auf „rassistische Realitäten“ geschlossen, die „den Alltag vieler Menschen in Deutschland [strukturieren]“.20 Doch fragt sich, ob für die erhobenen Diskriminierungserfahrungen und Mikroaggressionen, so schmerzhaft sie für die Betroffenen auch sein mögen, tatsächlich gleich der mit teils eliminatorischen Herrschaftspraxen verbundene, hier auf Strukturen abhebende kulturalistische Begriff des Rassismus bemüht werden muss. Auch der für den Gedenktag zentrale Begriff der „Islamfeindlichkeit“, der eine pauschalisierende Ablehnung des Islam als aufklärungsfeindlicher Ordnung oder gar Bedrohung der freiheitlich-demokratischen Ordnung begrifflich zu erfassen sucht, ebnet in der Tendenz die vielfältigen Formen antimuslimischer Diskriminierung ungebührlich auf eine Lesart hin ein. Nicht subsumieren ließe sich darunter eine aus aufklärerisch-rationaler Perspektive vorgetragene „Islamkritik“, in der es – idealiter zumindest – um Einwände gegen bestimmte Erscheinungsformen des Islam geht und die dort, wo sie differenziert und ohne Pauschalisierungen vorgetragen werden, nicht mit dem umstrittenen, weil psychologisierenden und pathologisierenden Begriff der „Islamophobie“ belegt werden sollten. Bereits 1985 in einer von Edward Said verfassten Veröffentlichung belegt, ist dieser Begriff insbesondere durch die Studie des britischen Runnymede Trust „Islamophobia: A Challenge for Us All“ befördert und 2008 schließlich auch von den UN (Resolution 7/19) übernommen worden.21 Die Studie beschreibt Islamophobie nach der berühmten Formel von Marcel Mauss als „soziales Totalphänomen“ (fait social total), dem zufolge Muslime gleichsam in einem jeden Bereich ihres Lebens Islamfeindlichkeit erfahren können.22 Den Befürwortern dieses Konzepts zufolge ist „Islamophobie“ oder „antimuslimischer Rassismus“ bereits dann am Werk, wenn eine „dominante Gruppe von Menschen“ um Macht bemüht ist und einen „Sündenbock“ aus einem „kollektiven ‚Wir‘ ausschließt“23, oder wenn „ein soziales und gesellschaftliches Machtverhältnis“ besteht, das Gruppen homogenisiert und hierarchisiert sowie „Privilegien respektive Benachteiligungen sowie Aggressionen legitimier[t]“.24 Selbst eine menschenrechtsorientierte Kritik an Praxen und Erscheinungsformen im Kontext des Islam (z.B. Diskriminierung von Frauen, antisemitische Ressentiments und Juden-, Queer- und Homosexuellenfeindlichkeit sowie islamistische Ideologisierung) bedeutet dann ipso facto antimuslimischer Rassismus. Mit dieser in unterschiedlicher Intensität vorgenommenen Überdehnung des Rassismusbegriffs fällt derselbe einer zunehmenden Banalisierung anheim, die dann zwischen Frauenrechtlerinnen und Rechtspopulisten keinen Unterschied mehr zu machen vermag und tendenziell auf einen Kollektivismus hinausläuft, der die (für Muslime eingeforderten) persönlichen Individualrechte kulturellen Gruppenidentitäten opfert (und damit letztlich einen Menschenrechtsrelativismus befördert).

Streitbar über Diskriminierung debattieren – Warum nicht am 22. August?

Wie der Religionssoziologe Levent Tezcan hellsichtig vermerkt, muss das Gleichheitsversprechen säkularer Gesellschaften keineswegs zu abnehmender Klage über Ungleichheit führen, sondern kann vielmehr die Aufmerksamkeit und Sensibilität für die „feineren Formen der Ungleichheit, die sonst eben nicht in den Blick gerieten“25, nochmals steigern. Tezcan sieht die neuere, den Spuren eines strukturellen Rassismus nachgehende „hochsensibilisierte Rassismuskritik“ in der Gefahr, „jegliche Unterscheidung zwischen innen und außen, Inländern und Ausländern, Deutschen und Nichtdeutschen, Einheimischen und Migranten als Ausdruck derselben Ausschließungsprozesse“26 zu denunzieren und damit die Vulnerabilität der sich als diskriminiert Wahrnehmenden nochmals zu befördern: „Soziale Anerkennung“, so Tezcan, „erfolgt im Diversitätsparadigma zunächst und zumeist über Sichtbarkeit“27 und das Begehren danach erhält durch die Strukturlogik der Digitalkommunikation und deren „Aufmerksamkeitsbewirtschaftung“28 nochmals zusätzlich Auftrieb. Vor diesem Hintergrund macht es Sinn, möglichst allen Gläubigen, die sich in einer religiös diversen Gesellschaft als aus religiösen Gründen diskriminiert erleben, die nötige Aufmerksamkeit zukommen zu lassen, anstatt eine spezifische Gruppe (wie hier die Muslime) herauszuheben. Ein Aktionstag gegen alle Formen von religionsbezogener Diskriminierung und Menschenfeindlichkeit könnte demzufolge der Sensibilisierung für die hier angesprochenen und in einer religiös diversen Gesellschaft wohl weiterhin zunehmenden religiösen und weltanschaulichen Vulnerabilitäten sehr viel dienlicher sein als der nunmehr in Berlin eingeführte Gedenktag gegen Islamfeindlichkeit. Die bereits erwähnte Seyran Ateş hat darauf hingewiesen, dass mit dem 22. August ein solcher „Internationaler Tag zum Gedenken an die Opfer von Gewalttaten auf Grund von Religion oder Weltanschauung“ zumindest auf der Ebene der UN längst besteht, und mit ihm auch ein Raum, in dem sich neben der gegen alle Religionen und Weltanschauungen in der säkularen Gesellschaft gerichtete Kritik und Diskriminierung auch auf die Islam- und Muslimfeindlichkeit hinweisen und zugleich deutlich machen ließe: Diskriminierungen lassen sich ebenso wie Radikalisierungen und extremistische Formen von Religion nur gemeinsam und von innen, das heißt aus der Zivilgesellschaft heraus (und nicht von oben herab politisch dekretiert) überwinden. Auf muslimischer Seite könnte eine noch stärkere Thematisierung und Problematisierung von Radikalisierungen und Ideologisierungen in den eigenen Reihen auch dazu beitragen, antimuslimischen Ressentiments in der Bevölkerung und rechtspopulistischen, z.T. tatsächlich islamfeindlichen Narrativen entgegenzutreten. Zudem könnte ein allgemein Diskriminierungserfahrungen gewidmeter Tag, über die Sensibilisierung für religionsbezogene Diskriminierung hinaus, eine Plattform dafür schaffen, in einer polarisierten, durch Co-Radikalisierungen rechtsextremer und islamistischer Akteure herausgeforderten Stadtgesellschaft die Handlungs- und Spielräume für eine nüchterne und nachhaltige Menschenrechts- und Religionspolitik neu auszumessen. Das erfordert auch Mut zur streitbaren Debatte. Feindschaft lässt sich, gleich ob es sich nun um Islam-, Religions- oder Menschenfeindlichkeit handelt, nur verhindern, wenn – wie die Philosophin Svenja Flasspöhler in einem kleinen Bändchen zum „Streiten“ hellsichtig betont – Gegnerschaft zugelassen wird: „Nur wenn wir Kanäle öffnen, in denen Gruppen, deren Ansichten sich eben gerade nicht in einem Konsens treffen, als Gegner streiten können, sind wir in der Lage, Feindschaft zu verhindern“.29 Es wäre noch jenseits der divergierenden Einschätzungen zum Sinn eines neuen Gedenktages viel gewonnen, wenn es gelänge, in der Debatte rund um Islam- und Muslimfeindlichkeit von der advocacy für die unter Diskriminierung leidenden Muslime zu einer nüchterneren, von paternalistischer Solidarität befreiten Auseinandersetzung um differente Erfahrungen, Wahrnehmungen und Einordnungen des Phänomens Diskriminierung zu kommen.

Anmerkungen

  1. Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 19/2833, 15. März: Internationaler Tag gegen Islamfeindlichkeit, https://www.parlament-berlin.de/ados/19/IIIPlen/vorgang/d19-2833.pdf.
  2. IslamiQ, „Berlin führt Internationalen Tag gegen Islamfeindlichkeit ein“, https://www.islamiq.de/2025/12/19/berlin-fuehrt-internationalen-tag-gegen-islamfeindlichkeit-ein/.
  3. Vgl. CLAIM-Allianz, „Gedenktag in Berlin muss zu konkretem Handeln führen, 12.03.2026, https://www.claim-allianz.de/en/news/news/pressemitteilung-15-maerz-internationaler-tag-zur-bekaempfung-von-islamfeindlichkeit-gedenktag-muss-zu-konkretem-handeln-fuehren/.
  4. Vgl. z.B. Mediendienst Integration, „Antimuslimische Einstellungen: Umfragen und Studien“, 4.03.2026, https://mediendienst-integration.de/rassismus-und-antisemitismus/antimuslimischer-rassismus/antimuslimische-einstellungen-umfragen-und-studien/ und die BMI-Kurzmeldung zur „Bestandsaufnahme der Muslimfeindlichkeit in Deutschland, 29.06.2023, https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2023/06/dik-uem.html.
  5. Zitiert in: Thomas Klatt, „Berlin führt ‚Tag gegen Islamfeindlichkeit‘ ein“, in: evangelisch.de, 15.03.2026, https://www.evangelisch.de/inhalte/253654/15-03-2026/berlin-fuhrt-tag-gegen-islamfeindlichkeit-ein.
  6. Zitiert in: Klatt, „Berlin führt ‚Tag gegen Islamfeindlichkeit‘ ein“ (siehe Anm. 5).
  7. Eva Maria Baumgart, „Integrationsbeauftragter der AfD Berlin: Islamfeindlichkeit ist ‚Erfindung‘“, in: BZ Berliner Zeitung, 1.04.2025, https://www.berliner-zeitung.de/news/integrationsbeauftragter-der-afd-berlin-zu-gedenktag-islamfeindlichkeit-ist-erfindung-li.2312661.
  8. Jüdische Allgemeine, „Zentralrat der Muslime verurteilt Attacke am Holocaust-Mahnmal“, 24.02.2025, https://www.juedische-allgemeine.de/allgemein/zentralrat-der-muslime-verurteilt-attacke-am-holocaust-mahnmal/.
  9. Vgl. „Islamfeindlichkeit, ‚Damit ist nichts gelöst!‘ Ahmad Mansour kritisiert Gedenktag-Vorstoß, in: Welt.de https://www.youtube.com/watch?v=DOZ56vX7jPA; aber auch: https://www.spdfraktion-berlin.de/artikel/15-maerz-gedenk-und-aktionstag-gegen-islamfeindlichkeit-ein-zeichen-gegen-den-hass.
  10. Vgl. Romo Runt, „Katastrophale Perspektive. Der ‚Tag gegen Islamfeindlichkeit‘ ist ein Geschenk für die religiöse Rechte“, MIZ Politisches Magazin für Konfessionslose und AtheistInnen 4/2025, https://miz-online.de/tag-gegen-islamfeindlichkeit/.
  11. AK Polis, „Islamische Vielfalt und Freiheit – Kampagnenstart zum Berliner Gedenktag gegen Islamfeindlichkeit“, 17.02.2026, https://www.ak-polis.de/terminhinweis-6-maerz-islamische-vielfalt-und-freiheit/.
  12. AK Polis, „Akzeptanzkampagne für Vielfalt und Selbstbestimmung im Islam gestartet“, 6.03.2026, https://www.ak-polis.de/ich-bin-muslim-akzeptanzkampagne-im-islam/.
  13. AK Polis, „Akzeptanzkampagne“ (siehe Anm. 12).
  14. Zitiert in: Klatt, „Berlin führt ‚Tag gegen Islamfeindlichkeit‘ ein“ (siehe Anm. 5).
  15. Vgl. dazu Klatt, „Berlin führt ‚Tag gegen Islamfeindlichkeit‘ ein“ (siehe Anm. 5).
  16. Deutscher Bundestag, Drucksache 20/13627, Antrag der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, „Nie wieder ist jetzt – Jüdisches Leben in Deutschland schützen, bewahren und stärken“, 5.11.2024, https://dserver.bundestag.de/btd/20/136/2013627.pdf.
  17. KRM Koordinationsrat der Muslime, „‘Nie wieder‘ beginnt im Alltag“, 27.01.2026, https://koordinationsrat.de/koordinationsrat-der-muslime-nie-wieder-beginnt-im-alltag.
  18. Mena Research-Center, „Skandale um Lobbyismus der Muslimbruderschaft in Europa“, 30.08.2025, https://mena-studies.org/de/skandale-um-lobbyismus-der-muslimbruderschaft-in-europa/.
  19. Claudia Baumgart-Ochse, Schutz der Religionen oder Schutz der Gläubigen? Die Organisation für Islamische Zusammenarbeit und die Kampagne gegen die „Diffamierung von Religionen“ (HSFK-Report Nr. 12/2014), https://www.prif.org/fileadmin/Daten/Publikationen/HSFK-Reports/2014/hsfk_report1214_01.pdf.
  20. DeZIM-Institut (Hg.), Rassistische Realitäten. Wie setzt sich Deutschland mit Rassismus auseinander (Nationaler Diskriminierungs- und Rassismusmonitor),Berlin: DeZIM 2022, 40.
  21. Vgl. Chris Allen, Reconfiguring Islamophobia. A Radical Rethinking of a Contested Concept, New York: Palgrave 2020, 24.
  22. Ausführlicher dazu Armin Pfahl-Traughber,„‘Islamophobie‘ und ‚Antimuslimischer Rassismus‘ – Dekonstruktion zweier Hegemoniekonzepte aus menschenrechtlicher Perspektive“, in: ZfP 67. Jg. (2/2020), 133-152, 137f.
  23. Farid Hafez, Österreichischer Islamophobie-Bericht 2016, Ankara/Istanbul et al.: SETA 2017, 9.
  24. Iman Attia, „Was ist neu und was rechts am antimuslimischen Rassismus extrem rechter Argumentationen?“ in: Überblick, 24. Jg., Nr. 4/2018, 3–11, 3.
  25. Levent Tezcan, Alles Rassismus? Ressentiment in der Einwanderungsgesellschaft, Wallstein: Konstanz University Press 2024, 61.
  26. Tezcan, Alles Rassismus?, 33 (siehe Anm. 25).
  27. Tezcan, Alles Rassismus?, 115 (siehe Anm. 25).
  28. Tezcan, Alles Rassismus?, 119; mit Bezug auf Joseph Vogl, Kapital und Ressentiment - Eine kurze Theorie der Gegenwart, München: C.H. Beck 2021.
  29. Svenja Flasspöhler, Streiten, Berlin: Hanser 2024, 87.

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