Am 10. Oktober veranstaltete die Bundesvereinigung „Christen in der AfD“ im Berliner Reichstagsgebäude eine Vortragsveranstaltung zum Thema „Spannungsfeld Christ und Politik“. Eingeladen hatten MdB Nicole Höchst, die religionspolitische Sprecherin der AfD-Bundestagsfraktion, und MdB Beatrix von Storch, Stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, die zusammen mit MdEP Joachim Kuhs, dem Vorsitzenden der „Christen in der AfD“, durch den Nachmittag führte.
Ein fundamentalistisches Christentum als Staatsreligion – Die „Christen in der AfD“ lassen sich von Tobias Riemenschneider erbauen

Themen und Referenten
Es wurden vier Vorträge dargeboten, und zwar jeweils zwei zu den Themen „Gottesbezug im Grundgesetz“ und „Menschenwürdegarantie im Grundgesetz“. Es referierte zum einen der habilitierte Staats- und Europarechtler Dr. Ulrich Vosgerau, der als Rechtsanwalt bereits prominente Mandate vertreten hat (Strafverteidigung von Björn Höcke im Verfahren um die Verwendung von Kennzeichen einer ehemaligen Nazi-Organisation; Vertretung des Compact-Magazins im Verfahren um das Verbot des Unternehmens) und der 2023 am sog. „Potsdamer Treffen“ von Rechtsextremisten teilgenommen hat.
Zum anderen trug Tobias Riemenschneider vor, der im Erstberuf ebenfalls in internationalen Großkanzleien als Anwalt für Gesellschafts-, Aktien und Finanzrecht gearbeitet hat. Inzwischen leitet er die „Evangelisch-Reformierte Baptistengemeinde“ in Frankfurt am Main (zusammen mit Peter Schild), eine christlich-fundamentalistische Gemeinde, die wohlgemerkt nicht zum Bund der Baptisten (Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden) gehört. Riemenschneider hat sich unter anderem als Mitautor der „Frankfurter Erklärung christlicher und bürgerlicher Freiheiten“ von 2022 einen Namen gemacht, die sich im Kontext der Corona-Pandemie gegen staatliche Übergriffe auf das religiöse und moralische Leben seiner Bürger aussprach.1 Aus diesem Zusammenhang scheint eine Duzfreundschaft mit Joachim Kuhs hervorgegangen zu sein, die zu der Vortragseinladung führte.2 Außerdem hat sich Riemenschneider dadurch hervorgetan, dass er in Predigten die Wahl der AfD empfahl.3 Im Folgenden soll der bemerkenswerteste Beitrag des Nachmittags näher in den Blick genommen werden: der Vortrag Riemenschneiders zum Gottesbezug in der Präambel des Grundgesetzes.
Eine christlich-fundamentalistische Lektüre der Präambel
Die Präambel des deutschen Grundgesetzes lautet: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“
Nachdem Ulrich Vosgerau einen gediegenen Überblick über die geläufige Auslegung des Gottesbezuges („Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott…“) gegeben hat, entfaltet Riemenschneiders ebenfalls rund 20-minütiger Vortrag eine provokante Gegenposition, die das von Vosgerau Ausgeführte mit einem Handstrich beiseite wischt. Der Anspruch, mit dem dies geschieht, ist enorm: „Gerade haben Sie gehört, was juristisch ist. Und ich sage Ihnen, was aus göttlicher Sicht zu sein hat.“ (38:27) Die theologische Überbietung der juristischen Auslegung, die folgt, hat vier Teile.
Gott als Grundlage des deutschen Staates
Teil 1 („Gott als Grundlage des deutschen Staates“) geht von einem Negativbefund aus: In Widerspruch zum grundlegenden Gottesbezug im Grundgesetz wurde Gott nach Riemenschneiders Dafürhalten „aus dem Staat und seinen Einrichtungen gänzlich verbannt“. „Wo ist Gott in den Kindertagestätten? In den Schulen, an den Universitäten? Wo ist er in den Behörden, in den Gerichten, in den Parlamenten?“ Von den „res mixtae“, in denen Religionsgemeinschaften und Staat institutionell kooperieren, etwa beim Religionsunterricht, bei der Theologenausbildung an der Universität oder der Gefängnisseelsorge, hat Riemenschneider anscheinend noch nie gehört.
Dann kommt die gegenläufige Schlussfolgerung: Infolge der in der Präambel festgeschriebenen „Verantwortung vor Gott“ soll die „aus meiner Sicht grundgesetzwidrige Trennung von Staat und Gott“ aufgehoben werden. Damit ist ausdrücklich nicht „eine Aufhebung der Trennung von Staat und Kirche“ (Hvhg. M.F.) gemeint. Nicht die Kirche, sondern „Gott muss Teil, muss Grundlage unseres Staates sein“. Aber was soll das heißen? Die nachfolgenden Konkretionen sind ganz unspektakulär: „Vielleicht könnte der Bundestag mit gutem Beispiel vorangehen und den Arbeitstag mit Gebet beginnen, zumindest für die, die wollen. Und vielleicht mal einen Prediger einladen, der ihn an seine Verantwortung vor Gott erinnert.“ (40:33) Als ob solche geistlichen Angebote für die Abgeordneten nicht schon längst gang und gäbe wären! Aber in manchen Kreisen malt man sich die „Welt“ eben gerne immer noch ein bisschen „gottloser“ und überhaupt noch ein bisschen dunkler, als sie ist.4
Der christliche Gottesbezug
Aber der Vortrag bleibt nicht so brav. Der zweite Teil („Gemeint ist der christliche Gott“) stellt den „Widerspruch“ (40:54) zum Vorredner Vosgerau und überhaupt zur juristischen Auslegungstradition deutlich heraus: „In der juristischen Literatur wird heute vertreten, dass der Gottesbezug im Grundgesetz nur ein Ausdruck der Demut sei und der Begriff Gott nur stellvertretend für etwas über dem Staat steht. Das ist aus meiner Sicht Unfug.“ (41:12) Laut Riemenschneider ist es nicht nur so, dass die „Väter des Grundgesetzes den christlichen Gott des Alten und Neuen Testaments vor Augen [hatten]“ (41:45) – was wohl in der Tat zutrifft. Der Pastor geht noch einen Schritt weiter, indem er fragt:
„Welchen Gott auch sonst? Es gibt keinen anderen Gott. Unsere Verantwortung besteht vor dem einen wahren, lebendigen und dreieinigen Gott der Bibel, Vater, Sohn und Heiliger Geist, dem Schöpfer und Richter der Welt. Und ob die juristische Literatur das anerkennt oder nicht, dürfte diesen Gott herzlich wenig interessieren.“ (41:55)
Der fundamentalistische Christ meint, von Gott wie von einem Faktum wissen zu können, und darum wähnt er sich über menschliche Glaubensstandpunkte, die ja immer durch andere Standpunkte relativierbar sind, erhaben. Er wähnt sich auch über die gelehrte juristische Grundgesetzauslegung erhaben, indem er meint, ihr diktieren zu können, was der Gottesbezug im Grundgesetz wirklich bedeutet.
Und was bedeutet er? Zunächst wieder etwas Negatives: Bisher wurde der rechten „Verantwortung vor Gott“, vor dem biblischen Gott, nicht genüge getan. „Wir haben ein Gesetz übertreten, das höher ist als das Grundgesetz, nämlich das Gesetz Gottes. Und weil Gott ein gerechter Richter ist, muss er unsere Gesetzesübertretung strafen.“ (42:40) Aber dieses Versäumnis und seine Straffolge könne geheilt werden! Darum folgt ein Aufruf an die anwesenden und implizit an alle Verantwortung tragenden Politiker, Buße zu tun und sich zu Christus zu bekehren: „Darum bitte ich Sie an Christi statt (falls noch nicht geschehen): Lassen Sie sich versöhnen mit Gott!“ (43:58)
Gesetzgebung nach Gottes Gesetz
Der Aufruf zur persönlichen Bekehrung ist aber nur eine Zwischenetappe im Spannungsbogen des Vortrags. Das eigentliche Ziel wird erst in Teil 3 („Die Verantwortung der Politiker vor Gott“) erreicht. Nun wird nämlich konkretisiert, worin die wahre Verantwortung der Politiker vor dem christlichen Gott besteht, der diese Politiker dementsprechend „zur Verantwortung ziehen“ (44:19) wird. Was erwartet dieser Gott von der „staatlichen Obrigkeit“, die von ihm „eingesetzt“ wurde? (44:38)
Nun, Gott erwartet von ihnen, dass Sie das Gute loben und das Böse strafen. […] Wann immer sie Gesetze machen, treffen sie eine Entscheidung, was gut ist und durch Gesetz gefördert werden soll und was böse ist und durch Gesetz verboten werden soll. Und der Maßstab, nachdem sie beurteilen müssen, was gut und böse ist, darf nicht ihr eigener subjektiver Maßstab sein, sondern muss Gottes objektiver Maßstab sein, denn sie sind Diener Gottes und dafür wird er sie zur Verantwortung ziehen. Ich weiß nicht, ob das den Vätern des Grundgesetzes genauso vorschwebte, als sie die Verantwortung vor Gott in die Präambel schrieben. Aber das ist das, was Gott vorschwebt und das gilt.“ (44:50)
Wieder spricht der Riemenschneider so, als kenne er den Willen Gottes ganz unmittelbar. Und dieser Wille besagt, dass die Politiker und Politikerinnen sich bei der Gesetzgebung nach „Gottes objektivem Maßstab“ richten sollen, der offenkundig in der Bibel gegeben ist – und der in einer Weise als „objektiv“ behauptet wird, dass von der Auslegungsnotwendigkeit eines jeden Bibelwortes gar nicht die Rede sein muss. „Darum sollten die Politiker eine Bibel haben und sie lesen […], damit sie wissen, was Gott von ihnen konkret fordert und wie sie das Recht ausgestalten müssen in diesem Land.“ (46:25)
Der Auftrag für einen christlichen Staat
Inzwischen zeichnet sich ein Bild davon ab, was der fundamentalistische Pastor aus dem Gottesbezug zur Präambel ableitet: den Imperativ, „Gottes Gesetz“, das in der Bibel vermeintlich unmittelbar vorliegt, in der konkreten staatlichen Gesetzgebung umzusetzen. Riemenschneider ist auch bereit, die Konsequenzen dieser Position weiter auszuziehen:
„Laut der juristischen Literatur folgt aus dem Gottesbezug im Grundgesetz kein Auftrag für einen christlichen Staat. Das halte ich erneut für Unfug. Es gibt nur den christlichen Gott. Und wenn wir unsere Verantwortung vor dem christlichen Gott wahrnehmen, wozu führt das dann? Nun unweigerlich zu etwas, was man einen christlichen Staat nennen kann.“ (46:40)
Ungeachtet aller nachfolgenden Bestimmungen des Grundgesetzes zur Glaubens- und Gewissensfreiheit und zur religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates, die eben dies ausschließen, deduziert Riemenschneider aus dem Gottesbezug ausdrücklich den „Auftrag für einen christlichen Staat“. Denn:
„Der religiös weltanschaulich neutrale Staat ist ein Mythos. Es gibt keine religiös weltanschauliche Neutralität. Jeder Mensch, damit auch jeder Politiker und jeder Regierende hat eine Weltanschauung, hat eine Religion, wenn Sie so wollen und sie ist nicht neutral. Entweder ist sie für Gott oder gegen Gott, wie Christus sagt.“ (47:02)
Die drohende Strafe
Wie auf vielen anderen Feldern gibt es für den christlichen Fundamentalisten auch staats- und religionsrechtlich nur Schwarz und Weiß, nur Ja oder Nein, nur „für Gott“ oder „gegen Gott“. Seine bisherige Bilanz des deutschen Staates sieht diesbezüglich düster aus: „Wir sind weitgehend entchristlicht. Welche Auswirkungen hat das? Es werden Gesetze erlassen, die gegen Gottes Recht gehen, hinter denen eine andere Ideologie steht, die nämlich das Gute böse nennt und das Böse gut.“ (47:34) Gemeint ist, was später in Teil 4 („Die Konsequenzen“) ausgesprochen wird, namentlich (und wenig überraschend) die Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch und der Umgang mit Genderfragen:
„Wir sind eine gottlose Gesellschaft geworden, die ihre Verantwortung vor Gott leugnet, die massenhaft ihre Kinder tötet im Mutterleib, die nicht mehr weiß, was eine Frau ist, die immer totalitärer wird, die im Begriff ist, unterzugehen.“ (50:22)
Die Gottlosigkeit von Gesellschaft und Gesetzgebung aber wird nicht ungestraft bleiben, und die Strafe ist auch schon im Anzug: „Ein Staat, eine Gesellschaft ohne Gott, ohne den wahren christlichen Gott führt zu einem Trümmerfeld. Wir sehen das überall um uns herum, wie unser Land zunehmend verfällt und in Chaos versinkt.“ (50:06)
Staatsreligion ohne Religionszwang
Wenn die Alternative lautet „Gott oder Trümmerfeld, Christus oder Chaos“ (51:41), ist die Wahl verantwortlicher Politiker klar. Sie werden den „Auftrag für einen christlichen Staat“ annehmen, indem sie sich bei der Gesetzgebung nach „Gottes Gesetz“ richten. „Und das führt unweigerlich zu einem christlichen Deutschland. Wie immer das dann konkret ausgestaltet sein muss.“ (48:44)
Die Option für einen „christlichen Staat“ und ein „christliches Deutschland“, die Riemenschneider mithilfe abenteuerlich steiler wie abstrakter theologischer Setzungen aus dem Gottesbezug ableitet, kommt der religionsverfassungsrechtlichen – und klar verfassungswidrigen – Option einer christlichen Staatsreligion relativ nahe. Zwar strebt der Pastor keine totale religiöse Einheit des Staatsvolkes an, weil er die Religionsfreiheit jedenfalls formal unangetastet lassen oder jedenfalls den Zwang in der Religion ausschließen will: Er behauptet nicht, „dass der Staat das Recht hat oder haben sollte, einem Bürger eine Religion aufzuzwingen. Aber der Staat muss sich entscheiden, entweder wird er christlich sein oder er wird antichristlich sein.“ (47:58) Und ein Staat, der sich entschieden hat, christlich zu sein, votiert offenkundig für eine modifizierte Form einer christlichen Staatsreligion.
Konkrete Gestaltungsfragen lässt Riemenschneider offen. Man fragt sich, wer „der Staat“ ist, der jenes entscheiden sollte. Womöglich eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag, die eine entsprechende Verfassungsänderung beschließen könnte – sofern dem nicht das Bundesverfassungsgericht einen Riegel vorschieben würde. Offen bleibt auch, wer die Legislative auf welche Weise verpflichten sollte, das „Gesetz Gottes“ als Maßstab anzuwenden. Und wer ihr sagen sollte, was dieses Gesetz beinhaltet. Pastor Riemenschneider würde sich dazu sicherlich bereitfinden und wäre aufgrund seines wie es scheint privilegierten Zugangs zum Willen Gottes dazu dann auch bestens geeignet. Um aber die Verpflichtung der Gesetzgebung auf Gottes Gesetz wirklich durchsetzen, Deutschland mithin wirklich christlich machen und damit vor dem drohenden Strafgericht Gottes bewahren zu können, dazu bräuchten die zuständigen Bibelausleger, oder besser: die zuständigen Bibelbedeutungsbesitzer, weitreichende Kompetenzen gegenüber den Gesetzgebern. Es würde also wohl doch auf eine Theokratie mit einem herausragenden Status einer fundamentalistischen Theologenkaste mit entsprechenden Befugnissen hinauslaufen.
„Erbauliche“ Ausblicke
Mit solchen Konkretionsfragen musste sich Riemenschneider vor den „Christen in der AfD“ nicht mehr auseinandersetzen. Nach seinem abschließenden Aufruf an die Anwesenden – „Seien Sie mutig! Fangen Sie an, über Gott zu reden! Fangen Sie an, wirklich seine Diener zu sein und sich nicht zu schämen für ihn! Tun Sie das zum Wohle Deutschlands und zu Gottes Ehre!“ (52:57) – gab es freundlichen Applaus, und es wurde dem Redner von Joachim Kuhs „für diese sehr bewegende Botschaft“ (53:32) gedankt. Die von Riemenschneider aufgerufene Vorstellung eines „christlichen Staates“ und eines „christlichen Deutschland“ hatte die Herzen der Zuhörenden erwärmt.
Allerdings gab es ganz zum Schluss der Veranstaltung doch noch einmal Widerspruch, wenn auch nur implizit. Denn für Beatrix von Storch war Riemenschneider mit seinem Bekenntnis zur Religionsfreiheit (oder war sein Ausschluss religiösen Zwangs weniger als das?) womöglich doch zu weit gegangen – bzw. nicht weit genug. So hielt sie in ihrem Schlussstatement mit Rekurs auf Ernst-Wolfgang Böckenförde fest:
„Wir leben von Voraussetzungen, die wir selber nicht erhalten können, weswegen wir nicht nur berechtigt sind, sondern verpflichtet sind, zu verhindern, dass es in diesem Land eine muslimische Mehrheit gibt, weil mit denen unser Fundament nicht zu halten ist. Wir sind dazu nicht nur berechtigt, wir sind dazu verpflichtet, um die freiheitlich demokratische Grundordnung und unsere Verfassung zu erhalten. Die geht kaputt, wenn Menschen hier mit demokratischen Mehrheiten anfangen, ihren muslimischen Glauben zu implementieren, der eben ganz anders aufgestellt ist. Nochmal, wir verurteilen den Islam nicht und wir sind sehr dafür, dass man in seinem, dass man in einem islamischen Land leben kann nach islamischen Regeln, nur eben nicht bei uns.“ (1:42:44)
Mit einem „hoffnungsvollen" Ausblick nach Amerika, wo sich in der Trauerfeier für den ermordeten Charlie Kirk die ganze US-Regierung zu Jesus Christus bekannt und damit ein Vorbild auch für Deutschland gegeben habe, wurde der Nachmittag von Beatrix von Storch beschlossen.
Martin Fritz, 17.10.2025
Links:
Tobias Riemenschneider: Mein Besuch bei der AfD im Bundestag, 16.10.2025, https://www.youtube.com/watch?v=S-5OTEvwL18
Tobias Riemenschneider: Das ist Deutschlands letzte Hoffnung, 14.10.2025, https://www.youtube.com/watch?v=ryggkL-srjU
AfD-Fraktion im Bundestag: Spannungsfeld Christ und Politik – Vortragsveranstaltung der AfD-Fraktion im Bundestag, 13.10.2025, https://www.youtube.com/watch?v=m2dbJuw61Bk
Tobias Riemenschneider: Wie überleben wir die letzten Jahre?, 07.09.2023, https://www.youtube.com/watch?v=0OnuCDGDanE
Tobias Riemenschneider: Warum ich als Christ die AfD wähle – Klartext gegen Vorwürfe!, 31.08.2025, https://www.youtube.com/watch?v=R9EvDypM-Os
Tobias Riemenschneider: Alice Weidel – kann man sie wählen?, 05.02.2025, https://www.youtube.com/watch?v=SdWPQhvqGDI
Tobias Riemenschneider: Darf ein Christ AfD wählen?, 04.10.2023, https://www.youtube.com/shorts/P6Oxy81OUfs
Literatur:
Martin Fritz, Im Bann der Dekadenz. Theologische Grundmotive der christlichen Rechten in Deutschland, EZW-Texte 273, Berlin 2021, zum Download: https://www.ezw-berlin.de/aktuelles/artikel/ezw-texte-273-erschienen-news
Martin Fritz, „Christlicher Fundamentalismus“, ZRW 84,4 (2021), 309–318,https://www.ezw-berlin.de/publikationen/lexikon/christlicher-fundamentalismus
Daniel Rudolphi, „Der Staat als ‚Tyrann‘ – Kirche und Staat im rechten Christentum. Eine Netzwerkanalyse“, ZRW 86,5 (2023), 359–375, https://www.ezw-berlin.de/publikationen/artikel/der-staat-als-tyrann-kirche-und-staat-im-rechten-christentum
Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Zum Gottesbezug in der Präambel des Grundgesetzes, Sachstand WD 3 – 3000 – 067/16, 1. März 2016, Deutscher Bundestag, abgerufen unter https://www.bundestag.de/resource/blob/425096/ecc17a8eebd0b36bc9313d057f532136/wd-3-067-16-pdf-data.pdf
Alle Links zuletzt abgerufen am 17. Oktober 2025.
Anmerkungen
- Siehe dazu Daniel Rudolphi, „Der Staat als „Tyrann“ – Kirche und Staat im rechten Christentum. Eine Netzwerkanalyse“, ZRW 86,5 (2023), 359–375, https://www.ezw-berlin.de/publikationen/artikel/der-staat-als-tyrann-kirche-und-staat-im-rechten-christentum
- Vgl. die Aufzeichnung der Veranstaltung: AfD-Fraktion im Bundestag: Spannungsfeld Christ und Politik – Vortragsveranstaltung der AfD-Fraktion im Bundestag, 13.10.2025, https://www.youtube.com/watch?v=m2dbJuw61Bk, bei Minute 19:28. Die Zeitangaben im Text beziehen sich auf diese Aufzeichnung.
- Siehe die einschlägigen Titel in der Link-Liste am Schluss.
- Vgl. dazu Vgl. Martin Fritz, Im Bann der Dekadenz. Theologische Grundmotive der christlichen Rechten in Deutschland, EZW-Texte 273, Berlin 2021, zum Download: https://www.ezw-berlin.de/aktuelles/artikel/ezw-texte-273-erschienen-news
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