Sondergemeinschaften / Sekten

„Zwölf Stämmen“ wurde Sorgerecht vorläufig entzogen

In Aktionen, an denen das Jugendamt und die Polizei beteiligt waren, wurden 38 Kinder der christlich-religiösen Gemeinschaft „Die Zwölf Stämme“ (The Twelve Tribes) am 5. September 2013 in staatliche Obhut genommen. Das Eingreifen der Behörden fand im westbayerischen Deiningen, Landkreis Donau-Ries, auf dem Gut Klosterzimmern statt, ebenso in Wörnitz, Landkreis Ansbach. Teilbereiche des elterlichen Sorgerechts wurden vorläufig entzogen. Es gebe, so die Behörden, „glaubwürdige … Informationen“ über die Gefährdung des körperlichen und seelischen Wohles der Kinder. Zuvor hatte der RTL-Reporter Wolfram Kuhnigk sich heimlich in die Gemeinschaft begeben und unentdeckt die systematische Praxis der Prügelstrafe in dafür vorgesehenen Räumen gefilmt. Eine Familie hat das Sorgerecht inzwischen zurückbekommen, da sie sich nur besuchsweise in Wörnitz aufhielt. Der Versuch, das Sorgerecht für alle Kinder schnell zurückzuerhalten, scheiterte. Der teilweise und vorläufige Entzug des Sorgerechts wurde Ende September bestätigt.

Auseinandersetzungen um die kommunitär lebende Gemeinschaft sind seit langem bekannt. Bereits 1984 war in den USA der Vorwurf der Kindesmisshandlung Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. In Deutschland konzentrierten sich bisherige Kontroversen vor allem auf die prinzipielle Weigerung der Gemeinschaft, ihre Kinder in öffentliche Schulen bzw. Privatschulen zu schicken (vgl. dazu MD 3/2000, 76-83).

Die Zwölf Stämme wurden 1972 in den USA gegründet und fanden mit ca. 2000 Mitgliedern weltweite Verbreitung. Unter verschiedenen Namen wurden sie bekannt: „North East Kingdom Community Church“ oder im südwestlichen Frankreich als „Thabita`s Place“. In religionswissenschaftlichen Standardwerken zählen sie zu den „Messianic Communities“. Gegründet wurden sie von Elbert Eugene Spriggs (geb. 1937), der in der Gemeinschaft als Apostel bezeichnet wird. Die christlich-rigoristisch geprägte Kommune will das urchristliche Leben wiederherstellen und lebt Gütergemeinschaft. Die Mitglieder der Gemeinschaft bezeichnen Jesus als „Jahschua“ (engl. Yahshua). Die Gemeinschaft sieht sich weder dem Judentum noch dem Christentum zugehörig. Der Sabbat wird geheiligt. Starke Hierarchien bestimmen die Glaubenspraxis, die Frau ist dem Mann untergeordnet, Kinder unterstehen einer strikten elterlichen Autorität. Zu den Erziehungspraktiken gehört die körperliche Züchtigung mit der Rute. Dabei beruft man sich auf Sprüche 13,24, wo es heißt: „Wer seine Rute schont, der hasst seinen Sohn; wer ihn aber lieb hat, der züchtigt ihn beizeiten.“ Die Gemeinschaft ist weder dem evangelikalen noch dem pfingstlich-charismatischen Spektrum zuzuordnen. Sie geht einen eigenen Weg, der auf den Austausch mit anderen religiösen Gemeinschaften ganz verzichtet.

Die Gemeinschaft hat inzwischen die Vorwürfe der bayerischen Behörden zurückgewiesen. Sie bezeichnet auf ihrer Internetseite die Polizeiaktionen vom 5. September als „Kindesentführung“. Briefe der getrennten Kinder wurden ins Netz gestellt, um ihre ungetrübte Zuneigung zu den Eltern und zur Gemeinschaft zu dokumentieren. Die körperliche Züchtigung wird von den Betroffenen als biblisch vorgeschriebene Praxis legitimiert. Aus der Sicht der Zwölf Stämme muss zwischen Züchtigung und Misshandlung unterschieden werden. Den Filmausschnitten des Journalisten wirft die Gemeinschaft einen verzerrenden Eklektizismus vor, der die Versöhnungsszenen nach der körperlichen Züchtigung unberücksichtigt lasse.

Angesichts der Hinweise auf Kindesmisshandlung haben nun Gerichte zu prüfen, ob und welche Einschränkungen des elterlichen Erziehungsrechtes zugunsten des Entfaltungsrechtes der Kinder notwendig sind. Religionsfreiheit legitimiert jedenfalls nicht die Verletzung der Menschenrechte Dritter und befreit nicht von der Pflicht zur Gesetzestreue.


Reinhard Hempelmann