Scientology

Urteil gegen Scientology ist rechtskräftig

(Letzter Bericht: 5/2008, 189ff) Die „Scientology Kirche Deutschland e.V.“ und die „Scientology Kirche Berlin e. V.“ hatten 2003 Klage gegen die nachrichtendienstliche Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz eingereicht, die von dieser Behörde seit elf Jahren durchgeführt wird. Das Verwaltungsgericht Köln befand jedoch im Jahr 2004, dass die Beobachtung sachlich begründet und damit statthaft ist, wogegen Scientology Widerspruch einlegte (vgl. MD 1/2005, 31f). Im Februar dieses Jahres entschied nun die nächst höhere Instanz, das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Scientology-Organisation in Deutschland weiter mit nachrichtendienstlichen Mitteln observieren darf. Wie das OVG jetzt mitteilte, zog Scientology seine Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision des Urteils am 28. April zurück. Damit ist das Urteil zur Überwachung der Scientology-Organisation rechtskräftig (Az. 5 A 130/05).

Das OVG erkannte in der Arbeit von Scientology Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Hinweise darauf ergäben sich aus einer Vielzahl von Schriften und sonstigen Aktivitäten. Scientology strebe eine Gesellschaftsordnung an, in der zentrale Verfassungswerte wie die Menschenwürde und das Recht auf Gleichbehandlung außer Kraft gesetzt oder eingeschränkt werden sollten. Damit verwendet das Gericht dieselbe Argumentationslinie, die auch im kürzlich erschienenen Verfassungsschutzbericht 2007 (S. 281-289) in Bezug auf die Scientology-Organisation zu finden ist (www.verfassungsschutz.de). Das Gericht ließ die Frage, ob Scientology eine Religionsgemeinschaft ist, ausdrücklich offen. Das sei für die Entscheidung nicht relevant. Mit dem rechtskräftigen Urteil des OVG wird die Scientology-Organisation empfindlich in ihren Bemühungen um gesellschaftliche und religiöse Anerkennung gestört.


Michael Utsch