Scientology

Scientology und die Presse

(Letzter Bericht: 3/2007, 97ff, 101ff) In der heutigen Informationsgesellschaft ist es unverzichtbar, Pressemeldungen gezielt zuzuspitzen und medienwirksam zu platzieren. Die Scientology-Organisation geht mit diesem Handwerkszeug professionell um. Allerdings ist die Öffentlichkeit mittlerweile ziemlich skeptisch geworden, wenn Nachrichten vom „Presseverein der Scientology-Kirche in Deutschland“ abgesetzt werden, und das zu Recht. Denn die scientologischen PR-Strategen verstehen sich darauf, ihre Sicht der Dinge als Wirklichkeit darzustellen – man denke nur an ihre Schülernachhilfe und die Menschenrechtskampagne.

Die aktuelle Nachricht folgt dem gleichen Strickmuster. Als „bahnbrechend“ und als „Meilenstein“ wird da eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bezeichnet und gefeiert. Nachdem scientologische Anträge auf eine Vereinszulassung in Moskau von den zuständigen Behörden mehrfach zurückgewiesen worden waren, hatte Anfang April das oberste Gericht in Straßburg die russische Verwaltung dazu verurteilt, Scientology dort nun doch als Religionsgemeinschaft zuzulassen.

Die Grundaussage der scientologischen Pressemeldung weist jedoch in eine falsche Richtung. Die Anerkennung einer Religionsgemeinschaft ist primär Ländersache und fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Europäischen Gemeinschaft. Zu unterschiedlich stellt sich die jeweilige regionale Religionsgeschichte und -kultur dar, als dass hier auch in Kürze eine europaweite Regelung zu erwarten wäre. In manchen europäischen Ländern hat die Organisation den Status der Religionsgemeinschaft erkämpfen können, in anderen wie Belgien, Frankreich oder Deutschland trotz vieler Bemühungen nicht (vgl. MD 9/2005, 356).

Nur in Ausnahmefällen wie jetzt nach den jahrelangen erfolglosen Streitigkeiten in Moskau wird der Europäische Gerichtshof eingeschaltet. Der juristische „Erfolg“ in Russland hat freilich damit zu tun, dass die dortigen Behörden sich zu wenig Sachkompetenz angeeignet und keinerlei vernünftige Gründe für ihre Ablehnung genannt hatten, während die scientologischen Vertreter streng formal mit dem russischen Vereinsrecht argumentierten und sich damit durchsetzen konnten.

Wie entlarvend andererseits die Presse sein kann, belegt ein kürzlich erschienener Bericht in einer großen süddeutschen Zeitung. Sabine Weber, die Pressesprecherin der deutschen Scientologen, hat sich im Gespräch mit einem Journalisten zu dem Bekenntnis verleiten lassen, „nicht mal clear“ zu sein. Es wirft ein bezeichnendes Licht auf diese Organisation, dass ihre Pressesprecherin noch nicht einmal die Grundstufe des scientologischen Heilszustandes erreicht hat. Ein wesentliches Qualitätsmerkmal jeder Religion ist die Glaubwürdigkeit ihrer Vertreter. Um als Vertreterin einer Religion überzeugend wirken zu können, sollte man besser eigene Erfahrungen damit gemacht haben. Diese Regel scheint für Scientology nicht zu gelten. Denn mit Webers offenherzigem Bekenntnis zur eigenen Distanz zu Scientology drängt sich für den aufmerksamen Beobachter die Frage auf, weshalb eine „Nichteingeweihte“ diese Ideologie so vehement verteidigt. Kann es vielleicht daran liegen, dass es sich bei Scientology eher um die Anwendung von erlernten Psychotechniken als um einen authentischen religiösen Erfahrungsschatz handelt?


Michael Utsch