Scientology

Scientology in Italien als Kirche anerkannt

(Letzter Bericht: 11/2000, 402 f) Ende Oktober hat in Italien der Oberste Gerichtshof die Scientology-Church als “kirchliche” Gemeinschaft anerkannt. Nachdem die Mailänder Sektion von Scientology in den beiden ersten Prozessinstanzen verloren hatte, sprach das Kassationsgericht in Rom der international umstrittenen “Kirche” das Recht auf Steuernachlässe zu, wie es Glaubensgemeinschaften zustehe.

Als Begründung führten die Richter der Abteilung für Steuerrecht am Kassationsgericht an, die Scientology-Organisation gelte schon seit Jahrzehnten als Kirche. Mit dieser Art von Argumentation steht das Urteil in gewisser Analogie zu dem, das 1993 in den USA zur (Wieder-)Anerkennung der Scientology-Church einschließlich ihrer Unter- und Nebenorganisationen durch die oberste amerikanische Steuerbehörde als einer religiösen und gemeinnützigen Organisation geführt hatte. In beiden Fällen hatten die positive Einstufung keine religionswissenschaftlichen Expertenkommissionen vorgenommen.

Damit soll nicht gesagt sein, dass Religionswissenschaftler den religiösen Charakter von Scientology durchweg in Zweifel ziehen würden. Eher das Gegenteil ist der Fall: Während in der Regel kirchliche Sektenbeauftragte in dieser Frage kritisch urteilen (am ausführlichsten hierzu nach wie vor mein Buch “Scientology – Religion oder Geistesmagie?”, 21995), gibt es international eine Reihe positiver Gutachten bzw. Stellungnahmen von religionswissenschaftlicher Seite. In Deutschland hat neuerdings der Mainzer evangelische Theologe Marco Frenschkowski die These vertreten, Scientology sei tatsächlich “sehr eindeutig eine Religion” (in: Evangelische Theologie 4/2000, 252 ff; dazu meine von der Redaktion erbetene Entgegnung ebd., 270 ff).

Etwa gleichzeitig erschien im Herbst 2000 als Broschüre der Hamburger Innenbehörde die deutsche Übersetzung der Schrift “Gehirnwäsche im Rehabilitation Project Force (RPF) der Scientology-Organisation” aus der Feder des kanadischen Soziologieprofessors Stephen A. Kent. Darin heißt es: “Deutsche Politiker wie Beckstein, die sich Scientologys Forderung nach einem religiösen Status entgegenstellen, wissen über die Existenz der RPF-Programme gut Bescheid, und ihnen ist bekannt, dass das Programm noch besteht” (55). Erstaunlich, dass das neue Urteil aus Rom von solchem Wissen nichts verrät!

International gesehen, liegen die Urteile von Gerichten über Scientology nach wie vor weit auseinander (dazu Gregor Thüsing, Ist Scientology eine Religionsgemeinschaft? in: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht 2000, 592 – 621). Positive Entscheidungen – wie zuletzt in Schweden – mehren sich allerdings. Mag sein, dass die 1993 in vielen Ländern und auch in Italien verteilte Broschüre mit dem Titel “Haß und Propaganda – sanktioniert und betrieben von Medien und Behörden” (vgl. MD 4/1993, 111–113) insgesamt dem Begehren von Scientology nach religiöser Anerkennung förderlich gewesen ist. Dem hochgesteckten Ziel, Italien “clear” zu bekommen, dürfte sich die Organisation durch das Urteil aus Rom jedenfalls einen kleinen, doch nicht unwichtigen Schritt näher gekommen wähnen.

Werner Thiede, Erlangen