Religionspolitischer Neustart?
Die Bilanz der Ampel, die Vorhaben der neuen Bundesregierung und die Rolle der Kirchen
Das vorzeitige Ende der sogenannten Ampel-Regierungskoalition im Herbst 2024 hat dazu beigetragen, dass ihre durchaus ehrgeizigen religionspolitischen Vorhaben nicht umgesetzt wurden. Dazu zählen insbesondere der Beschluss eines Grundsätzegesetzes zur Ablösung der Staatsleistungen nach Art. 138 Abs. 1Weimarer Reichsverfassung in Verbindung mit Art. 140 Grundgesetz (GG), die damals angekündigte Weiterentwicklung des Religionsverfassungsrechtes (insbesondere in Hinblick darauf, wie muslimische Gemeinden Teil des kooperativen Trennungsmodells werden können) sowie eine Diskussion der Aufhebung der kirchlichen Sonderstellung im Bereich des Arbeitsrechts.1 Die Gründe für diese ernüchternde Bilanz liegen wohl nicht bei den notorisch zerstrittenen Koalitionspartnern als vielmehr darin, dass die politischen Kräfte durch andere Themen absorbiert wurden. Zuvörderst waren die vielfältigen krisenhaften Folgen des Angriffskriegs der Russischen Föderation gegen die Ukraine zu bewältigen. Religionspolitische Reformvorhaben können dann zurückstehen.
Zur religionspolitischen Stagnation trugen aber auch die großen Kirchen bei, deren politischer Einfluss in den zurückliegenden Jahren spürbar gesunken ist. Die missglückte Aufarbeitung der Fälle von sexualisierter Gewalt in ihren eigenen Reihen hat zu einem Vertrauensverlust gegenüber den kirchlichen Institutionen geführt. Die Auflösung ihrer theologischen Kammern hat die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) in theologischer und sozialethischer Hinsicht reaktionsunfähig und sprachlos gemacht. Ihre Verlautbarungen zu den großen Themen der vergangenen dreieinhalb Jahre (z.B. Krieg und Frieden, assistierter Suizid, Reform von § 218 Strafgesetzbuch [StGB]) kamen (zu) spät oder waren theologisch unausgewogen, so dass ihre Wirkung durch binnenkirchliche Meinungsvielfalt verpuffte. Infolge des Rücktritts der Ratsvorsitzenden Präses Annette Kurschus büßte die EKD institutionelle Führung und geistliche Orientierung ein. Die Kräfte der römisch-katholischen Kirche waren durch den mühsamen sogenannten Synodalen Weg nach innen fokussiert.
Vor diesem Hintergrund religionspolitischer Schwäche mag es sogar entlastend sein, wenn sich die seit dem 5. Mai 2025 amtierende Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz in religionspolitischer Hinsicht äußerst zurückhaltend gibt. Immerhin wurde in der Öffentlichkeit sehr aufmerksam registriert, dass bei ihrer Amtseinführung dreizehn von siebzehn Mitgliedern der Bundesregierung den Eid nach Art. 64 Abs. 4 GG mit religiöser Beteuerungsformel („so wahr mir Gott helfe“) geschworen haben. Mit der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien ist erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik eine Jüdin im Kabinett vertreten. Eine Besonderheit ist sicherlich auch, dass die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Reem Alabali-Radovan der hierzulande kleinen chaldäisch-katholischen Kirche angehört. Die Einwanderung und die religiöse Pluralisierung der letzten Jahrzehnte schlagen sich inzwischen auch auf dieser hohen staatlichen Ebene nieder, allerdings noch nicht in repräsentativer Weise. So ist der Anteil von Mitgliedern der großen Kirchen unter den 630 Abgeordneten des 21. Bundestages größer als in der Gesamtbevölkerung: 26,1 Prozent der Mitglieder des Bundestags (MdBs) sind nach eigener Angabe römisch-katholisch (23,7 % der Gesamtbevölkerung), 22,7 Prozent evangelisch (21,5 %). Sechs MdBs geben an, Muslime zu sein (zwei aus der SPD, vier Grüne – ihr Anteil beträgt damit gerade einmal 0,95 % gegenüber einem muslimischen Anteil von ca. 6,5 % der Gesamtbevölkerung), vier MdBs ordnen sich der Kategorie „sonstige Konfession/Religion“ zu.2
Rückblick auf die Ampel – Fortschritt oder Fortschreibung?
In Hinblick auf die oben genannten religionspolitischen Themen, die die Ampel angehen wollte (Staatsleistungen, Religionsverfassungsrecht, kirchliches Arbeitsrecht), stehen zwar keine Ergebnisse auf ihrer Regierungsbilanz, die Themen sind aber auch nicht vollkommen ignoriert worden. So haben unterschiedliche Gespräche in diesen Bereichen stattgefunden.3 Allerdings erhöht die Vielzahl der beteiligten Interessen und Akteure (Bundesregierung, Landesregierungen, Kirchen unterschiedlicher Denominationen und Ebenen) eher die Komplexität der Materie, so dass in Bezug auf die Staatsleistungen aus den wohl nicht unproduktiven Diskussionen kein Gesetzentwurf entwickelt werden konnte. Die Gespräche über das kirchliche Arbeitsrecht führten zu keinem Ergebnis, das es wert war, öffentlich kommuniziert zu werden.4
Neben den durchaus ambitionierten religionspolitischen Absichten hatte die Ampel in ihrem Koalitionsvertrag 2021 auch verschiedene ethische Themen in Angriff nehmen wollen: 2022 beschloss der Bundestag die Abschaffung des Werbeverbotes für Schwangerschaftsabbrüche nach § 219a StGB.5 Darüber hinaus gab es erste Debatten über eine Reform von § 218 StGB im Sinne einer Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen unter bestimmten Umständen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde in der politischen „Zwischenphase“ im Winter 2024/2025, nachdem die Ampel-Koalition bereits gescheitert war, nicht mehr in den Bundestag eingebracht.6 Die Ampel-Koalition hatte zuvor eine Expertenkommission eingesetzt, die sich für eine bedingte Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ausgesprochen und Empfehlungen zur reproduktiven Selbstbestimmung (Eizellspende und Leihmutterschaft) formuliert hatte.7 Dieser Expertenkommission gehörten keine Vertreter der großen Kirchen an. Auch hinsichtlich des assistierten Suizids blieb der 20. Deutsche Bundestag eine gesetzliche Neuregelung schuldig, nachdem das bestehende Gesetz vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden war und zwei Gesetzentwürfe 2023 keine Mehrheit gefunden hatten.8
Diese insgesamt bestenfalls gemischte, tatsächlich eher ernüchternde Bilanz der ethischen und religionspolitischen Initiativen der Ampel-Koalition ist sicherlich, wie bereits angedeutet, multifaktoriell zu erklären und nicht allein dem mangelnden religionspolitischen Gestaltungswillen der Ampel-Parteien nach ihrem ambitionierten Aufschlag mit dem Koalitionsvertrag im Jahr 2021 zuzuschreiben. Vielmehr geriet der Fortschrittsimpuls schnell zwischen die Mühlsteine der politischen Realität mit ihren vielen Akteuren und wurde vom föderalen System eingeholt, in dem viele religionspolitische Themen auf Länderebene bereits ganz unterschiedlich ausgestaltet sind (wie die Beteiligung von muslimischen Religionsgemeinschaften und Verbänden am Religionsunterricht oder die Verteilung von religiösen oder nichtreligiösen Feiertagen). Somit hat die Ampel weder Impulse bei der Weiterentwicklung des Religionsverfassungsrechts setzen noch nennenswerte Denkprozesse anstoßen können. Aber unabhängig von der Frage, ob ein substanzieller religionspolitischer „Fortschritt“ von unterschiedlichen Beteiligten gewollt ist und wie dieser aussehen könnte, stellt sich bei der Bewertung der religionspolitischen Bilanz die Frage, ob die Verantwortung allein bei den staatlichen Akteuren liegt. Denn die langwierigen Gespräche und Abstimmungsprozesse gehen weit über die Dauer einer Legislaturperiode hinaus und haben auch die föderalen Strukturen zu berücksichtigen. Angesichts dessen ist auch die religionspolitische Rolle der Kirchen zu thematisieren, die auf der anderen Seite des Tisches sitzen und für das Gelingen religionspolitischer Initiativen mitverantwortlich sind.
Das religionspolitische Profil des schwarz-roten Koalitionsvertrages
Im frisch abgeschlossenen Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die aktuelle 21. Legislaturperiode unter dem Titel „Verantwortung für Deutschland“ zeigen sich die Koalitionäre religionspolitisch zunächst unambitioniert.9 In der Präambel wird betont, „[d]er Respekt vor der Religionsfreiheit und unterschiedlichen Religionsgemeinschaften, die in Deutschland heimisch sind, gehört für uns dazu“ (69–71), ohne dabei eine besondere Religion zu nennen und hervorzuheben. Im dritten Abschnitt des Koalitionsvertrages, der die Überschrift „Sicheres Zusammenleben, Migration und Integration“ trägt, heißt es im ersten Unterabschnitt „Innen“ lapidar in zwei Sätzen:
Kirchen und Religionsgemeinschaften leisten einen unverzichtbaren Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Gemeinwohl. Wir fördern den interreligiösen Dialog und schützen die Religions- und Weltanschauungsfreiheit. (2758–2760)
Der erste Satz stand nahezu wortgleich im Koalitionsvertrag der Ampel. Er drückt die grundlegende Wertschätzung der pluralen Religionskultur und ihrer institutionellen Repräsentanten durch den Staat aus. Die Kirchen werden eigens erwähnt, so dass der besondere Beitrag der christlich geprägten Kultur explizit gemacht wird.
Schutz der Religionsfreiheit
Neu ist der zweite Satz mit der expliziten Betonung der interreligiösen Verständigung und des Schutzes der Religionsfreiheit. Hier dürfte eine Synthese von religionspolitischen Anliegen von CDU/CSU einerseits und SPD andererseits vorliegen. Die CDU/CSU-Fraktion hatte sich bereits in vergangenen Legislaturperioden religionspolitisch vor allem dem (weltweiten) Schutz der Glaubens- und Religionsfreiheit verschrieben, während die Förderung des interreligiösen Dialogs auch ein Anliegen der Ampel war, das freilich im damaligen Koalitionsvertrag nicht an dieser prominenten Stelle untergebracht war. Wie beide Themen aufgegriffen und umgesetzt werden sollen, wird nicht gesagt. Es bleibt weitestgehend bei diesen Absichtserklärungen.
Lediglich im Hinblick auf die Außenpolitik wird konkret die Fortsetzung der „Arbeit des Beauftragten der Bundesregierung für weltweite Religions- und Weltanschauungsfreiheit“ (4296f.) im Koalitionsvertrag verankert. Der Religions- und Weltanschauungsfreiheit als „Gradmesser für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Geltung der Menschenrechte“ (4293f.) wird dabei eine weitreichende Bedeutung über den Bereich der Religion hinaus eingeräumt. Angesichts der Tatsache, dass die neue Bundesregierung die Zahl ihrer Beauftragten stark reduziert, dieses Amt aber belassen hat, muss man diesem Thema religionspolitisches Gewicht zumessen. Das besagte Amt wird jetzt von Thomas Rachel (CDU) versehen, dem langjährigen religionspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Die Arbeit des Beauftragten richtet sich auf den Schutz aller religiös Verfolgten. Zusätzlich heißt es in diesem Kontext im Koalitionsvertrag aber auch: „Der Schutz religiöser und weltanschaulicher Minderheiten sowie insbesondere der Schutz der weltweit größten verfolgten Gruppe, der Christen, ist von besonderer Bedeutung“ (4294–4296). Bei dieser Formulierung fällt auf, dass der Schutz der weltweiten Religionsfreiheit direkt verbunden wird mit der Zielrichtung auf die Christen als weltweit größte verfolgte Gruppe.
Unabhängig von konkreten Zahlen, die sehr schwer zu belegen sind,10 vollzieht sich hier auf der Basis des Bekenntnisses zur Religionsfreiheit und zur Religionspluralität eine Hinwendung zum Christentum, die quer steht zur Gleichbehandlung der Religionen im Koalitionsvertrag. Diese Verbindung von Schutz der Religionsfreiheit im Allgemeinen und Schutz verfolgter Christen als größter verfolgter Gruppe im Besonderen hat in der CDU/CSU bereits eine gewisse Tradition.11 Aber man kann sich fragen, ob in der politischen Absicht der egalitäre Sinn der Religionsfreiheit nicht doch in eine Protektion vor allem des Christlichen umschlägt. Danach wäre die Religionsfreiheit weniger ein Gut einer pluralen Religionskultur und deren Basis als ein Appell zum globalen Schutz der christlichen Religion. Dies ist ein Motiv, das vielfach von konservativen bis identitären und populistischen Politikerinnen und Politikern verwendet wird, die „sich als einzig aufrichtige Verteidiger der Religionsfreiheit und verfolgter Angehöriger der eigenen Religionsgemeinschaft […] inszenieren“.12 Es ist insbesondere dort kritisch einzuschätzen, wo mit der Aufwertung des Schutzes verfolgter Christinnen und Christen zugleich die Religion der Verfolgerinnen und Verfolger abgewertet wird und wo die multikausalen und multifaktoriellen Zusammenhänge religiöser Verfolgung nicht oder nur am Rande zur Kenntnis genommen werden.
Die Religionen im Koalitionsvertrag
Neben den bereits zitierten Sätzen gibt es weitere religionspolitische Äußerungen der neuen Koalition. Aus diesen lässt sich ein Gesamtbild und das religionspolitische Profil des neuen Koalitionsvertrages erheben. Erstens finden sich zwei Aussagen zum Judentum. Im Abschnitt „Demokratische Resilienz“ heißt es:
Deutschland trägt eine besondere Verantwortung im Kampf gegen Antisemitismus und für den Schutz jüdischen Lebens. Das Existenzrecht Israels ist deutsche Staatsräson. Die Sicherheit jüdischer Mitbürgerinnen und Mitbürger muss im digitalen wie im öffentlichen Raum, auch an unseren Schulen und Hochschulen, gewährleistet sein. Wir fördern die Vielfalt des jüdischen Lebens in Deutschland und stellen sicher, dass keine Organisationen und Projekte finanziell gefördert werden, die Antisemitismus verbreiten oder das Existenzrecht Israels in Frage stellen. (2735–2740)
Hier wird mit großer Konkretion der Schutz jüdischen Lebens einschließlich des Existenzrechtes des Staates Israel hoch priorisiert. Das ist ein deutlicher Schwerpunkt, mit dem auf den Krieg im Gazastreifen und auf dessen kritisches Echo in der deutschen Öffentlichkeit reagiert wird. Mit dem politischen Vorhaben der Bekämpfung des Antisemitismus und der Stärkung jüdischen Lebens steht die neue Bundesregierung in religionspolitischer Kontinuität zur alten Regierung. Zusätzlich setzt sie einen neuen und eigenen wissenschaftspolitischen Akzent. So heißt es im Abschnitt zur „Wissenschaft“ im Unterabschnitt „Strategische Forschungsfelder“: „Wir entwickeln ein Kompetenznetzwerk für jüdische Gegenwartsforschung und stärken die Antisemitismusforschung“ (2545f.).
Während die neue Bundesregierung an dieser Stelle an die Haltung und das Handeln der Vorgängerregierung anknüpft, zeigt sich eine Diskontinuität mit Blick auf die Religion des Islams. Anders als im Koalitionsvertrag der Ampel wird dem Islam nur in negativen Zusammenhängen Aufmerksamkeit geschenkt. Man will den „Islamismus“ ebenso bekämpfen wie Rechts- und Linksextremismus (2716–2718). Dazu soll eine „Task Force Islamismusprävention“ eingesetzt werden, angesiedelt im Bundesinnenministerium (2731). Bei der Bewertung dieser Aussagen muss man einerseits in Rechnung stellen, dass die islamischen Verbände und Organisationen als „Religionsgemeinschaften“ in der oben zitierten, wertschätzenden Grundsatzaussage mitgemeint, allerdings eben nicht genannt sind. Andererseits ist es eben auffällig, dass der Begriff des Islams nur in negativen Zusammenhängen verwendet wird. Zumindest die CDU/CSU fällt damit hinter ihr Wahlprogramm zurück, in dem sich auch positive Aussagen zum Islam finden – wie die Unterstützung muslimischer Gemeinden und die Förderung der Ausbildung von Imamen – und das damit den Islam bzw. muslimische Bürgerinnen und Bürger als Teile der deutschen Religionskultur positiv anerkennt.13 Die SPD dagegen hatte in ihrem Wahlprogramm auf positive Bezüge zum Islam verzichtet.14 Der Koalitionsvertrag hat dieses Erbe angetreten. Der Grund dafür dürfte in einem Reflex auf die bei der Bundestagswahl erstarkte AfD zu suchen sein, die mit ihren stark islamophoben Aussagen Wahlerfolge erzielt hat, dem die neue Regierung mit ihrer rein negativen Bezugnahme auf den Islam nun auf ihre Weise Rechnung zu tragen scheint. Dies verhält sich tendenziell widersprüchlich zur oben erwähnten Unterstützung des interreligiösen Dialogs, an dem doch vor allem muslimische Repräsentant:innen teilnehmen sollten. Offen bleibt zugleich, wie die Integrationsziele ohne Berücksichtigung des Islams erreicht werden sollen.
Ethische Themen im Koalitionsvertrag
In den beiden vorausgehenden Abschnitten wurde ersichtlich, dass die neue Regierung auch mit wenigen Sätzen religionspolitische Akzente setzt, wobei der Fokus weniger auf der Entwicklung religions(verfassungs)rechtlicher Regelungen liegt als vielmehr im Bereich der Anerkennung und des Schutzes der Religionsfreiheit im In- und Ausland. Was die Sphäre des Ethischen angeht, werden im neuen Koalitionsvertrag einige wenige Themen angeschnitten und Vorhaben projektiert. Vieles bleibt aber auch unbehandelt.
Beim Thema Schwangerschaftsabbruch will die Koalition im Einklang mit der ablehnenden Haltung der CDU/CSU gegenüber einer möglichen Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen (s.o.) offenbar nicht an die Empfehlungen der Expertenkommission der Vorgängerregierung anknüpfen. Stattdessen wird allgemein „umfassend[e]“ Unterstützung gefordert, „um das ungeborene Leben bestmöglich zu schützen“, was „den Zugang zu medizinisch sicherer und wohnortnaher Versorgung“, die Erweiterung der „Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung“ und „medizinische Weiterbildung“ umfassen soll (3254–3258).
Die Thematik des assistierten Suizids findet trotz des weiter bestehenden Regelungsbedarfes infolge des Verfassungsgerichtsurteils von 2020 nur indirekt Erwähnung. Beabsichtigt wird die Umsetzung des Suizidpräventionsgesetzes, das im Unterschied zu den abgelehnten Gesetzentwürfen im politischen Prozess schon 2023 auf eine breite Zustimmung stieß (3555). Dieses Gesetz wurde noch unter der Ampel-Regierung vorbereitet und sieht vor, durch den „Ausbau von Hilfestrukturen“ sowie durch „Information, Aufklärung, Forschung und Unterstützung“ „die Zahl der Suizide und Suizidversuche nachhaltig“ zu senken.15 Allerdings hatte auch die Ampel in ihrem Koalitionsvertrag im Hinblick auf die gesetzliche Regelung des assistierten Suizids eine denkbar weiche Formulierung gewählt. Der Grund für diese bloße Absichtserklärung dürfte darin liegen, dass man die fragliche Regelung nicht durch eine Initiative der Regierung herbeiführen, sondern sie jenseits des sogenannten Fraktionszwangs dem parlamentarischen Prozess anheimstellen will.
Insgesamt scheint die neue Koalition weniger an der Neugestaltung rechtlicher Regelungen in diesen Bereichen interessiert zu sein. Diese haben stets den Preis, dass ethische Grundsatzfragen angeschnitten und Dissense freigelegt werden. Hier soll wohl der Weg beschritten werden, über die Ausgestaltung der bestehenden Regelungen die Situation der Betroffenen zu verbessern.
Darüber hinaus findet sich im Koalitionsvertrag nichts zu weiteren aktuellen ethischen Themen wie Reproduktionsmedizin, Familienbild oder dem Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI). Es stellt sich die Frage, ob diese Themen bewusst ausgeklammert wurden oder ob sie schlicht dem Zeitdruck zum Opfer fielen, die Koalitionsverhandlungen nach der Wahl im Februar bis Ostern abgeschlossen haben zu wollen. Gerade in Bezug auf KI werden zwar auf EU-Ebene bereits rechtliche Regelungen getroffen, aber angesichts der Geschwindigkeit der Entwicklung und der Allgegenwärtigkeit der Möglichkeiten dieser Technologie ist das Schweigen des Koalitionsvertrages zu dieser Thematik doch eine Leerstelle. Ähnliches gilt für den Bereich der Fortpflanzungsmedizin, in dem von Mediziner:innen, Jurist:innen und Ethiker:innen ein Reformstau kritisiert wird aufgrund einer Gesetzeslage, die „mehrere Jahrzehnte alt ist und dem heutigen Sachstand nicht annährend gerecht wird“.16
Das Thema Migration erhält dagegen im Koalitionsvertrag viel Raum und prägt ganze Abschnitte (3. und 3.3). Hier lautet das Motto „Begrenzung statt Steuerung“ (2965–2967). Die Koalition verfolgt nicht nur im Koalitionsvertrag, sondern bereits in den ersten Wochen ihrer Regierungstätigkeit eine andere Linie als die Vorgängerregierung und setzt etwa den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte aus – ein Aspekt, der gerade aus theologisch-ethischer Sicht umstritten ist. So haben sich die Kirchen auch unmittelbar kritisch zu diesem Vorhaben der neuen Bundesregierung geäußert.17 Darüber hinaus hat die Absicht, Migration zu begrenzen, religionspolitische Implikationen, insofern dadurch der Zuzug von Menschen mit anderen religiösen Hintergründen zurückgehen wird. Dennoch bleibt die vornehmlich von den Bundesländern zu übernehmende Aufgabe bestehen, die Integrationsmaßnahmen für Zugewanderte im Sinne von Art. 4 und Art. 7 Abs. 3 GG religionspolitisch zu ermöglichen.
Das Schweigen des Koalitionsvertrages
Das religionspolitische Profil des Koalitionsvertrages von Union und SPD ergibt sich also vor allem aus den wenigen Aussagen zur Religionspolitik mit den Schwerpunkten „Religionsfreiheit“ und „interreligiöser Dialog“ sowie aus dem beredten Schweigen zu religionsrechtlichen Fragen, die die Vorgängerregierung angehen wollte. Bezüglich einiger Vorhaben herrschte offenbar keine Einigkeit zwischen den Verhandlungspartnern. So wurde die Forderung nach einer Reform des kirchlichen Arbeitsrechtes wohl von der SPD in die Koalitionsgespräche eingebracht, von der Union jedoch nicht in den Koalitionsvertrag aufgenommen.18 Mit Blick auf andere mögliche Themen ist das Genre des Textes in Rechnung zu stellen: Ein Koalitionsvertrag hat nicht den Anspruch, sämtliche Projekte der künftigen Regierung zu erfassen; er beschränkt sich darauf, Grundlagen der zukünftigen Regierungszusammenarbeit zu formulieren, auf die tagesaktuell, aber auch thematisch aufgebaut werden kann – vorausgesetzt, die Regierungsparteien sind sich einig. Im Sinne der Religionsfreiheit, wie sie im aktuellen Koalitionsvertrag profiliert wird, ist insofern eine Weiterentwicklung religionsverfassungsrechtlicher Regelungen vorstellbar, auch wenn angesichts dringender anderer Themen und Schwerpunktsetzungen der Parteien hier kein Akzent gesetzt wird. Die neue Regierung scheint dazu zu tendieren, im Sinne des Schutzes der Religionsfreiheit mögliche Entwicklungen prozedural zu begleiten und bestehende Regelungen fortzuführen, anstatt starke Impulse zur religionsrechtlichen Weitergestaltung zu geben.
Gerade bei den Fragen der Ablösung der Staatsleistungen und der Weiterentwicklung des bestehenden Kooperationsmodells hat die magere Ausbeute der Ampel-Regierung gezeigt, dass angesichts der komplexen Sachlage innerhalb einer Legislaturperiode nur Prozesse angestoßen, aber kaum Ergebnisse herbeigeführt werden können. Doch sollte nicht gerade aus diesem Grund an bereits geführte Gespräche und schon erzielte Fortschritte angeknüpft werden, anstatt mit jeder neuen Regierung wieder bei null zu beginnen?
Anders als im politischen Bereich in Bund und Ländern, in dem die verantwortlichen und fachzuständigen Personen oftmals wechseln, stehen die Kirchen nicht nur als Institutionen, sondern auch in ihrer personellen Besetzung für eine größere Kontinuität. Damit stellt sich die Frage, ob diese Kontinuität die Kirchen verpflichtet, sich stärker als religionspolitische Akteure einzubringen, die Ergebnisse früherer Gespräche festzuhalten und auf die Fortführung religionspolitischer Prozesse über den Zeitraum einzelner Legislaturperioden hinweg hinzuarbeiten. Darüber hinaus wäre zu überlegen, ob die Kirchen noch stärker die Initiative ergreifen, ihre Selbstlähmung und Selbstfixierung überwinden und im Sinne der Religionsfreiheit für diese Themen eintreten sollten. Die positive Beantwortung dieser Fragen setzt eine doppelte Einsicht voraus: Zum einen müsste die Fortentwicklung des Religionsverfassungsrechtes im Sinne der allgemeinen Religionsfreiheit inhaltlich als Thema verstanden werden, das von den Kirchen theologisch als ihr eigenes Anliegen anzunehmen und zu verfolgen ist. Zum anderen entspräche es der gesellschaftlichen Funktion der Kirchen, in diesem Sinne aufzutreten und für diese Themen eine politische Öffentlichkeit herzustellen. Daraus ergibt sich einmal mehr die Frage nach der Rolle der Kirchen in der Gesellschaft.
Die Rolle der Kirchen in der Gesellschaft
Aus Sicht des jüngsten Koalitionsvertrages besteht die Rolle der Kirchen in der Förderung des gesellschaftlichen Zusammenlebens, des Gemeinwohls und nicht zuletzt der demokratischen Resilienz: Dort, wo die Kirchen im Koalitionsvertrag explizit genannt werden, ist besonders ihre öffentliche Rolle als zivilgesellschaftliche Organisationen durch entsprechende Formulierungen und Überschriften fixiert und bejaht. Die großen Kirchen haben diese Rollenzuweisung seit vielen Jahren angenommen und ihre Stellungnahmen stets in einem advokatorischen Sinn, d.h. als Anwälte für die gesellschaftlich Schwachen verstanden, denen es schwerfällt, sich im öffentlichen Diskurs Gehör zu verschaffen. Zugleich haben beide Kirchen immer wieder die Gemeinsinn- bzw. Gemeinwohlorientierung politischer Verantwortung betont und herausgestellt, dass bei der Vertretung politischer Interessen Kompromisse erforderlich sind.
Die Verbindung dieser beiden Aspekte des öffentlich-politischen Handelns der Kirchen legt es nahe, dass sie ihr unterschiedlich begründetes religionspolitisches Schweigen der vergangenen Legislaturperiode beenden und im Sinne der demokratischen Resilienz und des gesellschaftlichen Zusammenlebens neuerlich und stärker für die Ausgestaltung der positiven Religionsfreiheit im pluralen liberalen Rechtsstaat eintreten. Dieses Engagement kann unterschiedliche Formen annehmen. Im Folgenden sollen abschließend einige Aspekte genannt und mögliche Wege aufgezeigt werden.
Erstens kann die anwaltschaftliche Stimme für die Schwachen im religionspolitischen Kontext bedeuten, andere Religionsgemeinschaften zu unterstützen, die im Unterschied zu den Kirchen keine „Privilegien“ oder belastbare Strukturen haben. In diesem Sinne wirken die Kirchen dann auf eine Ausgestaltung des bestehenden Religionsrechtes hin, die das Zusammenleben der Religionen fördert. Werden dabei Grenzen des bestehenden Rechts sichtbar, könnten die Kirchen ihren Einfluss und ihre Strukturen nutzen, um das bestehende kooperative Trennungsmodell so weiterzuentwickeln, dass es dem zunehmenden religiösen Pluralismus weiterhin gerecht und in religionsfreundlicher Weise gestaltet wird. Die religionspolitische Rolle der Kirchen bestünde vor allem darin, Denk- und Gesprächsprozesse anzuregen und weiterzuführen; außerdem könnten sie Möglichkeiten ausloten, wie das Bestehende ausgestaltet werden kann, bis hin zu dem Punkt, an dem eine neue rechtliche Regelung erforderlich ist.
Darin kann zweitens auch das eigene Interesse der Kirchen liegen, die rechtliche Situation für eine Zukunft mitzugestalten, in der sie zunehmend auf eine Vielzahl anderer religiöser Akteure treffen, mit denen sie den politisch-gesellschaftlichen Einfluss teilen müssen.
Drittens haben die Kirchen in der Vergangenheit viele Gesetzgebungsverfahren begleitet und durch interne und öffentliche Stellungnahmen in ihrem Sinne beeinflusst. An den bioethischen Fragen wird deutlich, dass sich sowohl die Kontexte als auch die politischen Einschätzungen und die theologischen Auffassungen zwischenzeitlich stark verändert haben. Das Spektrum der Ergebnisse ethischer Abwägungen hat sich innerchristlich und binnenkirchlich vergrößert. In dieser Lage wäre die Aufgabe kirchlicher Verantwortung neu zu bestimmen. Es kann dabei weniger um eindeutige Positionierungen im Detail gehen als um Gesprächsangebote und um exemplarische Auslotung von Kompromissen, die grundsätzlichen Anforderungen genügen und zugleich pragmatische Lösungen anbahnen.19
Der religionspolitische Weg führt also, viertens, nicht direkt zu Vorschlägen von gesetzlichen Reformen in Einzelfragen oder zu einer Neugestaltung des bestehenden kooperativen Trennungsmodells, wie es die Ampel-Regierung geplant hatte. Nicht zuletzt aufgrund ihrer größeren personellen und institutionellen Beständigkeit könnte man die Rolle der Kirchen darin sehen, (Zwischen-)Ergebnisse von angestoßenen Denk- und Reformprozessen zu erinnern und diese auch über längere Zeiträume weiterzuführen. Selbst dort, wo diese Denk-, Gestaltungs- und Reformprozesse nicht unmittelbar auf ministerieller Ebene angesiedelt sind oder ausdrücklich im Koalitionsvertrag thematisiert werden, können sie in der parlamentarischen Demokratie die gewählten Volksvertreter:innen stärken, unterstützen und inspirieren. Dabei können sich die Kirchen sicherlich direkt äußern und mit bestimmten Positionen einbringen. Wichtiger noch dürfte die Gestaltung und Begleitung von Denk- und Gesprächsprozessen sowie das Anbieten von Räumen für unterschiedliche Überlegungen sein. Mit diesen Mitteln zeigen die Kirchen den Parlamentarier:innen in einer pluralen gesellschaftlichen Situation, vor dem Hintergrund der binnenkirchlichen Meinungsvielfalt und im Sinne des protestantischen Ethikverständnisses Möglichkeiten auf, wie durch Anwendung demokratischer Verfahren die im Koalitionsvertrag verabredeten Projekte durch parlamentarische Initiativen ergänzt werden können.
Schluss
Mit der Frage nach der öffentlichen Rolle der Kirchen hatte die frisch gewählte Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) die neue Legislaturperiode gewissermaßen eröffnet. Noch vor der Wahl des neuen Bundeskanzlers und dem Beginn der Regierungsarbeit der neuen Koalition forderte Klöckner in Interviews in der Bild am Sonntag und im katholischen Domradio sinngemäß eine politische Abstinenz der Kirchen. Diese sollten sich nicht wie beliebige Nichtregierungsorganisationen zu politischen Themen äußern, sondern sich auf die kirchlichen Kernaufgaben der Predigt und Seelsorge konzentrieren. Damit griff Klöckner, die einen Magisterabschluss in Theologie, Politikwissenschaft und Pädagogik sowie ein Staatsexamen in katholischer Religionslehre und Sozialkunde vorweisen kann,20 auch Aspekte der Kirchenkritik auf, die schon seit längerer Zeit von der AfD geäußert wird. Für Letztere repräsentieren die Kirchen einen Teil des abgelehnten Systems, nicht zuletzt aufgrund der Positionen, die sie in der Migrationsdebatte vertreten. Klöckners Einrede gegen die politischen Äußerungen der Kirchen findet auch bei anderen Politiker:innen sowie einigen Theolog:innen Zustimmung, so dass man bilanzieren muss, dass die Kritik an der öffentlichen Rolle der Kirchen nunmehr in der politischen Mitte angekommen ist.21
Freilich erhielt Klöckner auch Widerspruch von Politiker:innen nicht nur aus ihrer eigenen Partei, die die Bedeutung kirchlicher Einmischung für die Politik und als integraler Bestandteil des Wesens von Kirche und Evangelium hervorhoben (während sich die Kirchen in der medialen Diskussion relativ zurückhaltend äußerten).22 Schließlich musste Klöckner selbst ihre Aussage relativieren, als sie wenige Tage später den verstorbenen Papst Franziskus als politischen Mahner für den Frieden und als diplomatischen Brückenbauer würdigte.23
Mit ihrer Forderung nach einer Rückbesinnung der Kirchen auf ihr Kerngeschäft steht Klöckner jedoch nicht allein. Man wird daher sagen können: Weder das eine noch das andere ist ganz richtig oder ganz falsch, sondern beides muss miteinander verbunden werden. Denn die Kernaufgabe der Kirche ist die Predigt des Evangeliums; das aber ist eine öffentliche Aufgabe. Deshalb kann es politische Abstinenz nicht geben. Aber wer sich im politischen Raum äußert, muss auch Kritik ertragen. Das gilt für Frau Klöckner ebenso wie für die Kirchen.
Catharina Jabss und Arnulf von Scheliha (Münster), Juli 2025
Anmerkungen
- Vgl. zu den damaligen religionspolitischen Vorhaben Arnulf von Scheliha und Catharina Jacob, „Fortschritt in der Religionspolitik? Beobachtungen aus Anlass des Regierungswechsels“, ZRW 85,1 (2022), 3–17.
- Vgl. „Volksvertretung christlicher als das Volk“, Süddeutsche Zeitung, Nr. 121 vom 27. Mai 2025, 5.
- So startete im September 2023 ein Dialogprozess zum kirchlichen Arbeitsrecht (vgl. Mitschrift der „Regierungspressekonferenz vom 15. September 2023“, Die Bundesregierung, https://tinyurl.com/yh4yfy44, letzter Abruf aller im Beitrag genannten Internetquellen am 30.6.2025). Ebenfalls im September 2023 beantwortete die zuständige Parlamentarische Staatssekretärin eine Anfrage zum Sachstand bei der Ablösung der Staatsleistungen folgendermaßen: „Zur Umsetzung des Auftrages aus dem Koalitionsvertrag hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat eine Arbeitsgruppe (AG) aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, aller Länder und der betroffenen Religionsgemeinschaften einberufen. Die Arbeitsgruppe beriet von August 2022 bis Januar 2023 in regelmäßigen Sitzungen über fachliche Fragen. Die zentralen Fragen der Ablösung werden derzeit auf politischer Ebene weiter erörtert. Auf Grundlage der Gesprächsergebnisse sollen Eckpunkte für das geplante Grundsätzegesetz vorgelegt werden“ (Deutscher Bundestag, Drucksache 20/8575, 29.9.2023, 33, https://tinyurl.com/ma2p3nw6).
- Vgl. Franziska Hein, „Genug entschädigt? Zum Stand der schwierigen Verhandlungen zwischen dem Staat und den Kirchen über die Staatsleistungen“, zeitzeichen 10/2023, 12–14.
- Vgl. „Bundestag beschließt Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche“, Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 24.6.2022, https://tinyurl.com/3h7cpcsh.
- Vgl. „Legalisierung von Abtreibungen vorerst gescheitert“, tagesschau, 10.2.2025, https://tinyurl.com/2rnk93sk.
- Vgl. „Sachverständigenkommission legt Abschlussbericht vor“, Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 15.4.2024, https://tinyurl.com/yj3kduan.
- Vgl. „Keine Mehrheit für Gesetzentwürfe zu Sterbehilfe“, tagesschau, 6.7.2023, https://tinyurl.com/mwntd5h4.
- Der Koalitionsvertrag hat einen eigenen Internetauftritt und ist dort bequem herunterzuladen: https://www.koalitionsvertrag2025.de/. Zitate aus dem Vertrag werden im Folgenden mit Angabe der Zeilenzahl direkt im Text belegt.
- Konkrete Zahlen werden vom überkonfessionell-christlichen Hilfswerk „Open Doors“ genannt, das mit seinem jährlichen Bericht eine sehr wirksame zivilgesellschaftliche Stimme ist. Der ökumenische Bericht von EKD und Deutscher Bischofskonferenz (DBK) verzichtet dagegen aus methodischen Gründen auf konkrete Zahlen. Vgl. dazu auch Axel Reimann, „Die zweifelhafte Macht der Zahlen“, Welt-Sichten 5/2011, https://tinyurl.com/ybxk6yjn.
- So gab es 2015–2017 eine Arbeitsgruppe „Verfolgte Christen“ der CDU (vgl. „AG Verfolgte Christen der CDU Deutschlands 2015–2017“, CDU, 18.5.2017, https://tinyurl.com/56krn34s) und 2011 eine Broschüre der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit ebendiesem Doppelmotiv im Titel: „Unsere Politik – Religionsfreiheit verteidigen, Christen schützen“ (https://tinyurl.com/ys8xz3wu). Auf europäischer Ebene werden entsprechende Anfragen regelmäßig von Politikerinnen und Politikern der Fraktionen „Europa der Souveränen Nationen“ oder „Identität und Demokratie“ vorgebracht (vgl. Europäisches Parlament, Entschließungsantrag B10–0212/2025, 28.3.2025, https://tinyurl.com/mpu8hbxp; Parlamentarische Anfrage E-002940/2019, 24.9.2019, https://tinyurl.com/atf8zyx6).
- EKD und DBK (Hg.), „3. Ökumenischer Bericht zur Religionsfreiheit weltweit. Eine christliche Perspektive auf ein universelles Menschenrecht“, Gemeinsame Texte 28, Juli 2023, 75, https://tinyurl.com/2kr326nj; vgl. ebd., 71–79.
- Vgl. „Politikwechsel für Deutschland. Wahlprogramm von CDU und CSU [zur Bundestagswahl 2025]“, tinyurl.com/35bbuh7n. ↑
- Vgl. „Mehr für Dich. Besser für Deutschland. Regierungsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2025“, https://tinyurl.com/ms7hntc8.
- „Bundesregierung legt Suizidpräventionsgesetz vor“, heute im bundestag (hib) 96/2025, Deutscher Bundestag, 19.2.2025, https://tinyurl.com/3uvuh72y.
- Hartmut Kreß, „Die Rückständigkeit der deutschen Gesetze zur Fortpflanzungsmedizin und zur Stammzellforschung – auch eine Erblast der Kirchen“, Weltanschauungsrecht Aktuell, Nr. 12, 23.5.2025, 2, https://tinyurl.com/3ywznbhu.
- Vgl. „Kirchen gegen Kabinett. Familiennachzug regeln statt stoppen“, EKD, 27.5.2025, https://tinyurl.com/mryuane5.
- Vgl. „Dissens bei Koalitionsverhandlungen über kirchliches Arbeitsrecht“, katholisch.de, 27.3.2025, https://tinyurl.com/yzambshd. Die geleakten Dokumente aus der entsprechenden Arbeitsgruppe der Koalitionsverhandlungen sind einsehbar auf den Seiten von FragDenStaat, „Koalitionsverhandlungen CDU/CSU/SPD AG 5 – Arbeit und Soziales“, https://tinyurl.com/3kx339ca.
- Positiv wenden ließe sich auf diese Weise die kritische Diagnose von Hartmut Kreß, der den Reformstau im Reproduktionsrecht als „Erblast des kirchlichen Einflusses“ und ihrer „Glaubenssätze“ sieht, „die im weltanschaulich neutralen Staat und in der pluralistischen Gesellschaft keine Grundlage für allgemein geltende Gesetze sein können“ (Kreß, „Rückständigkeit“ [s. Anm. 16], 9). Zuletzt hat die EKD eine veränderte Position zu Schwangerschaftsabbrüchen veröffentlicht (vgl. Kathrin Jütte, „Paragraf 218 im Diskurs. Evangelische Kirche justiert ihre Position zu Schwangerschaftsabbrüchen neu“, zeitzeichen 11/2023, 60).
- Vgl. die Abgeordnetenbiografie von Julia Klöckner auf den Seiten des Deutschen Bundestags, https://tinyurl.com/2vpj3ymw.
- Vgl. Philipp Gessler, „Versöhnte Verschiedenheit“, zeitzeichen 6/2025, 12f.; Philipp Gessler, Stephan Kosch und Reinhard Mawick, „Bedrohlich heimatlos“, zeitzeichen, Mai 2025, https://tinyurl.com/5ck2a8kv.
- Vgl. „Julia Klöckner stößt mit Kirchenkritik auf Widerstand“, Die Zeit, aktualisiert am 22.4.2025, https://tinyurl.com/bdha3e3x.
- „Bundestagspräsidentin Julia Klöckner würdigt verstorbenen Papst Franziskus“, Deutscher Bundestag, 21.4.2025, https://tinyurl.com/3uyf5sda.