Michael Utsch

Psychologie

Neuer Fachartikel plädiert für die Unterscheidung von organisierter und ritueller sexualisierter Gewalt

In den letzten Jahren gab es harte Auseinandersetzungen zwischen Vertreter:innen einer „Theorie ritueller Gewalt“ und solchen, die eher der „Theorie der Scheinerinnerungen“ folgen. Das komplexe Thema berührt verschiedene Disziplinen wie Psychologie, Kriminologie und Soziologie und erfordert ein genaues Hinschauen. Eine klare Entweder-oder-Antwort gibt es nicht – beide Konzepte sind in bestimmten Zusammenhängen relevant, werden aber auch kritisch diskutiert. Die Kontroversen darüber werden besonders in Therapeutenkreisen ausgetragen und haben nach breit rezipierten Berichten in den öffentlichen Medien in den letzten Monaten auch zu Stellungnahmen von Fachverbänden geführt.1 Nun hat sich das Psychotherapeutenjournal, die Mitgliederzeitschrift der approbierten Therapeut:innen, in seiner aktuellen Ausgabe erneut mit dem Thema „Rituelle Gewalt“ beschäftigt.2 Weil die Einschätzungen aus dem betreffenden Text helfen können, die Kontroverse sowie das darin thematisierte Phänomen Satanismus besser einzuschätzen, werden die Ergebnisse des Artikels hier kurz zusammengefasst.

Eine frühere Studie im selben Journal hatte ergeben, dass ein beträchtlicher Anteil von Psychotherapeut:innen, etwa 12 Prozent, in ihrer Praxis mit Berichten über rituelle Gewalt konfrontiert wurde und diese Berichte meist für glaubhaft hielt. Weil rituelle Gewalt in jüngerer Zeit gewöhnlich in einem Atemzug mit organisierter sexualisierter Gewalt genannt wird, arbeitet der Artikel heraus, dass sich rituelle sexualisierte Gewalt von anders organisierter sexualisierter Gewalt erheblich unterscheidet. Die Autor:innen des aktuellen Artikels sind der Auffassung, dass es sich bei ritueller Gewalt um eine Form organisierter, ideologisch motivierter sexueller Gewalt handelt, die über einen längeren Zeitraum von mehreren Tätern ausgeübt wird. Sie fragen nach dem Realitätsgehalt ritueller Gewalt als Form organisierter Kriminalität: „Wo endet die Realität und wo beginnt die Fiktion?“

Dazu werden im ersten Teil aktuelle Befunde zu organisierter sexualisierter Gewalt vorgestellt. Als ein prominentes Beispiel für organisierte sexuelle Ausbeutung und Menschenhandel nennt der Artikel die als Selbsthilfegruppe getarnte Sekte „NXIVM“ mit ihrem entsprechend verurteilten Guru Keith Raniere.3

Diese Form der Gewalt wird jedoch von ritueller sexualisierter Gewalt abgegrenzt, für die trotz umfangreicher Untersuchungen laut dem Artikel länderübergreifend keine Beweise vorliegen. Die Autor:innen problematisieren zudem die unklaren Definitionen von ritueller Gewalt. So werde teilweise auf den Hintergrund eines satanistischen Kults oder einer satanistischen Messe verwiesen, teilweise auf die Verwendung von Symbolen abgestellt, die eine religiöse, magische oder übernatürliche Konnotation hätten, teilweise auf sich wiederholende, spezifische Abläufe von „Ritualen“. Auffällig sei, wie sich die Beschreibung des Phänomens über die Zeit verändert habe. Über viele Jahre sei regelmäßig von „satanistischem rituellen Missbrauch“ die Rede gewesen, und in den früheren Berichten über rituelle Gewalt habe der Bezug zum Satanismus dominiert. In jüngeren Publikationen zur rituellen Gewalt spiele der Satanismus jedoch meist nur noch eine untergeordnete Rolle, so die Autor:innen. Stattdessen werde auf Sekten, Kulte und in den letzten Jahren vor allem auf Ideologien verwiesen, wie dies etwa beim Fachkreis „Sexualisierte Gewalt in organisierten und rituellen Gewaltstrukturen“ des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend geschieht.

Die Weise, in der der Fachkreis eine Dissoziative Persönlichkeitsstörung darstellt, die häufig mit ritueller Gewalt in Verbindung gebracht wird, sei einseitig und entspreche nicht dem aktuellen Wissensstand, was die Autor:innen durch Hinweise auf aktuelle Studien belegen. Dabei werden unter anderem Fallberichte von Sekteninfo NRW verwendet. In der aktuellen Kontroverse stehe die Frage im Zentrum, ob tatsächlich davon ausgegangen werden kann, dass ein großes Netzwerk von Personen bereit und in der Lage ist, durch planmäßig wiederholte Anwendung schwerer sexueller, körperlicher und psychischer Gewalt absichtsvoll eine gezielte Aufspaltung der Persönlichkeit zu evozieren, die entstehenden Persönlichkeitsanteile für unterschiedliche Zwecke „abzurichten“ und dann langfristig für eigene Interessen „steuerbar“ zu machen. Die Vorstellung von „Mind Control“ sei schon früher zur Erklärung einer Sektenbindung gebraucht worden.4

Der Artikel verweist auf die Erkenntnisse der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 1998. Einerseits habe man es mit „nahezu drastisch zu nennende[n] Minimalzahlen“ von ritueller Gewalt zu tun, andererseits finde sich „keine Bestätigung durch die Polizei- und Ermittlungsbehörden“. In den Niederlanden richtete das Parlament im Oktober 2020 erneut eine Kommission zur Untersuchung von ritueller sadistischer Gewalt ein. Ihrer Recherche zufolge liegen innerhalb von mehr als zwanzig Jahren insgesamt 28 Fälle vor, die zumindest einzelne Aspekte von rituellem Missbrauch aufweisen. Trotz umfangreicher polizeilicher Ermittlungen seien jedoch keine Beweise für das absichtsvolle und gezielte Evozieren einer Persönlichkeitsstörung gefunden worden. Deshalb habe eine vom deutschen Bundesministerium der Justiz eingesetzte Expert:innengruppe in den 2024 verfassten „Praxishinweisen zum Verhältnis von Psychotherapie und Strafverfahren“ festgehalten, dass es bislang „keine wissenschaftliche oder kriminologische Evidenz für die Existenz solcher sogenannter Mind-Control-Techniken“ gebe.5

Abschließend führen die Autor:innen Hypothesen an, wie die Annahme der Existenz ritueller Gewalt sowohl mit Scheinerinnerungen als auch mit Dissoziativen Identitätsstörungen zusammenhängen könne. Hierbei spielten pseudowissenschaftliche Theorien wie eine „Programmierung“ durch „Mind Control“-Techniken und Behandlungskonzepte wie die „Deprogrammierung“ eine Rolle. Es sei ein Irrglaube, die Aufgabe von Psychotherapie darin zu sehen, mithilfe von geeigneten Methoden – etwa durch suggestive „Recovered Memory“-Techniken – vermutete unzugängliche, „verdrängte“ Erinnerungen an traumatische Ereignisse aufzudecken. Diese Techniken seien hochriskant, weil falsche Erinnerungen, die damit eventuell entstehen, sich schädlich auf eine Psychotherapie auswirken würden.

In seiner klaren Gedankenführung und seinem nüchternen Ton entlarvt der Artikel nach wie vor verbreitete Mythen von satanistischen, im Untergrund ihr Unwesen treibenden Netzwerken und trägt auf diese Weise dazu bei, den bei manchen Jugendlichen immer noch vorhandenen Satanismus-Hype zu entmystifizieren.

Nüchterne Wissenschaft kann helfen, Vorurteile zu überprüfen und Irrglauben zu entlarven, und dies gerade im aufgezeigten Feld der Kontroverse um induzierte Scheinerinnerungen vs. ritualisierte Gewalt. Deshalb ist es zu begrüßen, dass der Verein „False Memory Deutschland“ seit Juni 2025 Unterstützung von einem wissenschaftlichen Beirat erhält, dem renommierte Expert:innen aus den Bereichen Sozialpsychologie, Gedächtnisforschung, forensische Psychiatrie, Psychotherapieforschung und Strafrecht angehören.6
 

Michael Utsch (Berlin), Juli 2025

 

Anmerkungen

  1. Vgl. Michael Utsch, „Neue fachliche Kritik an der Rituelle-Gewalt-Theorie“, ZRW 87,4 (2024), 293–296.
  2. Philipp Herzog u.a., „Rituelle Gewalt als Form organisierter Kriminalität auf dem wissenschaftlichen Prüfstand: Wo endet die Realität und wo beginnt die Fiktion?“, Psychotherapeutenjournal 24,2 (2025), 126–138, https://doi.org/10.61062/ptj202502.003.
  3. Vgl. Brian Donovan und Anna Poudel, „Trafficking Narratives and the Prosecution of NXIVM“, Journal of Human Trafficking (2024), 1–14, https://doi.org/10.1080/23322705.2024.2313916.
  4. Vgl. dazu auch das Stichwort „Bewusstseinskontrolle“, MdEZW 77,1 (2014), 29–33.
  5. Die Expertengruppe wurde zusammengesetzt aus Vertreter:innen von Psychotherapie, Aussagepsychologie, Juristik und Justiz, Polizei, Repräsentant:innen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des Sexuellen Kindesmissbrauchs.
  6. Presseerklärung „False Memory Deutschland e.V.: Wissenschaftlicher Beirat gegründet“, False Memory Deutschland e.V., 17.6.2025, https://tinyurl.com/46b2ntcc.