Rüdiger Braun

Noch in den Kinderschuhen: Forschung zum geistlichen Missbrauch

Der Umgang mit religiöser Macht ist zweifellos eine der größten Herausforderungen für religiöse und weltanschauliche Gemeinschaften und ihre kritische Selbstreflexion – und damit auch eines der zentralen Themen der Weltanschauungsarbeit: Im Phänomen des „geistlichen“ oder „spirituellen Missbrauchs“ fließen die Dynamiken von Macht, Sinnbegehren und Vertrauen, die Religion und Weltanschauung gleichermaßen bestimmen, brennpunktartig zusammen und offenbaren damit zugleich ihr toxisches, für den Missbrauch von Macht anfälliges Potential. Es ist die Grundsignatur religiöser und weltanschaulicher Sinndeutungssysteme selbst, die diesen Missbrauch ebenso ermöglicht wie verschleiert:1 Ihrem Versprechen umfassenden Heils oder umfassender Sinngebung korrespondiert die Forderung nach einer ebenso umfassenden, sich im Vertrauen an die Heils- und Sinnvermittler konkretisierenden Hingabe („Jüngerschaft“), zugleich aber auch die Möglichkeit eines machtvollen und damit potentiell missbräuchlichen Zugriffs auf die Anhänger, deren Lebensführung und soziales Gefüge.

Notwendige Aufarbeitung und akademische Forschung

Zieht man die unausweichliche Machtdimension in allen zwischenmenschlichen Beziehungs- und Handlungskonstellationen in Betracht, ist es erstaunlich, dass die Problematik des geistlichen Machtmissbrauchs in der deutschsprachigen Forschung zu kirchlicher Seelsorge und spiritueller Begleitung bislang noch relativ stiefmütterlich behandelt wird. Dies dürfte auch daran liegen, dass sich das fragliche Phänomen aufgrund seiner komplexen und diffusen Gestalt sehr viel schwieriger erfassen lässt als der zumindest (straf)rechtlich klar bestimmbare Tatbestand sexuellen Missbrauchs. Ist Letzterer in den christlichen Kirchen spätestens seit den 2010er Jahren zum Gegenstand einer großen Zahl von Forschungsarbeiten geworden,2 harrt der geistliche Missbrauch zumindest im deutschen Sprachraum noch einer umfassenden akademischen Aufarbeitung. Ihm haben sich im Vergleich mit der relativ etablierten Erforschung des spiritual abuse im angelsächsischen Raum3 bislang nur wenige deutsche Titel gewidmet.4 Auch die Auseinandersetzung der christlichen Kirchen mit geistlichem Missbrauch steht noch am Anfang.5 In gewisser Hinsicht dürfte eine intensivierte Beschäftigung damit für die Kirchen und andere religiöse Gemeinschaften eine noch brisantere Angelegenheit werden als die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt. Denn anders als der sexuelle kommt geistlicher Missbrauch nur im religiösen, spirituellen oder weltanschaulichen Kontext vor. Er stellt die Kirchen und ihre seelsorgerliche Praxis somit in spezifischerer Weise auf den Prüfstand als das leichter auf die generelle Fehlbarkeit der Menschen abzuschiebende Phänomen sexualisierter Gewalt.

Erste Einsichten eines universitären Forschungsprojekts

Auf der römisch-katholischen Seite hat der gesichert festgestellte geistliche Missbrauch in zwei geistlichen Gemeinschaften innerhalb der Bistümer Münster und Osnabrück6 nun ein mehrjähriges Forschungsprojekt angestoßen. Es ist an der katholisch-theologischen Fakultät in Münster angesiedelt und startete Anfang 2023. Ziel des von den Bischöfen in Münster und Osnabrück beauftragten Projekts „Geistlicher Missbrauch in geistlichen Gemeinschaften“ ist es, das Phänomen überhaupt erst einmal näher zu bestimmen und seinen Ort innerhalb der Gemeinschaften und betroffenen Diözesen zu untersuchen.7 Leitend sind dabei die Fragen nach den Voraussetzungen, Strukturen und systemischen Faktoren, aber auch nach den Praktiken und theologischen Überzeugungen, die geistlichen Missbrauch entstehen lassen, ihn begünstigen und aufrechterhalten. Geleitet wird das Team von der Münsteraner Theologin, Soziologin und Erziehungswissenschaftlerin Judith Könemann. Mit empirischer Theologie und qualitativ-empirischer Sozialforschung bestens vertraut möchte sie neben dem Aktenstudium insbesondere Interviews mit Missbrauchsbetroffenen und mit (ehemaligen) Mitgliedern der beiden erwähnten Gemeinschaften zur Grundlage der Untersuchung machen.8 Die von Könemann und ihrem Team im letzten Jahr aufgenommene und auf der EZW-Jahrestagung 2024 Ende Mai vorgestellte Forschung9 knüpft an jüngste französische Studien zum Thema10 an und konturiert den geistlichen Missbrauch als eigenständiges, von sexualisierter Gewalt zu unterscheidendes Phänomen.

Hintergrund der untersuchten Fälle ist die Konjunktur „Neuer Geistlicher Gemeinschaften“ im Raum der katholischen Kirche. In Reaktion auf die Säkularisierungs- und Individualisierungsprozesse nach dem Zweiten Vatikanum zielten derartige Gemeinschaften auf eine charismatische Erneuerung und Verlebendigung der kirchlichen Pastoral. Wichtig war dabei die Idee der Entgrenzung religiösen Virtuosentums: Die Gemeinschaften nahmen auch Laien und Ehepaare auf und eröffneten ihnen den Zugang zu einem außerordentlich intensiven kontemplativen Leben. Sie wurden dafür als Zeichen eines „neuen Frühlings der Kirche“ (Johannes Paul II.) gefeiert und in erheblichem Maße vom Vatikan gefördert.

Doch hatten die Ausstrahlungskraft der „Neuen Geistlichen Gemeinschaften“ und die geistliche „Gewalt“, die ihnen zugeschrieben wurde, auch ihre Schattenseiten. Das scheinbar hierarchiearme Virtuosenideal war nicht davor gefeit, seinerseits ein Elitedenken zu begründen und damit die Abschottung von den weniger Frommen zu befördern. Die neuen Virtuosen nahmen die erwünschte pastorale und missionarische Neuausrichtung des kirchlichen Lebens selbst in die Hand, diesmal aber ohne Kontrolle durch die in den klassischen Ordensgemeinschaften historisch gewachsenen Schutzmechanismen und -instanzen. Damit wurden sie anfällig für einen tief in die spirituelle Selbstbestimmung des Einzelnen eingreifenden Missbrauch von Macht und Autorität.

Vulnerabilität und Vertrauen – Zur systemischen Vulneranz der Seelsorge

Ermöglicht und befördert wird der geistliche Missbrauch durch den spezifischen Kontext von Seelsorge und geistlicher Begleitung. Als intimer Beziehungsraum ist er nicht nur von einem großen Vertrauensvorschuss der Seelsorgebegehrenden gegenüber den Seelsorgern geprägt, sondern auch von einer entsprechend hohen Verletzlichkeit der Hilfesuchenden: Ute Leimgruber spricht von einer systemisch bedingten „Vulneranz“.11 In dieser asymmetrischen und machtförmigen Beziehungskonstellation können die vorhandenen vulnerablen Dispositionen jederzeit ausgenutzt und in Rückkopplungsschleifen verstärkt werden. Die Instrumentalisierung der einer Autoritätsperson zugeschriebenen Macht führt dann direkt zu einem Eingriff in die geistige und körperliche Integrität der hilfesuchenden Person.

Der Deutschen Bischofskonferenz (2022) zufolge werden im geistlichen Missbrauch „christliche Gottesbezüge und kirchliche Traditionen so benutzt […], dass sie die persönliche Freiheit und die spirituelle Selbstbestimmung missachten“ und damit die Würde der Betroffenen und ihre psychische, seelische, soziale und gegebenenfalls auch physische Integrität schwerwiegend verletzen.12

Die Schattenseiten von Charisma

Ist Macht nach Max Weber zunächst nichts weiter als die Fähigkeit zur Gestaltung der Realität und damit ein unausweichliches Phänomen sozialen Handelns, kann sie von Menschen entweder lebensdienlich oder -abträglich genutzt werden. Dem Jesuiten Klaus Mertes zufolge geschieht Missbrauch in dem Moment, in dem sich die geistliche Autoritätsperson „mit der Stimme Gottes selbst verwechselt“.13 Fatal wird eine solche religiöse Selbstüberhöhung, wenn sie von der Seelsorge beanspruchenden Person geteilt wird: indem sie ihrerseits die geistliche Autorität des Seelsorgers so idealisiert, dass sie sie „mit der Stimme Gottes verwechselt“. Das Potential zur Überhöhung der geistlichen Autorität liegt im Charisma des institutionalisierten Amtes14 selbst bzw. in dem, was diesem Amt selbst zugeschrieben wird: Entpersonalisiert und zugleich unabhängig von der Würdigkeit des Amtsträgers beruht es nicht etwa auf objektiven Persönlichkeitsmerkmalen, sondern „auf den von der Anhängerschaft zugeschriebenen Qualitäten“.15 Anders formuliert: Der Nimbus geistlicher oder spiritueller Autorität verdankt sich der Rolle des Amtsträgers, ist also zentral dem von ihm bekleideten Amt geschuldet.16

In dieser Trennung von Rolle und Fehlverhalten, welche die als Verkörperung des Heiligen verstandene Institution von ihrem fehlbaren Personal unterscheidet und so von jeglichem Makel freihält, dürfte auch der Grund dafür liegen, dass sich die Kirchen ebenso wie die neuen geistlichen Gemeinschaften bislang relativ wenig von Missbrauchsanschuldigungen beeindrucken ließen. Die in ihren Handlungsvollzügen zur Anwendung kommenden Formen von (Pastoral-)Macht – Belohnung, Bestrafung, Identifikation, Information und Legitimation17 – befördern die Ausbildung eines hochspiritualisierten und sozialpsychologisch höchst wirkmächtigen Verflechtungsnetzes, in dem die Bedürfnisse des Einzelnen in der Gefahr stehen, der Norm der Gemeinschaft geopfert zu werden: Der Einzelne sieht sich einem durch Intransparenz und Heimlichkeit noch beförderten Konformitätsdruck und der allgegenwärtigen Bedrohung ausgesetzt, bei Nichtbefolgung der gemeinschaftlichen Normen ausgeschlossen und in die soziale Isolation abgedrängt zu werden. Als einzig angemessenes Verhalten gilt dann, das eigene Befinden zu regulieren, die Zucht als Ausdruck der Liebe zu verstehen, Missbrauchserfahrungen für sich zu behalten und Missbrauchstätern mit christlicher Vergebungsbereitschaft zu begegnen. Die Konsequenz ist der Verlust des eigenen Selbstgefühls, Selbstwerts und Selbstvertrauens.

Verborgenes und Verdrängtes im Licht der Forschung

Aus den beschriebenen Gründen können Vertrauensbeziehungen im Bereich von Seelsorge und geistlicher Begleitung/Beratung jederzeit und insbesondere dort, wo das kritische Bewusstsein für die ihnen innewohnende Gefährdung schwindet, in geistlichen Missbrauch münden. Es ist insofern höchste Zeit, dass die Kirchen der einschlägigen akademischen Forschung den notwendigen Rückhalt gewähren (u. a. auch durch Öffnung der Archive). Wie eingangs erwähnt besteht in der deutschsprachigen Forschung noch erheblicher Nachholbedarf.18 Wenngleich die Bewertung des Phänomens selbst immer machtabhängig, subjektiv und historisch-kulturbedingt ausfällt und obwohl das, was geistlicher Missbrauch ist, heute anders beurteilt wird als beispielsweise in den 1950er Jahren, besteht an der Ambiguität der zum Missbrauch neigenden Macht selbst kein Zweifel: Sie entfaltet insbesondere dort ihre subtilste Wirkung, wo sie verdrängt und verschwiegen wird.19

Eine machtkritische und machtsensible Seelsorge und Beratung wird folglich die sie legitimierende Normativität, die eigenen (Voraus-)Setzungen und religiösen Deutungsmuster sowie die kommunikativen Strukturen eingehend prüfen, kritisch reflektieren und notfalls auch relativieren müssen. Wenn ihr die Forschung dabei hilft, ist viel gewonnen. Ist es doch erst der offene und selbstkritische Dialog über Macht, der Veränderung ermöglicht und damit das, worauf Seelsorge und geistliche Begleitung im Letzten zielen: die Verwirklichung freiheitlicher Selbstbestimmung im Kontext eines gemeinschaftlichen Lebens, das der Entfaltung und ethischen Verantwortung des Einzelnen dient.
 

Rüdiger Braun, Berlin (Juni 2024)

 

Anmerkungen

  1. Vgl. Michael Klessmann, Verschwiegene Macht. Figurationen von Macht und Ohnmacht in der Kirche (Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 2023).
  2. Vgl. zuletzt die Ergebnisse des Forschungsverbundes ForuM, https://www.forum-studie.de (letzter Abruf der im Beitrag genannten Internetseiten: 31.5.2024).
  3. Vgl. David Johnson und Jeff VanVonderen, The Subtle Power of Spiritual Abuse (Minneapolis: Bethany House, 2005).
  4. Dazu gehören insbesondere die Arbeiten von Inge Tempelmann, Geistlicher Missbrauch. Wege aus frommer Gewalt (Witten: SCM, 2015); Doris Wagner, Nicht mehr ich. Die wahre Geschichte einer jungen Ordensfrau (München: Knaur, 2016); dies., Spiritueller Missbrauch in der katholischen Kirche (Freiburg i. Br.: Herder, 2019); Klaus Mertes, Den Kreislauf des Scheiterns durchbrechen. Damit die Aufarbeitung des Missbrauchs am Ende nicht wieder am Anfang steht (Ostfildern: Patmos, 2021); Judith Könemann, „Spiritueller Missbrauch in geistlichen Gemeinschaften“, Lebendige Seelsorge 74,3 (2023), 194–197; Stefanie Butenkemper, Toxische Gemeinschaften. Geistlichen und emotionalen Missbrauch erkennen, verhindern und heilen (Freiburg i. Br.: Herder, 2023).
  5. Vgl. zu ersten von den Kirchen in Auftrag gegebenen Studien sowie weiteren kirchlichen Präventionsprojekten einführend Michael Utsch, „Zwei Bistümer und eine Landeskirche finanzieren Studien über geistlichen Missbrauch“, ZRW 86,2 (2023), 128–130, sowie ders., „Neue Studienergebnisse zum geistlichen Missbrauch in Freikirchen“, ZRW 87,3 (2024), 228–231.
  6. Es handelt sich um die im Bistum Osnabrück gegründete und mit den Thuiner Franziskanerinnen verknüpfte „Christusgemeinschaft“ sowie die 2007 bis 2021 im Bistum Münster kirchenrechtlich anerkannte geistliche Vereinigung „Totus Tuus Neuevangelisierung“ (TTN).
  7. Vgl. zur Kurzbeschreibung des Projektes Utsch, „Studien über geistlichen Missbrauch“, 129; dort auch zu ersten Studien im evangelischen Bereich.
  8. Vgl. die Projektseite (u. a. mit der Bitte um Unterstützung) unter https://www.uni-muenster.de/FB2/gm_projekt/.
  9. Ein ausführlicher Tagungsbericht erscheint in ZRW 87,5 (2024).
  10. Céline Hoyeau, Der Verrat der Seelenführer. Macht und Missbrauch in Neuen Geistlichen Gemeinschaften, übers. von Gabriele Nolte, hg. von Hildegund Keul (Freiburg i. Br.: Herder, 2023); Dysmas de Lassus, Verheißung und Verrat. Geistlicher Missbrauch in Orden und Gemeinschaften der katholischen Kirche (Münster: Aschendorff, 2022).
  11. Ute Leimgruber, „Welche Erinnerung zählt? Die UnSichtbarkeit geschlechtsspezifischer Gewalt im Raum der Kirche“, in: Hildegund Keul (Hg.), UnSichtbar. Interdisziplinäre Stimmen zu Vulnerabilität, Vulneranz und Menschenrechten (Würzburg: University Press, 2023), 103–130.
  12. Bzw. „nachhaltig schädigen“: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hg.), Missbrauch geistlicher Autorität. Zum Umgang mit Geistlichem Missbrauch, Arbeitshilfen 338 (Bonn 2023), 14.
  13. Klaus Mertes, „Geistlicher Missbrauch. Theologische Anmerkungen“, Stimmen der Zeit 144 (2019), 93–102.
  14. Vgl. Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, 5. Aufl. (Tübingen: Mohr, 1972), 140ff.
  15. Arnold Zingerle, „Charisma“, Staatslexikon⁸ online, 8.6.2022, https://www.staatslexikon-online.de/Lexikon/Charisma.
  16. Damit wirken auch die von ihnen gespendeten Gnadenmittel letztlich unabhängig von der (Un-)Würdigkeit ihrer Spender.
  17. Vgl. zu den Grundlagen und -dimensionen sozialer und auch pastoraler Macht insbesondere John P. R. French Jr. und Bertram Raven, „The Bases of Social Power“, in: D. Cartwright und A. Zander (Hg.), Group Dynamics. Research and Theory (New York: Harper & Row, 1960), 607–623.
  18. Vgl. Michael Utsch, „Kirchliche Studien über geistlichen Missbrauch gestartet“, EZW, 8.2.2023, https://www.ezw-berlin.de/aktuelles/artikel/kirchliche-studien-ueber-geistlichen-missbrauch-gestartet-news Die ökumenische Initiative GottesSuche. Glaube nach Gewalterfahrungen e. V. bietet immerhin schon Online-Ressourcen sowie präsentische und Online-Beratungsangebote für Betroffene von sexuellen und geistlichen Gewalterfahrungen an: https://www.gottes-suche.de.
  19. Vgl. Klessmann, Verschwiegene Macht, 10f.