Alexander Benatar

"Lebendige Auseinandersetzung mit den Strömungen der Zeit"

Zur Gründungsgeschichte der EZW

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Für die Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (EZW) markierte der Jahreswechsel 2020/21 ein doppeltes Jubiläum: So blickte die 1960 gegründete Einrichtung auf ihr eigenes 60-jähriges Bestehen zurück, zugleich aber auch auf die Gründung ihrer Vorgängereinrichtung, der „Apologetischen Centrale“, im Jahre 1921. Beide Institute entstanden vor dem Hintergrund großer geistiger, sozialer und politischer Umwälzungen, die die evangelische Kirche in der Weimarer Republik bzw. der Bundesrepublik Deutschland elementar berührten.

Vorgeschichte der EZW: die Apologetische Centrale

Die kirchlich organisierte Apologetik, „das öffentliche Rechenschaftablegen in der Begegnung und Auseinandersetzung mit anderen Weltanschauungen und religiösen Bewegungen“2, entwickelte sich ab Ende des 19. Jahrhunderts als Antwort auf eine zunehmende gesellschaftliche Pluralisierung und Säkularisierung – auf soziale Phänomene also, die Debatten in Theologie und Kirche auch heute noch prägen. Der nachhaltige Einfluss der Aufklärung mit ihrem Aufruf zum Gebrauch individueller Vernunft und nicht zuletzt die Erkenntnisse der Evolutionstheorie bedeuteten für (christliche) Theologie und Kirchen einen großen Plausibilitätsverlust. Religion und Dogmen wurden immer häufiger infrage gestellt, Gläubige wandten sich vermehrt von den großen Kirchen ab und anderen christlichen Gemeinschaften oder neuen religiösen Bewegungen zu.3

Nicht wenige sahen in diesen Entwicklungen eine fundamentale Gefahr für den christlichen Geltungsanspruch und forderten als Antwort auf offene Religionskritik eine Erneuerung christlicher Religiosität. Ein Kind dieser Zeit war die Idee einer Verkündigung des Evangeliums durch „Innere Mission“ bzw. „Volksmission“. Unter maßgeblichem Einfluss des Hamburger Theologen Johann Hinrich Wichern (1808 – 1881), den die neupietistische Erweckungsbewegung geprägt hatte, wurde 1848/49 ein „Central-Ausschuss für die Innere Mission der deutschen evangelischen Kirche“ gegründet. Dieser sollte soziale Not lindern und unter den „entchristlichten Massen“ die frohe Botschaft verbreiten. Dazu gehörte nicht zuletzt, den mannigfachen „Widersachern des Glaubens“, etwa aus dem sozialistischen oder kommunistischen Milieu sowie dem sektiererischen „Baptismus“, entgegenzutreten.4

Um 1900 begannen regionale Vereine der Inneren Mission, „Instruktionskurse“ anzubieten, um engagierte Laien systematisch auf die Auseinandersetzung mit der Christentumskritik vorzubereiten. Der Central-Ausschuss institutionalisierte diese Tätigkeiten 1904 mit der Einrichtung einer „Kommission für Apologetik und Vortragswesen“, die die regionalen Initiativen koordinierte und in Berlin eigene Fortbildungen für Pfarrer5, LehrerInnen und Laien durchführte. Weitergehende Pläne, den apologetischen Kursen in Gestalt einer „Centrale“ ein solideres Fundament zu geben, wurden mit Ausbruch des Ersten Weltkriegs vorerst auf Eis gelegt.

Nach Kriegsende griff der Central-Ausschuss die früheren Überlegungen wieder auf. 1921 mahnte er beim Evangelischen Oberkirchenrat in Berlin an, ein weiterer Ausbau der apologetischen Arbeit sei „unbedingt notwendig, um dem siegreichen Vordringen der katholischen Propaganda und dem Ansturm einer un- und widerchristlichen Welt- und Lebensanschauung entgegenzutreten“. Mit Beschluss des Central-Ausschusses vom September 1921 wurde dann die Stelle eines hauptamtlichen Apologeten geschaffen, der das irritierend divers gewordene Feld der Weltanschauungen wissenschaftlich bearbeiten, Vorträge halten und dem Leitungsgremium berichten sollte. Besonderen Klärungsbedarf sah die damit ins Leben gerufene „Apologetische Centrale“ (AC) für den christlichen Umgang mit „Darwinismus, Monismus, Anthroposophie, Spiritismus und Okkultismus“. Zum 1. Januar 1922 wurde Carl Gunther Schweitzer (1889 – 1965) auf die Stelle berufen.

Das Ende der Staatskirchentums 1918 erwies sich unterdessen als ein Katalysator jener Veränderungsprozesse, die die apologetische Arbeit überhaupt veranlasst hatten. Im Vergleich zu den Vorkriegsjahren verzehnfachten sich ab 1919 die Kirchenaustrittszahlen. Zusätzliche Konkurrenz erwuchs den Kirchen in einer Vielzahl freireligiöser Gruppen sowie in „politisch orientierten Ersatzsystemen“ mit totalitären und teilweise dezidiert antichristlichen Zügen. Daher sah Carl Schweitzer die christliche Kirche „in einem Kampfe der Weltanschauungen und Religionen von einem Ausmaße stehen, wie ihn nur wenige Zeitepochen gesehen haben“. Als eine wesentliche Herausforderung des organisierten Protestantismus identifizierte er die „liberalistischen Verführungen“ seiner Zeit.

Schweitzers Argumente verfingen. Bis 1926 wuchs die AC auf sechs Mitarbeiter an und zog vom Sitz des Central-Ausschusses in Berlin-Dahlem in das Johannesstift in Spandau. Ab 1925 gab die AC die Fachzeitschrift „Wort und Tat – Hefte der Apologetischen Centrale für evangelische Weltanschauung und soziale Arbeit“ heraus, ergänzt um themenbezogene Einzelpublikationen. 1930 fand der Ausbau der AC allerdings ein jähes Ende, als ein Insolvenzskandal den Central-Ausschuss erschütterte und dessen gesamtes Leitungsgremium, einschließlich Schweitzers, zum Rücktritt zwang. Im Folgejahr wurde den mittlerweile 16 Mitarbeitern gekündigt und die AC zurück nach Dahlem verlegt. Dort übernahm Walter Künneth (1901 – 1997), zuvor Assistent Schweitzers, die Leitung. 1932 zog die AC erneut nach Spandau.

Die nationalsozialistische Machtübernahme im Januar 1933 brachte für die Arbeit der AC weitere Umwälzungen. Kirchen und kirchliche Verbände wurden durch die nationalsozialistische Herrschaft stark unter Druck gesetzt. Regimetreue „Deutsche Christen“ drangen bald auch in das Leitungsgremium des Central-Ausschusses vor. Künneths Reaktion war ambivalent. Zunächst hoffte er auf einen bevorstehenden „nationalen Aufbruch“ und kooperierte mit den Nazis, indem er der Gestapo Materialien über die politische Gesinnung beobachteter religiöser Gruppen übergab. Dann aber widersetzte er sich dem zunehmenden innerkirchlichen Führungsanspruch der Deutschen Christen und gründete im Mai 1933 gemeinsam mit Martin Niemöller und Hanns Lilje die „Jungreformatorische Bewegung“, eine Keimzelle der späteren „Bekennenden Kirche“.

In den Folgejahren standen die Zeichen zunehmend auf Konfrontation mit der Nazi-Ideologie. 1934 löste sich Künneth von dem inzwischen von Deutschen Christen beherrschten Central-Ausschuss und gliederte die AC stattdessen der „Arbeitsgemeinschaft der diakonischen und missionarischen Werke und Verbände“ an, die zur Bekennenden Kirche stand. Ab 1936 erhielt die AC finanzielle Unterstützung vom „Rat der Evangelischen Kirche Deutschlands“, einem Zusammenschluss „intakter“, d. h. nicht „deutsch-christlich“ dominierter Kirchen. Immer mehr avancierte die AC nun zu einem publizistischen Eckpfeiler der Bekennenden Kirche und wandte sich vermehrt auch gegen völkisch-religiöses Gedankengut. Besondere Bekanntheit erlangte Künneths „Antwort auf den Mythus“, in der er sich kritisch mit Alfred Rosenbergs rassenideologischer Schrift „Der Mythus des 20. Jahrhunderts“ auseinandersetzte.

Am 10. Dezember 1937 wurde die AC im Auftrag des 1935 eingerichteten Reichskirchenministeriums geschlossen. Der Plan des Central-Ausschusses, die apologetische Arbeit der AC unter dem Namen „Wichern-Institut“ fortzuführen, konnte 1938 nicht mehr verwirklicht werden.6

Die evangelische Kirche nach dem Zweiten Weltkrieg

Obgleich vom Zusammenbruch ebenso betroffen wie der Rest der deutschen Bevölkerung, nahmen Kirchen und Pfarrer unmittelbar nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs eine hervorgehobene gesellschaftliche Stellung ein.7  Mit ihrem karitativen Einsatz und der Wertschätzung, die sie vonseiten der Besatzungsmächte erfuhren, stieg auch ihr Ansehen in der deutschen Bevölkerung. Kurzfristig kam es zu unerwartet vielen Wiedereintritten. Mit der Normalisierung der Lebensverhältnisse überwogen ab Ende der 1940er Jahre aber wieder die Kirchenaustritte.

Institutionell bedeutete die Phase des Wiederaufbaus deutscher Kirchlichkeit nach der NS-Zeit eher eine Evolution als eine Revolution. Bereits totgesagte landeskirchliche Strukturen wurden bald wiederhergestellt und ihre Leitungsebenen konsolidiert, indem Vertreter der Bekennenden Kirche auch in ehemals „deutsch-christlich“ regierten Landeskirchen Führungspositionen übernahmen. Auch bei der Bildung eines Rates der „Evangelischen Kirche in Deutschland“ (EKD) im hessischen Treysa konnten sich im August 1945 grundlegende Neuerungsvorschläge nicht durchsetzen. Die Landeskirchen blieben unter dem gemeinsamen Dach der EKD selbstständig und weisungsungebunden.

Mit der Treysaer Konferenz hatte die verfasste Kirche ihre Handlungsfähigkeit deutlich früher unter Beweis gestellt als das weltliche Staatswesen, was ihr politisches Selbst- und Sendungsbewusstsein beflügelte. Nach der Erfahrung der NS-Zeit sollten unkritische Staatsnähe und Obrigkeitsgehorsam der Vergangenheit angehören. Bald war auch vom „Wächteramt der Kirche“ und dem „Öffentlichkeitsanspruch des Evangeliums“ die Rede. Ein Zeugnis des Willens zur Mitgestaltung der Gesellschaft war die Gründung der Evangelischen Akademien ab September 1945. Sie entwickelten sich rasch zu wichtigen Foren der zivilgesellschaftlichen politischen Diskussion. Ihre Aktivitäten sollten nicht nur allgemein der politischen Bildung dienen, sondern auch zur besseren Akzeptanz der Demokratie als Staatsform führen. Damit wandte sich die Akademiearbeit klar gegen totalitäre und vor allem kommunistische politische Ideologien, die angesichts der antikirchlichen Entwicklungen in der Sowjetischen Besatzungszone zunehmend bedrohlich erschienen.

In der späteren Bundesrepublik fielen diese Bemühungen auf fruchtbaren Boden. Sie verdeutlichten zum einen das neue Selbstverständnis der evangelischen Kirche als eigenständige politische Akteurin mit gesellschaftlicher Verantwortung. Zum anderen sollten die Evangelischen Akademien aber auch ein Angebot christlicher Orientierung bieten und zur „Rechristianisierung“ von kirchenentfremdeten Menschen beitragen. In dieser volksmissionarischen Zielsetzung ähnelten sie dem zur selben Zeit ins Leben gerufenen „Deutschen Evangelischen Kirchentag“.8  Als Organe des institutionalisierten kirchlichen Öffentlichkeitsanspruchs konnten die Akademien und Kirchentage zudem an die Rolle anknüpfen, die in der Zwischenkriegszeit der AC zugekommen war.9  Und dies durchaus erfolgreich. In den 1950er Jahren stärkten sie nicht nur das protestantische Gemeinschaftsgefühl, sondern machten diese Zeit auch zu einem „goldenen Jahrzehnt“ der Bibelfrömmigkeit in beiden deutschen Staaten.

Doch die goldene Zeit währte nicht lange. Mit zunehmender wirtschaftlicher Prosperität und politischer Stabilisierung zeichneten sich in der Bundesrepublik der späten 1950er Jahre wiederum geistige und gesellschaftliche Neuorientierungen ab. Hatten die Kirchen sich nach Kriegsende als wichtige zivilgesellschaftliche Stabilisierungsfaktoren erwiesen, bedurfte man ihrer in dieser Rolle mit der Zeit immer weniger. Als Ausdruck einer Hinwendung zur Welt begann die evangelische Kirche unterdessen damit, sich neue öffentliche Handlungsfelder zu erschließen und selbstbewusst in politische Debatten einzubringen. Immer wieder zeigten sich hierbei tiefe Bruchlinien. KirchenvertreterInnen nahmen äußerst heterogene Positionen ein, die von nationalprotestantischem Etatismus bis zu fundamentaler Staatskritik reichten.10  In den Landeskirchen überwogen die restaurativen Momente. Aber Teile des gemeindlichen Protestantismus und bruderrätliche Kreise nahmen etwa mit ihrer Positionierung gegen die Westintegration oder die sog. „Wiederbewaffnung“ bereits den in den 1960er Jahren folgenden gesellschaftlichen Wandels vorweg.11

Ein umkämpfter Neuanfang

Die theologischen Bruchlinien innerhalb des bundesrepublikanischen Protestantismus der 1950er Jahre spiegelten sich auch in den Diskussionen um die Gründung einer Nachfolgeeinrichtung der 1937 geschlossenen Apologetischen Centrale wider. Einen wegweisenden Anstoß zur Gründung gaben 1956/57 informelle Beratungen des Central-Ausschusses, der auch schon die Einrichtung der AC initiiert hatte. Als möglicher Leiter eines neuen apologetischen Instituts wurde schon in diesen ersten Gesprächen der evangelische Pfarrer Kurt Hutten (1901 – 1979) genannt.12  Dieser hatte seit 1933 als Chefredakteur des „Materialdienstes“ des Evangelischen Presseverbands für Württemberg zum Thema „religiöse Sondergruppen“ publiziert und sich seit 1952 auch als Chefredakteur des „Deutschen Pfarrerblatts“ einen Namen gemacht. Vor allem aber hatte er 1950 ein viel beachtetes Standardwerk der apologetischen Arbeit und „Sektenkunde“ veröffentlicht: „Seher, Grübler, Enthusiasten. Das Buch der traditionellen Sekten und religiösen Sonderbewegungen“.13

Nachdem der Central-Ausschuss der Inneren Mission 1957 mit dem „Evangelischen Hilfswerk der EKD“ zur Vereinigung „Innere Mission und Hilfswerk der EKD“ (IMHW) fusioniert worden war, beschloss deren Leitung im Juni 1958 die Einrichtung eines Arbeitskreises für apologetische Fragen. An dieser Besprechung nahm neben dem designierten Geschäftsführer dieses Arbeitskreises, Kurt Hutten, auch der frühere AC-Leiter Carl Schweitzer teil. Anfang November 1958 wandte sich daraufhin der IMHW-Präsident Friedrich Münchmeyer an Hanns Lilje, Landesbischof von Hannover und Leitender Bischof der VELKD, sowie an Heinz Brunotte, Präsident der Kirchenkanzlei der EKD, und bat sie um Unterstützung der Initiative.14

Ende November 1958 regte auch der EKD-Ratsvorsitzende Otto Dibelius die Einrichtung einer „Arbeitsstelle der EKD für weltanschauliche Auseinandersetzung“ in Berlin an, die „die Arbeit der früher in Spandau bestehenden ‚Apologetischen Zentrale‘ aufnehmen und neu gestalten“ sollte. Zu ihren Aufgaben sollte es gehören, „in Verbindung mit den kirchlichen Werken und Einrichtungen Grundsatzfragen der Auseinandersetzung mit nichtchristlichen oder antichristlichen Weltanschauungen zu bearbeiten, Arbeitsmaterial herauszugeben und bei konkreten Angriffen gegen die Kirche, kirchliche Persönlichkeiten oder Einrichtungen den wirklichen Tatbestand in der Öffentlichkeit zu vertreten“. Mit dem abschließenden Hinweis, diese Arbeit solle „aber nicht lediglich polemisch getan werden“, beauftragte der EKD-Rat daraufhin die Kirchenkanzlei, Vorschläge für einen möglichen Leiter und Dienstsitz einer solchen Arbeitsstelle zu erarbeiten.15

Hintergrund dieser EKD-Überlegungen waren unter anderem persönliche Angriffe gegen den Ratsvorsitzenden selbst. Nach äußerst kontroversen innerkirchlichen Diskussionen hatte Dibelius im Februar 1957 im Namen der EKD mit der Regierung Adenauer einen Vertrag über die Militärseelsorge abgeschlossen. In die Debatten um eine derartige Beteiligung der Kirche an der bundesrepublikanischen „Wiederbewaffnung“ und an einer damit einhergehenden Entfremdung der beiden deutschen Staaten voneinander hatte sich die ostdeutsche SED lautstark eingemischt, um einen Keil zwischen die Streitparteien zu treiben. Zu ihrem großen Verdruss wurde der Vertrag auf der nächsten EKD-Synode im März angenommen – mit Unterstützung der meisten Synodalen aus der DDR.16  Ähnlich umstritten war im folgenden Jahr die protestantische Position zu der von Adenauer und seinem Verteidigungsminister Franz Josef Strauß anvisierten Ausrüstung der Bundeswehr mit Atomwaffen. Auch in diese Diskussionen schaltete sich die SED-Propaganda ein, deren Angriffe vor allem auf Dibelius zielten:17  Er wurde als „Atombischof“18  und die EKD als „NATO-Kirche“ diffamiert. Am 17. Mai 1958 schließlich brach die DDR-Führung offiziell ihre Beziehungen zur EKD ab.19

Die vom EKD-Rat ins Auge gefasste Arbeitsstelle sollte nun eine doppelte Aufgabe erfüllen. Einerseits sollte sie die apologetische Arbeit im Bereich der EKD insgesamt koordinieren und „in unkomplizierter und leicht fassbarer Form in die Gemeinden“ tragen. Andererseits ging es insbesondere darum, „der atheistischen Propaganda in der DDR in einer Form“ entgegenzutreten, „die auch von einfachen Christen in der Zone verstanden werden kann“.20  Kurt Hutten vertrat gegenüber der Kirchenkanzlei allerdings klar die Ansicht, diese beiden Anliegen zu trennen. Zudem schlug er die Einrichtung eines apologetischen Instituts an einer westdeutschen evangelisch-theologischen Fakultät vor.21

Der IMHW schwebte demgegenüber eine vornehmlich praktische Ausrichtung der künftigen Arbeitsstelle vor. In deren Namen sollte der Ausdruck „Apologetik“ selbst im Übrigen nicht mehr vorkommen, da dieser „theologisch und gefühlsmäßig für die jüngere Generation zu belastet“ sei. Angesichts des zunehmenden Einflusses weltanschaulicher Strömungen, „die vom Nihilismus und Skeptizismus bis zum krassen Materialismus reichen“, sei die apologetische Arbeit selbst aber weiterhin notwendig. Für die diakonische Arbeit stellten zudem „säkulare oder pseudochristliche Gegenkonzeptionen“ eine Herausforderung dar. Die IMHW plädierte für ihren eigenen Hauptsitz, Stuttgart, als Dienstort der neuen Stelle22  und für Hutten als deren Leiter.23  In seiner nächsten Sitzung Mitte Januar 1959 folgte der EKD-Rat Huttens Vorschlag, die weltanschauliche Arbeit in Ost und West zu trennen, und beschloss, für die in Westdeutschland einzurichtende Arbeitsstelle mit mehr koordinierender als wissenschaftlicher Funktion eine Summe von 20.000 DM zur Verfügung zu stellen.24  Die IMHW wurde gebeten, bei der Planung die Führung zu übernehmen. Hutten wurde als künftiger Leiter der Zentralstelle bzw. Arbeitsstelle („Name noch völlig offen“) genannt.25

Nach Beratungen mit VertreterInnen der Evangelischen Akademie Bad Boll, des Deutschen Evangelischen Kirchentags und der Evangelischen Akademikerschaft26  legte die IMHW der Kirchenkanzlei daraufhin im Juni 1959 einen ausführlichen Entwurf einer „Denkschrift über die Einrichtung einer neuen apologetischen Zentralstelle“27  vor. Unter Berufung auf Paul Tillich und Emil Brunner28  wurde in diesem erneut die bleibende Aktualität christlicher Apologetik betont. Der Begriff stamme „nämlich nicht aus der militärischen, sondern aus der gerichtlichen Sphäre“, er trage daher „in sich weniger das Moment der Verteidigung, als vielmehr des Sich-Verantwortens, des Redestehens, des Antwortgebens“. Die neue Institution solle die bestehende Arbeit der Akademien und des Kirchentags ergänzen, indem sie einen „Platz in der Mitte zwischen Grundlagenforschung und praktischem kirchlichen Dienst“ einnehme. Wie im EKD-Ratsbeschluss festgehalten solle die Stelle außerdem dezidiert keinen „kirchenamtlichen Charakter“ haben. Auch mögliche Namen für eine solche Einrichtung wurden genannt: „Rüststelle für evang. Verantwortung“, „Zentrale (oder Rüststelle) für ev. Bildung“, „Apologetische Centrale“ oder „Ev. Zentrale für Weltanschauungsfragen“.29

Dieser Denkschriftsentwurf wurde noch einmal überarbeitet und dem EKD-Rat zur Entscheidung übermittelt. Als Zielsetzung der neuen Einrichtung nannte man immer noch die „lebendige Auseinandersetzung mit den Strömungen der Zeit“. Man richtete sie nun aber stärker als im Erstentwurf auf die EKD aus: Die Stelle solle besagte Strömungen systematisch beobachten und „ähnliche Bestrebungen in der EKD“ koordinieren. Eine engere Anbindung an die Kirchenkanzlei war jedoch weiterhin nicht vorgesehen. Vielmehr wurde „die Schaffung einer freieren und beweglicheren Rechtsform“, etwa im Status eines eingetragenen Vereins, vorgeschlagen. Arbeitsbeginn sollte der 1. April 1960 sein.30  Der EKD-Rat nahm diese Denkschrift in seiner Sitzung vom 10. September 1959 nur eingeschränkt an. Zwar wurde Hutten nunmehr auch offiziell „mit der Koordinierung der weltanschaulichen Auseinandersetzung im Bereich der westlichen Gliedkirchen der EKD“ beauftragt. Dem Vorschlag, eine eigene Rechtsträgerschaft für die Arbeitsstelle zu schaffen, folgte man jedoch ausdrücklich nicht: „Die EKD übernimmt die sachliche und finanzielle Verantwortung.“ Auch in den vorgesehenen Aufgaben spiegelt sich die EKD-Bindung wider. Unter ihnen wird wie schon im Vorjahr auch die „unverzügliche Entgegnung im Fall eines schweren Angriffs auf die Kirche im gesamten Bereich der EKD unter Einschaltung der Presse“31  genannt.

In einer ersten Reaktion begrüßte Hutten die EKD-Entscheidung, die Trägerschaft der zu gründenden weltanschaulichen Arbeitsstelle allein zu übernehmen. Es sei „immer schwierig, wenn man verschiedenen Herren dienen muss“. Die Planung des EKD-Rates mache „alles viel leichter“.32  Der designierte Leiter legte allerdings Wert darauf, die „Bearbeitung der Sachfragen in Freiheit durchführen“ zu können, was ihm seitens der Kirchenkanzlei zugesagt wurde.33  In der IMHW, in der das Erbe des eigenständigen Central-Ausschusses noch weiterlebte, war man deutlich weniger begeistert. „Uns wurde die apologetische Zentrale durch den NS-Staat mit Gewalt genommen, jetzt im Augenblick des erneuten Aufbaus nimmt sie uns der Rat der EKD“, klagte der frühere Vizepräsident des Central-Ausschusses Otto Ohl auf einer Sitzung des Diakonischen Rats, dem IMHW-Leitungsgremium. Im Interesse eines baldigen Arbeitsbeginns akzeptierte man zwar die EKD-Finanzierung, behielt sich jedoch weitere Entscheidungen zur sachlichen Zusammenarbeit mit dem Rat vor. Außerdem sollte die Abwehr von Angriffen aus dem Aufgabenkatalog der Arbeitsstelle gestrichen werden.34

Nach dieser Sitzung stellte Hutten klar, dass er jedenfalls jede Lösung ablehne, „die nicht die volle Zustimmung des Diakonischen Werkes“ finde.35  Der in der Kirchenkanzlei zuständige Wilhelm Gundert bemühte sich nun gegenüber dem Vorsitzenden des Diakonischen Rats, Heinrich Riedel, um Deeskalation: „Ich verstehe zwar nicht, wieso der Beschluß des Rates in der Hauptgeschäftsstelle [der IMHW] solche Reaktionen hervorgerufen hat, hoffe aber, daß wir zu einem allseitig befriedigenden Ergebnis kommen, so daß trotz einiger Startschwierigkeiten die Arbeitsstelle ohne Mißstimmung von dieser oder jener Seite ihre Arbeit aufnehmen kann.“36  Ein gewisses Entgegenkommen zeigte auch der EKD-Rat zumindest insofern, als er der IMHW ein Recht auf angemessene Vertretung in einem noch zu gründenden, Huttens Tätigkeit unterstützenden Arbeitskreis zubilligte.37

Inmitten dieser Auseinandersetzungen zwischen EKD-Rat und Diakonischem Rat über die institutionelle Anbindung der neuen Arbeitsstelle wandte sich auch Carl Schweitzer, Gründer und früherer Leiter der AC, an den Präsidenten der Kirchenkanzlei, um bei ihm für eine „weitgehende Unabhängigkeit [der neuen apologetischen Stelle] von allen kirchlichen Behörden“ zu werben. Dabei erinnerte er an die „von Anfang an … solide wissenschaftliche Grundlage“ der AC.38  Brunotte versicherte Schweitzer daraufhin, die Einrichtung solle keinesfalls „kirchenamtlichen Charakter“ haben. Auch sei man von der Idee, von dort „aus eine kirchliche Abwehr zu organisieren“, inzwischen abgekommen. Im Vergleich zur AC solle es sich jedoch nur um eine „kleine Arbeitsstelle“ handeln, „deren Aufgabe es sein soll, die mancherlei apologetischen Arbeiten, die an anderer Stelle geschehen, zu koordinieren“39.

Am 6. Februar 1960 endlich konnte eine Einigung über die Trägerschaft der geplanten Institution erzielt werden. In einer gemeinsamen Vorbesprechung kamen Vertreter von EKD und IMHW darin überein, sie „auf der Basis echter Partnerschaft“ zu errichten. Mit Verweis auf die Tradition und ihre praktische Erfahrung sei die IMHW in verantwortlicher Rolle zu beteiligen. Mit Ausnahme der strittigen Abwehr von Angriffen wurde der Aufgabenkatalog des EKD-Ratsbeschlusses übernommen, veränderbar nur „im Einvernehmen mit dem Diakonischen Rat“. Der neuen Stelle komme in erster Linie die Aufgabe zu, apologetisches Material zu sammeln und für die kirchliche Arbeit aufzubereiten. Ihre eigentliche Leitung werde in den Händen eines mit Vertretern von EKD und IMHW paritätisch besetzten Kuratoriums liegen. Die rechtliche Zuordnung zur EKD solle lediglich vorläufig sein, keinesfalls sollten sich hieraus „irgendwelche organisatorischen oder die sachliche Arbeit betreffenden Konsequenzen“ ergeben. Auch ein Name für die Einrichtung wurde bestimmt: „Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen“.40

Die EZW auf der Suche nach einer eigenen Rolle

Am 1. April 1960 nahm Kurt Hutten in Stuttgart seine Arbeit als Leiter der EZW auf. Seine im Vorjahr geäußerten Bedenken gegenüber einer geteilten Trägerschaft sollten sich alsbald als hellsichtig erweisen. Trotz der grundsätzlichen Einigung vom Februar 1960 war es EKD und IMHW nicht gelungen, eine gemeinsame Ordnung für die EZW zu erlassen.41  Erneut fürchtete die IMHW eine zu starke Integration der EZW in die Kirchenkanzlei, was ihre sorgfältig austarierte institutionelle Stellung untergraben könnte.42  Ihm sei „etwas bänglich zumute“, bekannte Hutten an seinem zweiten Arbeitstag, befinde er sich doch „in einem Niemandsland“.43  Wenige Tage später wurde seine Klage noch eindringlicher: Die Anfänge der EZW stünden „im Zeichen eines Notstands“. Ohne Statut und Kuratorium könnten „die für den Aufbau der Zentralstelle erforderlichen Entscheidungen nicht getroffen werden“44.

Nachdem der Diakonische Rat Mitte Juni zugestimmt hatte,45  erhielt die EZW durch EKD-Ratsbeschluss vom 7. Juli 1960 eine „Vorläufige Ordnung“. Aufgabe der EZW sollte es demnach sein, die „im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland geschehenen Arbeiten auf weltanschaulichem Gebiet zu koordinieren und ihre Ergebnisse in volksmissionarischer Ausrichtung für die Gemeinde und die Öffentlichkeit auszuwerten“. Die Rechtsträgerschaft obliege der EKD, die sachliche Leitung und Weisungsbefugnis einem Kuratorium, das aus zwei durch den Diakonischen Rat sowie fünf durch den EKD-Rat berufenen Mitgliedern bestehen werde. Darüber hinaus wird herausgestellt: „Die Zentralstelle ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig nach Maßgabe dieser Ordnung.“ Damit war die organisatorische Unabhängigkeit der EZW von der Kirchenkanzlei festgeschrieben.46

Für Hutten bedeutete die Verabschiedung dieser Vorläufigen Ordnung eine große Erleichterung. Er drängte auf baldige Konstituierung des Kuratoriums, dem seines Erachtens auch ein Vertreter der theologischen Fakultäten angehören sollte. Einen ersten theologischen Mitarbeiter der von ihm geleiteten Einrichtung hatte er bereits ins Auge gefasst: den Pfarrer und Journalisten Siegfried von Kortzfleisch, Studienleiter an der renommierten Evangelischen Akademie Bad Boll, „gewandt in seinem Auftreten und lebendigen Geistes“47. In der Kirchenkanzlei wurden Huttens Überlegungen sehr begrüßt. Mit Verweis auf seine frühere Verbindung zur AC schlug man als Fakultätsvertreter den inzwischen an die Universität Erlangen berufenen Walter Künneth vor.48  Die erste Kuratoriumssitzung Mitte November 1960 wurde dann von Carl Schweitzer eröffnet, dem Gründer und langjährigen Leiter der AC. Hutten schilderte dem Kuratorium seine Vision der EZW-Arbeit, die „notwendige Aufgaben aufgreifen, Lücken füllen, vorhandene Bedürfnisse befriedigen, aber nicht zu ihrer Selbstbestätigung möglichst viel Lärm machen und die Unrast in der Kirche noch vermehren“ solle. Das Kuratorium sprach sich für die Berufung von Kortzfleischs zum theologischen Mitarbeiter der EZW aus.49

Bei seiner zweiten Sitzung im Januar 1961 widmete das Kuratorium sich außerdem der Frage nach der fachlichen Unabhängigkeit der EZW. Als Vertreter der EKD-Kirchenkanzlei betonte Wilhelm Gundert hierzu, „es sei dringend notwendig, daß die Zentralstelle unabhängig arbeiten könne“. Sie müsse in ihrer Forschung frei bleiben und dürfe „nicht auf eine bestimmte kirchenpolitische Richtung festgelegt werden“. Eine grundsätzliche Vorgabe wurde allerdings gemacht: „Von der Zentralstelle sollte möglichst nichts veröffentlicht werden, was den Kirchen im Osten schaden könnte.“50  Just diese Auflage sollte schon bald relevant werden.

In der Absicht, dort wichtige Kontakte zu knüpfen, schlug von Kortzfleisch im März 1961 vor, an einer drei Monate später stattfindenden Christlichen Friedenskonferenz in Prag teilzunehmen.51  In der für die DDR-Gliedkirchen zuständigen Berliner Stelle der EKD stieß der geplante Besuch auf der anderen Seite des „Eisernen Vorhangs“ auf wenig Gegenliebe. Die Teilnahme an einer solchen Konferenz sei eine „ungemein politische Angelegenheit“ und könne „zu erheblichen Komplikationen“ führen, warnte man die Kirchenkanzlei.52  Deren Reaktion fiel deutlich aus. Sein Mitarbeiter wisse wohl nicht, „daß es sich hier um ein Politicum ersten Ranges“ handle, schrieb der Präsident der Kirchenkanzlei, Brunotte, an Hutten. Eine Reise von Kortzfleischs nach Prag sei „völlig ausgeschlossen“. Abgesehen davon glaube er nicht, „daß die Aufgabe der Zentralstelle für Weltanschauungsfragen auf kirchenpolitischem Gebiet liegen könnte“53. Diese Worte verfehlten ihre Wirkung nicht. Hutten beschwichtigte den Präsidenten der Kirchenkanzlei, die Reise sei nie ernsthaft in Erwägung gezogen worden. Brunotte müsse „sich keine Sorgen machen …, es könnten von hier aus irgendwelche Vorhaben durchgeführt werden, die unliebsame Störungen in höheren Bereichen zur Folge haben“54. Von Anfang an also stand die Unabhängigkeit der EZW unter dem Vorbehalt übergeordneter kirchenpolitischer Erwägungen.55

Bilanz und Ausblick

Wie bereits ihre Vorgängerinstitution entstand auch die EZW in einer Situation gesellschaftlichen Um- und Aufbruchs. Nach Ende des Ersten Weltkriegs waren es vor allem die beginnende Entflechtung von Staat und Kirche sowie die Konjunktur freireligiöser Gruppen und säkularer Weltanschauungen, die die Kirchen zur apologetischen Auseinandersetzung und Selbstvergewisserung herausforderten. Nach dem Zweiten Weltkrieg wiederum wuchs im Anschluss an eine kurze Phase relativer Stabilität die Kritik an der Kirche als Institution und ihrer gesellschaftlichen Stellung merklich an. Auch die damit einhergehende Entfremdung vor allem junger Menschen von der Kirche machte aus kirchlicher Sicht die genaue Wahrnehmung konkurrierender Geistesströmungen und die Schärfung des eigenen öffentlichen Profils erforderlich.56  Ein weiterer Anlass war nicht zuletzt die antikirchliche Polemik in der DDR, die den damaligen EKD-Ratsvorsitzenden Otto Dibelius bewog, sich für die (Neu-)Gründung einer Stelle zur Abwehr kirchenfeindlicher Angriffe einzusetzen. Obgleich die EZW mit dieser Aufgabe schließlich doch nicht betraut wurde, weist dies darauf hin, dass ihre Einrichtung auch als eine Facette der deutschen Teilungsgeschichte zu begreifen ist.

In der Gründungsgeschichte der EZW spiegelt sich ein breites Spektrum kirchlich-protestantischer Sphären wider, das von verfasster Kirche über Diakonie und universitäre Theologie bis zu kirchlichen Laienbewegungen reicht. Innerkirchlich kontrovers diskutiert wurde vor diesem Hintergrund neben der genauen Zielsetzung der EZW-Arbeit immer wieder auch ihre institutionelle Anbindung. Insbesondere zwischen EZW und der EKD-Kirchenkanzlei kam es wiederholt zu Friktionen. Dass sich die Zentralstelle in dieser kirchenpolitischen Gemengelage ihre relative Unabhängigkeit bis heute erhalten konnte, ist keineswegs selbstverständlich, sondern das Ergebnis eines langwierigen und behutsamen Aushandlungsprozesses.

Die Rahmenbedingungen kirchlichen Handelns ebenso wie die Rahmenbedingungen des Handelns der EZW innerhalb der evangelischen Kirche waren seit ihrer Gründung im Jahr 1960 einem ständigen Wandel unterworfen. Besonders sichtbaren Ausdruck fanden diese Veränderungen in drei Entscheidungen des Rates der EKD: 1964 wurde eine erste EZW-Ordnung erlassen; 1995 der Dienstsitz von Stuttgart nach Berlin verlegt und 1996 eine Neufassung der Ordnung beschlossen. Die kirchenpolitische Tragweite dieser Entwicklungen ebenso wie den abnehmenden Einfluss der Diakonie auf die EZW-Arbeit zu analysieren, bleibt späteren Untersuchungen vorbehalten.


Alexander Benatar 01.07.2021

 

Quellen und Literatur

Archivquellen

Evangelisches Zentralarchiv (EZA), Berlin

Archiv der EZW, Berlin



Sekundärliteratur

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Wallmann, Johannes (2012): Kirchengeschichte Deutschlands seit der Reformation, 7. Aufl., Tübingen.

 

Anmerkungen

1  Der Beitrag erscheint in erweiterter Form in der Zeitschrift „Kirchliche Zeitgeschichte / Contemporary Church History“. Für Anregungen und wertvolle Hinweise danke ich Rajah Scheepers, Matthias Pöhlmann, Henning Pahl und Marion Löfflmann.

2  Pöhlmann 2000, 2. Der Ausdruck leitet sich vom griechischen apología, („Verteidigungsrede“, „Antwort“) ab.

3  Vgl. zum Folgenden Pöhlmann 2000, 2 – 11 (daraus auch die folgenden Zitate); Lächele 1995, 234 – 236; vgl. auch Pöhlmann 1998, 38 – 41.

4  Pöhlmann 2008, 128f.

5  Erst 1943 wurden die ersten Frauen in Deutschland als evangelische Pfarrerinnen ordiniert.

6  Vgl. Pöhlmann 1998, 213.

7  Vgl. zum Folgenden Greschat 2011, 9 – 15; Wallmann 2012, 281 – 284.

8  Vgl. zum Folgenden Greschat 2011, 51 – 55; vgl. auch Wallmann 2012, 285 – 287.

9  Vgl. Bolewski 1986, 156f.

10  Vgl. Kaiser 2007, 260.

11  Vgl. Albrecht / Anselm 2015, 389.

12  Vgl. Lächele 1995, 242f.

13  Vgl. Hempelmann 2001, 81; Ruppert 2000, 18f.

14  Vgl. Lächele 1995, 243f; Pöhlmann 1998, 261f.

15  „Niederschrift über die 35. Sitzung des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland am 27. November 1958 in Hannover“ von Brunotte, Evangelisches Zentralarchiv (EZA), Bestand 2, Bd. 1801.

16  Vgl. Greschat 2011, 64f. Die DDR-Kirchen gründeten erst 1969 einen eigenen Kirchenbund.

17  Vgl. Kaiser 2007, 261.

18  Lächele 1995, 245.

19  Vgl. Lepp 2001, 56.

20  Gundert an Hutten, 10. Dezember 1958, EZA, 2, Bd. 2361.

21  Hutten an Gundert, 18. Dezember 1958, EZA, 2, Bd. 2361.

22  „Denkschrift über die Einrichtung einer neuen apologetischen Zentrale“ von Dr. Heinrich-Hermann Ulrich, zugestellt an den EKD-Rat durch Gundert, 9. Januar 1959, EZA, 2, Bd. 2361.

23  Ulrich an Gundert, 7. Januar 1959, EZA, 2, Bd. 2361.

24  „Niederschrift über die 36. Sitzung des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland am 15. und 16. Januar 1959 in Berlin“ von Brunotte, EZA, 2, Bd. 1801.

25  Ulrich an Gundert, Giesen, Müller, Bannach, Hutten und Schweitzer, 17. April 1959, EZA, 2, Bd. 2361.

26  Vgl. Lächele 1995, 247.

27  „Entwurf Denkschrift über die Einrichtung einer neuen apologetischen Zentralstelle“, weitergeleitet von Ulrich an Gundert, 23. Juni 1959, EZA, 2, Bd. 2361.

28  Vgl. hierzu Schmidt 1987.

29  „Entwurf Denkschrift über die Einrichtung einer neuen apologetischen Zentralstelle“, weitergeleitet von Ulrich an Gundert, 23. Juni 1959, EZA, 2, Bd. 2361.

30  „Denkschrift über die Einrichtung einer neuen apologetischen Zentralstelle“, weitergeleitet von Brunotte an „die Herren Mitglieder des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland“, 19. August 1959, EZA, 2, Bd. 2361.

31  „Niederschrift über die 41. Sitzung des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland am 10. September 1959 in Berlin“ von Brunotte, EZA, 2, Bd. 1802.

32  Hutten an Gundert, 22. September 1959, EZA, 2, Bd. 2361.

33  Dienstreisebericht betreffend „Arbeitsstelle für weltanschauliche Auseinandersetzung; Gespräch mit Herrn Kirchenrat D. Dr. Hutten am 12.10.1959“ von Gundert, undatiert, EZA, 2, Bd. 2362.

34  Dienstreisebericht betreffend „Sitzung des Diakonischen Rates am 27. Oktober 1959“ von Gundert (?), undatiert, EZA, 2, Bd. 2362.

35  Riedel an Gundert, 31. Oktober 1959, EZA, 2, Bd. 2362.

36  Gundert an Riedel, 12. November 1959, EZA, 2, Bd. 2362.

37  Vgl. „Niederschrift über die 42. Sitzung des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland am 5. und 6. November 1959 in Frankfurt/M.“ von Brunotte, EZA, 2, Bd. 1802.

38  Schweitzer an Brunotte, 2. Februar 1960, EZA, 2, Bd. 2362.

39  Brunotte an Schweitzer, 10. Februar 1960, EZA, 2, Bd. 2362.

40  „Ergebnis einer Vorbesprechung über Aufbau, Organisation und Rechtsform der neu zu errichtenden ‚Evang. Zentralstelle für Weltanschauungsfragen‘“, weitergeleitet von Ulrich an Riedel, Gundert, Ohl und Hutten, 8. Februar 1960, EZA, 2, Bd. 2362.

41  „Niederschrift über die 46. Sitzung des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland am 31. März 1960 in Berlin“ von Brunotte, EZA, 2, Bd. 1803.

42  Vgl. Lächele 1995, 250f.

43  Hutten an Brunotte, 2. April 1960, EZA, 2, Bd. 2362.

44  Hutten an Brunotte, Gundert, Münchmeyer, Schweitzer und Ulrich, 7. April 1960, EZA, 2, Bd. 2362.

45  Vgl. Lächele 195, 251.

46  „Vorläufige Ordnung für die Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen“, unterzeichnet am 7. Juli 1960 von Otto Dibelius, dokumentiert als Anlage 3 zur „Niederschrift über die 48. Sitzung des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland am 7. Juli 1960 in Berlin“ von Brunotte, EZA, 2, Bd. 1803; vgl. auch Pöhlmann 1998, 263; Lächele 1995, 251f.

47  Hutten an Gundert, 26. Juli 1960, EZA, 2, Bd. 2363.

48  Gundert an Hutten, 10. August 1960, EZA, 2, Bd. 2363.

49  „Sitzung des Kuratoriums am 17. Nov. 1960“ von Hutten, Archiv der EZW, Kuratorium.

50  „Protokoll der Kuratoriumssitzung am 20. Januar 1961“ von v. Kortzfleisch, Archiv der EZW, Kuratorium.

51  v. Kortzfleisch an Elliger, 23. März 1961, Archiv der EZW, Forschungsstelle Berlin.

52  Hafa an Gundert, 30. März 1961, EZA, 2, Bd. 2363.

53  Brunotte an Hutten, 8. April 1961, EZA, 2, Bd. 2363.

54  Hutten an Brunotte, 20. Mai 1961, EZA, 2, Bd. 2363.

55  Vgl. auch Elisabeth Arweck, die Jahrzehnte später noch feststellte: „The Church does not interfere with what the EZW does or says, unless [sic!] political events stir it into action“, s. Arweck 2006, 232; ausführlicher hierzu auch Reimer 1991.

56  Vgl. Lächele 1995, 254f.