Islam

Islamische Föderation Berlin (IFB) darf Religionsunterricht erteilen

(Letzter Bericht: 2/2001, 76 f; 5/2001, 169 ff, 174 ff) Laut einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts zu einem Eilrechtsschutzantrag der IFB vom 29. 8. 2001 darf die Föderation ab dem neuen Schuljahr (ab 3. 9. 2001) islamischen Religionsunterricht an Berliner öffentlichen Schulen erteilen. Sie wird dies zunächst an zwei Schulen tun, an der Kreuzberger Fichtelgebirge-Grundschule und an der Weddinger Rudolf-Wissel-Grundschule, bei denen der größte Bedarf identifiziert wird. Eine evtl. Beschwerde des Schulsenats gegen diese Entscheidung würde keine aufschiebende Wirkung haben. Die Hauptsacheentscheidung wird erst in einem Jahr erwartet. Die IFB hatte sich seit zwanzig Jahren um dieses Recht bemüht und es in zweiter Instanz am 4. 11. 1998 vom Berliner Oberverwaltungsgericht zuerkannt bekommen (vgl. MD 1/1999, 23–25). Jedoch bestand dann unter Berufung auf Verfassungsschutzberichte im Senat die feste Absicht, die faktische Zulassung zum Religionsunterricht so lange hinauszuzögern, bis eine regelrechte Novellierung der Rahmenrichtlinien des Religionsunterrichts zustande gebracht wäre, die dann den Religionsunterricht als Wahlpflichtfach nach GG Art. 7 (3) zuließe und staatliche Kontrolle im Einvernehmen mit den Religionsgemeinschaften vorsieht. Das Hinauszögern des Senats unter deutlicher Ignorierung der OVG-Entscheidung vom 4. 11. 1998 war juristisch angreifbar – informierte Beobachter hatten schon lange an den regelmäßig zurückgereichten Curriculumsentwürfen der IFB keine verfassungsfeindlichen Elemente (mehr) erkennen können. Allerdings sind nicht alle Berliner Muslime mit dieser Lösung glücklich, und es wäre erfreulich, wenn sich einmal mehr der Handlungsdruck für den Schulsenat erhöht hätte, um eine Novellierung der Rahmenrichtlinien voranzutreiben, wie sie etwa den großen Kirchen und auch Schulsenator Böger vorschwebt.

Urich Dehn