Eva-Maria Kreitschmann

Geistlicher Missbrauch – ein Schlüsselthema der Weltanschauungsarbeit

Bericht über die Jahrestagung der EZW vom 27. bis 29. Mai in Hofgeismar

Beratende in der Weltanschauungsarbeit sind immer wieder mit dem Thema des „geistlichen“ bzw. „spirituellen Missbrauchs“ konfrontiert. Er spielt in den Geschichten der Ratsuchenden nicht selten eine Rolle, und zwar in den unterschiedlichsten Formen. Aber wie genau lässt sich das Phänomen fassen? Wo verläuft die Grenze zwischen gesunder und ungesunder Religiosität sowie zwischen gedeihlicher und missbräuchlicher religiöser Autorität? Die EZW widmete ihre diesjährige Jahrestagung diesem hochbrisanten und komplexen Gegenstand. Ziel der Tagung war es, die begriffliche Unschärfe zu klären, Faktoren in den Blick zu nehmen, die geistlichen Missbrauch in Gemeinschaften begünstigen, und nicht zuletzt auch neuralgische Punkte in der christlichen Frömmigkeit zu identifizieren, die geistlichen oder spirituellen Missbrauch befördern können.
 

Mona Krähling: Ein Erfahrungsbericht über geistlichen Missbrauch in einer Freikirche

Den Auftakt bildete der Erfahrungsbericht einer Betroffenen. Mona Krähling berichtete über ihre Jugend in einer Brüdergemeinde und ihren Weg der Distanzierung, der schließlich zum endgültigen Bruch mit der Gemeinschaft führte. Krähling beschrieb sich selbst als hochreligiöse Jugendliche, die sich schon früh intensiv in die Jugendarbeit ihrer Gemeinde einbrachte. Ein Missionseinsatz in Spanien und der dort von einer Leitungsperson ausgeübte Druck brachten die junge Frau jedoch an ihre psychischen Grenzen. Für Krähling entstanden erste Risse in dem Bild, das sie von ihrer Gemeinde hatte. Dennoch nahm sie ein Theologiestudium an der Internationalen Hochschule Bad Liebenzell auf, um Pastorin zu werden. Hier begegnete sie einer liberaleren Theologie, die den Graben zur religiösen Welt ihrer Kindheit und Jugend vertiefte. Eine wichtige Rolle spielte aber auch die Lektüre von Deborah Feldmans Lebens- und Leidensbericht aus dem orthodoxen Judentum (Unorthodox, 2017), in dessen Spiegel Krähling missbräuchliche Elemente in ihrer eigenen, christlichen Gemeinschaft erkannte. Gemeinsam mit anderen Betroffenen gründete sie das digitale Netzwerk „fundamental frei“, das sich als Austauschplattform über Fundamentalismuserfahrungen im Kontext evangelikaler Freikirchen versteht.1
 

Judith Könemann: Begriff, Phänomen und systemische Bedingungen

Nach dieser biographischen Annäherung gab die Theologin, Soziologin und Erziehungswissenschaftlerin Judith Könemann eine systematische Einführung zu Begriff, Phänomen und institutionellen Bedingungen von geistlichem Missbrauch. Könemann ist Leiterin eines an der Universität Münster angesiedelten Forschungsprojektes zu spirituellem Missbrauch in geistlichen Gemeinschaften der Bistümer Osnabrück und Münster, das von den beiden Bistümern sowie von der Deutschen Bischofskonferenz beauftragt und finanziert wird.2 Könemann entfaltete zunächst, wie sich die Forschungsperspektive auf geistlichen/spirituellen Missbrauch seit der ersten Thematisierung in den USA zu Beginn der 90er Jahre3 verändert hat und neue Tatkontexte aufgedeckt wurden. Stand zunächst die freikirchliche Sphäre im Zentrum der Aufmerksamkeit,4 rückten insbesondere mit den Veröffentlichungen von Doris Wagner (verh. Reisinger)5 auch Ordensgemeinschaften in den Fokus. Zudem wurden erstmals Frauen als Opfer und als Täterinnen systematisch wahrgenommen. Neue geistliche Gemeinschaften, die in der katholischen Kirche unter dem Pontifikat von Johannes Paul II. als Zeichen eines spirituellen Aufbruchs gefeiert wurden und besondere Förderung erhielten,6 gerieten ebenfalls als Tatorte geistlichen Missbrauchs in die Kritik.7

Könemann definierte geistlichen Missbrauch als Form von Gewalt innerhalb einer asymmetrischen machtförmigen Beziehungskonstellation, welche die zwischen Täter und Opfer bestehende Vertrauensbeziehung missbraucht und zerstört. Im Unterschied zu anderen Formen psychologischen oder emotionalen Missbrauchs sei dafür die transzendent-religiöse Aufladung der betreffenden Beziehung maßgeblich. Diese spezifische Dimension des Geistlichen im geistlichen Missbrauch präzisierte Könemann mit Klaus Mertes, der dafür wesentlich einen Akt der „Verwechslung“8 von geistlicher und göttlicher Autorität verantwortlich macht: Die Stimme des geistlichen Begleiters wird mit der Stimme Gottes identifiziert, sei es von ihm selbst, von der begleiteten Person oder von beiden Seiten.

Um genauer zu fassen, was beim geistlichen Missbrauch im Kern verletzt wird, zog Könemann den von Doris Wagner in die Diskussion eingebrachten Begriff der „spirituellen Selbstbestimmung“ heran.9 Spirituelle Selbstbestimmung ist nach Wagner nicht nur ex negativo durch den Schutz vor religiöser Gewalt und Manipulation zu gewährleisten, sondern auch positiv durch die Befähigung zu einer eigenständigen, selbstverantworteten Spiritualität. Könemann richtete schließlich ein besonderes Augenmerk auf geistlichen Missbrauch als systemisches Geschehen. Unter Rückgriff auf Max Webers Konzeption von Charisma machte sie deutlich, dass sich geistlicher Missbrauch nur unzureichend durch spezifische Persönlichkeitsstrukturen von Tätern und Opfern beschreiben lässt. Um das Phänomen zu erfassen, sind vielmehr die Strukturen und Prozesse der Zuschreibung und Erwartung von Charisma mitzudenken.
 

Georg Steinmeyer: Machtmissbrauch im Coaching

Der Germanist und Politologe Georg Steinmeyer richtete in seinem Vortrag den Blick auf spirituellen Missbrauch außerhalb der christlichen Kirchen, konkret auf die derzeit boomende Coachingszene.10 Diesem Feld war bereits sein Buch Die Gedanken sind nicht frei (2018) gewidmet. Steinmeyer zufolge findet Coaching längst nicht mehr ausschließlich im beruflichen Kontext statt, sondern greift oftmals grundlegende Orientierungsfragen auf. Wo aber Anbieter Aufklärung über den Lebenssinn versprechen, stoßen sie in den Bereich des Religiösen vor. Problematisch erscheint dabei, dass immer wieder zweifelhafte Methoden unter dem Anschein der Wissenschaftlichkeit und weltanschaulichen Neutralität eingesetzt werden, dabei aber unterreflektiert bleibt, welchen esoterischen Welt- und Menschenbildern sie eigentlich verpflichtet sind.

Als potenziell dem Missbrauch zugänglich benannte Steinmeyer die Vorstellung, dass sich für persönliches Leid immer persönliche Gründe auffinden ließen (sog. Hiobsfalle). Im christlich-fundamentalistischen Kontext ist dieser Gedanke in der Deutung von Leid als „Strafe Gottes“ präsent, im esoterischen Bereich begegnet er dort, wo Schicksalsschläge auf Verstöße gegen das kosmische Gesetz, auf schlechtes Karma bzw. schlechte Energie zurückgeführt oder auch als eine vom Universum gestellte und zu bewältigende Aufgabe verstanden werden. Im Extremfall kommt es hier zu einer Täter-Opfer-Umkehr, wenn der Eindruck vermittelt wird, dass „jedem das Seine“ zukomme und das Erdulden von Unrecht eine karmische Aufgabe sei.

Als weiteres Einfallstor für geistlichen Missbrauch nannte Steinmeyer spirituelle Systeme, die mit dem Aufstieg des Menschen in Bewusstseinsstufen rechnen. Die darin vorausgesetzte Unterscheidung höherer und niederer Bewusstseinszustände kann machtmissbräuchlich ausgenutzt werden, etwa wenn Kritik an Elementen oder Protagonisten des Systems als Ausdruck eines noch nicht ausreichend entwickelten Bewusstseins gedeutet wird. Auch sogenannte binäre Codes bzw. Scheinwahlmodelle, in denen der Klient vor die Wahl zwischen einem Heilsversprechen und einem Unheilsszenario gestellt wird, sind dazu geeignet, die spirituelle Selbstbestimmung einzuschränken. In Formen spirituellen Coachings finden sich solche Strukturen beispielsweise in der Propagierung des „Gesetzes der Anziehung“, das den Heilsweg in der Kraft positiver Gedanken sieht, durch die Erfolg manifestiert werde, den Unheilsweg hingegen in negativem, in die Destruktion führendem Denken erblickt. Die Grenzen menschlichen Einflusses und die Kontingenz des Lebens werden so im schlimmsten Fall nicht mehr realistisch wahrgenommen, und der Klient wird dem Druck ausgesetzt, permanenter Schöpfer seines eigenen Lebens und Erfolgs zu sein.
 

Martina Kessler: Präventionsmaßnahmen für Gemeindestrukturen

Martina Kessler, Autorin einer der ersten deutschsprachigen Veröffentlichungen zu geistlichem Missbrauch11 und jetzt Mitglied im Arbeitskreis „Religiöser Machtmissbrauch“ der Evangelischen Allianz Deutschland, stellte die Frage nach Präventionsmaßnahmen im Hinblick auf geistlichen Missbrauch. Sie weitete hierfür den Blick auf die potenziellen Akteure von Grenzüberschreitungen im gemeindlichen Kontext: Nicht nur Führungspersonen, sondern auch einfache Gemeindeglieder oder Ehrenamtliche können machtmissbräuchlich tätig werden. Denn jeder, der im Besitz von Macht ist, wird irgendwann einmal Grenzen überschreiten, wie die Referentin betonte. Menschen, die in religiösen bzw. spirituellen Settings Verantwortung tragen, müssten sich daher immer wieder neu die Frage stellen, woher die eigene Legitimation stammt und worin genau der Auftrag besteht, der ihnen von Gemeindegliedern oder religiös Ratsuchenden gegeben wurde.

Kessler unterstrich auch die Bedeutung eines kultursensiblen Umgangs mit dem Thema. Sie verwies dazu auf das Modell der Kulturdimensionen von Geert Hofstede, der unter anderem die sogenannte Power Distance in unterschiedlichen Ländern untersuchte. Hofstede bemerkte dabei, dass die Akzeptanz des Unterschieds zwischen der eigenen Person und den Mächtigen je nach kulturellem Kontext sehr unterschiedlich ausfallen kann. Wie Menschen mit dem Thema Machtmissbrauch umgehen und wann sie ein Verhalten als machtmissbräuchlich wahrnehmen, kann dementsprechend sehr variieren. Solche subjektiven Bedingungsfaktoren sind Kessler zufolge wesentlich mitzubedenken, wenn gefragt wird, wie geistlicher Missbrauch zu bestimmen ist und ab wann Leitungsverhalten von Betroffenen als missbräuchlich empfunden wird.
 

Annette Haußmann: Normativität und Machtmissbrauch in der kirchlichen Seelsorge

Annette Haußmann, Praktische Theologin mit dem Schwerpunkt Seelsorgetheorie an der Universität Heidelberg und Psychologin, richtete den Blick auf das kirchliche Handlungsfeld der Seelsorge. Die praktisch-theologische Theoriebildung zu Mechanismen spirituellen und geistlichen Missbrauchs in der kirchlichen Seelsorge stehe erst am Anfang. Haußmann hob hervor, dass Macht im Kontext der evangelischen Kirche häufig nicht offen, sondern in verborgener Weise präsent sei. Oft werde nicht gesehen, dass „man zentrale kirchliche Handlungsvollzüge wie Pfarramt, diakonisches Handeln, Gottesdienst, Predigt und Seelsorge auch unter dem Machtaspekt betrachten könnte und sollte.“12 Haußmann verwies auf die ambivalente Semantik des Machtbegriffs, der negativ als Gewalt über andere, aber auch positiv als „gestaltende Fähigkeit menschlichen Handelns“ (Anthony Giddens)13 verstanden werden kann. Im Anschluss an Philipp Stoellger („Wir sind stets schon in Macht verstrickt“14) betonte sie, dass es „keine machtfreien Bereiche“ gebe, „weder im unmittelbaren sozialen Umfeld noch im gesellschaftlichen Bereich“. Das destruktive Potenzial von Macht liege darin, dass entsprechende Mechanismen verdrängt, unterdrückt und verschwiegen werden, sei es im Zusammenhang mit der Artikulation bestimmter theologischer Vorstellungen (Macht Gottes, Ohnmacht des Menschen) oder im spezifischen Setting von Seelsorge und Beratung. Sobald diese subtilen Mechanismen sichtbar gemacht werden, veränderten sich zugleich die Machtzusammenhänge und würden neue Horizonte eröffnet. Hilfreich ist hier laut Haußmann der Blick auf Macht als systemische Größe bzw. – mit Hannah Arendt gesprochen – als „relationale Macht“. Arendt versteht Macht nicht als unveränderliche Eigenschaft oder Besitz, sondern als „Machtpotenzial“, das „zwischen Menschen entsteht, wenn sie zusammen handeln“.15

Unter dieser Perspektive kommen Partizipation und Empowerment als Ziele einer gelungenen Gestaltung von Macht in den Blick. Haußmann forderte eine „machtkritische und machtsensible Seelsorge […], die die eigenen Voraussetzungen reflektiert“ sowie „die jeweiligen kommunikativen Strukturen […] kritisch prüft.“ Praktisch konnten dies die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Tagung in der Analyse eines Fallbeispiels aus der pastoralen Seelsorge üben, das in Form eines Gesprächsprotokolls („Verbatim“) vorlag. Sichtbar wurden dabei verschiedene Machtdynamiken, die zwischen Pfarrer und Gemeindeglied wirksam waren und die die Autorität deutlich zur Seite des Geistlichen hin verlagerten – die Macht der Sprache (Wie benenne ich etwas?), die Macht der Deutung (Wie deute ich etwas?) oder die Macht der Präsenz (Auf welche Emotionen und Themen wird eingegangen?).

Haußmann schloss mit kurzen Anmerkungen zu Präventionsmaßnahmen im Hinblick auf Machtmissbrauch in der Seelsorge. Zunächst sei es notwendig, die eigene Normativität, d. h. die eigenen Vorannahmen und Werte, zu reflektieren. Ferner sollte das Ziel der Seelsorge grundlegend in der Stärkung der Autonomie des Gegenübers gesehen werden. Nicht eigene Interessen, sondern der andere Mensch mit seinen Bedürfnissen sollte im Zentrum stehen. Dies erfordere immer auch eine sensible Wahrnehmung der eigenen Grenzen und der eigenen Ohnmacht, um Übergriffigkeiten der Beratenden und Seelsorgenden zu verhindern. Schließlich gelte es, religiöse Deutungs- bzw. Machtansprüche zu reflektieren, zu prüfen und gegebenenfalls zu relativieren. Supervision und Intervision sowie reflektierte Qualitätsstandards sollten wichtiger Bestandteil der seelsorgerischen Aus- und Fortbildung sein.
 

Peter Schüz: Geistlicher Missbrauch als Mangel an religiöser Unterscheidungsintuition

Abgerundet wurde die Tagung durch den Vortrag von Peter Schüz, Privatdozent und Akademischer Rat am Lehrstuhl für Dogmatik, Religionsphilosophie und Ökumene an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Schüz fragte nach der spezifisch religiösen Dimension des geistlichen Missbrauchs: Was ist eigentlich das „Geistliche“ am geistlichen Missbrauch bzw. wie genau geschieht Missbrauch von, mit und durch Religion? In seinen Überlegungen ging Schüz von der berühmten Abhandlung des Religionswissenschaftlers und Theologen Rudolf Otto über Das Heilige (1917) aus. Religion als menschliche Vermittlung zwischen heiliger und profaner Sphäre laufe immer Gefahr, so Schüz, in unangemessene Darstellungsweisen abzugleiten und damit religiöse Formen und Inhalte auszuprägen, die sozial übergriffig und missbräuchlich sind. Der Referent plädierte vor diesem Hintergrund für die Stärkung einer kritischen religiösen Unterscheidungsintuition, die zwischen der Unverfügbarkeit des Heiligen auf der einen und seinen immer fehleranfälligen menschlichen Repräsentationen auf der anderen Seite differenziert. Als Quelle für dieses Unterscheidungsvermögen verwies er auf die christlich-jüdische Tradition selbst: Aus der Unaussprechlichkeit des Gottesnamens, der Bildlosigkeit der jüdischen Gottesverehrung sowie in Krippe und Kreuz lässt sich ersehen, dass Gott sich nicht mit menschlichen Machtansprüchen verbindet, sondern in der Machtlosigkeit präsent ist.
 

Fazit

Mit diesen Überlegungen zur Kritik geistlichen Missbrauchs aus systematisch-theologischer Sicht endete der weite Bogen, den die EZW-Jahrestagung thematisch aufspannte. Das komplexe Phänomen des spirituellen bzw. geistlichen Missbrauchs wurde aus einer Fülle von Perspektiven beleuchtet, die von der Erfahrung einer Betroffenen über soziologische, politikwissenschaftliche, psychologische bis hin zu theologischen Überlegungen reichte. Deutlich wurde, dass Kirche nie frei von machtmissbräuchlichen Strukturen ist. Diese stellen ein hochbrisantes Feld dar, dem sie sich in kritischer Selbstreflexion widmen muss. Noch schärfer als beim sexuellen Missbrauch ergibt sich beim geistlichen Missbrauch die schmerzhafte Frage nach den neuralgischen, den Missbrauch begünstigenden Faktoren und Aspekten in der eigenen Theologie und Glaubenstradition. Für das theologische Nachdenken stellt sich unter diesem Blickwinkel die Aufgabe, die geistliche bzw. spirituelle Selbstbestimmung des Menschen als zentrales theologisches Thema neu zu entfalten. Richtungsweisend dürfte dafür der doppelte Weg sein, den Doris Wagner, selbst Opfer von geistlichem Missbrauch, in ihrer Rede von der spirituellen Selbstbestimmung beschrieben hat: Schutz vor Gewalt und Manipulation, aber auch Stärkung zur selbstbestimmten Gestaltung der je eigenen Religiosität.


Eva-Maria Kreitschmann, München (August 2024)

 

 

Anmerkungen

  1. Siehe die Webseite des Netzwerks, https://fundamental-frei.org/.
  2. Vgl. zu Hintergrund und Zielsetzung des Projektes Rüdiger Braun, „Noch in den Kinderschuhen. Forschung zum geistlichen Missbrauch“, ZRW 87,4 (2024), 298–302.
  3. David W. Johnson und Jeff VanVonderen, The Subtle Power of Spiritual Abuse (Minneapolis: Bethany House Publishers, 1991).
  4. Vgl. Johnson und VanVonderen, Spiritual Abuse; Martina Kessler und Volker Kessler, Die Machtfalle. Machtmenschen in der Gemeinde (Gießen: Brunnen-Verlag, 2001); Inge Tempelmann, Geistlicher Missbrauch. Auswege aus frommer Gewalt. Ein Handbuch für Betroffene und Berater (Wuppertal: Brockhaus, 2007).
  5. Doris Wagner, Nicht mehr Ich. Die wahre Geschichte einer jungen Ordensfrau (Wien: Edition a, 2014); dies., Spiritueller Missbrauch in der katholischen Kirche (Freiburg i. Br.: Herder, 2019).
  6. Vgl. Braun, „Forschung zum geistlichen Missbrauch“, 298f.
  7. Céline Hoyeau, Der Verrat der Seelenführer. Macht und Missbrauch in Neuen Geistlichen Gemeinschaften, übers. von Gabriele Nolte, hg. von Hildegund Keul (Freiburg i. Br.: Herder, 2023).
  8. Klaus Mertes, „Geistlicher Missbrauch. Theologische Anmerkungen“, Stimmen der Zeit 44 (2019), 93–102, 93.
  9. Vgl. Wagner, Spiritueller Missbrauch.
  10. Vgl. die verschriftlichte Fassung des Vortrags von Georg Steinmeyer in diesem Heft.
  11. Kessler und Kessler, Machtfalle.
  12. Michael Klessmann, Verschwiegene Macht. Figurationen von Macht und Ohnmacht in der Kirche (Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 2023), 10.
  13. Anthony Giddens, Die Klassenstruktur fortgeschrittener Gesellschaften (Frankfurt a. M.: Suhrkamp, 1984), 134.
  14. Philipp Stoellger, „Einleitung. Sprachen der Macht zwischen potentia, impotentia und potentia passiva. Zur Hermeneutik der Gesten von Er- und Entmächtigung“, in: ders. (Hg.), Sprachen der Macht. Gesten der Er- und Entmächtigung in Text und Interpretation (Würzburg: Königshausen & Neumann, 2008), 1–32, 4.
  15. Hannah Arendt, Vita activa oder Vom tätigen Leben (München: Piper, 2002), 194.