Definition und Prävention
Zur Kritik an der Antisemitismusresolution des Bundestags
In Reaktion auf den unmittelbar nach dem 7. Oktober 2023 einsetzenden Anstieg antisemitischer Übergriffe wird in Politik, Zivilgesellschaft und Wissenschaft kontrovers darüber diskutiert, ab wann und nach welchen Maßstäben eine Kritik an Israel und an dessen Kriegsführung in Gaza und im Libanon als antisemitisch zu klassifizieren ist. Insbesondere in der Debatte um die Resolution „Nie wieder ist jetzt – Jüdisches Leben in Deutschland schützen, bewahren und stärken“, die im November 2024 vom Bundestag mit Stimmen von CDU/CSU, SPD, Grünen, FDP und AfD verabschiedet wurde, ist die Frage aufgeworfen worden, ob der Kampf gegen den Antisemitismus am grundgesetzlichen Diskriminierungsverbot orientiert bleiben oder ob die bereits 2017 vom Bundestag angenommene „Arbeitsdefinition Antisemitismus“ der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) mit entsprechenden Antisemitismusklauseln flächendeckend zur Anwendung kommen solle.
Diese beiden Alternativen in der Auseinandersetzung mit dem israelbezogenen Antisemitismus gehen auf unterschiedliche Ansätze zurück, die das Phänomen zu definieren bzw. – vorsichtiger formuliert – zu umschreiben und einzugrenzen suchen. Wenngleich das weite Spektrum der Positionierungen in dieser Frage damit noch nicht abgebildet ist, lassen sich doch anhand zweier prominenter Definitionsversuche wesentliche Tendenzen erkennen, die den Diskurs grundlegend bestimmen. Die dahinterstehenden, miteinander konfligierenden Motive und Orientierungen verdienen auch aus weltanschaulicher Perspektive eine eingehendere Betrachtung und sollen daher im Folgenden – als Auftakt zu einer vertieften Diskussion der damit aufgeworfenen Fragen – in groben Umrissen vorgestellt werden. Auf eine Skizze wesentlicher Grundlinien der Kritik zur genannten Bundestagsresolution und zur „Arbeitsdefinition“ der IHRA folgen im Rahmen einer Auseinandersetzung mit der „Jerusalemer Erklärung“ von 2021 grundlegende Überlegungen zu Konfliktfeldern, die die Debatte prägen.
Die Adaption der „Arbeitsdefinition“ und verengte Diskursräume
Zur Bundestagsresolution „Nie wieder ist jetzt“
Die vom Bundestag an die Bundesregierung gerichtete Resolution „Nie wieder ist jetzt – Jüdisches Leben in Deutschland schützen, bewahren und stärken“1 sieht den Schutz und die Sichtbarmachung jüdischen Lebens in Deutschland als eine aus der „besonderen historischen Verantwortung gegenüber Jüdinnen und Juden weltweit“ erwachsende „Selbstverpflichtung“: Aus dieser ergebe sich zugleich ein „unverrückbares Schutzversprechen an das Existenzrecht des Staates Israel als sichere Heimstätte des jüdischen Volkes“ (2). Dies schließe die Verpflichtung mit ein, „weiterhin aktiv für die Existenz und die legitimen Sicherheitsinteressen des Staates Israel als ein zentrales Prinzip der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik einzutreten“ (4). Was die auch als deutsche Staatsräson markierte Solidarität mit Israel nun konkret mit Blick auf das Verhältnis zur gegenwärtigen israelischen Regierung und deren Verteidigungsmaßnahmen beinhaltet, findet in diesem Zusammenhang hingegen keine weitere Vertiefung. Damit wird zugleich deutlich: Im Fokus der Resolution stehen nicht Israel und der Nahostkonflikt, sondern die innenpolitischen Rahmenbedingungen einer von unterschiedlichen Erinnerungskulturen bestimmten Migrationsgesellschaft. Hier bedürfe es vor allem, „Sensibilisierungsmaßnahmen und Codes of Conduct für die bundesgeförderten Einrichtungen in Bezug auf Antisemitismus“ (3), um sicherzustellen, „dass keine Organisationen und Projekte finanziell gefördert werden, die Antisemitismus verbreiten, das Existenzrecht in Frage stellen, die zu Boykott Israels aufrufen oder die BDS-Bewegung aktiv unterstützen“ (2). Zentral ist in diesem Zusammenhang die Aufforderung an die Bundesregierung, „sich gegenüber den Ländern und Kommunen dafür einzusetzen, dass sie entsprechende Regelungen implementieren“. Dafür sei, sofern noch nicht geschehen, die „Arbeitsdefinition Antisemitismus“ der IHRA „als maßgeblich heranzuziehen“ (3), die der Bundestag bereits im September 2017 politisch bekräftigt und in einem Kabinettsbeschluss vom 17. Mai 20192 angenommen hatte. Als Begründung für diese Aufforderung werden unter anderem die unzureichenden Maßnahmen gegen die Terrororganisation Hamas, das internationale Netzwerk Samidoun sowie die vom Verfassungsschutz als „extremistischer Verdachtsfall“ eingestufte BDS-Bewegung genannt.
Die „Arbeitsdefinition“ der IHRA
Die „Arbeitsdefinition“ der IHRA geht auf die kritische Auswertung eines 2004 vorgelegten Berichts zurück, mit dem die 1998 eingerichtete „Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ (European Monitoring Centre on Racism and Xenophobia, EUMC) verlässliche Daten über Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Islamfeindlichkeit und Antisemitismus in der Europäischen Union zu liefern suchte. Die von namhaften Holocaustforschern vorgenommene Auswertung des Berichts3 ließ hinsichtlich der Einordnung des Antizionismus sowie des spezifisch israelbezogenen Antisemitismus unterschiedliche Perspektiven erkennen: Während die einen die Kritik an Israel als spezifisch jüdischem Staat deutlich von einer grundlegenden Delegitimierung seines Existenzrechts zu unterscheiden suchten, ordneten andere einen Antizionismus, der den Juden „das Recht auf Selbstbestimmung in ihrem eigenen Land“4 – und damit auch das Recht auf einen spezifisch „jüdischen“ Staat – absprach, bereits dem Antisemitismus zu.
Den Hintergrund einer dann 2005 von der EUMC formulierten „Arbeitsdefinition“ zum Antisemitismus bildeten die weltpolitischen Entwicklungen nach dem 11. September 2001 und der zweiten Intifada in Palästina/Israel (2000–2005).5 Die Definition selbst orientiert sich am sogenannten 3D-Test, einer Kriteriensammlung des früheren sowjetischen Bürgerrechtlers und ehemaligen Vorsitzenden der Jewish Agency Natan Sharanski, der zufolge Aussagen über Israel dann als antisemitisch zu bewerten sind, wenn sie zugleich eine Dämonisierung und Delegitimierung Israels sowie doppelte (Beurteilungs-)Standards erkennen lassen. Ihrer Bezeichnung entsprechend verstand sich die „Arbeitsdefinition“ nicht als Schlusspunkt der diesbezüglichen Fachdebatte, sondern als ein Schritt hin zu einem operational praktikablen Verständnis von israelbezogenem Antisemitismus. Ursprünglich nicht zum politischen Gebrauch für das Regierungshandeln verfasst, sollte sie schlichtweg den Datensammlern die Entscheidung darüber erleichtern, was sie in ihre Berichte aufnehmen und was sie ausschließen. Dieser enge, auf die Datensammlung begrenzte Radius erfuhr im Jahr 2016 eine Erweiterung, als die „Internationale Allianz zur Erinnerung an den Holocaust“ (International Holocaust Remembrance Alliance, IHRA)6 die „Arbeitsdefinition“ für die eigene Arbeit als verbindlich übernahm. In ihrer Bestimmung von Antisemitismus als „Wahrnehmung von …“7 bleibt die Definition bewusst vage, um das Feld, in dem sich etwas als dezidiert antisemitisch verstehen lässt, nicht von vornherein zu begrenzen. Die begriffliche Unschärfe erschwert jedoch zugleich die Differenzierung zwischen unterschiedlichen Absichten, Wirkungen und Wahrnehmungen, die mit antisemitischen Stereotypen verbunden sind, insbesondere dann, wenn die beobachteten Akteure unterschiedlichen religiösen, kulturellen und sprachlichen Kontexten entstammen. Zur Konkretisierung werden daher begleitend zur Definition elf Beispiele benannt, die der Veranschaulichung antisemitischer Einstellungen dienen sollen. Sie reichen von der Leugnung des Holocaust über Vergleiche der aktuellen israelischen Politik mit der Politik der Nationalsozialisten bis hin zur Zuschreibung einer kollektiven Verantwortung der Juden für die Politik des Staates Israel. Acht Beispiele befassen sich ausschließlich mit der Unterscheidung zwischen legitimer und antisemitischer Kritik am Staat Israel. Sie qualifizieren angesichts der Selbstbeschreibung Israels als jüdischer Staat eine gegen Israel selbst und nicht gegen eine konkrete Regierung oder Regierungspraxis gerichtete Feindschaft per definitionem und „unabhängig von allen anderen möglichen Sachzusammenhängen“8 als antisemitisch. Wenngleich „Kritik an Israel, die mit der an anderen Ländern vergleichbar ist, […] nicht als antisemitisch betrachtet“ werden könne, so der Text der „Arbeitsdefinition“, gelte dies nicht für jene Einstellungen, die sich „gegen den Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, richten“. Das siebte Beispiel fasst darunter „das Aberkennen des Rechts des jüdischen Volkes auf Selbstbestimmung, z.B. durch die Behauptung, die Existenz des Staates sei ein rassistisches Unterfangen.“
Kritische Stimmen zur Bundestagsresolution zum Antisemitismus
Die Stärke der IHRA-Definition ließe sich darin sehen, dass sie Maßstäbe zu finden sucht, die es erlauben sollen, Kritik am Handeln des Staates Israel bzw. an dessen Staatsführung/Regierung von einem manifesten Antisemitismus und einer „Israelkritik“ zu unterscheiden, die Israel delegitimiert oder dämonisiert. Die Bedeutsamkeit dieser Unterscheidung liegt für die der Holocausterinnerung gewidmeten IHRA darin, die Shoah als den grausamen Schlusspunkt einer bereits Ende des 18. Jahrhundert einsetzenden, im 19. Jahrhundert rassistisch unterfütterten und im 20. Jahrhundert kulminierenden, verschwörungsideologisch begründeten antisemitischen Weltanschauung im Blick zu behalten. Doch auch sie vermag trotz aller Beispiele, die antisemitische Grundmuster und Einstellungen zu veranschaulichen suchen, auf die Frage danach, wann und von wem in welchem Kontext die Grenze zu einer Dämonisierung und Delegitimierung Israels jeweils überschritten wird, keine abschließende Antwort zu geben.
Insbesondere das siebte Beispiel, das einen gegen den Staat Israel gerichteten Rassismusvorwurf bereits als antisemitisch qualifiziert, hat Anlass zu kritischen Stellungnahmen gegeben. Vor dem Hintergrund, dass die jüdische Selbstbestimmung „tragischerweise auf Kosten der palästinensischen Selbstbestimmung erreicht“ wurde, wie vor allem auch palästinensische Christen betonen, könne eine Kritik an „den Methoden und Mitteln, mit deren Hilfe ein Volk Selbstbestimmung ausübt“, nicht per se antisemitisch sein.9 Der in die Bundestagsresolution vom November 2024 aufgenommene Kabinettsbeschluss von 2017 hat die IHRA-Definition nochmals verschärft. Er verzichtet auf die veranschaulichenden Beispiele, aber auch auf die präzisierende Ergänzung, dass „Kritik an Israel, die mit der an anderen Ländern vergleichbar ist, […] nicht als antisemitisch betrachtet“ werden könne. Stattdessen wird die Formulierung gegen die Kollektivhaftung Israels bekräftigt: „Auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird“, könne „Ziel solcher [antisemitischen] Angriffe sein“.10 Gegen die Bestimmung dieser verschärften Fassung als „maßgeblich“ haben nicht nur zivilgesellschaftliche Akteure und Organisationen wie Amnesty International oder die katholische Friedensbewegung Pax Christi Einspruch erhoben.11 Namhafte Vertreter der Wissenschaft sehen in der allgemeinen Implementierung staatlich verordneter Verhaltensnormen und Maßnahmen zur Antisemitismusbekämpfung einen Übergriff in die Freiheit der von weltanschaulichen Vorgaben unabhängigen Wissenschaft und legten Stellungnahmen, alternative Textvorschläge und Listen juristischer Bedenken vor.12
Die Kritik richtet sich zusammengefasst auf folgende Punkte: (1) Verfahren: Eine Resolution, die ohne Beteiligung der verfassungsgemäß für Bildung und Forschung zuständigen Länder erlassen wurde, unterläuft die Entscheidungsfunktionen und die Kontrolle des Parlaments. (2) Hochschulautonomie: Die Resolution ist ein erheblicher Eingriff in die von den Bundesländern selbst verantwortete Forschung und Lehre und beeinträchtigt den freien Diskursraum. (3) Antisemitismus-Definition: Die Resolution lässt die intensive Forschungsdebatte darüber unreflektiert, was konkret als antisemitisches, was als israelfeindliches Verhalten und was als Kritik an der Politik des Staates Israel zu gelten hat, und verleiht der IHRA-Definition gleichsam verbindlichen Charakter. (4) Forschungsförderung: Die von der Resolution eigens herausgestellte „Schlüsselrolle“ der fachwissenschaftlichen Gutachter lässt eine Gesinnungsprüfung der Forschenden befürchten. (5) Perspektivenverengung: Der isolierte Blick auf Antisemitismus und Israelfeindlichkeit blendet Vorfälle im Bereich des antimuslimischen Rassismus und anderer Formen von Diskriminierung aus. (6) Meinungsfreiheit: Zur grundgesetzlich geschützten freien Meinungsäußerung gehören auch antiisraelische Positionen.
Der von namhaften Wissenschaftlern vorgelegte Textvorschlag zum „Schutz jüdischen Lebens“ formuliert konzilianter und zugleich pointiert, der Schutz jüdischen Lebens müsse primär von der Gesamtgesellschaft ausgehen:13 „Die beste Garantie für ein ‚Nie wieder‘“ sei „eine durch staatliche Förderung gestärkte, sensibilisierte, vernetzte und konfliktfähige Zivilgesellschaft“. Weil der Anteil antisemitischer Ansichten an Hochschulen überraschend hoch (wenngleich niedriger als in der Gesamtbevölkerung) ist, dürfe von geförderten Einrichtungen und Förderinstitutionen zugleich erwartet werden, „dass sie in Eigenverantwortung Mechanismen zur Selbstregulierung entwickeln, um aus ihrer wissenschaftlichen Verantwortung heraus Maßstäbe, Institutionen und Prozesse zu erarbeiten, um Antisemitismus, Rassismus und anderer gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit klar und entschlossen entgegentreten zu können.“
Unterschiedliche Erinnerungsräume und mehrdeutiges „Nie wieder“
Die Resolution des Bundestags sucht dem unmittelbar nach dem 7. Oktober 2023 einsetzenden und höchst beunruhigenden Anstieg von juden- und israelfeindlichen Parolen und Übergriffen in Deutschland mit einem klaren und unzweideutigen „Nie wieder“ zu begegnen und scheut sich dabei nicht, uneingeschränkt Partei zu ergreifen für die in ihrer Verhältnismäßigkeit international höchst umstrittenen Verteidigungsmaßnahmen des israelischen Staates. Doch die Beschränkung auf den deutschen Kontext und auf die implizit mitverhandelte Migrationsdebatte lässt nicht nur die Entwicklung in Israel-Palästina merkwürdig unterbelichtet. Sie sorgt auch dafür, dass das im deutschen Erinnerungsraum so eindeutige „Nie wieder“ mehrdeutig wird. Hierzulande heißt „Nie wieder Auschwitz, nie wieder Krieg – […] auch und gerade: Nie wieder Täterinnen und Täter sein.“14 Israel hingegen befindet sich nun seit weit über einem Jahr in einem Krieg, in dem es dem Trauma des 7. Oktober durch die Hoffnung zu entkommen sucht, dem Feind, den es über Jahre hinweg in Gaza, in Katar und im Libanon gewähren ließ, bis zum „totalen Sieg“ (Netanyahu) den Garaus zu machen. Dabei sind die verhärteten, kaum mehr aufzulösenden Fronten nur zum Teil eine Folge der jahrzehntelangen, die israelische Erinnerungskultur prägenden Erfahrung militärischer Bedrohungen (1948, 1967, 1973 usw.) und des seit der zweiten Intifada (2000–2005) andauernden Ausnahmezustandes (nicht nur) an den Landesgrenzen. Angesichts der unzähligen Opfer, die Netanyahus andauernder Vergeltungsfeldzug in Gaza und im Libanon bislang gefordert hat, drängt sich nicht nur die Frage nach dessen Verhältnismäßigkeit auf, sondern auch danach, inwieweit der Premier durch die Fortführung des Krieges die gegen ihn laufenden Ermittlungsverfahren zu behindern und seine seit 2022 gegen großen Widerstand geplante „Justizreform“ umzusetzen sucht, die den Obersten Gerichtshof entmachtet und die Gewaltenteilung schleift – mit dramatischen Auswirkungen nicht nur für die Politik und die Gesellschaft, sondern für den Staat Israel als Ganzes.
Die Bewahrung und Förderung jüdischen Lebens in seiner ganzen Vielfalt kann – gerade auch im deutschen Kontext – nicht von dieser in der Resolution ausgeblendeten Dimension absehen. So dringend Schutz, Bewahrung und Förderung jüdischen Lebens in Deutschland angesichts der sprunghaft angestiegenen antisemitischen Übergriffe gefordert sind, so wenig dürfen diese Anstrengungen die Polarisierung zwischen zwei exklusiven und moralisch aufgeladenen Solidaritäten (Israel vs. Palästina) einfach in Kauf nehmen. Uneingeschränkte Solidarität mit den Juden in Deutschland nimmt die unzähligen Opfer des (wohlgemerkt von der Hamas und der Hizbullah begonnenen) Krieges in Gaza und im Libanon mit in den Blick und schließt die Trauer um die seither in diesem Krieg zu Tode gekommenen und das Mitgefühl mit den darunter Leidenden ein. Und sie beinhaltet die Bereitschaft, auch ihren Erzählungen von diesem Krieg, ihrer Sicht auf und ihre Klagen über die von ihm verursachten physischen und psychischen Schäden Raum zu geben. An Orten, an denen unterschiedliche Erinnerungskulturen und damit auch Wahrnehmungen von Leid und Verbrechen ohne gegenseitige Abwertung ausgehalten werden, wird ein Perspektivenwechsel möglich, der es zugleich erlaubt, der binären Lagerbildung des Entweder-oder zu entkommen und die kritisch gegen Israel und dessen Politik gerichtete Position des Anderen verständnisvoll nachzuvollziehen: Kritik am Nationalstaatsgesetz und am Besatzungsregime im Westjordanland und im Gazastreifen, Kritik aber auch an der von rechtsextremen und ultranationalistischen Kräften bestimmten israelischen Regierungspolitik, an den Plänen zur jüdischen Neubesiedlung des nördlichen Gazastreifens und an den kontinuierlich zunehmenden Übergriffen gewaltbereiter radikaler Siedler in den besetzten Gebieten.
Singularität des Holocaust und Bekämpfung gruppenbezogener Ausgrenzung
Was die kritischen Stellungnahmen zur „Arbeitsdefinition“ sowie zu der Bundestagsresolution und ihren Verhaltensnormen miteinander verbindet, ist zunächst die nicht leichtfertig von der Hand zu weisende Befürchtung, eine gleichsam flächendeckende Einführung von Antisemitismusklauseln könnte antisemitische Ressentiments eher befördern als abbauen, insbesondere unter Menschen mit Migrationshintergrund, die nicht in der deutschen Erinnerungskultur mit ihrem Akzent auf der Singularität der Shoah beheimatet sind. Die Erscheinungsformen des „neuen Antisemitismus“, also des israelbezogenen und sogenannten „islamisierten“ Antisemitismus sowie der linken, rechten, jüdischen, arabischen, türkischen und iranischen Spielarten des Antizionismus, lassen es zumindest ratsam erscheinen, die oben genannten Formen von „Israelkritik“ nicht ausschließlich vor dem Hintergrund der deutschen Erinnerungskultur zu lesen. So verständlich es in diesem Kontext sein mag, die Zustimmung zur Einordnung des Holocaust als singuläres Menschheitsverbrechen zum Kriterium gesellschaftlicher Inklusion machen zu wollen, so wenig ist mit einer solchen Forderung und mit der Einschränkung von Kritik an Israel und seiner Regierung dem Anliegen der Antisemitismusprävention gedient. Zur bereitwilligen Übernahme eines solchen Kriteriums und einer zumindest intentional neutralen Haltung zum Nahostkonflikt fehlen (nicht nur, aber besonders eben auch) den Zuwanderern aus dem afrikanischen und nahöstlichen Raum zum einen schlichtweg die historischen, politischen und gesellschaftlichen Voraussetzungen. Und zum anderen trägt die eigene Erfahrung von Diskriminierung und Ausgrenzung im Aufnahmeland nochmals zusätzlich zu einer kaum mehr hinterfragten Solidarisierung und Identifikation mit den als unterdrückt und bedroht imaginierten Palästinensern bei. Die Selbstwahrnehmung insbesondere junger muslimischer Mitbürger blieb in Deutschland, insbesondere nach dem 11. September 2001, als sie nicht mehr nur als Ausländer, sondern als Muslime wahrgenommen wurden, immer von einem Fremdheitsgefühl begleitet. Die damit einhergehende Orientierungs- und Identitätslosigkeit hat bei nicht wenigen von ihnen zur Ausbildung einer Protestidentität geführt, in der sie fehlende Wertschätzung mit der Zugehörigkeit zur innigen und zugleich weltumspannenden Gemeinschaft der Muslime kompensieren.
Diskursräume und blinde Flecken – Antisemitismus und Rassismus
Die „Jerusalem Erklärung zum Antisemitismus“ und der Rassismus
Die Stellungnahmen zur „Arbeitsdefinition“ sowie zur Bundestagsresolution verbindet neben der Befürchtung, sie würden antisemitische Ressentiments entgegen ihrer Intention eher befördern, ein weiterer Punkt: Sie ordnen den Antisemitismus als Ausgrenzungsphänomen in das umfassendere Spektrum gruppenbezogener Diskriminierungspraktiken ein, wohl auch, um die Debatte darüber nicht von vornherein zu verengen. Und sie verweisen darauf, dass die Definition von Antisemitismus im Allgemeinen und israelbezogenem Antisemitismus im Besonderen in der Forschung weiterhin Gegenstand von Kontroversen ist und es auch andere, in der Resolution nicht erwähnte Definitionen gibt. Die prominenteste davon ist die „Jerusalemer Erklärung zum Antisemitismus“ (Jerusalem Declaration on Antisemitism, JDA),15 die von einer Gruppe Akademiker unter der Schirmherrschaft des Van Leer Jerusalem Institute erarbeitet und 2021 als Gegenentwurf zur „Arbeitsdefinition“ veröffentlicht wurde. Anders als die „Arbeitsdefinition“ der IHRA, die „Feindschaft gegenüber Israel bereits teilweise als antisemitisch klassifizier[t]“, biete die JDA, so Stefan Wimmer, eine präzisere Differenzierung, „wo Antisemitismus vorliegt und wo nicht“.16 Sie zeige sich sehr viel mehr als die IHRA-Definition bestrebt, Kritik am israelischen Staat, an seinen Institutionen und am Zionismus, aber auch „gängige, gewaltfreie Formen des politischen Protests gegen Staaten“ nicht per se dem Antisemitismus zuzuordnen. Die JDA zielt nach eigenem Wortlaut nicht nur auf eine Korrektur der vermeintlichen Schwächen der IHRA-Definition, der sie „eine implizite pro-israelische Parteinahme im Nahostkonflikt“17 vorwirft. Sie sieht den Kampf gegen Antisemitismus „untrennbar mit dem allgemeinen Kampf gegen alle Formen rassistischer, ethnischer, kultureller, religiöser und geschlechtsspezifischer Diskriminierung verbunden“ (Präambel) und schlägt aus dieser Motivation heraus eine sehr viel engere Definition vor, die Antisemitismus als „Diskriminierung, Vorurteil, Feindseligkeit oder Gewalt gegen Jüdinnen und Juden als Jüdinnen und Juden (oder jüdische Einrichtungen als jüdische)“ und damit als eine Unterform des Rassismus bestimmt. Und sie setzt sich dafür ein, Kritik am israelischen Staat und an seinen Institutionen ebenso wie am Zionismus an sich nicht von vornherein als Antisemitismus zu verstehen. Diese Ausrichtung äußert sich insbesondere in den Leitlinien 12–14, die in einer insgesamt neun Mal begegnenden Formel festhalten, dass die Unterstützung von „Regelungen“, die „allen Bewohner:innen ‚zwischen dem Fluss und dem Meer‘ volle Gleichberechtigung zugestehen“ (Nr. 12), der „Vergleich Israels“ mit „Siedlerkolonialismus oder Apartheid“ (Nr. 13) sowie „Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen“ als „gängige, gewaltfreie Formen des politischen Protests gegen Staaten“ (Nr. 14) „nicht per se antisemitisch“ seien. Hinter diesem Versuch, eine vertiefte Klärung möglicher Kontextdimensionen vorzunehmen und Motive, Intentionen und politische Realkonflikte zu benennen, dürfte das strategische Ansinnen stehen, die Diskursräume möglichst offen zu halten und für den Kampf (nicht nur, aber auch) gegen den Antisemitismus möglichst alle gesellschaftlichen Kräfte zu mobilisieren. In der Tendenz freilich verwischen im Zuge dieser universalisierenden Einbettung des Antisemitismus in den Kontext allgemeiner Menschenrechts- und Antirassismusnormen dessen Besonderheiten. Die verengte Definition von Antisemitismus als exemplarische Form von Vorurteilen, Diskriminierung, Fremdenhass und Rassismus befreit nicht nur die gegen Israel gerichteten Boykottmaßnahmen und die Vorwürfe der Apartheid und des Genozids vorschnell vom Antisemitismusverdacht. Sie gibt auch ein handhabbares Kriterium dafür aus der Hand, modernisierte, verschleierte oder verschlüsselte („kodierte“) Formen des Antisemitismus zu erfassen, und führt im Ergebnis zu einer Positionierung, die das breite Spektrum gegenwärtiger Forschungsperspektiven auf den israelbezogenen Antisemitismus erheblich verengt.
Re-Ideologisierung des israelbezogenen Antisemitismus und Kolonialismuskritik
Diese hier nur angedeuteten kritischen Rückfragen an die JDA sind zwar noch keine Rechtfertigung der vom Bundestag vorgenommenen Adaption der „Arbeitsdefinition“ der IHRA, sie machen aber deutlich, dass es in der komplexen Gemengelage der „zweiten Globalisierung“18 mit ihren Polykrisen, beschleunigten Transnationalisierungsprozessen und gesellschaftlichen Umbrüchen ein Mehrfaches braucht, um dem weltweit grassierenden Antisemitismus die Stirn zu bieten: Es bedarf zum einen einer weiteren, unabdingbar interdisziplinären Präzisierung und Plausibilisierung handhabbarer und nachvollziehbarer Kriterien zu dessen Bestimmung. Es bedarf zum anderen aber auch des Bewusstseins dafür, dass sich Antisemitismus gleich welcher Couleur immer nur approximativ und interdisziplinär erfassen lässt bzw. dass er sich einer abschließenden „Definition“ entzieht. Angesichts der globalen Re-Ideologisierung des Antisemitismus nach dem Sechstagekrieg von 1967 und mit Blick auf den neu aufflammenden israelbezogenen Antisemitismus seit dem 7. Oktober 2023, der mit seiner Wiederbelebung antijüdischer Tropen und Verschwörungsmythen breiteste gesellschaftliche Schichten zu erfassen scheint, steht die Frage im Raum, ob die damit verbundenen Herausforderungen nicht sehr viel größer sind als die JDA suggeriert. Die insbesondere in den sozialen Medien gegen Israel gerichteten Vorwürfe, als „siedlungskolonialistischer Staat“ das Land der Palästinenser „ethnisch zu säubern“, einen „Apartheidstaat“ zu errichten und schlussendlich in Gaza und im Libanon einen „Völkermord“ zu begehen, lassen wenig Zweifel daran, dass Israel hier nicht nur als Repräsentant des Rassismus fungiert: Es wird zum verschwörungsideologisch aufgeladenen Paradebeispiel von „Kolonialität“.19 Der aus der post- und dekolonialen Debatte stammende Begriff diagnostiziert eine von westlicher Dominanz geprägte Weltordnung, die den Globalen Süden seit den Zeiten von Christopher Kolumbus (nach 1492) mit Ausbeutung, Ausgrenzung und Apartheidregimen überzieht. Eng verbunden mit dieser Diagnose ist die Einordnung der Shoah in ein kolonialismustheoretisches Analyseraster mit der Umdeutung der nationalsozialistischen Judenvernichtung in ein rassistisch motiviertes koloniales Verbrechen. Balázs Berkovits spricht von einer „reduktiven Universalisierung“,20 die Antisemitismus und Holocaust ihrer antijüdischen Spezifik entkleidet und „jedes Beharren auf dieser Spezifik als Ausdruck eines ‚jüdischen Exzeptionalismus‘“21 diffamiert. Besonders ausgeprägt scheint das Bestreben, Antisemitismus als „bloße Unterform eines ubiquitären Rassismus“22 zu verstehen, unter Vertretern der dezidiert postkolonial grundierten Forschung. Diese noch relativ junge, sich seit den 1970er Jahren etablierende Forschungsperspektive machte erstmals kritisch auf die Fernwirkungen des historischen Kolonialismus sowie auf die damit verbundene Fortexistenz kolonialer Traditionsbestände aufmerksam und hat auf diese Weise neben den kulturwissenschaftlichen Disziplinen auch die Interkulturelle Theologie nachhaltig bereichert. Die gegenwärtig unter Theoretikern der Postkolonialität zu beobachtende Beförderung einer palästinensischen, ethnokulturell gelagerten Indigenitätsvorstellung steht jedoch zunehmend in der Gefahr, in der Ausblendung der religiös-extremistischen Konfliktaufladungen und der spezifisch verschwörungsideologischen Dimension des Antisemitismus den eigenen emanzipatorischen Ansatz zu untergraben.23 Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn in homogenisierenden Narrativen, die implizit das Existenzrecht Israels in Frage stellen, den als ,,weißen Kolonisatoren“24 bezeichneten Juden die als „schwarz“ und „unterdrückt“ konstruierten Palästinenser als die angestammte und indigene Bevölkerung des Landstrichs zwischen Jordan und Mittelmeer gegenübergestellt werden. Die Folge ist ein kaum mehr aufzulösender Antagonismus: hier der Kolonisator und Imperialist Israel, dort die kolonisierten und indigenen Palästinenser.
Antisemitismus und Rassismus – Zur (Trans-)Differenz von Ausgrenzungslogiken
Doch sind Rassismus und Antisemitismus bei allen gemeinsamen und damit generalisierbaren Dimensionen zwei deutlich voneinander getrennt zu betrachtende Phänomene, deutlicher als dies in der JDA geschieht. Rassismus lässt sich als eine gleichsam sozialdarwinistische Naturalisierung von Differenz verstehen, die unter Rekurs auf historische und zeitgenössisch existierende Ungleichheiten in Herkunft, Bildung und/oder zivilgesellschaftlichem Beitrag „hierarchische soziale Beziehungen zu etablieren, zu erhalten oder zu verstärken“25 sucht. Die Ausgrenzungslogik, die ihm innewohnt, kann zu Ausbeutung und Versklavung sowie, im Extremfall, zur Vernichtung führen, sie ist aber von der des Antisemitismus klar zu unterscheiden. Anders als der Rassismus, der sich grundsätzlich gegen das als „minderwertig“ imaginierte Andere richtet, nimmt der Antisemitismus eine existentielle Feinderklärung gegen einen vermeintlich „Überwertigen“26 vor und schreibt der jüdischen Minderheit eine geheime Macht, wenn nicht sogar die Weltherrschaft zu. Wie Max Horkheimer und Theodor W. Adorno in ihrer sechsten These aus den 1947 veröffentlichten „Elementen des Antisemitismus“ formulieren, beruht der Antisemitismus als fetischistische Denkform auf einem als „falsche Projektion“27 bezeichneten unbewussten Abwehrmechanismus, mit dem Individuen eigene Affekte, Wünsche und Triebimpulse verkennen und unbewusst auf ein Außen übertragen. Dieser verschwörungstheoretisch figurierte Abwehrmechanismus hält, so Lars Rensmann, eine „unendliche Projektionsmatrix“ bereit, die es erlaubt, „widersprüchlichste abgespaltene Emotionen und Projektionen“ zu kanalisieren und „die Welt mittels kollektiver Personifizierung zu ‚erklären‘“. Antisemitismus heißt dann: Eine winzige Minderheit von kaum mehr als 0,1 Prozent der Weltbürger „orchestriert und manipuliert im Verborgenen das Weltgeschehen“28 und repräsentiert damit zugleich „die in der Semantik des Volkes oder der Rasse phantasierte und inkarnierte Gefahr des Misslingens völkischer, ‚rassischer‘, religiöser oder anders titulierter homogener Gemeinschaftsphantasmen“.29
Antijudaismus und Rassismus – Zur Verflechtung antijüdischer Imaginationen
Ein kurzer historischer Rückblick auf Wegmarken des christlichen Antijudaismus kann helfen, diesen Konnex von Gemeinschaftsphantasma und Projektionsfläche nochmals zu präzisieren, und dies insbesondere mit Blick auf das osmotische Verhältnis von Antijudaismus und Rassismus. Die Verbindung reicht zurück bis in die Antike und begegnet bereits im alten Perserreich, wenn, wie im Buch Ester beschrieben, „das eine Volk“, die Juden, „verstreut und abgesondert unter den Völkern“, zur Reinerhaltung des eigenen persischen Volkes vernichtet werden soll.30 Das aus dem Judentum erwachsene und sich in der Auseinandersetzung mit der rabbinischen Gelehrsamkeit verselbständigende Christentum hat solcherlei Vernichtungsphantasien zunächst noch, und bis ins Hochmittelalter hinein, mit der Vorstellung vom „hermeneutischen Juden“31 abfedern können. Doch das ambivalente Verhältnis zum Judentum artikuliert sich bereits im Neuen Testament, wenn beispielsweise davon gesprochen wird, dass das Heil „von den Juden“ komme (Joh 4,22), denen zugleich nachgesagt wird, „den Teufel zum Vater“ (Joh 8,44) zu haben. Verbunden mit dem Vorwurf des Gottesmordes legte dies einerseits den Grund für die Selbstwahrnehmung der heidenchristlichen Kirche als das „neue Israel“, das die Sonderstellung der Juden in der Heilsgeschichte aufhebt, und damit für die (spätere) Vorstellung vom Erwähltsein der universalen Kirche. Andererseits fungierten die Juden, in denen man ein gleichsam unerlässliches „Überbleibsel des Alten Bundes“ sah, nach der entsprechenden Idee des Augustinus als „Zeugen“ des Heilsgeschehens in Christus und wurden daher zunächst weiterhin „geduldet“. Sie galten ohnehin mit der Zerstörung des Tempels und ihrer Zerstreuung im Jahre 70 u.Z. als von Gott bestraft. Im spanischen Mittelalter begegnet dann unmittelbar nach der Vertreibung oder Zwangstaufe von Juden die Konstruktion einer Abstammungslogik, die Grade der „Reinheit des Blutes“ definiert und damit in Verbindung von Antijudaismus und Rassismus zwischen Voll-, Halb- und Vierteljuden etc. unterschied: „Das Spanien der nächsten Jahrhunderte definierte ‚den Juden‘ nach dem Phantasma der Blutreinheit, also rassistisch, ohne einen eingeführten Begriff menschlicher ‚Rassen‘ überhaupt zu haben.“32 Weil die vornehmlich in Ghettos lebenden Juden regelmäßig Reinheitsrituale vollzogen und daher von der Beulenpest im 14. Jahrhundert nicht gleichermaßen betroffen waren, wurden sie beschuldigt, Brunnen vergiftet und damit jene Krankheit, die ein Drittel der europäischen Bevölkerung hinwegraffte, verursacht zu haben. Der tiefsitzende Antijudaismus des Christentums führte im Verbund mit Vorwürfen der Hostienschändung und des Ritualmords in ganz Europa zu zahlreichen Pogromen und schlug sich schließlich auch bei Martin Luther nieder. Hauptargument für dessen Antijudaismus war die damals noch ausstehende Rückführung Israels: Dass die Juden seit „1500 Jahren im Elende [in der Fremde] leben“, war für Luther der Beleg, dass Gott Israel endgültig verworfen und damit auch die Verheißung zurückgenommen habe, es nach „Zion“ zurückzuführen.33 David Nirenberg spricht für das Mittelalter und die frühe Neuzeit von einer relativ stabilen Imagination des „Jüdischen“34 als Projektionsfläche nicht nur für bedrohliche gesellschaftliche Entwicklungen, sondern auch für innerchristliche Kontroversen.
Antisemitismus, Nationalismus und Antikapitalismus
Die essentialisierenden Zuschreibungen in den Judenbildern des christlichen Antijudaismus schärfen zugleich den analytischen Blick für die komplexen Überschneidungen und Verflechtungen zwischen dieser traditionellen Form der Judenfeindschaft und dem modernen Antisemitismus, der sich im späten 18. Jahrhundert in Reaktion auf die Emanzipation der europäischen Juden herausbildete. Der moderne Antisemitismus lässt sich gleichsam als eine Transformation des christlichen Antijudaismus verstehen: An die Stelle der Bezüge zu Religion und Kirche treten nun die zu Volkstum und Nation. Im zaristischen Russland wurde den Juden bereits von Katharina der Großen 1791 nach heftiger antijüdischer Propaganda die Staatsbürgerschaft entzogen; spätestens 1881, nach der Ermordung des Zaren Alexander II., galten sie als Agenten ausländischer Mächte. Der Hass auf sie ergoss sich in die „Protokolle der Weisen von Zion“, ein Pamphlet, das von der Geheimpolizei des Zaren verfasst wurde und das die Behauptung aufstellte, die Juden seien Teil einer globalen Verschwörung zur Übernahme der Welt.35 Selbst Karl Marx, dessen Analyse der bürgerlichen Gesellschaft und kapitalistischen Ökonomie der Mystifizierung und Personalisierung von Herrschaftsverhältnissen grundsätzlich entgegensteht,36 gebrauchte in seinen frühen Texten wie dem „Zur Judenfrage“ (1844) Formulierungen, die mit assoziativen Wortverbindungen von „Juden“ und „Schacher“ sowie rassistischen Stereotypen eine „zumindest strukturelle Affinität zum modernen Antisemitismus“37 aufweisen. Dieser beinhaltet im Kern eine Form antikapitalistischen Denkens, die zwar nicht den Kapitalismus als solchen abschaffen möchte, doch „die abstrakten gesellschaftlichen Strukturen auf einen Akteur projiziert, der dann stellvertretend als Personifikation dieser Strukturen attackiert wird“.38
Zwischenbetrachtung – Antisemitische Grundmuster und „Israelkritik“
Die ideologischen Erscheinungsformen und Schattierungen, in denen Antisemitismus auftritt, reichen von religiösen über sozialökonomische und politische bis hin zu rassistischen Prägungen, und die höchst diversen Assoziationen, Begriffe, Codes und Narrative, mit denen er sich artikuliert, müssen zunächst gar nicht als explizit judenfeindlich erscheinen. Doch partizipieren sie alle, ob nun offen und manifest, indirekt „kodiert“ und modernisiert oder auch nur toleriert an der oben geschilderten verschwörungsideologischen Grundstruktur des Antisemitismus. Und sie rechtfertigen es, von den offenen und gewalttätigen Formen in rechtsextremistischen und islamistischen Milieus bis hin zu den links-antiimperialistischen und/oder einschlägig relativierenden Gestalten als einer die einzelnen gesellschaftlichen Spektren übergreifenden Gemengelage zu sprechen. Dies gilt insbesondere für die Schattierungen und Facetten des israelbezogenen Antisemitismus. Klaus Holz und Thomas Haury zufolge weisen alle gegenwärtigen Varianten des „Antisemitismus gegen Israel“39 – im Islamismus, in Teilen der Israel-Boykott-Bewegung BDS, in der demokratischen Mitte und in der Neuen Rechten – dieselben Grundmuster auf, die bereits den klassischen Antisemitismus konstituierten: verschwörungsideologische Denkformen, die weit über (rassistische) Vorurteile hinausgehen und die Welt von einer geheimen (jüdischen) Hand kontrolliert sehen.
Und der Antizionismus? Angesichts der lebendigen und kontroversen Debatten, die Juden seit langem über den Zionismus und dessen gegenwärtige Formen führen – manche gehen gar so weit, die Priorisierung der nationalen Interessen gegenüber den Interessen der Juden weltweit als „antisemitisch“ zu qualifizieren40 –, wäre es unsinnig, Antizionismus mit Antisemitismus gleichzusetzen. Nicht wenige Juden, weltweit und in Israel, stellen die Frage, ob die gegenwärtige Form des von rechtsnationalen Kräften vorangetriebenen Zionismus in Israel, über die desaströsen Folgen für die Palästinenser hinaus, nicht langfristig die emanzipatorische Idee des als Heimstatt geflüchteter Menschen geschaffenen Staates untergräbt. Sie durchbrechen damit zugleich das mit der verschwörungsideologischen Denkform verbundene Narrativ vom zeitgenössischen Judentum als homogenem, monolithischem Block: Unzählige Israelis, insbesondere aus dem säkularen und linkszionistischen Lager, wehren sich lautstark gegen die aktuelle Regierungskoalition und ihre insbesondere im Westjordanland und im nördlichen Gazastreifen vorangetriebene Politik vollendeter Tatsachen. Von palästinensischer Seite hingegen bleibt bislang ein „Free Palestine from Hamas“ aus: stattdessen entweder „dröhnendes Schweigen“41 oder der Ruf zur gewaltsamen Vernichtung Israels.42
Von nichtjüdischer Seite formuliert, kann Antizionismus auch als eine politisch korrektere Version des Antisemitismus daherkommen: ein Grund, sich von der Verwendung des Begriffs der „Israelkritik“, der die Differenzierung ausschließt, insbesondere (aber nicht nur) im akademischen Bereich zu distanzieren; ein Grund aber auch, die zum Teil überraschenden, über „antisemitische Brückennarrative“ laufenden „Querverbindungen“ zwischen rechtsradikalen, islamistischen und linksradikalen politischen Akteuren – den drei prominentesten „Gesichtern des Antisemitismus“43 – eingehender in den Blick zu nehmen. Sie sind in Fachkreisen seit längerem bekannt, wie Andreas Jacobs treffend konstatiert, spielen aber in der akademischen, medialen und politischen Auseinandersetzung mit dem Antisemitismus immer noch „eine viel zu geringe Rolle“.44 Die Bundestagsresolution zum Antisemitismus könnte ein Anlass sein, daran etwas zu ändern. So berechtigt die Kritik an der Art ihres Zustandekommens, an ihrer auf den Topos der Staatsräson verengten Perspektive und an den von ihr geforderten Maßnahmen auch sein mag: Von ihrer Intention, jüdisches Leben in Deutschland zu schützen, zu bewahren und zu stärken, sollten sich alle zivilgesellschaftlichen Kräfte herausgefordert fühlen. Und eingeladen dazu, auf ein umfassenderes, die unterschiedlichen Perspektiven integrierendes oder zumindest ins Gespräch bringendes Konzept der Bekämpfung von Antisemitismus hinzuarbeiten, sind sie von den nicht rechtsverbindlichen „Arbeitsdefinitionen“ und „Erklärungen“ ohnehin.
Rüdiger Braun (Berlin), Dezember 2024
Anmerkungen
- Deutscher Bundestag, 20. Wahlperiode, „Antrag der Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Nie wieder ist jetzt – Jüdisches Leben in Deutschland schützen, bewahren und stärken“, Drucksache 20/13627 vom 5.11.2024 (Seitenzahlen im Text beziehen sich auf dieses Dokument), https://tinyurl.com/34z8jf4b (letzter Aufruf aller in diesem Beitrag genannten Internetquellen am 22.11.2024).
- Vgl. Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, „Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Der BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen“, Drucksache 19/10191 vom 15.5.2019, https://tinyurl.com/yc7khk7p.
- Zur Entstehung und Auswertung dieses „Erscheinungsformen des Antisemitismus in der EU 2002–2003“ genannten Berichts vgl. ausführlicher Sabeel (Ecumenical Liberation Theology Center), Unser Standpunkt. Überlegungen zum Antisemitismus. Eine palästinensische Stimme (Berlin: AphorismA, 2024), 58ff.
- Zu diesem Zitat von Kenneth J. Stern sowie zur Diskussion ausführlicher Sabeel, Unser Standpunkt, 60f.
- Vgl. zum Entstehungsprozess Peter Ullrich, „Arbeitsdefinition Antisemitismus, Jerusalemer Erklärung, Nexus-Dokument“, in: Peter Ullrich u.a. (Hg.), Was ist Antisemitismus. Begriffe und Definitionen von Judenfeindschaft (Göttingen: Wallstein, 2024), 68–78.
- Die Organisation wurde 1998 vom damaligen schwedischen Ministerpräsidenten Göran Persson unter dem Namen „Arbeitsgruppe für internationale Zusammenarbeit zu Bildung, Erinnerung und Forschung zum Holocaust“ (Task Force for International Cooperation on Holocaust Education, Remembrance and Research, ITF) gegründet.
- Der zentrale Satz im Wortlaut: „Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann“ („Arbeitsdefinition von Antisemitismus“, IHRA, https://tinyurl.com/nh5z6fd5).
- Peter Ullrich, „Mit und ohne Juden. Zwei Familien von Antisemitismusbegriffen“, in: Ullrich u.a., Was ist Antisemitismus?, 103–108, 106.
- Dies „besonders dann nicht, wenn diese Maßnahmen und Mittel die Möglichkeit für ein anderes Volk zur Selbstbestimmung untergraben und die völkerrechtlich garantierten Menschenrechte dieses anderen Volkes verletzen“ (Sabeel, Unser Standpunkt, 96).
- Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, „Antwort der Bundesregierung. Stand der Umsetzung des BDS-Beschlusses des Deutschen Bundestages“, Drucksache 19/18358 vom 25.3.2020, 2, https://tinyurl.com/e442hp66.
- Vgl. „Deutschland: Verabschiedete Antisemitismus-Resolution gefährdet Grund- und Menschenrechte“, Amnesty International, https://tinyurl.com/3k54h2f2.
- Vgl. u.a. „Juristische Bedenken“ und „Stellungnahme zum Antrag ‚Antisemitismus und Israelfeindlichkeit an Schulen und Hochschulen entschlossen entgegentreten‘“ (über universitätsinterne Verteiler versendet) sowie Ralf Michaels u.a., „Schutz jüdischen Lebens. Ein Textvorschlag“, F.A.Z. PRO Einspruch, 23.10.2024, https://tinyurl.com/54v8xbpz.
- Zum Folgenden vgl. die Alternativsätze Nr. 2 und 14 aus Michaels u.a., „Schutz jüdischen Lebens“ (Hervorhebung RB).
- Dagmar Pruin, „… sich der Mitleidlosigkeit verweigern“, Brot für die Welt, 21.11.2024, https://tinyurl.com/ythu5xk5.
- Wortlaut der Erklärung unter https://jerusalemdeclaration.org/. Vgl. dazu Sina Arnold u.a., „Einleitung. Antisemitismusverständnisse“, in: Ullrich u.a., Was ist Antisemitismus?, 9–14, 11.
- Stefan Jakob Wimmer, „7. Oktober 2023 und der Gaza-Krieg. Eine Handreichung zum Verständnis und Empfehlung zum Umgang mit den Auswirkungen in München für Schulen, Verwaltung, Gemeinden“, Vorabfassung vom 1.5.2024 (2. Version 04/2024), abrufbar unter https://tinyurl.com/yt7r3vyc.
- Ullrich, „Arbeitsdefinition Antisemitismus“, 73.
- Vgl. Andrei S. Markovits und Lars Rensmann, Gaming the World: How Sports Are Reshaping Global Politics and Culture (Princeton: Princeton University Press, 2010), 1f.
- Walter Mignolo, Epistemischer Ungehorsam. Rhetorik der Moderne, Logik der Kolonialität und Grammatik der Dekolonialität, 2. Aufl. (Wien: Turia + Kant, 2019), 49.
- Balász Berkovits, „Social Criticism and the ‚Jewish Problem‘“, in: Alvin H. Rosenfeld (Hg.), Anti-Zionism and Antisemitism. The Dynamics of Delegitimization (Bloomington: Indiana University Press, 2019), 53–83, 64: „reductive universalization“.
- Ingo Elbe, Antisemitismus und postkoloniale Theorie. Der „progressive“ Angriff auf Israel, Judentum und Holocausterinnerung (Berlin: Tiamat, 2024); ein solcher Exzeptionalismus beweise, so Elbe, „den weißen, privilegierten Charakter der Juden nach 1945“ (13).
- Barbara Manthe und Anna Strommenger, „Ansätze und Leerstellen in der aktuellen Antisemitismus- und Rassismusforschung“, in: Christina Morina (Hg.), Antisemitismus und Rassismus. Konjunkturen und Kontroversen seit 1945 (Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 2024), 45–74, 60.
- Vgl. als extreme (und nicht exemplarische!) Beispiele dafür Achille Mbembe, „The Society of Enmity“, Radical Philosophy 200,11–12 (2016), 23–35, und Ramón Grosfoguel, „Human Rights and Anti-Semitism after Gaza“, Human Architecture 7,2 (2009), 89–102.
- Vgl. Lars Rensmann, „Globalisierter Antisemitismus. Neue Wege der politik- und sozialwissenschaftlichen Forschung zu Judenfeindschaft im globalen und digitalen Zeitalter“, in: Gustav Gustenau und Florian Hartleb (Hg.), Antisemitismus auf dem Vormarsch. Neue ideologische Dynamiken (Baden-Baden: Nomos, 2024), 43–88, 58f.
- Stefanie Schüler-Springorum, „Antisemitismus und Rassismus. Konjunkturen und Kontroversen seit 1945 – Eine historiografische Bestandsaufnahme“, in: Morina, Antisemitismus und Rassismus, 21–44, 32.
- Vgl. Rensmann, „Globalisierter Antisemitismus“, 47.
- Max Horkheimer und Theodor W. Adorno, Dialektik der Aufklärung. Philosophische Fragmente (1944/47), in: Max Horkheimer, Gesammelte Schriften, Bd. 5, 3. Aufl. (Frankfurt a.M.: Fischer, 2003), 196.
- Rensmann, „Globalisierter Antisemitismus“, 45.
- Elbe, Antisemitismus und postkoloniale Theorie, 44, unter Bezugnahme auf Samuel Salzborn.
- Est 3,6.8f.: „So suchte Haman alle Juden, die im ganzen Königreich des Ahasveros waren, das Volk Mordechais, zu vernichten. […] [Es] werde (eine Anordnung) geschrieben, dass man sie ausrotte“ (vgl. parallel dazu Dan 3,12–19).
- Zu diesem Begriff von Jeremy Cohen vgl. Cordelia Heß, „Imagination/Projektion“, in: Ullrich u.a., Was ist Antisemitismus?, 98–102, 99, sowie die nachfolgenden Ausführungen zu Augustinus’ Vorstellung von der „Zeugenschaft“ der Juden.
- Jan Philipp Reemtsma, „Antisemitismus – Was gibt es da zu erklären?“, Aus Politik und Zeitgeschichte 74,25–26 (2024), 4–10, 5.
- Katharina von Kellenbach, „Antijudaismus“, in: Ullrich u.a., Was ist Antisemitismus?, 18–22, 22.
- David Nirenberg, Anti-Judaismus. Eine andere Geschichte des westlichen Denkens, 2. Aufl. (München: Beck, 2015).
- Vgl. Michel Bernhard und Julia Jaki, „Die ‚Protokolle der Weisen von Zion‘. Die Genese der Idee einer jüdisch-zionistischen Weltverschwörung in Europa und der arabischen Welt“, in: Schirin Fathi (Hg.), Komplotte, Ketzer und Konspirationen. Zur Logik des Verschwörungsdenkens (Bielefeld: Transcript, 2010), 179–228, 226ff.
- Vgl. Ruben Gerczikow und Monty Ott, „Juden und Klasse“, in: Nicolas Potter und Stefan Lauer (Hg.), Judenhass Underground. Antisemitismus in emanzipatorischen Subkulturen und Bewegungen (Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung, 2024), 72–82, 75.
- Gerczikow und Ott, „Juden und Klasse“, 74.
- Gerczikow und Ott, „Juden und Klasse“, 79f.
- Klaus Holz und Thomas Haury, Antisemitismus gegen Israel (Hamburg: Hamburger Edition, 2021).
- „Viele Juden“ sähen, so Sabeel, „im Zionismus eine Bewegung, welche die jüdische Identität veränderte, indem sie die traditionelle Religion durch Nationalismus ersetzte“ (Unser Standpunkt, 51).
- Julia von Heinz, „Diese unendliche Einsamkeit“, Spiegel Chronik 2024, 32f., 32.
- Vgl. den Slogan „There ist only one solution, Intifada revolution“, zitiert in Hannes Schrader, „Stadt der Unfreiheit“, Spiegel Chronik 2024, 144f., 145.
- Jeffrey Herf, Three Faces of Antisemitism. Right, Left and Islamist (New York: Routledge, 2024).
- Andreas Jacobs, Antisemitische Allianzen. Postmoderne Israelkritik und Judenhass in neuen Kontexten als Herausforderung für die politische Bildungsarbeit (Berlin: Konrad-Adenauer-Stiftung, 2023), 12.