Neuapostolische Kirche

ACK in Mecklenburg-Vorpommern nimmt NAK im Gaststatus auf

(Letzter Bericht: 7/2016, 268f) Erstmalig hat eine regionale Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) die Neuapostolische Kirche (NAK) als Gastmitglied aufgenommen. Am 24. Juni 2016 stimmte die Versammlung der ACK in Mecklenburg-Vorpommern dem Antrag der NAK Norddeutschland vom 31. März zu.

Nachdem die NAK im Dezember 2012 ihren Katechismus veröffentlicht hatte, gingen Vertreter der NAK in Mecklenburg-Vorpommern auf die regionale ACK zu und stellten schon 2013 den Prozess der ökumenischen Öffnung der NAK vor. 2014 nahm die NAK am 2. Ökumenischen Kirchentag des Kirchenkreises Pommern in Stralsund teil. Weitere Gespräche folgten ebenso wie ein in den jeweiligen ACK-Kirchen durchgeführter Abstimmungsprozess, nachdem die NAK angekündigt hatte, einen Antrag auf Gastmitgliedschaft stellen zu wollen, sofern dieser Aussicht auf Erfolg hätte. Hinsichtlich eines solchen Antrags bestand innerhalb der NAK ein grundsätzlicher Konsens unter den für Deutschland zuständigen Bezirksaposteln und mit dem Stammapostel Jean-Luc Schneider. Mit der Anfrage der NAK befassten sich zwischen Juli 2015 und März 2016 alle der ACK als Mitglieder bzw. Gastmitglieder angeschlossenen Kirchen und signalisierten, bei Vorliegen eines formellen Antrags ihre Zustimmung geben zu wollen. Nachdem diese Zustimmung vorlag, der Antrag der NAK gestellt und sodann der formelle Beschluss gefasst waren, wurde dieser bei einem Festgottesdienst aus Anlass des 100-jährigen Gemeindejubiläums der Greifswalder NAK-Gemeinde durch Pastor Matthias Tuve (Ökumenebeauftragter des Ev.-Luth. Kirchenkreises Pommern, Vorsitzender der ACK Mecklenburg-Vorpommern) in einem Grußwort mitgeteilt; anwesend war auch der NAK-Apostel Jörg Steinbrenner. Damit sind nunmehr die 36 Gemeinden der NAK in Mecklenburg-Vorpommern, die in sechs Kirchenbezirken organisiert sind, der ACK verbunden.

Der ACK in Mecklenburg-Vorpommern gehören als Mitglieder die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland, die römisch-katholischen Erzbistümer Hamburg und Berlin, der Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (BEFG), die Evangelisch-methodistische Kirche (EmK), die Altkatholische Kirche, die Evangelisch-reformierte Kirche sowie die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK) an; Gastmitglieder sind neben der neu aufgenommenen NAK die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten (STA), das Apostelamt Jesu Christi und der Bund Freier evangelischer Gemeinden (FeG).

Zurzeit sind in Mecklenburg-Vorpommern die Kontakte der NAK-Gemeinden zu den anderen Kirchen unterschiedlich intensiv ausgeprägt; allerdings steht nach Auskunft von Apostel Steinbrenner die überwiegende Zahl der Gemeindeglieder – auch der älteren – der ökumenischen Öffnung aufgeschlossen gegenüber. So begrüßen die Gemeinden die Absicht der NAK, sich 2017 am 3. Ökumenischen Kirchentag des Kirchenkreises zu beteiligen. Zudem will sich die NAK gemeinsam mit den anderen ACK-Kirchen in der Flüchtlingsarbeit engagieren.

Auch mit der ACK Hamburg möchte die NAK nach ersten Gesprächen in den Jahren 2014 und 2015 die Möglichkeiten einer Aufnahme im Gaststatus erörtern. Hier hat die NAK im September 2015 mit zwei Gemeinden erstmals an der Nacht der Kirchen teilgenommen und wird sich auch in diesem Jahr am Programm beteiligen. Bei einem Treffen neuapostolischer und evangelisch-lutherischer Gemeindevertreter im Mai 2015 wurde deutlich, dass es im Großraum Hamburg auf lokaler Ebene bereits eine Vielzahl informeller Kontakte zwischen NAK-Gemeinden mit der Ökumene vor Ort bzw. zu evangelisch-lutherischen Kirchengemeinden gibt. Ähnlich stellt sich die Situation in Schleswig-Holstein dar; zudem wurde die NAK im Mai 2016 im Gaststatus in die lokale Kieler ACK aufgenommen.

Damit ist auch im Norden Deutschlands der Prozess der ökumenischen Öffnung der NAK angekommen und von den der ACK angeschlossenen Kirchen überwiegend positiv aufgenommen worden. Dieser Öffnungsprozess hat deutschlandweit inzwischen dazu geführt, dass sich die NAK 33 lokalen ACKs im Gaststatus und fünf im Beobachterstatus angeschlossen hat (Stand März 2016). Weitere Anträge bei lokalen ACKs zur Aufnahme im Gaststatus sind im März 2016 in Bayern gestellt worden.

Seitens der NAK wird Wert darauf gelegt, dass die Maßgaben der ACK-Orientierungshilfe „Schritte aufeinander zu“ vom September 2015 auch hinsichtlich der Möglichkeiten und Grenzen gemeinsamer gottesdienstlicher Feiern berücksichtigt werden: „Da der Begriff ‚Gottesdienst‘ nach neuapostolischen Verständnis einen Gottesdienst in einer festen liturgischen Form und mit bestimmten, den Amtsträgern vorbehaltenen liturgischen Vollzügen bezeichnet, sind gemeinsame Gottesdienste in diesem Sinn nicht möglich. Gemeinsame Andachten oder Gebete ohne eine solche liturgische Form sind jedoch möglich und werden auch von neuapostolischer Seite als Zeichen der Verbundenheit in Christus gefördert und als Mittel zur Vertiefung der Gemeinschaft erlebt. Unter diese Begrifflichkeit fällt für die NAK auch das Feiern von ökumenischen Gottesdiensten.“ Mit diesen von der Bundes-ACK formulierten Rahmenbedingungen wird dem derzeitigen Stand der inner-neuapostolischen Diskussion zum Kirchen- und Amtsverständnis entsprochen. Denn innerhalb der NAK gibt es eine umfassende, weltweite Diskussion, wie die in den unterschiedlichen ökumenisch verbundenen Kirchen vertretenen Verständnisse von Kirche und kirchlichem Amt aus neuapostolischer Sicht eingeschätzt und ob diese ggf. akzeptiert werden können.

Wann dieser innerneuapostolische Diskussionsprozess abgeschlossen sein wird, ist zurzeit nicht einzuschätzen. Deutlich aber wird, dass die NAK ihren Weg der Öffnung weitergeht, auch intern daran arbeitet und ihr 2013 formuliertes Ziel, mittelfristig die Gastmitgliedschaft in der Bundes-ACK zu erreichen, konsequent verfolgt.


Jörg Pegelow, Hamburg