Martin Fritz erklärt die Geschichte und Bedeutung des Begriffs "Weltanschauungsarbeit".
Neues Stichwort: Evangelische Weltanschauungsarbeit

„Weltanschauungsarbeit“ ist ein Insiderbegriff. Das gilt außerhalb, aber auch innerhalb der evangelischen und katholischen Kirchen im deutschsprachigen Raum.1 Wer den Ausdruck verwendet, muss mit fragenden Gesichtern rechnen. Wenn im Folgenden die evangelische Weltanschauungsarbeit zum Thema gemacht wird, sind damit zuerst die „Insider“ adressiert: Alle, die in diesem kirchlichen Handlungsfeld tätig sind oder mit ihm zu tun haben, sollen dazu angeregt werden, sich seine Eigentümlichkeiten, seine besonderen Strukturen, Prinzipien und Probleme zu vergegenwärtigen. Damit soll der Artikel zur Selbstverständigung eines speziellen Arbeitsbereichs beitragen. Bei diesem Unterfangen steht vornehmlich der evangelische „Flügel“ im Fokus. Weil aber die ökumenische Zusammenarbeit im fraglichen Bereich so eng ist wie kaum irgendwo sonst, mag der Text auch für die katholischen Kolleginnen und Kollegen relevant sein. Indessen soll auch Außenstehenden ein Einblick in die kirchliche Weltanschauungsarbeit gegeben werden, nicht zuletzt Personen in kirchenleitender Verantwortung, die sich ein Bild von den Leistungen des Handlungsfeldes für Kirche und Gesellschaft machen wollen.
Zur Vorgeschichte
Die Vorgeschichte der evangelischen Weltanschauungsarbeit beginnt im 19. Jahrhundert.2 Spätestens zur Mitte des Jahrhunderts wurde unübersehbar, dass infolge geistes- und sozialgeschichtlicher Entwicklungen (Aufklärung, moderne Wissenschaft, Religionskritik, Industrialisierung etc.) christliche Überzeugungen und Praktiken deutlich zurückgingen. Ebenso unübersehbar etablierte sich eine Vielzahl von religiösen Angeboten außerhalb von Kirche und Christentum. Im Zuge dieses Doppelprozesses von Säkularisierung und Pluralisierung büßten Kirche und Christentum immer mehr ihre einstige Monopolstellung ein.
Um dem Niedergang entgegenzutreten, wurde 1848/49 der „Central-Ausschuss für die Innere Mission der deutschen evangelischen Kirche“ gegründet. Neben mannigfachen missionarischen Aktivitäten initiierte er eine breite „apologetische“ Publizistik (von griech. apologia, „Verteidigungsrede“, „Rechenschaft“), die der Verteidigung des kirchlich-christlichen Glaubens auf dem Forum der religiös-weltanschaulichen Optionen gewidmet war. Und er stieß eine Fortbildungsarbeit an, die Pfarrer und theologische Laien befähigen sollte, in einen qualifizierten Streit mit den antikirchlichen Geistern der Zeit einzutreten. Im Jahre 1904 wurde dafür in Berlin eigens eine „Kommission für Apologetik und Vortragswesen“ eingerichtet, die eigene Qualifizierungsmaßnahmen für engagierte „Verteidiger des Glaubens“ veranstaltete und entsprechende Aktivitäten in den Landeskirchen koordinierte.
Die „Apologetische Centrale“
Nach dem Ersten Weltkrieg verschärfte sich die Lage für die Kirchen weiter. Infolge der Trennung von Staat und Kirche in der Weimarer Reichsverfassung war nun der Kirchenaustritt eine gesellschaftlich akzeptierte Möglichkeit, und es kam, befeuert durch antikirchliche Kampagnen von Freidenkerverbänden und von kommunistischen oder sozialistischen Parteien, zu einer ersten großen Kirchenaustrittswelle. Zum anderen florierten die religiösen und weltanschaulichen Alternativen: Methodismus, Baptismus, Heilsarmee, Pfingstbewegung, Neuapostolische Gemeinde, Adventismus, Mormonismus, Theosophie und Anthroposophie, Lebensreform, völkische Religion, Spiritismus, Freidenker- und Monistenbund, ferner Christengemeinschaft, Tempelgesellschaft, Christliche Wissenschaft, Neugeist-Bund, Lorenzianer, Darbysten – die „Explosion der Moderne“ (Kurt Nowak) nach dem Bankrott der alteuropäischen Kultur im großen Krieg beschleunigte die Erosion des Überkommenen und führte in Teilen der Gesellschaft nachgerade in einen Zustand religiöser Erhitzung, der viele neue Blüten trieb.
Angesichts dieser Entwicklungen beschloss der Central-Ausschuss, die apologetische Arbeit weiter zu professionalisieren. So kam es 1921 zur Gründung der „Apologetischen Centrale“ (AC) in Berlin. Sie wurde zunächst von einem hauptamtlichen „Apologeten“ geführt; 1926 waren dort schon sechs, 1931 sechzehn Mitarbeiter beschäftigt. Neben der Fortbildungs- und Vortragstätigkeit trat die AC mit einer Fachzeitschrift und verschiedenen Einzelveröffentlichungen hervor.
In diesen Publikationen wird neben der Apologetik ein zweiter Aspekt der Weltanschauungsarbeit (avant la lettre) erkennbar: die religiös-weltanschauliche Gegenwartskunde. Der Boom außerkirchlich-christlicher, nichtchristlich-religiöser sowie a- und antireligiöser Strömungen und Gruppierungen machte es notwendig, das unübersichtlich gewordene Feld zu sondieren, zu dokumentieren und zu sortieren. Denn um eine Auseinandersetzung führen zu können, muss man wissen, mit wem man es zu tun hat. – Bereits wenige Jahre nach ihrer Gründung geriet die AC in Turbulenzen: 1930/31 durch einen Insolvenzskandal im Central-Ausschuss und ab 1933/34 durch die Machtübernahme der Nazis. 1937 wurde die AC auf Betreiben des Reichskirchenministeriums geschlossen.
Gründung und Aufgaben der EZW
Nach dem Zusammenbruch von 1945 erlebten die Kirchen in Deutschland eine gewisse Neukonjunktur. Aber die Träume einer breiten Rechristianisierung erfüllten sich nicht. Daher rückte bald wieder die Notwendigkeit in den Blick, sich kundig mit der religiös-weltanschaulichen Konkurrenz zu befassen. So kam es 1960 zur Neugründung der AC, an neuem Ort (Stuttgart; 1996/97 erfolgte die „Rückkehr“ nach Berlin), in neuer Trägerschaft (EKD) und mit neuem Namen: „Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen“ (EZW). Dabei wurde die doppelte Aufgabenstellung von der AC übernommen: Als „die zentrale wissenschaftliche Studien-, Dokumentations-, Auskunfts- und Beratungsstelle der Evangelischen Kirche in Deutschland für die religiösen und weltanschaulichen Strömungen der Gegenwart“3 soll die EZW grundlegende Orientierung im Dschungel von Religionen und Weltanschauungen bieten (religiös-weltanschauliche Gegenwartskunde) und zur intellektuellen Behauptung des kirchlichen Christentums gegenüber konkurrierenden religiös-weltanschaulichen Positionen beitragen (christliche Apologetik).4
Aus beiden Grundaufgaben wurden konkrete Folgeaufträge abgeleitet, die bis heute gelten. Zum einen soll die EZW die Ergebnisse der gegenwartskundlichen und apologetischen Studien durch Publikationen und Bildungsveranstaltungen einer interessierten kirchlichen und gesellschaftlichen Öffentlichkeit sowie speziell interessierten kirchlichen Amts- und Funktionsträgern zugänglich machen (Publizistik und Bildungsarbeit). Zum anderen ist sie mit der Bearbeitung von Anfragen zu religiösen oder weltanschaulichen Gruppen oder Themen betraut, die von kirchlichen, staatlichen und wissenschaftlichen Einrichtungen, von Privatpersonen und nicht zuletzt von Journalist:innen an sie gestellt werden (Beratungs- und Auskunftsarbeit).
In enger Verflechtung mit diesen überkommenen Obliegenheiten hat sich seit der Neugründung der EZW noch eine dritte Grundaufgabe etabliert: der Dialog. So wurde es zum „Stil des Hauses“, zum Zweck der religiös-weltanschaulichen Erkundung und Auseinandersetzung den persönlichen Austausch mit den betreffenden Gruppierungen und Institutionen zu suchen. Eine derart „dialogische Apologetik“ (Hummel 1994, 7) dient unmittelbar der Gegenwartskunde: Mit wem man redet, den versteht man besser. Der Kontakt dient aber mittelbar auch der eigentlichen Apologetik: Die persönliche Bekanntschaft stiftet zu Fairness und Differenziertheit in der Kontroverse an.
An diesem Punkt ist auch eine grundsätzliche Verschiebung im Selbstverständnis zwischen AC und EZW zu konstatieren. Lassen manche Äußerungen bei der AC noch die Zielvorstellung erkennen, es gehe bei der Apologetik letztlich doch um eine Eindämmung der „Vielfaltsexplosion“ zugunsten des kirchlichen Christentums, herrschte bei der EZW von Anfang an eine grundsätzliche Akzeptanz der modernen pluralistischen Situation. Erst recht gilt das für die Gegenwart. Nach den Pluralisierungsschüben der vergangenen Jahrzehnte sind alle Ideale einer christlichen Einheitskultur nur noch als nostalgische Schwärmereien oder extremistische Entgleisungen zu betrachten – und daher für nüchterne Zeitdiagnostiker obsolet. Vor diesem Hintergrund ist der EZW teils auch die Aufgabe zugewachsen, für die EKD gleichsam die diplomatischen Kontakte mit bestimmten Gruppen und Institutionen zu pflegen.5
Zahl und thematischer Zuschnitt der Fachreferate unterlagen im Laufe der Jahre erheblichen Veränderungen. Nach dem Anfang mit einem Leiter (Kurt Hutten) und einem theologischen Mitarbeiter wuchs die EZW bis 1992 auf sieben Referatsstellen an. Nach sukzessiven Kürzungen umfasst sie seit 2007 noch vier wissenschaftliche Referate mit folgenden Themenschwerpunkten: Grundsatzfragen, Strömungen des säkularen und religiösen Zeitgeistes, Evangelikalismus und pfingstlich-charismatisches Christentum (Referat 1), Islam und andere nichtchristliche Religionen, neue religiöse Bewegungen, östliche Spiritualität, interreligiöser Dialog (Referat 2), psychologische Aspekte neuer Religiosität, Religion und Gesundheit, christliche Sondergemeinschaften und Lebenshilfemarkt (Referat 3), Esoterik und Verschwörungserzählungen (Referat 4).
Die landeskirchlichen Weltanschauungsstellen
Seit den Anfängen der (später so genannten) Weltanschauungsarbeit gab es neben den für ganz Deutschland zuständigen „Zentralstellen“ immer auch regionale Unternehmungen zur argumentativen Bewährung des christlichen Glaubens in einer plural gewordenen Umwelt. Und es wuchs nach dem Ersten Weltkrieg vereinzelt das Bewusstsein, die fraglichen Bemühungen müssten, analog zur „Apologetischen Centrale“ in Berlin, auch auf regionaler Ebene verstärkt und professionalisiert werden. So wurde 1924 von der badischen Landeskirche eine eigene „Apologetische Zentrale“ geschaffen. Die in Karlsruhe von einem pensionierten Gymnasialprofessor eingerichtete „Sammel-, Vermittlungs- und Auskunftsstelle“ sollte „alle jene Persönlichkeiten“ zurüsten, „die der drohenden Zerkluftung und Zersetzung entgegenzuarbeiten und die zahlreichen Unkirchlichen zum Evangelium und zur Kirche zu führen geeignet und willens sind“ (zit. nach Stieber 2018, 14f.). Unter dem Druck der neuen (kirchen)politischen Verhältnisse wurde die badische „Zentrale“ allerdings bereits 1935 wieder aufgelöst, noch zwei Jahre vor der Berliner „Centrale“.
Nach der Vakanz der Nazi- und Nachkriegszeit und nach der Gründung der EZW im Jahre 1960 begannen mehrere Landeskirchen, eigene Stellen mit entsprechenden Aufgaben einzurichten. Den Anfang machte nun die bayerische Landeskirche mit der Berufung eines zunächst nebenamtlichen (1965), dann hauptamtlichen (1969) „Beauftragten für Sekten- und Weltanschauungsfragen“ (Friedrich Wilhelm Haack). Mehrere westdeutsche Landeskirchen folgten dem Beispiel. In der DDR wurde die Weltanschauungsarbeit vom „Konfessionskundlichen Arbeits- und Forschungswerk (Evangelischer Bund)“ institutionell organisiert und koordiniert, mit „Zentraler Arbeitsleitung“ in Potsdam; in mehreren Landeskirchen (z.B. in Sachsen) gab es aktive Arbeitskreise, die auch publizistisch tätig waren.6 Nach der Wiedervereinigung wurden in einzelnen ostdeutschen Landeskirchen hauptamtliche Stellen geschaffen, zumindest mit anteiligen Beauftragungen. Seit 2015 sind alle Hauptamtlichen innerhalb der EKD-Gliedkirchen in der „Konferenz landeskirchlicher Weltanschauungsbeauftragter“ (KLW) zusammengeschlossen.7 Daneben sind in nahezu allen evangelischen Landeskirchen nebenamtliche Beauftragungen und Fachnetzwerke auf verschiedenen Ebenen etabliert.
Die Aufgaben der landeskirchlichen Weltanschauungsbeauftragten entsprechen im Prinzip den Aufgaben der EZW: Apologetik und religiös-weltanschauliche Gegenwartskunde, vermittelt in Veröffentlichungen und Bildungsveranstaltungen, angewandt in der Beratungs- und Auskunftsarbeit, außerdem der Dialog mit verschiedenen religiösen und weltanschaulichen Gruppierungen. Im Unterschied zur EZW, wo Wissenserwerb und -vermittlung im Zentrum der Arbeit stehen, liegt bei „den Landeskirchlichen“ der Schwerpunkt auf der Beratung und Begleitung von Menschen, die direkt oder indirekt von religiös-weltanschaulichen Konflikten betroffen sind. Dies sind etwa Opfer von geistlichem Missbrauch, „Aussteiger“ aus destruktiven Gruppen oder auch Personen, die sich um Angehörige oder Freund:innen sorgen, die einer problematischen Gruppe oder Strömung zugehören. Weit mehr als bei der EZW ist die Weltanschauungsarbeit in den Landeskirchen daher eine Form von Spezialseelsorge. Ein wichtiger Teil der Tätigkeit der regionalen Beauftragten ist außerdem die Information und fachliche Beratung von Dienststellen der eigenen Landeskirche (Pfarrämter, Kirchenleitung, Schulträger etc.) im Umgang mit verschiedensten religiösen Gruppierungen, betreffs Raumvermietungen, Kasualien, Taufanerkennungen, Patenschaften oder öffentlicher Stellungnahmen in Religionskonflikten.
Die neue Selbstbezeichnung
Nachdem sich das kirchliche Handlungsfeld in den 1990er Jahren bundesweit konstituiert hatte, scheint sich dafür auch der summarische Begriff „Weltanschauungsarbeit“ durchgesetzt zu haben. Einer der ersten publizistischen Belege dafür dürfte im Materialdienst der EZW von 1998 vorliegen (vgl. Utsch 1998). Der Begriff ersetzte den zuvor teilweise gebrauchten Terminus „Sektenarbeit“8 und brachte damit auch ein gewandeltes Selbstverständnis zum Ausdruck. Man wollte deutlich machen, dass es in dem Tätigkeitsbereich keinesfalls nur oder in erster Linie um die Beobachtung von religiösen Sondergruppen gehe. Und man wollte dabei obendrein das abwertende und dramatisierende Wort „Sekte“ vermeiden, das solche Gruppen nach dem allgemeinen Sprachgebrauch von vornherein als „häretisch“ und gefährlich abqualifiziert.9
Der neue Terminus, sprachlich leider sperriger als der alte, signalisiert größere Offenheit, und zwar bezüglich der Haltung wie der Themen: Während „Sektenarbeit“ fast zwingend die Assoziation einer Vorverurteilung des thematisierten Anderen aufruft, liegt in „Weltanschauungsarbeit“ dessen prinzipielle Anerkennung als gleichberechtigte und diskussionswürdige Position. Zudem deutet der Begriff eine größere thematische Weite an, insofern er nicht bloß religiöse, sondern auch nichtreligiöse Weltansichten und nicht bloß Gruppierungen, sondern auch sozial diffusere Bewegungen oder ideologische Trends mit in Betracht kommen lässt.
Ein kooperatives Arbeitsfeld
Warum sich die evangelische Weltanschauungsarbeit sinnvollerweise in zwei eng kooperierende Ebenen ausdifferenziert hat (EKD/EZW und Landeskirchen/KLW), erschließt sich von selbst: Auf der einen Seite gewährleistet die EZW mit der wissenschaftlichen Ausrichtung, der thematischen Spezialisierung und dem publizistischen Spezialauftrag ihrer Referent:innen, dass sich Fachleute, Kirchenleitungen und Interessierte solide über relevante Entwicklungen informieren und dass sie anhand der religionswissenschaftlich und theologisch fundierten Einschätzungen ein eigenes Urteil ausbilden können. Auf der anderen Seite gewährleisten die landeskirchlichen Weltanschauungsbeauftragten mit ihrer regionalen Verortung und Spezialisierung Detailkenntnisse über die religiös-weltanschaulichen „Player“ vor Ort sowie eine persönliche Beratung in Präsenz.
Von der angedeuteten Arbeitsteilung und dem wechselseitigen Austausch, der bei gemeinsamen Tagungen, Exkursionen und kollegialen Konsultationen stattfindet, profitieren beide Seiten enorm: Die übergeordneten und exemplarischen Perspektiven, die in der wissenschaftlichen Publizistik bereitgestellt werden, können Einsichten für den Umgang mit der konkreten Vielfalt der Phänomene vermitteln. Umgekehrt fördern die konkreten Erfahrungen und Beobachtungen im Umgang mit Gruppen und Personen, die im Fachdialog geteilt werden, die Aktualität, Relevanz und Lebensnähe der religiös-weltanschaulichen Gegenwartskunde. Auf eine Formel gebracht: Theorie profitiert von Praxis, Fachkunde von Erfahrung – und umgekehrt. (Dabei handelt es sich selbstverständlich um eine abstrakte Gegenüberstellung. Tatsächlich sind beide Aspekte bei allen Fachpersonen in der Weltanschauungsarbeit miteinander verbunden, sie kommen nur mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung und in je unterschiedlicher Ausprägung zum Tragen. So sind auch viele der landeskirchlichen Beauftragten publizistisch tätig, nicht zuletzt in der Zeitschrift für Religion und Weltanschauung, und auch die Referent:innen der EZW übernehmen konkrete Beratungs- und Auskunftsanfragen.)
Vertreter:innen beider Ebenen arbeiten außerdem seit 1977 im VELKD-Arbeitskreis (jetzt: Ausschuss) „Religiöse Gemeinschaften“ zusammen, der das für die Weltanschauungsarbeit grundlegende Handbuch Religiöse Gemeinschaften erarbeitet (1. Aufl. 1978; 15. Aufl. 2015, unter dem Titel Handbuch Weltanschauungen, religiöse Gemeinschaften, Freikirchen). EZW und KLW pflegen wiederum den beständigen Austausch mit den Fachleuten der Bistümer und deren „Konferenz katholischer Weltanschauungsbeauftragter“.10 Auch zu staatlichen und zivilgesellschaftlichen Beratungs- und Fachstellen, die mit Religions- oder Weltanschauungsfragen befasst sind, besteht regelmäßiger Kontakt, in Form von gemeinsamen Fachtagungen oder direkten Konsultationen bei Beratungsfällen, wo die besondere Religionsexpertise der kirchlichen Stellen gefragt ist. Auf allen Feldern bezieht die Kooperation auch die Kolleg:innen in den deutschsprachigen Nachbarländern mit ein, erstreckt sich also auf den gesamten DACHS-Bereich.11
Der enge Austausch zwischen den verschiedenen Fachleuten ist für die Weltanschauungsarbeit unabdingbar. Denn ein derartiges Netz von Kontakten gewährt die Teilhabe an einem großen kollektiven Schatz von Wissen und Erfahrung. Und nur mittels solcher Teilhabe ist es möglich, sich im unüberschaubar gewordenen, regional hochgradig diversen Feld von Protagonisten, Gruppen und Strömungen, das den religiös-weltanschaulichen Pluralismus in Deutschland heute kennzeichnet, einigermaßen zurechtzufinden.
Das Proprium kirchlicher Weltanschauungsarbeit
Aus dem Ausgeführten ist bereits ablesbar, inwiefern sich die kirchliche Weltanschauungsarbeit in ihrem Zugang von den akademischen Disziplinen unterscheidet, die für ihr Themenfeld unmittelbar einschlägig sind: von der Theologie und der Religionswissenschaft. Maßgeblich für diese Differenz ist das große Gewicht von Auskunft und Beratung. Denn daraus resultiert zum einen der Fokus auf die Fülle religiöser und weltanschaulicher Gegenwartsphänomene, zum anderen der wertende Charakter der Beschäftigung mit diesen Phänomenen und das besondere Augenmerk für problematische Aspekte an ihnen. Zuerst also zur Theologie; auf die Religionswissenschaft ist weiter unten zurückzukommen.
Während die akademische Theologie überwiegend auf die Geschichte, systematische Darstellung und Gegenwartsgestaltung des kirchlichen Christentums ausgerichtet ist, nehmen kirchliche Weltanschauungsbeauftragte das religiös oder weltanschaulich „Andere“ in den Blick (innerhalb wie außerhalb des Christentums), um es aus kirchlicher Perspektive zu beurteilen. Beide Formen theologischer Reflexion haben – jedenfalls auch – einen apologetischen Sinn, verfahren dabei aber unterschiedlich. So gehört die Apologetik durchaus zu den wesentlichen Aufgaben der akademischen Theologie, insofern sie insgesamt der theoretischen Bewährung des kirchlichen Christentums im Horizont des Geistes der Gegenwart verpflichtet ist. Dabei sind die konkurrierenden Möglichkeiten des Selbst- und Weltverständnisses allerdings meist nur in allgemeiner Weise präsent. Demgegenüber sucht die kirchliche Weltanschauungsarbeit die argumentative Bewährung in der direkten kritischen Auseinandersetzung mit konkreten Alternativen zum kirchlichen Christentum, die gegenwärtig Konjunktur haben. Sie betreibt keine generelle, sondern eine kasuelle Apologetik: „Apologetik bei Gelegenheit“, evoziert durch bestimmte Anlässe.12
Modi des Apologetischen
Allerdings zielen die Bewertungen innerhalb der kirchlichen Weltanschauungsarbeit keineswegs durchweg und hauptsächlich auf die Verteidigung des Eigenen. Vielmehr läuft das apologetische Motiv im Arbeitsalltag der kirchlichen „Berufsapologetin“ meist eher im Hintergrund mit. Denn zum einen drängt sich in der Praxis häufig das elementare gegenwartskundliche Orientierungsinteresse in den Vordergrund, dem es vorrangig um die Charakterisierung und Einordnung der Phänomene geht. Zum anderen hat sich mit der Anerkennung des weltanschaulichen Pluralismus auch eine gewisse Entspannung gegenüber dem Anderen eingestellt: Was Kirchenvertretern 1924 noch als „Zerkluftung und Zersetzung“ erschien, ist hundert Jahre später längst zur Normalität geworden. Auch die theologische Beurteilung der Situation hat sich weiterentwickelt. So wird die religiös-weltanschauliche Pluralität von der evangelischen Theologie inzwischen nicht mehr nur aus faktischen, sondern auch aus inhaltlichen Gründen bejaht (vgl. EKD 2015).
Wer heute als professioneller theologischer Beobachter durch die Welt geht, wird anderen Religionen und Weltanschauungen daher grundsätzlich mit Toleranz begegnen – und sie nicht in jedem Augenblick mit einem kirchlichen Wahrheitsanspruch behelligen. Eine dezidierte Verteidigung ist in der Weltanschauungsarbeit heute vor allem dann gefragt, wenn ein dezidierter Angriff auf das kirchliche Christentum vorliegt (sei es aus der christlichen,13 sei es aus der außerchristlichen14 Sphäre), den es begründet zurückzuweisen gilt.
Mag also der apologetische Zug der kirchlichen Weltanschauungsarbeit heute nur noch eingeschränkte Bedeutung haben, so bleibt davon doch der Umstand unbetroffen, dass auch die „bloße Beschreibung“ von geistigen Erscheinungen niemals „bloß beschreibt“, sondern stets vom jeweiligen Standpunkt des Beobachters gefärbt ist. Dieser Umstand trifft umso mehr für kirchliche Weltanschauungsbeauftragte zu, sofern ihre Gegenstände in Konkurrenz zum kirchlichen Christentum stehen und daher per se ihr apologetisches Hintergrundinteresse tangieren. Wo es um letzte Lebensorientierungen und Weltüberzeugungen geht, bleibt auch bei größter Toleranz generell ein Moment der Ablehnung des Abweichenden – schon weil es die eigene Letztorientierung infrage stellt. Diese menschliche „Urreaktion“ tritt nun in anderer Form auch bei Repräsentanten von „Letztorientierungsgemeinschaften“ ein, zumal wenn sie einen entsprechenden „Verteidigungsauftrag“ haben, und sie wirkt tendenziell auch auf die Beschäftigung mit dem religiös-weltanschaulich Anderen ein. Selbst wenn sie jede ausdrückliche Bewertung unterlassen, wird daher aus den Beschreibungen der Weltanschauungsbeauftragten für gewöhnlich eine gewisse Reserve gegenüber den beschriebenen „Fremdphänomenen“ sprechen. Und sei es nur, weil der Leser unschwer erraten kann, dass das jeweilige Phänomen tiefen Überzeugungen der Autorin, die er qua Beruf im kirchlichen Christentum verorten kann, widerspricht, und weil er das betreffende Urteil selber ergänzt.
Das christlich-humanistische Kriterium
So lässt sich festhalten, dass die urteilsbestimmende Positionalität, die mit dem apologetischen Auftrag dezidiert herausgestellt wird, innerhalb der kirchlichen Weltanschauungsarbeit wohl niemals gänzlich abzulegen ist. Sie ist im Umgang mit dem Anderen stets wirksam, wenn auch in unterschiedlichem Maße und in unterschiedlicher Weise, teils mehr direkt, teils mehr indirekt. Zwecks Transparenz der Urteile ist diese Positionalität möglichst klar kenntlich zu machen.
Indessen hängt der Zug zur kritischen Beurteilung nicht allein (und vermutlich nicht einmal primär) am kirchlichen Auftrag zur „Berufsapologetik“ oder am individuellen Impuls zur ideologischen „Selbstverteidigung“. Er ergibt sich ebenso aus dem generellen Sensorium aufgeklärter Theologie für das destruktive Potenzial von Religion, vor allem aber aus der Praxis der Beratung in religiösen und weltanschaulichen Konflikten, die das besagte Sensorium aufgrund konkreter Anschauung noch einmal erheblich schärft. Vor dem Hintergrund der Beratungserfahrung werden religiöse und weltanschauliche Erscheinungen in der Weltanschauungsarbeit tendenziell unter dem Gesichtspunkt in Betracht gezogen, ob sie dem Leben ihrer Anhänger (oder auch dem Leben ihrer Umwelt oder der Gesellschaft als ganzer) eher förderlich oder eher abträglich sind.
Somit wird in der Bewertungspraxis der Weltanschauungsarbeit in aller Regel nicht mehr eine kirchliche Idealvorstellung christlicher Religion in Anschlag gebracht wie in der eigentlichen Apologetik, sondern ein weit allgemeinerer Urteilsmaßstab, in dem sich die kirchlich-christliche Auffassung von Religion nurmehr mittelbar geltend macht. Es ist dies das Ideal lebensdienlicher Religion oder Weltanschauung, das die Ablehnung von lebensfeindlichen, persönlichkeits- oder gesellschaftsschädigenden Anschauungen und Praktiken begründet. Insofern dieses Kriterium am allgemeinen, aber vom Christentum zutiefst mitgeprägten Wert des Humanen gebildet ist, entspringt es einem christlichen Humanismus, der aus einem dogmatisch bestimmten Glauben schöpfen kann – aber nicht zwingend muss.15
Dieses „christlich-humanistische“ Kriterium beansprucht auch unter Absehung von letzten „metaphysischen“ Fragen Gültigkeit. Es kann daher auch von Nichtkirchenmitgliedern und Nichtchristen akzeptiert werden, die eine „humanistische“ Grundhaltung teilen, in der insbesondere die freie Selbstentfaltung der Person als zentraler Wert angesehen wird. Nach diesem Maßstab verfallen alle freiheitsfeindlichen, repressiven Formen von Religion und Weltanschauung der Kritik. Was religiöse Gemeinschaften betrifft, kann das nämliche Kriterium auch mit einem anderen Schlüsselbegriff der Weltanschauungsarbeit umschrieben werden: Es verurteilt alle Formen „geistlichen Missbrauchs“. Wie die hier nur angerissene „Kriteriologie des Humanen“ im Einzelnen auszubuchstabieren ist, wird in den Selbstverständigungsdebatten innerhalb der Weltanschauungsarbeit laufend diskutiert, unter dem Einfluss von Diskursen in den verschiedenen Wissenschaften vom Humanen.
Kirchliche Weltanschauungsarbeit in der Kritik
In der Tendenz zur kritischen Auseinandersetzung, die nun ausführlich thematisiert wurde, liegt denn auch der wesentliche Unterschied zur zweiten akademischen Hauptreferenzdisziplin neben der Theologie, der Religionswissenschaft (die, oftmals in Verbindung mit der Missionswissenschaft und/oder der Interkulturellen Theologie, teilweise selbst an theologischen Fakultäten verortet ist). Denn im Gegensatz zur kirchlichen Weltanschauungsarbeit behauptet selbige für ihre Befassung mit Erscheinungen der Gegenwartsreligion einen Standpunkt der Wertneutralität. Dieser Neutralitätsanspruch spielt für das Selbstverständnis der Disziplin in Abgrenzung von den kirchlich-konfessionellen Theologien eine wichtige Rolle.
Dieses disziplinäre Abgrenzungsbewusstsein bezieht wiederum auch und insbesondere die kirchliche Weltanschauungsarbeit mit ein. Deren kritischem Blick auf die nichtkirchlichen religiösen Gemeinschaften wird von Vertreter:innen der Religionswissenschaft regelmäßig eine vehemente positionelle Voreingenommenheit vorgehalten. Schon im Anspruch, gewissermaßen amtliche Auskünfte über andere religiöse Gruppierungen erteilen zu können, trete der alte Dominanzwille der Kirchen zutage. Dementsprechend werde religiöse Abweichung von den kirchlichen Stellen für „Sekten- und Weltanschauungsfragen“ nach wie vor unter dem diskriminierenden Begriff der „Sekte“ rubriziert.16 Schon die Existenz solcher Einrichtungen, mindestens jedoch ihre kritischen, aber wenig selbstkritischen Verlautbarungen seien Ausdruck von Antipluralismus und religiöser Intoleranz, mithin Zeichen eines fortlebenden Vormachtstrebens der Kirchen.
Unterstützung findet solche Kritik bei Repräsentanten nichtkirchlicher Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften selbst, welche die kirchliche Beurteilungspraxis ebenfalls – durchaus nicht immer, aber immer wieder – als Missbrauch einer religiösen Vormachtstellung empfinden. Und sie wird ergänzt durch den Vorwurf kirchlicher Protagonisten des ökumenischen oder interreligiösen Dialogs, die notorische Problemfixierung der Weltanschauungsarbeit entspringe dogmatischen Beharrungszwängen und bekunde einen Mangel an interreligiöser und interkultureller Offenheit. Sie blockiere damit die Bereitschaft zum Dialog und torpediere die notwendige Integration andersgläubiger Menschen in Kirche und Gesellschaft.
Die angesprochenen Beschwerden sind nachvollziehbar: historisch, weil das Bewusstsein der gefährdeten oder verlorenen Monopolstellung ja tatsächlich, wie oben dargestellt, zu den leitenden Triebfedern der Begründung des kirchlichen Handlungsfeldes gehörte; und sachlich, weil die christlichen Kirchen in Deutschland trotz ihrer sinkenden Mitgliederzahlen nach wie vor die größten religiös-weltanschaulichen Institutionen sind. Der Vorwurf, die kritischen Äußerungen gegenüber anderen religiösen und weltanschaulichen Gemeinschaften profitierten von institutioneller Asymmetrie und überlegener Deutungsmacht, ist also keineswegs aus der Luft gegriffen.
Nicht neutral, aber fair
Was ist den Vorhaltungen zu entgegnen? Zunächst ist schlicht darauf hinzuweisen, dass die kirchliche Arbeit der kritischen Beobachtung des religiös-weltanschaulichen Feldes und der Beratung auf diesem Feld vielfach und gerne in Anspruch genommen wird, von Kirchenmitgliedern, aber auch von Nichtmitgliedern. Selbiges trifft zwar ebenso für entsprechende nichtkirchliche, für staatliche und zivilgesellschaftliche Angebote zu; auch die notwendige Religionskompetenz, die bisher mitunter fehlt, könnte dort theoretisch noch verstärkt werden, auch unter stärkerer Einbindung studierter Religionswissenschaftler:innen und folglich ohne jeden kirchlichen Einfluss. Es ist allerdings kaum absehbar, dass irgendeine andere Trägerinstitution das bewährte Netz von kirchlichen Informations- und Beratungsstellen mit seiner genuinen Religionsexpertise ohne Weiteres ersetzen könnte.
Dies trifft schon rein ressourcenmäßig zu. Hinzu kommt aber noch ein anderer wichtiger Punkt: Selbst wenn dort die Religionskompetenz gestärkt würde, wäre es staatlichen Stellen aufgrund der weltanschaulichen Neutralitätspflicht des Staates untersagt, wertende Urteile über religiöse oder weltanschauliche Gruppierungen und Strömungen abzugeben. Das schränkt die Möglichkeiten zur Aufklärung und Auskunft über problematische Erscheinungen extrem ein, weshalb diese Einrichtungen dafür gerne auf die kirchlichen Stellen verweisen. Vorausgesetzt, es gibt derartige problematische Erscheinungen – was leider in der Beratungsarbeit Tag für Tag bestätigt wird –, besteht folglich ein elementares gesellschaftliches Bedürfnis und eine große Nachfrage nach seriöser Urteilskompetenz in Religions- und Weltanschauungsfragen. Der Rückzug der Kirchen aus diesem Feld würde daher gerade auch unter dem Gesichtspunkt der orientierenden Bewertung eine kaum zu füllende Lücke reißen.
Dies gilt erst recht, wenn man in Betracht zieht, dass sich die kirchliche Weltanschauungsarbeit, wie beschrieben, seit ihren Anfängen erheblich in Richtung Pluralismusakzeptanz und Toleranz weiterentwickelt hat. Das kommt heute nicht zuletzt darin zum Ausdruck, dass sie mit ihrer unaufhebbaren Positionalität reflektiert umgeht. Das wiederum konkretisiert sich darin, dass sie zwei Dinge zusammenzubringen und zugleich auseinanderzuhalten versucht: die distanzierte religions- oder weltanschauungskundliche Beschreibung und, wo nötig, die „apologetisch“ oder „christlich-humanistisch“ engagierte Beurteilung. Dieser durchgängig praktizierte Perspektivwechsel zwischen Beschreibung und Beurteilung schlägt sich in der Maxime nieder, die jeweiligen Erscheinungen „nicht neutral, aber fair“ zu behandeln.17 Nun sind beide Perspektiven, wie oben angedeutet, in der Regel nicht randscharf voneinander zu trennen. Indem die Standpunkthaftigkeit des Ganzen transparent gemacht wird, werden Rezipienten gleichwohl in die Lage versetzt, sich die Urteile frei anzueignen – die offen vorgebrachten ebenso wie die womöglich „zwischen den Zeilen“ eingelagerten – oder aus der Beschreibung andere Wertungsschlüsse zu ziehen.
Es ist also zu sagen: Der kritische Hinweis auf die kirchliche Positionalität der Weltanschauungsarbeit ist nachvollziehbar und legitim. Er sollte vonseiten der in ihr Tätigen auch nicht vorschnell beiseitegeschoben, sondern im Sinne einer beständigen Ermahnung zu größtmöglicher Transparenz ernst genommen werden. Denn je mehr die fragliche Transparenz eingelöst wird, desto eher laufen generelle Diskreditierungsneigungen, wie sie in den Religionswissenschaften gegenüber Theologie und kirchlicher Weltanschauungsarbeit hier und da immer noch gepflegt werden mögen, ins Leere.
Was die Fokussierung auf problematische Seiten von Religion und Weltanschauung angeht, ist schließlich noch einmal auf die für das Handlungsfeld charakteristische Beratungsarbeit zu verweisen: Sie macht diese Ausrichtung ohne Weiteres verständlich. Denn die zahllosen Personen, die von geistlichem Missbrauch oder anderen Formen psychisch und/oder sozial destruktiver Vorstellungen und Praktiken betroffen sind, verkörpern einen gewichtigen Einspruch gegen jede einseitig affirmative oder „neutrale“ Haltung gegenüber Religionen oder Weltanschauungen. Wer einmal – um nur ein Beispiel zu nennen – im Gespräch vernommen hat, welche seelischen Beschädigungen Dämonenglaube in einem Menschen anrichten kann, wird einschlägigen Gemeinden nicht mehr ohne kritische Reserve begegnen können, auch bei größter ökumenischer Offenheit. Solche Erfahrungsrealitäten lassen es für eine Kirche, die Verantwortung nicht nur für die eigenen Mitglieder, sondern für die gesamte Gesellschaft übernimmt, nicht bloß gerechtfertigt, sondern geboten erscheinen, auch und gerade über die „Risiken und Nebenwirkungen“ von Religion und Weltanschauung aufzuklären. Dieser Aufklärungsauftrag ist daher genuiner Bestandteil des gegenwartskundlichen Informationsmandats der kirchlichen Weltanschauungsarbeit. Würden die Kirchen ihn nicht bereits wahrnehmen – man müsste sie an jene Verantwortung erinnern und ein derartiges Engagement einfordern.
Prinzipien evangelischer Weltanschauungsarbeit
Und welche Grundsätze und Einstellungen brauchen kirchliche Weltanschauungsarbeiter (m/w/d), um die ihnen übertragene Verantwortung auch verantwortlich wahrnehmen und die Auseinandersetzung mit den religiösen und weltanschaulichen Gemeinschaften und Zeitströmungen produktiv führen zu können? Aus dem Dargelegten ergeben sich einige Leitlinien, die dafür maßstabgebend sein können.18
Die unverzichtbare Grundhaltung ist ein Sinn für religiöse Freiheit und Pluralität. Er erwächst zum einen aus der Überzeugung von der Unverfügbarkeit des Heiligen Geistes – der Glaube ist nicht eigene Leistung oder Entscheidung, sondern göttliche Gnade. Und jener Sinn erwächst zum andern aus der Einsicht in die historisch-kulturelle Vermitteltheit des Glaubens – mein Christentum hängt auch von meiner Sozialisation ab. In beidem gründet die prinzipielle Akzeptanz von Andersglaubenden wie Nichtglaubenden: Da ich mir meinen Glauben nicht als Leistung zuschreiben kann, werde ich auch niemandem seine Abwesenheit vorwerfen. Aus alledem folgt wiederum die prinzipielle Akzeptanz der religiösen Pluralität als freiheitlicher Errungenschaft.
Die evangelischen Weltanschauungsbeauftragten kennzeichnet ein Sinn für die Ambivalenz von Religion. Zum einen kennen Christen, die sich in ihrem Christsein unverstellt wahrnehmen, die Spannung von Glauben und Zweifel – Frömmigkeit ist, spätestens unter den Bedingungen der kritischen Moderne, kein Zustand unerschütterlicher Heilsgewissheit, sondern ein steter Wechsel von Suchen und Finden. Aus Geschichte und Erfahrung kennen sie zum anderen die urmenschliche Sinnbedürftigkeit, aber auch die menschliche Verführbarkeit durch trügerische Sinnversprechen. Die nüchterne Betrachtung von Geschichte und Gegenwart lehrt außerdem, dass Religion, ebenso wie Weltanschauung, sowohl höchste Erfüllung wie abgründigste Verzerrung des Humanen sein kann. Aus alledem folgt eine Grundsympathie für Religion und zugleich eine Grundsympathie für Religionskritik.
Die „Berufsapologetin“ begegnet Anders- und Nichtgläubigen in einem doppelten Bewusstsein von Gemeinsamkeit und Konkurrenz, in einer Balance von Respekt und Kritik. Respekt gebührt dem anderen schon aufgrund des Wissens um die gemeinsame conditio humana, mit der uns letzte Fragen auferlegt sind, ohne dass dafür unbezweifelbare Antworten bereitstünden. Gleichwohl geht aus dem Umstand, dass wir unterschiedlichen Antworten auf jene Fragen anhängen, ein Moment der Ablehnung hervor – die Nichtübereinstimmung bei den letzten Welt- und Lebensorientierungen schafft fast unweigerlich eine gewisse Missbilligung. Aus der Balance von Respekt und Kritik aber geht Toleranz hervor. Denn diese Haltung besteht just darin, dass ein Ablehnungsimpuls durch ein Gegenmoment der Anerkennung ausbalanciert wird. Es folgt daraus zweitens die Maxime von Fairness und Ausgewogenheit auch im kritischen Umgang – gegen den polarisierenden Trend zur Identitätsbekräftigung durch Abqualifizierung anderer. Drittens folgt daraus, dass der Apologet gegenüber Anders- und Nichtreligiösen mitunter eine Doppelrolle von „Anklage“ und „Anwaltschaft“ übernimmt. Unbeschadet von Konkurrenz und möglicher Kritik sind Andersgläubige vor religiöser Ignoranz und vor Zerrbildern ihrer Religion in Schutz zu nehmen und die Anliegen A- und Antireligiöser als Äußerungen freier Gewissen und kritischer Geister zu würdigen.
In alledem beweist der „Berufsapologet“ eine gehörige Flexibilität im Wechsel zwischen Positionalität und Neutralität. In der Weltanschauungsarbeit ist die Fähigkeit zur intellektuellen Selbstdistanz, Bedingung von wissenschaftlicher Theologie wie Religionswissenschaft, in besonderem Maße gefordert, nicht nur als Grundvoraussetzung seriöser Gegenwartskunde und unbefangenen Dialogs, sondern auch und gerade in der fairen Auseinandersetzung mit der konkurrierenden Position. Zu solcher Fairness gehört es auch, wo möglich die eigene Positionalität des Urteils über den anderen zu markieren, um nicht bei der Bewertung eine falsche Neutralität vorzuspiegeln.
Schließlich besitzt die Apologetin Klarheit über das eigene Christentumsideal und, darin eingeschlossen, über das eigene Religionsideal. Denn aus diesen Idealen entspringen ihr die inhaltlichen Leitkriterien in der Auseinandersetzung mit dem anderen, die ihm zwar nicht aufgezwungen, aber doch immerhin angesonnen werden können, zur freien Annahme oder Ablehnung. Mögliche Momente eines solchen Ideals sind: Freiheit – nur eine frei angenommene und ausgeübte Religion verdient diesen Namen. Wahrhaftigkeit – die Religion muss mit der kritischen Vernunft im Gespräch bleiben, will sie nicht zu Obskurantismus herabsinken. Liebe – die Religion muss der Entfaltung der Person und dem gedeihlichen Zusammenleben in der Gesellschaft förderlich sein. Mitte – lebensdienliche Religion hält die Mitte zwischen fundamentalistischer Verhärtung und säkularistischer Auflösung.
Leistungen für Kirche und Gesellschaft
Wie die (sicherlich unvollständige) Tugendtafel zeigt, ist Weltanschauungsarbeit nicht nur fachlich ein anspruchsvolles Geschäft. Der Weltanschauungsbeauftragte ist ein Grenzgänger, seine Kollegin eine Meisterin der Ambiguitätstoleranz. Doch was leistet das Handlungsfeld insgesamt für Kirche und Gesellschaft?
Zunächst ist die Beratung in religiös-weltanschaulichen Konfliktfällen eine wichtige diakonische Hilfe für Einzelpersonen (vorwiegend, aber keineswegs ausschließlich Kirchenmitglieder), die – oftmals in privaten Krisensituationen – Orientierung auf dem verwirrenden „Weltanschauungsmarkt“ suchen. Diese besondere Form von Beratung, die oftmals den Charakter von Spezialseelsorge hat, lebt von der besonderen Religionsexpertise der Beratenden.19 Ihr kann mitunter auch ein „apologetisches“ Moment innewohnen, sofern auf diese Weise mehr oder weniger Kirchendistanzierte einen „qualifizierten“ Kontakt mit der Kirche haben.
Das zweite Hauptfeld der Betätigung ist die Information und kritische Aufklärung auch und gerade über problematische Entwicklungen auf dem religiös-weltanschaulichen Feld, vermittelt über Publizistik (gedruckt und digital, inzwischen auch auf Social Media), auf Bildungsveranstaltungen oder über Medienauskünfte. Derartige Informationen sind unerlässlich für viele kirchenleitende Entscheidungen, etwa wenn es um die Vermietung oder auch den Verkauf kirchlicher Immobilien an religiöse oder weltanschauliche Gruppen, um gemeinsame Veranstaltungen oder kirchliche Förderung geht.
Vor allem aber macht das Bildungs- und Aufklärungsengagement, das ein breites, vornehmlich nichtwissenschaftliches Publikum erreicht, die evangelische Weltanschauungsarbeit zu einem wichtigen Akteur an der Schnittstelle von Kirche und Öffentlichkeit. Als ein Netz von zeitdiagnostischen „Sonden“ versorgen Weltanschauungsstellen Kirche und Gesellschaft mit qualifizierten Ansichten der geistigen Situation der Gegenwart. Und als maßgebliche Vermittlungsinstitutionen sorgen sie dabei für die öffentliche Sichtbarkeit und Hörbarkeit der evangelischen Kirche in aktuellen Fragen von allgemeinem Interesse, weit über die Grenzen binnenkirchlicher Selbstverständigung hinaus. Und immer wieder mag dabei auch eine „apologetische“ Darstellung des Christlichen gelingen, die Näher- und Fernerstehende aufhorchen lässt.
Schließlich hat auch die Praxis des Dialogs mit den verschiedensten religiösen und weltanschaulichen Akteuren, Gruppen und Gemeinschaften einen kirchlichen und einen gesellschaftlichen Nutzen. In Einzelfällen führen solche „diplomatischen“ Kontakte zu einer inhaltlichen Annäherung zwischen der Kirche und den jeweiligen Dialogpartnern, im Regelfall immerhin zu einem Abbau wechselseitiger Vorurteile, Abwertungen und Verletzungen. Insgesamt tragen sie zur Förderung von Toleranz und respektvoller Konvivenz bei. Ein solcher Zuwachs an Pluralitätsfähigkeit ist auch für die plurale Gesellschaft im Ganzen ein Gewinn. Und der freundliche und faire Dialog mit den Anderen kann in gewisser Weise ebenfalls ein „apologetisches“ Zeugnis von der Respektabilität christlicher Gesinnung ablegen – ohne dass dabei immer die große Glocke der christlichen Wahrheit angeschlagen werden müsste.
Wiewohl also ihre leitende Ursprungsintention, die apologetische Behauptung des kirchlichen Christentums innerhalb der Umwelt, in der konkreten Praxis eher ein Nebenaspekt geworden ist, lässt sich doch sagen: Die Weltanschauungsstellen tragen auf den verschiedenen Feldern ihrer Tätigkeit zu einer geistigen Atmosphäre bei, in der das kirchliche Christentum weiter als ernst zu nehmende und schätzenswerte Option unter den Welt- und Lebensorientierungen gelten kann. Nimmt man diesen apologetischen Effekt mit ihren anderen Leistungen für Kirche und Gesellschaft zusammen, wird man urteilen dürfen: Trotz ihrer komplexen Themen und Strukturen und trotz ihrer sperrigen Bezeichnung ist die evangelische Weltanschauungsarbeit heute nicht weniger bedeutsam als vor hundert Jahren.
Literatur
EKD (2015), Christlicher Glaube und religiöse Vielfalt in evangelischer Perspektive. Ein Grundlagentext des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Gütersloh: Gütersloher Verlagshaus.
Fritz, Martin (2021), „Apologetische Zentrale? Zum Auftrag der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen heute“, ZRW 84,4, 237–252, https://tinyurl.com/2rvcjrcr.
Funkschmidt, Kai (2021), „Sekte“, in: Michael Utsch (Hg.), ABC der Weltanschauungen, EZW-Texte 272, Berlin: EZW, 181–187.
Hempelmann, Reinhard (2003), „‚Wir sollen Menschen sein und nicht Gott‘. Evangelische Weltanschauungsarbeit als ökumenische Aufgabe“, MdEZW 66,6, 203–213.
Hempelmann, Reinhard (2010), „Den eigenen Glauben kennen – den fremden Glauben verstehen. 50 Jahre Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen“, MdEZW 73,6, 205–216.
Hempelmann, Reinhard (2010), „Humanismus“, MdEZW 73,12, 469–473, https://tinyurl.com/3rfudytt.
Hempelmann, Reinhard u.a. (2022), Kirchliche Weltanschauungsarbeit, Wien: Kirche im Dialog/Bereich Weltanschauungsfragen.
Hummel, Reinhart (1994), „Apologetische Modelle“, in: Reinhart Hummel, Gottfried Küenzlen und Hansjörg Hemminger, Begegnung und Auseinandersetzung. Apologetik in der Arbeit der EZW, EZW-Impulse 39, Stuttgart: EZW, 3–13.
Hummel, Reinhart (1998), „Neue religiöse Bewegungen und ‚Sekten‘“, Theologische Literaturzeitung 123,4, 323–334.
Knepper, Claudia (2010), „Kirchliche Religions- und Weltanschauungsarbeit in der DDR. Die Arbeitsgemeinschaft ‚Religiöse Sondergemeinschaften‘ des konfessionskundlichen Werkes in Sachsen“, in: Reinhard Hempelmann (Hg.), Religionsdifferenzen und Religionsdialoge. Festschrift 50 Jahre EZW, EZW-Texte 210, Berlin: EZW, 195–215.
Neff, Matthias und Johannes Sinabell (2022), „Kirchliche Weltanschauungsarbeit“, in: Reinhard Hempelmann u.a., Kirchliche Weltanschauungsarbeit, Wien: Kirche im Dialog/Bereich Weltanschauungsfragen, 5–45.
Pöhlmann, Matthias, Hans-Jürgen Ruppert und Reinhard Hempelmann (2000), Die EZW im Zug der Zeit. Beiträge zu Geschichte und Auftrag evangelischer Weltanschauungsarbeit, EZW-Texte 154, Berlin: EZW.
Stieber, Ralf (2018), „Von der apologetischen Arbeit zur religionswissenschaftlichen Methodenvielfalt. Aspekte und Zeitzeugnisse zu über 90 Jahren Weltanschauungsarbeit in der Evangelischen Landeskirche in Baden“, in: Gernot Meier (Hg.), Komplexe Aushandlungsprozesse. Beiträge zu 90 Jahren Weltanschauungsarbeit in der Evangelischen Landeskirche in Baden, Karlsruhe: Evangelische Akademie, 11–61.
Utsch, Michael (1998), „Kooperation von Information und Beratung in der Weltanschauungsarbeit“, MdEZW 61,5, 129–136.
Anmerkungen
- Außerhalb der deutschen Sprache gibt es m.W. kein Äquivalent für den Begriff.
- Vgl. zum Folgenden und zum Ganzen Fritz 2021 (dort auch weitere Literatur). Aus dem Artikel wurden einige Passagen wörtlich übernommen.
- Ordnung der EZW, aktuelle Fassung von 2023, §1 Abs. 1, https://tinyurl.com/ysv8v9rv.
- Vgl. dazu die Ordnung der EZW in ihren verschiedenen Fassungen von 1964, 1996 (beide in Pöhlmann, Ruppert und Hempelmann 2000, 83–88) und 2023.
- Mit der Anerkennung der pluralistischen Situation dürfte es auch zusammenhängen, dass sich bei der EZW und in der kirchlichen Weltanschauungsarbeit überhaupt immer mehr eine Verschiebung von einer „Konfrontationsapologetik“ hin zu einer „Vermittlungsapologetik“ vollzogen hat. Siehe zu dieser Typenunterscheidung Fritz 2021, 243–246.
- Ausführlich dazu Knepper 2010.
- Eine Übersicht findet sich auf der Website der EZW, https://www.ezw-berlin.de/kontakt-u-beratung/kirchliche-beratungsstellen-vor-ort.
- Vgl. Neff und Sinabell 2022, 6; ferner Hummel 1998, 327. Reinhart Hummel, von 1981 bis 1995 Leiter der EZW, setzt den „Sektenarbeit“ in Anführungszeichen und markiert damit Distanz.
- Vgl. zum Begriff Funkschmidt 2021. Kurioserweise erweist sich der Begriff im Sprachgebrauch als kritikresistent. Gerade in der Weltanschauungsarbeit wird man daher, auch bei unmissverständlicher fachlicher Distanzierung, immer wieder auf den Terminus festgelegt. Es kann passieren, dass ein Journalist auf entsprechende Ausführungen ungefähr reagiert wie folgt: „Aha, Sie gebrauchen den Begriff eigentlich nicht. Aber trotzdem: Ist die Gruppe jetzt eine Sekte oder nicht?“
- Ein katholisches Pendant zur EZW gibt es nicht mehr, seitdem die „Katholische Arbeitsstelle für missionarische Pastoral“ (KAMP) in Erfurt das einstige Referat für Sekten- und Weltanschauungsfragen thematisch umgewidmet hat. Vgl. zur ökumenischen Ausrichtung Hempelmann 2003.
- D-A-CH-S: Deutschland – Österreich – Schweiz – Südtirol.
- Dazu ausführlicher Fritz 2021, 246–250 (mit weiterer Literatur).
- Drei Beispiele aus der Feder des Verfassers: Martin Fritz, „‚So stirbt der Glaube‘ – Der katholische Influencer Johannes Hartl warnt vor der ‚liberalen Theologie‘“, EZW, 5.2.2026, https://tinyurl.com/2zb9v34f; ders., „‚In Zeiten wie diesen‘. Theologische Beobachtungen zum evangelikalen Erfolgspodcast von Jana Highholder und Jasmin Neubauer“, ZRW 88,1 (2025), 3–16; 88,2 (2025), 101–118, tinyurl.com/y3ssav4p; ders., „Rechtes Christentum“, ZRW 87,1 (2024), 65–74, tinyurl.com/ym5c2mnf.
- Hierzu wiederum drei Beispiele: Martin Fritz, „‚Überwindung der Kirchensteuer‘. Ein religionspolitischer Beschluss der ‚Säkularen Grünen‘“, ZRW 85,2 (2022), 92–99, tinyurl.com/36ny5vac; ders., „Naturalistische Heilsversprechen. Eine Auseinandersetzung mit der Lebensauffassung des ‚evolutionären Humanismus‘“, ZRW 86,2 (2023), 83–103, tinyurl.com/4v92b2yd; ders., „Die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters“, ZRW 88,3 (2025), 238–251; 88,4 (2025), 288–300, tinyurl.com/3p64a99h.
- Vgl. zum schillernden Begriff, zu seinen christlichen Bezügen und seiner Vereinnahmung durch säkulare, religionskritische Strömungen Hempelmann 2010.
- Siehe dazu oben Anm. 16.
- Rückmeldungen auch und gerade von „kritisch Dargestellten“ zeigen, dass die Umsetzung dieser Maxime zwar nicht immer, aber durchaus nicht selten gelingt.
- Vgl. zum Folgenden Fritz 2021, 250–252.
- Oft sorgt es bei den Ratsuchenden schon für spürbare Erleichterung, dass die Gruppe oder das Phänomen dem Beratenden bekannt sind und dass Wissen darüber oder sogar Erfahrungen damit vorliegen.
Ansprechpartner
PD Dr. theol. Martin FritzAuguststraße 80
10117 Berlin


