Berliner Neutralitätsgesetz in der Kritik

(Letzter Bericht: 1/2019, 25f)  Über das 2005 erlassene Berliner Neutralitätsgesetz wird seit vielen Jahren gestritten. Von Anfang an gab es Kritikerinnen und Kritiker, die mit dem Verständnis von Neutralität als Abwesenheit eines sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses, wie es in dem Gesetz formuliert wird, nicht einverstanden waren. Doch hat die Diskussion seit einigen Jahren noch einmal an Intensität gewonnen. Ursächlich dafür ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Im Jahr 2003 verfügte das Gericht, dass pauschale Kopftuchverbote nur auf einer „hinreichend bestimmten gesetzlichen Grundlage“1 erfolgen dürfen. Daraufhin schufen acht Bundesländer ein entsprechendes Gesetz und begründeten es mit der Gefährdung des Schulfriedens. Darunter auch das Land Berlin, das das Berliner Neutralitätsgesetz erließ.2 Als das BVerfG seine Positionierung zum Kopftuch bei Lehrerinnen an öffentlichen Schulen zwölf Jahre später jedoch noch einmal veränderte, geriet das Neutralitätsgesetz ins Wanken. In dem 2015 gesprochenen Urteil führte das BVerfG aus, dass ein derartiger Eingriff in die individuelle Religionsfreiheit nicht schon wegen eines abstrakten Verdachtsmoments, wonach der Schulfrieden gefährdet sein könnte, gerechtfertigt werden kann, sondern dass es einer „hinreichend konkreten Gefahr für die Schutzgüter“3 bedarf.

Seitdem wird in der Berliner Politik darüber gestritten, ob das Neutralitätsgesetz mit der Rechtsprechung des BVerfG noch konform geht oder ob das Gesetz reformiert werden muss. Lehrerinnen, die das Kopftuch im Unterricht nicht ablegen wollten und aus diesem Grund nicht in den Schuldienst aufgenommen wurden, haben seitdem häufiger unter Berufung auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und Art. 4 GG vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) geklagt. Häufig haben sie Entschädigungszahlungen erhalten. So auch die Klägerin, deren Fall Ende August 2020 für Schlagzeilen sorgte. Das beklagte Land Berlin legte Revision gegen das Urteil des Landesgerichts ein, sodass der Fall beim Bundesarbeitsgericht (BAG) verhandelt wurde. In Berlin versprach man sich hiervon mehr Klarheit im weiteren Verfahren mit dem Neutralitätsgesetz.

Der achte Senat des BAG wies die Revision des Landes Berlin ab und erkärte, das Land habe nicht widerlegen können, dass die Klägerin wegen ihrer Religion benachteiligt worden sei. Das BAG berief sich hierfür auf das BVerfG und erklärte, dass die Anwendung des Neutralitätsgesetzes nur dann verfassungskonform sei, wenn das Verbot des Tragens eines Kopftuchs durch eine konkrete Gefahr für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität begründet werde.4

Ob diese Rechtsprechung zu einer Novellierung des Berliner Neutralitätsgesetzes führen wird, bleibt abzuwarten. Gegenwärtig sorgt sie für weiteren Streit in der rot-rot-grünen Koalition. Die SPD-geführte Bildungsverwaltung hält am Neutralitätsgesetz fest und erwägt, ggf. auch weitere gerichtliche Instanzen einzuschalten. Dirk Berendt, der Justizminister, und seine Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zeigten sich über das Urteil ebenso erfreut wie Vertreterinnen und Vertreter aus der Linksfraktion. Beide fordern jetzt noch eindringlicher Reformen des Gesetzes.5

Der Konsistorialpräsident der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO), Jörg Antoine, begrüßte das Urteil und artikulierte in seiner Reaktion die Hoffnung, dass es für mehr Gelassenheit und Toleranz im Umgang mit religiösen Symbolen in Berlin sorgen werde.6


Hanna Fülling, 05.10.2020


Anmerkungen


1  BVerfG Urteil des Zweiten Senats vom 24.9.2003 – 2 BvR 1436/02 – Rn. (1–138).

2  Vgl. Gesetz zu Artikel 29 der Verfassung von Berlin, 27. Januar 2005.

3  BVerfG Beschluss des Ersten Senats vom 27.1.2015 – 1 BvR 471/10 – Rn. (1.21).

4  Vgl. Pressemitteilung BAG 28/20, https://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2020&nr=24471&pos=0&anz=28&titel=Kopftuchverbot_-_Benachteiligung_wegen_der_Religion (Abruf der Internetseiten: 1.9.2020).

5  Vgl. Atina Keilani im Tagesspiegel, 29.8.2020, www.tagesspiegel.de/berlin/umstrittenes-berliner-neutralitaetsgesetz-das-kopftuch-spaltet-die-rot-rot-gruene-koalition/26138742.html.

6  Vgl. www.evangelisch.de/inhalte/174183/28-08-2020/evangelische-kirche-begruesst-kopftuch-urteil.