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Scientology wird weiterhin durch den Verfassungsschutz beobachtet

Auch wenn der Phänomenbereich „Scientology“ teilweise aufgelöst wurde, heißt das nicht, dass die Organisation nicht mehr vom Verfassungsschutz beobachtet wird.

Judith Bodendörfer

Häufiger haben die EZW und andere Beratungsstellen in den vergangenen Monaten Presseanfragen zur Beobachtung von Scientology durch den Verfassungsschutz erhalten. Dabei wurde von Medienseite immer wieder die Aussage getroffen, Scientology werde nicht mehr vom Verfassungsschutz beobachtet. Das ist in dieser Form nicht richtig.

Tatsächlich wird die „Scientology Organisation“ auf Bundesebene nicht mehr als eigenständiger Phänomenbereich, etwa neben Islamismus oder Rechtsextremismus, geführt. Stattdessen erfolgt die Beobachtung nun personenbezogen, da die Relevanz der Organisation einen eigenen Phänomenbereich auf Bundesebene nicht mehr rechtfertige. Angriffe auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung durch Mitglieder von Scientology werden jedoch weiterhin vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet.

Nach offiziellen Angaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz, die die EZW auf Nachfrage erhalten hat, heißt es:

„das BfV ordnet bei der Beobachtung von Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gem. § 3 Abs. 1 BVerfSchG Erkenntnisse in so genannte ‚Phänomenbereiche‘ wie Rechts-, Linksextremismus oder Islamismus ein. Diese ideologische Einordnung extremistischer Bestrebungen dient arbeitsorganisatorischen Zwecken.

Nachdem die ‚Scientology Organisation‘ auf Bundesebene in den letzten Jahren an Relevanz verloren hat, wird ihre Bearbeitung allerdings im BfV nicht länger als bundesweiter, eigenständiger Phänomenbereich fortgeführt. Dadurch entfällt auch eine gesonderte Ausweisung im Verfassungsschutzbericht.

Unabhängig davon werden aber Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, die von diesem Personenpotenzial ausgehen, auch weiterhin durch den Verfassungsschutz bearbeitet.“

Auf Länderebene kann die Beobachtung von Scientology durch die einzelnen Landesämter für Verfassungsschutz je nach Einschätzung der regionalen Relevanz unterschiedlich gehandhabt werden. Für das Land Berlin hat sich an der Beobachtung von Scientology beispielsweise nichts geändert. Wie das Landesamt für Verfassungsschutz auf Nachfrage mitteilte, wird Scientology dort weiterhin als eigenständiger Phänomenbereich geführt und vom Verfassungsschutz beobachtet. Entsprechend wird dies auch im Verfassungsschutzbericht 2025 (ab S. 96) ausgewiesen. Allerdings stellt auch das Landesamt Berlin abschließend fest, dass „die Werbungs- und Rekrutierungsbemühungen von ‚Scientology‘ in Berlin auch im Berichtsjahr weitgehend erfolglos [blieben]. Das der Organisation zuzurechnende Personenpotenzial belief sich unverändert auf etwa 130 Personen.“ Bei den anderen Phänomenbereichen wird dagegen ein erheblich größeres Personenpotential angesetzt.

Gleiches gilt in der Weltanschauungsarbeit, wo die Anfragen zu Scientology ebenfalls nur einen geringen Anteil ausmachen. Diskutiert werden könnte aber, ob es im Bundesamt für Verfassungsschutz nicht einen weitergefassten Phänomenbereich für verfassungsfeindlichen Formen neureligiöser Bewegungen geben sollte, der Scientology miteinschließt. Die organsierte verfassungsfeindliche Einstellung solcher bundesweit agierenden Gruppierungen scheint zuzunehmen, was eine spezifische Expertise und Ausweisung im Verfassungsschutzbericht zu diesem Feld wünschenswert macht.

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Ansprechpartner

Judith BodendörferDr. phil. Judith Bodendörfer
Wissenschaftliche Referentin
Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen
Auguststraße 80
10117 Berlin