Scientology

UPS und Scientology

(Letzter Bericht: 12/2001, 418 f) Der Verein Aktion Bildungsinformation (ABI) aus Stuttgart darf weiter behaupten, dass es zwischen dem amerikanischen Paketdienst United Parcel Service (UPS) und Scientology Verbindungen gebe und dass die Managementtechniken von UPS denen der Scientology-Organisation ähneln. Das hat das Kammergericht in Berlin im November 2001 entschieden (vgl. Stiftung Warentest, "test" Nr. 11, November 2001). Aus Sicht der Verbraucherschützer sei dies eine tatsachengeschütze Meinungsäußerung - so die Richter. Der Stuttgarter Verein hatte inhumane Arbeitsbedingungen, Schikanen gegenüber Mitarbeitern, Manipulationen von Betriebsratswahlen und gesetzwidrige Arbeitszeiten bei UPS ausgemacht und kritisiert.

UPS wollte weiterhin der ABI gerichtlich die Behauptung untersagen lassen, wonach der Paketdienst an Senatsabgeordnete in den USA bis zu 240 000 US-Dollar gezahlt habe. Es ging in diesem Zusammenhang um die Abstimmung zu einer Resolution, in der Deutschland Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden. Zur Erinnerung: Scientology hatte sich seinerzeit darum bemüht, auch in Deutschland als Religion mit Steuerprivilegien anerkannt zu werden.
Drei Bundestagsabgeordnete haben angesichts der geschilderten Auseinandersetzung ihre Mandate im Beirat von UPS niedergelegt.

Brigitte Hahn, Münster