Religion darf nicht gestrichen werden

Spätsommerliche Auseinandersetzungen in Berlin und anderswo

Der religiöse Pluralismus lässt sich zweifellos in allen größeren Städten Deutschlands studieren, in Nord- und Süd-, in Ost- und Westdeutschland. Religionsführer von Hamburg, Bonn, Leipzig, NRW dokumentieren die neue religiöse Vielfalt. Auch in der durch forcierte Säkularisierungsprozesse geprägten Stadt Berlin zeigt sich gleichzeitig (!) die religiöse „Verbuntung“ (Paul M. Zulehner) in beeindruckender Weise. Zum zweiten Mal fand am 17. August 2013 die „Lange Nacht der Religionen“ statt, unterstützt vom Berliner Senat. Die Türen zahlreicher Kirchen, Moscheen, Synagogen, Tempel, interkultureller Zentren, Meditations- und Andachtshäuser wurden geöffnet. Man konnte von der Unitarischen Kirche zum Buddhistischen Tor, vom Sufi-Zentrum Rabbaniyya zur Adventgemeinde, von der Sehitlik-Moschee zur Ahmadiyya-Bewegung gehen, und natürlich waren auch die christlichen Kirchen, zahlenmäßig vor allem die evangelische Kirche, mit zahlreichen Gemeinden und Initiativen präsent. Berlin zeigte sich als religionsfreundliche und tolerante Stadt, die der Selbstdarstellung religiöser Gemeinschaften Raum gibt und dabei ganz darauf verzichtet, traditionsreiche Religionen und neue religiöse Bewegungen zu bewerten.

Dass allerdings politische Entscheidungen keineswegs immer von Religionsfreundlichkeit bestimmt sind, darüber wurde in Berlin in den letzten Wochen heftig debattiert. Im Multi-Kulti-Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg war bereits vor Monaten auf Antrag der Piratenpartei eine Änderung hinsichtlich der Regularien bei der Verleihung der Bezirksmedaille vorgenommen worden. Die Medaille wird an Personen vergeben, die sich in besonderer Weise für das Gemeinwohl einsetzen. Bisher wurden Personen aus den Bereichen Familie, Jugend, Sport, Kultur, Umwelt, Wirtschaft und Religion geehrt. Mit dem Hinweis auf die Neutralität des Staates wurde nun mehrheitlich entschieden, den Bereich „Religion“ zu streichen. Zwar verweist die Bezirksverordnetenversammlung darauf, dass auch in Zukunft religiös engagierte Bürgerinnen und Bürger ausgezeichnet werden können, sofern sie sich durch ein herausragendes ehrenamtliches Engagement für die Menschen des Bezirks dafür qualifiziert hätten.

Was bedeutet es aber, wenn Religion als eigenständiger gesellschaftlicher Bereich gestrichen wird? Darüber wurde kontrovers diskutiert. Ist die religiöse Vielfalt für die Mehrheit der politisch Verantwortlichen zu anstrengend? Oder ist der religiöse Analphabetismus so weit fortgeschritten, dass Streichungen dieser Art kaum noch auffallen und von vielen nicht als Problem gesehen werden? Die Diskussion in Friedrichshain-Kreuzberg ging noch weiter: Müssen religiöse Feste umbenannt werden, um im öffentlichen Raum stattfinden zu dürfen? Müssen aus Ramadan-Feiern Sommerfeste, aus Weihnachtsmärkten Wintermärkte werden? Wird erst eine säkularisierte Festkultur öffentlichkeitsverträglich? Die Boulevardpresse hatte in dem Fall übertrieben. Religiöse Feste wurden nicht untersagt. Die nicht nur in einem Berliner Bezirk zu klärende Frage ist allerdings ganz deutlich: Welcher Stellenwert kommt religiösen Gemeinschaften und Überzeugungen in der Öffentlichkeit zu, im gesellschaftlichen Miteinander, in der Fest- und Feiertagskultur, in den Bereichen Schule und Hochschule? Oder führen eine weit verbreitete Religionsdistanz einerseits und der wachsende religiöse und kulturelle Pluralismus andererseits dazu, dass Religion und religiöse Traditionen aus dem öffentlichen Raum ausgeschlossen werden?

Die latente Skepsis gegenüber einem gläubigen Selbstverständnis scheint zu wachsen. Jedenfalls werden diejenigen Stimmen lauter, die Religion aus dem öffentlichen Leben gewissermaßen streichen wollen. Laizistische Arbeitskreise haben in politischen Parteien an Resonanz gewonnen, u. a. in der SPD, bei den Grünen, bei den Piraten. Ihre politische Forderung nach einer strikten Trennung zwischen Politik und Religion wird deutlicher artikuliert. Weil Religion Privatsache sei, habe sie im öffentlichen Raum nichts zu suchen.

Auch atheistische Verbände, die im Blick auf ihre Mitgliederzahlen völlig unbedeutend sind, greifen die verbreitete Religionsdistanz und die kritische Haltung vieler Menschen gegenüber dem institutionalisierten Christentum auf. Am 15. August 2013 hat der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) die Kampagne „Reli adieu!“ gestartet und die Meinung vertreten, dass ein bekenntnisorientierter Religionsunterricht dem Bildungsauftrag der Schule widerspreche, dass an die Stelle des Religionsunterrichts eine historisch fundierte Information über alle Religionen und Weltanschauungen treten solle, dass Kruzifixe aus allen Schulräumen zu entfernen seien. Der IBKA möchte die religionsfreie Schule und den religionsfreien öffentlichen Raum.

Angesichts der skizzierten Diskurse haben die christlichen Kirchen keinen Anlass, sich zurückzuziehen. Die Botschaft des Evangeliums und die Ethik der unbedingten Nächstenliebe, denen sie verpflichtet sind, richten sich an die Öffentlichkeit. Die religionsrechtlichen Rahmenbedingungen, wie sie das Grundgesetz vorsieht, gehen von einem Modell der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Staat und Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften aus, das für alle gilt und in das die wachsende Vielfalt weltanschaulicher und religiöser Orientierungen einzubeziehen ist. Meines Erachtens kann diesem Modell sehr wohl zugebilligt werden, dass es pluralismusfähig ist. Religiös-weltanschaulicher Pluralismus in einem Rechtsstaat ist freilich nicht voraussetzungslos. Er beruht auf der Anerkennung gemeinsamer Werte, auf einem Rechtsbewusstsein, dessen Bewahrung nicht automatisch geschieht und auch abhängig ist von den religiösen und weltanschaulichen Verwurzelungen des Rechts und der Moral. Im Unterschied zu Ländern mit laizistischer Ordnung gewährt und fördert der Staat die Eigenständigkeit und die zivilgesellschaftliche Rolle von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften nach dem „Prinzip der respektvollen Nicht-Identifikation“ (Heiner Bielefeldt). Ein Weg der Offenheit und Pluralität ist religionsrechtlich vorgesehen, nicht der Weg der weltanschaulichen Nivellierung. Der säkulare Rechtsstaat ist nicht der säkularisierende Staat.

Im Streit über zu berücksichtigende Bereiche des gesellschaftlichen Lebens, in den Auseinandersetzungen um eine öffentliche Festkultur und um den Religionsunterricht geht es um mehr als um Einzelfragen der Religionspolitik. Zur Diskussion steht, ob eine Tendenz sich durchsetzt, die Religionsthematik aus dem öffentlichen Diskurs zu verdrängen und ihr lediglich einen Platz in der privaten Lebenswelt zukommen zu lassen. Wenn Religion keine Privatsache ist, sondern aus ihr wichtige Impulse zur Gestaltung des Gemeinwesens und der Bewahrung von Humanität und Gerechtigkeit in der Gesellschaft kommen, kann und sollte es im Interesse des Staates sein, Religion nicht zu streichen, sondern authentische Vertreterinnen und Vertreter der Religionsgemeinschaften am Diskurs über die Lebensfragen der Gesellschaft zu beteiligen. Diese wiederum müssen bereit sein, ihre Glaubens- und Lebensorientierungen öffentlich zu verantworten.


Reinhard Hempelmann