Esoterik

Neuer Wirbel um Kanal „Telemedial“

(Letzter Bericht: 7/2008, 275) Der umstrittene Esoterik-Sender des Medienunternehmers Thomas G. Hornauer hat Ende Juni 2008 endgültig die Sendelizenz in Österreich verloren, da er gegen entsprechende Auflagen zur Lizenzerteilung verstoßen hatte.

Statt in Österreich wurden die Sendungen regelmäßig in Deutschland (Ludwigsburg) produziert. Somit konnte „Telemedial“ keinen regelmäßigen Sendebetrieb in Österreich nachweisen.

Noch Mitte Juni hatte der Esoterik-Sender auf seiner Internetseite den „Abschied Fischzeitalters“ (sic!) und den „Anbruch des Wassermannzeitalters“ verkündet: „LIVE aus Wien in Konferenzschaltung mit Ludwigsburg. Sind auch Sie Telemedialer Mitfühlender? Besuchen Sie uns intuitiv im Studio und erleben Sie mit uns eine neue Art von interaktiven Fernsehen ... Wir starten gemeinsam in ein neues Zeitalter. Unterstützen Sie uns aktiv mit Ihrem Handeln. Werden Sie teil unserer Gemeinschaft und bereichern Sie uns mit Ihrem Wissen und Kompetenzen.“ (sic!)

Infolge des Lizenzentzugs kann Kanal Telemedial derzeit ausschließlich über einen sog. „Live-Stream“ im Internet empfangen werden, allerdings nur über einen Mausklick zu Primetime Mediendienst. Tagsüber werden Wiederholungen älterer Sendungen gezeigt, am Abend gibt es Live-Beratungen von Anrufern, die die kostenpflichtige Telefon-Hotline zum Minutenpreis von 1,79 Euro gewählt haben und live zugeschaltet werden. Dazwischen immer wieder zu sehen: Thomas G. Hornauer mit Sprech- und Trommeleinlagen. Zusätzlich werden zwei interaktive Sendeformate angeboten: „orange table – die wissenschaft die wissen schafft“ sowie „intuitive Musikkunst“.

Nach Medienberichten hat Hornauer den Sendestandort von Ludwigsburg nach Plüderhausen im Rems-Murr-Kreis verlegt, wo der Medienunternehmer den durch teure Tarife für Sondernummern negativ aufgefallenen Telefondienstleister Telekontor betreibt. Als Produktionsfirma wird laut Impressum der Internetseite die Firma b2c.tv bzw. Primetime Mediendienst genannt, als deren Geschäftsführer jeweils Thomas G. Hornauer verantwortlich zeichnet. Im Internet findet sich ein Livestream von Primetime.

Inzwischen droht Hornauer mit seinen fragwürdigen Sendeinhalten neues Ungemach. Die Medienanstalt Hamburg / Schleswig Holstein (MA HSH) hat am 16. Juli 2008 mitgeteilt: „In seiner aktuellen Programmgestaltung ist das audiovisuelle Angebot Primetime nicht länger zulassungsfreier Mediendienst, sondern zulassungspflichtiger Rundfunk. Zu dieser Feststellung kam jetzt eine Prüfung des Angebots durch die MA HSH, die das Angebot über mehrere Sendetage aufgezeichnet und ausgewertet hat. Da Primetime nicht über die für ein Rundfunkprogramm erforderliche Zulassung verfügt, hat die MA HSH die Veranstalterin von Primetime, die Firma b2c.tv GmbH & Co. KG, aufgefordert, unterhaltende und beratende Live-Programminhalte bei Primetime umgehend einzustellen“ (www.ma-hsh.de [Pressemitteilungen]). Sollten diese Inhalte bei Primetime weiterhin ausgestrahlt werden, sieht sich die Landesmedienanstalt dazu gezwungen, die erteilte Unbedenklichkeitsbestätigung aufzuheben und ein Verfahren einzuleiten, um die einvernehmliche Feststellung der Landesmedienanstalten herbeizuführen, dass es sich bei Primetime um Rundfunk handelt. Die Betreiberfirma Hornauers, b2c.tv, müsste nach Bekanntgabe der Feststellung entweder unverzüglich einen Zulassungsantrag stellen oder das Programm innerhalb von drei Monaten umbauen, damit es nicht mehr dem Rundfunk zuzuordnen ist.

Nachtrag: Anfang August hat der Wiener Verwaltungsgerichtshof auf Antrag Hornauers den von der österreichischen Verwaltungsbehörde ausgesprochenen Lizenzentzug für das Satellitenprogramm ausgesetzt. Bis eine Entscheidung vorliegt – sie wird erst in einem Jahr erwartet – darf „Kanal Telemedial“ weitersenden.


Matthias Pöhlmann