Apologetik

Gerhard Besiers antikirchliche Affekte

Das Urteil des Bundesgerichtshofs (vom 20. Februar 2003 - III ZR 224/01) zu den "Sorgfaltspflichten eines kirchlichen Sektenbeauftragten bei seiner Öffentlichkeits arbeit" hat der Heidelberger Kirchenhistoriker Gerhard Besier zu einer erneuten Pauschalkritik gegenüber kirchlichen Sekten- und Weltanschauungsbeauftragten und der EKD genutzt. In einem Artikel der Tageszeitung Die Welt vom 28.2.2003 lobt er das Urteil des Gerichts, bezeichnet es als Sensation und vermerkt zugleich, dass frühere Gerichtsentscheidungen Ausdruck einer jahrzehntelangen "Verwöhnjudikatur" gewesen seien. Den "Amtskirchen" prophezeit er Dutzende von Klagen. Hintergrund des BGH-Urteils ist folgender Vorgang: Die Klage eines Therapeuten gegen die Bewertung seiner Arbeit durch den katholischen Sektenbeauftragten war vom Landgericht und Oberlandesgericht in Nürnberg abgewiesen worden. Der BGH äußerte Zweifel an der Abweisung, u.a. an der Einstufung der Kritik als Meinungsäußerung ohne nähere Klärung der Frage, inwiefern auch Tatsachenbehauptungen eine Rolle spielten. So wurde die Sache zur Klärung an die Vorinstanz (OLG Nürnberg) zurückverwiesen, verbunden mit Hinweisen auf Sorgfaltspflichten der Sektenbeauftragten bei amtlichen Äußerungen.

Anwalt des Therapeuten war der Staatsrechtler Martin Kriele, der zusammen mit Besier, dem Christentumskritiker Hubertus Mynarek u.a. im gesellschaftlichen Streit und polemischen Beziehungsgeflecht zwischen "Kult und Antikult", zwischen den sogenannten Sekten, ideologischen Gemeinschaften und Psychogruppen einerseits und der Aussteiger- und Kritikerszene andererseits eine klare Entscheidung getroffen hat: Die Anbieter auf dem Psychomarkt, die Kulte etc. sind in Schutz zu nehmen, ihre Kritiker sind zu bekämpfen. Von dieser grundlegenden Weichenstellung sind alle öffentlichen Äußerungen bestimmt. Wer sich einen Überblick über die Feindbildpflege und die Diffamierungskampagnen von Besier und Kriele machen will, kann dies in dem zweibändigen Werk "Die neuen Inquisitoren" tun. Die Verbalradikalismen, die etwa Martin Kriele zur Arbeit staatlicher und kirchlicher Beauftragter für sog. Sekten bemüht, haben darin ein Ausmaß angenommen, das jeden unvoreingenommenen Leser eher zum Nachdenken über den Autor anregt als über den Gegenstand seiner Ausführungen.

Besiers Lob für das Gerichtsurteil ist auf dem Hintergrund früherer Einschätzungen verständlich. Bisher hatte er vielfältig kritisiert, dass in Deutschland religiöse Diskriminierung geschehe, die Freiheit der Religionsausübung gefährdet sei, der Staat seine Neutralitätspflicht verletze, Verfassungsorgane gegen elementare Grundrechte verstießen. Jetzt wird der Rechtsstaat gelobt, weil er die Pflichten der Kirchen im öffentlichen Meinungsstreit thematisiert.

Besiers Beitrag in der Zeitung Die Welt enthält übrigens ein aufschlussreiches Beispiel für seinen Umgang mit Texten und Aussagen anderer. Er zitiert aus einem Schreiben des Kirchenamtes der EKD zur haftungsrechtlichen Situation der Weltanschauungsbeauftragten vom 30. Mai 1996. Das angeführte Zitat ist zwar korrekt wiedergegeben. Besiers Darstellung, in die dieses Zitat eingeflochten ist, enthält jedoch darüber hinausgehende wahrheitswidrige Unterstellungen. Die Aussage etwa, die EKD habe "die Sektenbeauftragten ermutigt, keine juristischen Konflikte mit weltanschaulicher Konkurrenz zu scheuen", ist eine freie Erfindung. Im Gegenteil: die Juristin aus dem EKD-Kirchenamt hatte Aspekte dessen, was im BGH-Urteil ausgesprochen wird, zum Gegenstand einer juristischen Unterweisung gegenüber den evangelischen Weltanschauungsbeauftragten gemacht und eine Reihe von Sorgfaltspflichten genannt: rechtmäßiges Handeln, verfahrensgemäßes Handeln, Schonung unbeteiligter Dritter, verhältnismäßiges Handeln, Erteilung richtiger Auskünfte und Belehrungen, Beachtung der (höchst-)richterlichen Rechtsprechung. Besier hat dies schwarz auf weiß vorliegen, nennt es aber nicht. Warum nicht? Den Aussagen fehlt Feindbildkonformität. Sollte er mit historischen Quellen ähnlich umgehen wie mit dem genannten Schreiben aus dem Kirchenamt der EKD, wäre seinen Forschungen wissenschaftliche Sorgfalt schlicht abzusprechen.

Dass eine evangelische Landeskirche dem Kirchenkritiker Besier nach wie vor Prüfungsrechte zuerkennt, ist ein Vorgang, den viele inzwischen als überzogen tolerant einschätzen. Vielleicht stellen sich solche Fragen jedoch bald nicht mehr. Wie man der Presse entnehmen kann, hat Besier einen Ruf nach Dresden als Leiter des einstmals renommierten Hannah-Arendt-Instituts bekommen.

Reinhard Hempelmann