Tom Bioly

Der Wahhabismus und sein Verhältnis zum Extremismus

Im gegenwärtigen Diskurs um den Islam zirkuliert eine ganze Reihe von „Ismen“, mit denen zahllose – in aller Regel beargwöhnte – Erscheinungen erfasst werden sollen. Dazu gehören allem voran Islamismus und Dschihadismus, außerdem seit einiger Zeit standardmäßig Salafismus. Gelegentlich taucht in diesem Zusammenhang auch der Begriff Wahhabismus auf.

Zwar wird mitunter erkannt, dass diese Ausdrücke völlig verschiedene Ebenen betreffen und, vom Dschihadismus abgesehen, keineswegs zwangsläufig mit Gewalt in Verbindung stehen.1 Doch ist die Unterstellung keine Seltenheit, es bestehe eine gewisse Wahlverwandtschaft zwischen ihnen: Demnach handele es sich bei den Wahhabiten Saudi-Arabiens gewissermaßen um prototypische Salafiten, die weltweit einen islamischen Staat propagierten (Islamismus) und dafür auch zumindest vor Unterstützung von Gewalt (Dschihadismus) nicht zurückschreckten. Solche Assoziationen kommen nicht aus dem Nichts, doch verkennen sie die Komplexität der Lage.

Dieser Aufsatz greift den Wahhabismus – die konservative, spezifisch saudische Gelehrtentradition des sunnitischen Islam – heraus, um eine Sensibilität für seine historischen Hintergründe und bestimmenden Eigenschaften zu schaffen. Nach einer Begriffsklärung und einem kurzen Abriss der Entstehung dieser Bewegung gilt die Aufmerksamkeit ihrem Verhältnis zum Extremismus. Damit sei im Folgenden gemeint: eine Gewalt befürwortende Ideologie und gewalttätige Praxis einer (in diesem Fall muslimischen) Minderheit mit dem Ziel radikaler politischer Umgestaltung.2 Dabei wird die These vertreten, dass die Wahhabiten beides sein konnten und können, extremistisch und anti-extremistisch – und das mitunter gleichzeitig.3

Begriff und Hintergrund

Wie so häufig in der Religionsgeschichte handelt es sich auch bei der Bezeichnung Wahhabiyya4 ursprünglich um eine Fremdzuschreibung. Sie diente ihren Gegnern zur Herabwürdigung der Lehre und Anhänger Muhammad ibn ‘Abdalwahhabs (1703 – 1792), der ab Mitte des 18. Jahrhunderts im Inneren der Arabischen Halbinsel (Nadschd) wirkte, als eine lediglich auf persönlichem Irrtum beruhende Einzeltradition.5

Heute wird der Ausdruck von den betreffenden Gelehrten zumindest als externe Beschreibung einigermaßen akzeptiert. Er kann daher gebraucht werden im Sinne aller saudischen Religionsgelehrten, die a) in bewusster Nachfolge Ibn ‘Abdalwahhabs stehen6 und/oder b) auf irgendeine Weise in den saudischen Staatsapparat eingebunden sind, ohne einer dezidiert anderen Lehrmeinung anzugehören.7 Historisch wiederum haben sich Ibn ‘Abdalwahhab und seine Anhänger wohl kaum als separate Gruppe wahrgenommen. Schließlich tauchen in ihren Schriften, wenn überhaupt, als Selbstbezeichnungen in aller Regel schlicht „Muslime“ (muslimun) oder „Monotheisten“ (muwahhidun) auf – augenscheinlich kein Alleinstellungsmerkmal in der islamischen Welt.

Der Begriff „salafitisch“, der gegenwärtig oft in einem Atemzug mit „wahhabitisch“ genannt wird, war zu jener Zeit, wenn man so will, noch nicht populär. Im eigentlichen Wortsinne („an den frommen Altvorderen orientiert“) erscheint er allerdings durchaus treffend: Das gilt insbesondere mit Blick auf die rigorose Verdammung von bida‘ (Neuerungen) im religiös-theologischen Bereich8 sowie auf die Berufung auf Koran und Hadith als einzige relevante Quellen zur Rechtsfindung. Nun handelt es sich bei dieser Theologie unverkennbar um eine ausgeprägt konservative. Durch besonders eigentümliche Merkmale sticht sie allerdings kaum hervor. Auch waren seinerzeit die Gelehrten des Nadschd, überwiegend der hanbalitischen Rechtsschule angehörig, insgesamt nicht gerade für ihre Liberalität bekannt. Die Bewegung wäre somit beinahe nicht der Rede wert – wäre sie nicht eine Allianz mit dem Saud-Clan, damals Lokalherrscher in der Gegend des heutigen Riad, eingegangen, was dramatische Konsequenzen für die politische und religiöse Entwicklung der Arabischen Halbinsel haben sollte. Bis in die Gegenwart9 ist diese Symbiose von folgender Vereinbarung geprägt: Die wahhabitischen Gelehrten legitimieren die königliche Herrschaft der Saud und gewähren der politischen Führung weitgehend freie Hand. Im Gegenzug wird ihnen das Deutungsmonopol auf die Scharia sowie die Durchsetzung ihrer religiösen Normen garantiert.

Wahhabiten als Extremisten

Ibn ‘Abdalwahhab war Theologe durch und durch. So reichen seine gesellschaftlichen und politischen Vorstellungen kaum über eine abstrakte fromme Gemeinschaft hinaus.10 Einige Beobachter stellen daher allein seine reformerischen Ambitionen zur inneren „Reinigung“ der muslimischen umma in den Vordergrund.11 Tatsächlich aber spielt auch die aktive Feindschaft gegenüber anderen Bekenntnissen eine zentrale Rolle in der wahhabitischen Theologie.

Die Betonung des Monotheismus (tauhid) stellt, wie erwähnt, noch keine Besonderheit dar, wohl aber der Umstand, dass die Bekämpfung jeglicher mutmaßlicher Verstöße dagegen (schirk, „Beigesellung“) zur Pflicht erhoben wird. Andernfalls mache man sich selbst des schirk schuldig.12 Diese Auffassung erwies sich als folgenschwer, da die Wahhabiten exzessiven Gebrauch davon machten, Praktiken ihrer Zeitgenossen als schirk zu brandmarken. Damit exkommunizierten sie faktisch die überwältigende Mehrheit aller Muslime. Und das bekamen ihre ausgemachten Feinde besonders in der Anfangszeit der Bewegung bitter zu spüren: Als Sakrileg gilt vielen Muslimen noch heute vor allem die Zerstörung zahlreicher kultisch gepflegter Grabstätten, darunter von Genossen des Propheten Mohammed, im Zuge der ersten saudisch-wahhabitischen Eroberung des Hidschas (Westen der Arabischen Halbinsel mit Mekka und Medina) Anfang des 19. Jahrhunderts.

Man weiß nicht recht, ob man aus Sicht anderer Religionsgemeinschaften von Glück sprechen soll, dass Hass und Aufmerksamkeit der Wahhabiten aufgrund ihres historischen Umfelds seit jeher primär Schiiten und heterodoxen Sunniten gelten. Schließlich ist es in erster Linie dem Druck der wahhabitischen Gelehrten zuzuschreiben, dass bis auf den heutigen Tag in Saudi-Arabien auch die Religionsfreiheit der mehreren Millionen nicht-muslimischen Gastarbeiter systematisch unterdrückt wird. Und trotz leichter Entspannung in dieser Frage seit Mitte der 1990er Jahre lassen sich auch immer wieder erschreckende Rückfälle beobachten: 2012 etwa befürwortete der saudische Großmufti ‘Abdal‘aziz ibn ‘Abdallah in einer Fatwa die Zerstörung aller Kirchen auf der Arabischen Halbinsel.13

Als letzter „extremistischer“ Charakterzug im (mehr oder weniger direkten) Zusammenhang mit dem Wahhabismus sei die wohlbekannte Tatsache angesprochen, dass die finanziellen und materiellen Mittel, die Saudi-Arabien zur Verwirklichung des erklärten Staatsziels der Verbreitung des Islam auch im Ausland aufbringt, nicht nur in Moscheen und Infomaterial fließen. Auffällig ist im Rahmen der Unterstützung islamischer (vorsichtig ausgedrückt) „Widerstandsbewegungen“ durch die Geschichte hindurch – ob in Afghanistan, auf dem Balkan oder in Syrien – die Unterschiedslosigkeit, die die saudischen Gönner an den Tag legen. Nicht nur einmal fiel dies, wie im prominentesten Fall in Gestalt von Osama bin Laden, schmerzvoll auf sie zurück.

Wahhabiten als Gegner von Extremismus

Die genannten Aspekte legen nahe, den Wahhabismus – gemäß der herangezogenen Definition – rundheraus als „extremistisch“ zu beurteilen. Solch eine vorschnelle Einschätzung verkennt allerdings, dass sich die historischen Voraussetzungen der Strömung seit ihrem Entstehen maßgeblich geändert haben. Das betrifft am deutlichsten den Minderheitenstatus und das Ziel politischer Umgestaltung: Beides wurde, spätestens mit der Konstitution des Königreichs in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, „erfolgreich“ überwunden bzw. umgesetzt.

In der Folge sah sich der saudisch-wahhabitische Staat plötzlich selbst mit extremistischen Gegnern aus dem eigenen Umfeld konfrontiert: Tiefpunkte bilden die Besetzung der Großen Moschee von Mekka 1979, die Anschlagsserie im Zuge des Golfkriegs sowie diejenige als Reaktion auf den saudisch-amerikanischen Schulterschluss im Antiterrorkampf. Die Vorwürfe wiederholen sich: Das illegitime saudische Herrscherhaus habe, statt einen „reinen“ Islam durchzusetzen, das Land zu einer Marionette der USA verkommen lassen, und der korrumpierte Großteil der wahhabitischen Gelehrtenschicht stütze es aus purem Eigennutz.

Die – aus historischer Sicht ironische – Klage über die mangelnde Frömmigkeit der Elite wurde und wird dabei vor allem von verdrossenen Gelehrten, mitunter in offiziellen staatlichen Einrichtungen, geschürt. Das Establishment reagierte darauf zunächst mit dem Versuch, besonders populäre Kritiker für sich zurückzugewinnen. Diese Taktik zeigte einige Male beachtlichen Erfolg.14

Erst um die Jahrtausendwende aber wurde eine umfassende Strategie zur Bekämpfung von Extremismus – seitdem auch als Schlagwort (arab. tatarruf) geläufig – entwickelt. Eine zentrale Rolle (abseits des militärischen Bereichs) spielen auch darin die Gelehrten bzw. Bereiche, auf die sie besonderen Einfluss ausüben: Zu nennen sind insbesondere die Präventions- und „Rehabilitations-“Arbeit in Bildungseinrichtungen, der Entzug der Predigtlizenz als Maßnahme gegen „aufrührerische“ Imame sowie öffentliche Stellungnahmen religiöser Autoritäten. Aufsehen erregte etwa jüngst der bereits erwähnte Großmufti Ibn ‘Abdallah mit der Aussage, der Islamische Staat (IS) sei „Feind Nummer eins des Islam“.15

Ob Positionierungen wie diese einen grundsätzlichen Richtungswechsel verheißen, muss abgewartet werden. Bisher bleibt eine gewisse Mehrdeutigkeit bestehen: Zu wirklich scharfen Verurteilungen extremistischer Bestrebungen können sich wahhabitische Gelehrte nämlich nur dann durchringen, wenn sie entweder ihre eigene Autorität oder den saudischen Staat gefährdet sehen. Vor diesem Hintergrund macht sich in so mancher zunächst wohlklingenden Aussage ein unangenehmer Beigeschmack bemerkbar: wenn etwa Gewalt gegen Nichtmuslime ausdrücklich nur unter der Bedingung getadelt wird, dass sie unter islamischer Herrschaft leben.16

Die Mehrdeutigkeit des Wahhabismus

Auf den ersten Blick tun sich beängstigende Parallelen zwischen Ideologie und Praxis gegenwärtiger Terrormilizen und der (v. a. frühen) saudisch-wahhabitischen Allianz auf. Fest steht weiterhin: Mit dem Tempo der Modernisierung, die Saudi-Arabien seit der Staatsgründung erfahren hat, konnten nicht viele der wahhabitischen Gelehrten mithalten. Stets aufs Neue aus Uneinigkeit über die Loyalität zum Herrscherhaus der Saud und deren Politik auseinandergetrieben, bietet eine Minderheit von ihnen eine Brutstätte für islamischen Extremismus. Auf der anderen Seite darf der „Bewusstseinswandel“ zahlreicher Gelehrter, wie er sich am deutlichsten in den Anti-Extremismuskampagnen zeigt, nicht unterschlagen werden. Dabei mag es unter Umständen zweitrangig sein, ob sich dieser aus tiefstem Herzen oder – was eher anzunehmen sein dürfte – Opportunismus vollzieht. Mit der kompromisslosen Utopie ihres Gründers haben die Prioritäten dieser Wahhabiten jedenfalls nicht mehr gar so viel gemein. Daher kann mit ihnen mittlerweile tatsächlich als wichtigen Impulsgebern gegen islamischen Extremismus gerechnet werden – wenn auch wahrscheinlich niemals als Befürwortern von Demokratie und Pluralismus.


Tom Bioly, Leipzig


Anmerkungen

  1. Siehe Tilman Seidensticker, Islamismus. Geschichte, Vordenker, Organisationen, München 2014.
  2. Eine differenzierte Annäherung an den Begriff liefern etwa Peter T. Coleman/Andrea Bartoli, Adressing Extremism, New York 2003, www.tc.columbia.edu/i/a/document/9386_WhitePaper_2_Extremism_030809.pdf (Abruf: 13.1.2015).
  3. Diese Formulierung ist angelehnt an Albrecht Noth, der auf diese Weise das Verhältnis von Islam und Toleranz allgemein charakterisiert. Vgl. Albrecht Noth, Möglichkeiten und Grenzen islamischer Toleranz, in: Saeculum 29 (1978), 190-204, hier 192.
  4. Das arabische Wort legt den Fokus eher auf die konkrete Anhängerschaft als auf die Anschauungen. Aus sprachlichem Pragmatismus aber kann „Wahhabismus“ m. E. synonym gebraucht werden.
  5. Vgl. Esther Peskes, Wahhābiyya (1), in: Peri J Bearman u. a. (Hg.), The Encyclopaedia of Islam, New Edition, Bd. XI, Leiden 2002, 39-45, hier 39.
  6. Darunter allen voran seine Nachkommen, die ihre Abstammung durch den Namenszusatz „Al asch-Scheich“ (Familie des Scheichs) kenntlich machen.
  7. Eine differenziertere Nomenklatur bietet z. B. Guido Steinberg, Religion und Staat in Saudi-Arabien, Würzburg 2002, 28-36.
  8. Als solche gelten u. a. zahlreiche Praktiken, die gemeinhin als „Volks-Islam“ aufgefasst werden. Zu nennen wären etwa der Gebrauch von Talismanen, die Verehrung von „Heiligen“ oder das Feiern weiterer Feste neben dem Fastenbrechen und dem Opferfest, z. B. Geburtstag des Propheten Mohammed.
  9. Es sei nur am Rande darauf verwiesen, dass es für die Eroberung des heutigen saudischen Territoriums drei Anläufe brauchte. Zuvor war die saudisch-wahhabitische Allianz erst von ägyptisch-osmanischer Seite, später vom lokal konkurrierenden Raschid-Clan vorübergehend zurückgeworfen worden.
  10. Vgl. Esther Peskes, Wahhābiyya (s. Fußnote 5), 41.
  11. So zum Beispiel die mitunter geradezu apologetische Abhandlung: Natana DeLong-Bas, Wahhabi Islam. From Revival and Reform to Global Jihad, Oxford 2004.
  12. Vgl. etwa einen Auszug aus dem „26. Brief“ Ibn ‘Abdalwahhabs, zu finden bei Esther Peskes, Muhammad B. ‘Abdalwahhāb (1703 – 92) im Widerstreit, Beirut 1993, 32.
  13. Zur Lage der Religionsfreiheit in Saudi-Arabien – sowie in allen weiteren Ländern der Welt, ausgenommen die USA – bilden die Berichte zur Internationalen Religionsfreiheit des US-amerikanischen Außenministeriums eine hervorragende Quelle, www.state.gov/j/drl/rls/irf (Abruf: 13.1.2015).
  14. Prominentestes Beispiel ist ‘Abdal‘aziz bin Baz, der u. a. als Lehrer des Anführers der Moschee-Besetzung von 1979 in Erscheinung getreten war. 1994 wurde er zum Großmufti ernannt und stärkte in dieser Position dem Königshaus den Rücken. Ebenfalls zu einem Fürsprecher der Saud wandelte sich etwa – nach einem Gefängnisaufenthalt – Salman al-‘Awda, der in den 1990er Jahren scharfe Kritik geübt hatte.
  15. Vgl. zum Beispiel www.saudigazette.com.sa/index.cfm? method=home.regcon&contentid=20140820215352  (Abruf: 19.12.2014).
  16. Vgl. zum Beispiel folgende offizielle Verlautbarung: www.saudiembassy.net/latest_news/news09171302.aspx  (Abruf: 19.12.2014).