Neuapostolische Kirche

Aufnahme der NAK in die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in der Schweiz

(Letzter Bericht: 4/2014, 151f; vgl. auch 3/2014, 102f) Am 9. April 2014 wurde die Neuapostolische Kirche (NAK) als Gastmitglied in die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in der Schweiz (AGCK) aufgenommen. Die beiden an den ökumenischen Gesprächen beteiligten Apostel Heinz Lang und Volker Kühnle nahmen die Mitgliedsurkunde in Empfang. Damit kommt ein Prozess zum Abschluss, der vor zwölf Jahren mit inoffiziellen Gesprächen begonnen hatte.

2007 begannen erstmals offizielle Gespräche über die Frage einer (Gast-)Mitgliedschaft der NAK. Dabei baute man auf die Arbeitshilfe der ACK Baden-Württemberg auf, die 2008 erschienen war und sich immer mehr als Katalysator für die vielen späteren ökumenischen Gespräche erweist. Die Gespräche waren aber im September 2010 einvernehmlich unterbrochen worden, um das angekündigte Erscheinen des neuen Katechismus der NAK abzuwarten. Dieser liegt seit Dezember 2012 vor.

Im Februar 2014 wurden die Gespräche vereinbarungsgemäß fortgesetzt und führten nun im Eiltempo zu dem einstimmigen Präsidiumsbeschluss für eine Gastmitgliedschaft. Die AGCK erkennt damit die großen ökumenischen Veränderungsprozesse der NAK an und die Tatsache, dass diese im Katechismus festgeschrieben wurden.

Nach fünf Jahren Gastmitgliedschaft sollen die Erfahrungen von beiden Seiten ausgewertet und es soll über den weiteren Weg entschieden werden. Bei dieser Überprüfung will die AGCK insbesondere „die Entwicklung der NAK international und die ökumenische Zusammenarbeit der lokalen NAK-Gemeinden“ beurteilen. Während dieses Zeitraums laufen die theologischen Gespräche zwischen beiden Seiten weiter.

Die Aufnahme in die AGCK bedeutet die erste Mitgliedschaft der NAK in einem nationalen ökumenischen Kirchenrat in Europa und ist daher auch symbolisch wichtig. Bislang war die NAK nur in Indien und Afrika in einigen nationalen Kirchenräten vertreten. In Deutschland hat man sich vor wenigen Wochen auf weitere drei Jahre Beratungsprozess geeinigt.

Interessant ist, dass die uneingeschränkte Zustimmung der NAK zur „Charta Oecumenica“ als ausschlaggebender Grund für die Aufnahme in die AGCK genannt wird. Ähnlich wie die deutsche ACK haben nämlich auch die Schweizer keine klar festgelegten Kriterien für die Aufnahme neuer Mitglieder. In Deutschland bezieht man sich nur auf die sehr allgemeine „Basisformel des ÖRK“. Offenbar hat die AGCK an dieser Leerstelle im vorliegenden Fall nun die Charta eingesetzt. Die Charta Oecumenica wurde 2001 von der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) verabschiedet. Sie ist weitgehender als die ÖRK-Basisformel. Insbesondere beinhaltet sie das sogenannte „Lund-Prinzip“, nach dem sich alle beteiligten Kirchen verpflichten, „auf allen Ebenen des kirchlichen Lebens gemeinsam zu handeln, wo die Voraussetzungen dafür gegeben sind und nicht Gründe des Glaubens oder grössere Zweckmässigkeit dem entgegenstehen“. Man darf gespannt sein, wie viel gemeinsames Handeln sich in fünf Jahren wird auswerten lassen. Rita Famos, Präsidentin der AGCK, erwartet, dass die NAK noch ökumenischer wird: „Die AGCK hofft mit der Aufnahme der NAK in den Gaststatus die Bewegung hin zu einer ökumenischen Öffnung der NAK zu unterstützen“ (www.agck.ch).


Kai Funkschmidt